Eine Vision muss sein, älteren und pflegebedürftigen Menschen in vertrauter Wohnumgebung mit flexiblen und ambulanten Pflegeangeboten je nach Pflegebedarf eine
Bewohnern sowie ihren Angehörigen bzw. Betreuern, die ausdrücklich in die Bestimmungen aufgenommen worden sind.
Ich darf an dieser Stelle sagen, dass die Bayerische Staatsregierung diesen Dialogprozess mit den beteiligten Verbänden in mehreren Anhörungen in vorbildlicher Weise geführt hat. Der sozialpolitische Ausschuss – ich denke, auch alle Fraktionen – hat das in ähnlicher Weise getan.
Betreute Wohnformen müssen anders behandelt werden als Heime, da nicht vorstellbar ist, dass Heimaufsicht in private Wohn- und Lebensbereiche eindringt. Allerdings darf auch keine Grauzone entstehen, und das ist mit diesem Gesetz auch sichergestellt. Schließlich muss in diesem Zusammenhang auch klargestellt sein, dass das bayerische Heimrecht den Paradigmenwechsel in der Pflege mitgeht. Das ist zum Teil Ordnungsrecht, zum Teil auch Verbraucherschutz. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch feststellen – was in den verschiedenen Initiativen, Anträgen und Gesetzentwürfen auch zum Ausdruck kommt –, weil das eben Ordnungsrecht und Verbraucherschutz ist, dass leistungsbegründende Ansprüche natürlich nicht in diesem Gesetz enthalten sein können, sondern sie müssen in den anderen, von mir eingangs angesprochenen Regelungen definiert werden.
Schließlich ist es notwendig, mit einem solchen Recht den Trägern Verlässlichkeit für ihre Planung und ihr wirtschaftliches Handeln zu geben. Mir ist auch wichtig, an dieser Stelle festzustellen, dass dieses Gesetz kein Deckel ist, der irgendwo draufgemacht wird, sondern ein Startschuss dafür, dass sich die Pflegeszene im Freistaat Bayern weiterentwickelt. Dies bedarf einer starken Einbindung von Trägern und von Initiativen, auch derer, die Ihnen, Herr Kollege Beyer, manchmal nicht so angenehm sind,
die sich als Pflegekritiker bezeichnen, von den Angehörigen angefangen bis hin zu den Pflegekräften.
Wir werden in die Ausführungsverordnung eine klare Beteiligungskultur aufnehmen. Das ist auch Gegenstand eines Änderungsantrags, den wir formuliert haben. Aus diesem Antrag ergibt sich auch die Notwendigkeit, dass Qualität in den Heimnachschauen und in der Heimaufsicht einen noch höheren Stellenwert bekommt. Fort- und Weiterbildung sind ganz entscheidende Aspekte, nicht nur in der Altenpflege, wo wir über die Verordnungsermächtigung wirklich eine perspektivische Grundlage schaffen. Es ist gut und richtig – da wurde gerade den Bedenken der Lebenshilfe weitgehend Rechnung getragen –, dass für die Behinderteneinrichtungen eigene Bestimmungen geschaffen wurden. Eine völlige Gleichstellung in den Inhalten von Altenpflege und Behinderteneinrichtungen ist nicht sinnvoll und entspricht nicht den Bedürfnissen der betroffenen Menschen.
Wir haben in den Ergänzungsanträgen zu dem Gesetzentwurf eindeutig klargestellt: Wenn wir die Qualitätssi
Die CSU-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass sowohl die Bayerische Staatsregierung als auch der Bayerische Landtag den festen Willen haben, von der durch die Föderalismusreform ermöglichten Option Gebrauch zu machen, ein eigenständiges Bayerisches Heimrecht zu schaffen. Ich weiß, dass es hier auch andere Stimmen gegeben hat. Ich weiß auch, dass es hier, was das Vertragsrecht in Teilbereichen anbelangt, Definitions- und Handlungsbedarf gibt, der über die Frage und die Themenstellung dieses Gesetzes hinausgeht.
Von entscheidender Bedeutung ist dabei für uns, dass die allgemein anerkannten Pflegestandards, die auch in der nationalen Pflegecharta für die Bundesrepublik enthalten sind, von allen Beteiligten vorbehaltlos anerkannt und in der Praxis umgesetzt werden. Dies bedeutet in der Konsequenz natürlich auch, in der entsprechenden Ausführungsverordnung in Bezug auf die Sicherung der Qualitätsstandards konkrete Details zu schaffen; denn es ist unser allgemeines Ziel, schlanke Gesetze zu formulieren. Dies gilt zum Beispiel für die Forderung nach Einbettzimmern; ich sage das ausdrücklich. Dies gilt zum Beispiel auch für die Forderung, hier die Fachkraftquote weiterhin zu erfüllen. Und dies gilt ferner für die Umsetzung der Standards, die als solche definiert sind.
Es geht um entscheidende Eckpunkte, die in dem Gesetz ihren Niederschlag finden und die in der pflegepolitischen und in der behindertenpolitischen Vision eine wichtige Rolle spielen. Da ist zum einen die Erkenntnis, dass das bisherige Bundesheimrecht mit seinen Ausführungsverordnungen, mit der Heimmitwirkungs- und der Heimmindestbauverordnung, solche Instrumentarien wahrt, die die Landschaft und die Bedürfnisse derjenigen, die mit der Pflege zu tun haben, nicht ausreichend abdecken. Das war zum Teil fehlerhaft. Es ist anhand der Gesetzesberatungen und dem Gesetz gelungen, diese Defizite zu beseitigen und neue Perspektiven zu berücksichtigen.
Die Differenziertheit und die Vielfalt von Angeboten pflegeorientierter Wohnformen und stationärer Alten- und Behindertenhilfe sind dazu geeignet, in einem Gesetz nicht blockierend, sondern sozusagen klarstellend und entfesselnd formuliert zu werden. Das bedeutet: Wir geben Anstöße, dass in dem Gesetzentwurf mit diesem dritten Abschnitt gerade im ambulanten Bereich, etwa bei den ambulant betreuten Wohnformen, Perspektiven geschaffen werden, die – auch das war eine große Sorge verschiedener Betroffener – die Gründung von Einrichtungen nicht verhindern. Dies gilt nachdrücklich auch für eine Klarstellung, die für ambulant betreute Wohngemeinschaften für seelisch Behinderte geschaffen worden ist. Insofern wurde bei den Gesetzesberatungen noch eine Definition dahingehend aufgenommen, dass dieses Gesetz hier nicht gilt. Das gilt zum Beispiel auch für Demenz-Wohngemeinschaften. Dafür werden im Vorfeld durch das Ministerium mit den Trägern, mit den Vertretern der Pflegekräfte und mit den Betroffenen ganz klare Standards entwickelt.
Entscheidend ist, dass Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Verhaltenweise und ihre Pflegequalität transparent sind. Dazu trägt dieser Gesetzentwurf ebenso bei wie eine Stärkung der Mitwirkung von
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir reden hier über ein Gesetz, welches das Leben, das Wohnen und die Pflege älterer Menschen regeln soll. Während wir hier über dieses Gesetz reden, gibt es in den Heimen draußen Missstände, die zeigen, dass es um die Versorgung unserer alten Menschen katastrophal bestellt ist.
Menschen verhungern, Menschen verdursten, und Menschen erhängen sich in ihren Gurten. Wir können hier regeln und tun, was wir wollen: Solange nicht gewährleistet ist, dass diese Menschen von einer ausreichenden Zahl hoch qualifizierter Pflegekräfte betreut werden, wird sich daran nichts ändern.
In den Behindertenheimen ist mittlerweile der Personalschlüssel so schlecht, dass behinderte Menschen im Rollstuhl am Wochenende das Heim nicht mehr verlassen können, weil kein Personal da ist, das es spazieren fahren kann. Ich halte es für katastrophal, wie wir mit den Menschen umgehen, die von uns abhängig sind. Hier aber tun wir so, als wären Regelungen für diesen Personenkreis Peanuts. Für einen großen Teil der Bevölkerung geht es dabei um die Existenz, geht es darum, ob wir bereit sind, ihnen ein menschenwürdiges Leben zuzugestehen oder nicht.
Uns war dieses Thema so wichtig, dass wir einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht haben. Heute steht in der „Süddeutschen Zeitung“ wieder ein Bericht über Missstände in Heimen. Frau Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat bereits in Erwägung gezogen, Heime zu schließen, in denen Missstände herrschen. Das ist geradezu revolutionär! Unsere Familienministerin schließt sich dem an. Sie ist allerdings nur grundsätzlich der Meinung, dass das passieren könnte. Ich frage mich, wie viele Hintertüren sie schon wieder offengelassen hat, damit die Heime doch nicht geschlossen werden müssen. Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, ein Heim bei derartigen Missständen zu schließen.
Wir stehen vor einer großen Entwicklung in der Demografie. Wir werden in Zukunft immer mehr ältere Menschen haben. Auf der einen Seite wird es immer mehr Menschen geben, die älter und auch aktiver sind, die lange aktiv am Leben teilnehmen wollen.
Auf der anderen Seite werden wir immer mehr alte Menschen haben, die pflegebedürftig sind, die auf eine gute Pflege sehr angewiesen sind, und immer mehr Menschen, die demenzkrank sind und eine ganz besondere Fürsorge benötigen. Darauf muss sich ein Gesetz einstellen, wenn es zukunftskompatibel sein will.
Deshalb haben wir versucht, mit unserem Gesetzentwurf darauf einzugehen und Regeln zu schaffen, damit individuelle Wohnformen im Alter möglich sind und ausgebaut werden können. Wir haben versucht, darauf einzugehen, dass Einrichtungen nur dann gut sein können, wenn sie größtmögliche Transparenz wahren, wenn sie auch tat
cherung durch Angehörige mit einem hohen Stellenwert versehen wollen, dann müssen Besuchsverbote ganz klar geregelt und definiert werden. Es muss eine klare rechtliche Grundlage für beide Seiten geben. Gerade die Fälle aus der Vergangenheit zeigen, dass die Ansprüche der Angehörigen hier insgesamt verbessert werden müssen.
Sie können doch unterscheiden zwischen dem, was im Gesetzentwurf steht, und dem, was noch geregelt werden muss.
Jetzt kommen Sie mal von Ihrer Emotion runter; das können wir ganz sachlich miteinander diskutieren.
Diese Ausführungsverordnung muss in Eckpunkten eine Grundlage erhalten, welche die Bayerische Staatsregierung dem Parlament vorlegen muss. Wir können zwar dem künftigen Parlament nicht vorgreifen, aber wir müssen ihm den inhaltlichen und moralischen Auftrag geben, dass alle Wohlfahrtsverbände, die Berufsverbände und die von Pflege Betroffenen in den Anhörungsprozess zur Ausführungsverordnung einbezogen werden. Dies haben wir in einem Antrag auch definiert. Es muss im Sinne der von uns angemahnten Beteiligungskultur sichergestellt werden, dass da, wo Rahmenbedingungen entscheidend gestaltet werden, sowohl für das Parlament als auch für die Betroffenen eine klare Mitwirkungsmöglichkeit vorhanden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Förderung der Pflege im Freistaat Bayern und ein menschenwürdiges Leben für Menschen mit Behinderung müssen in der bayerischen Sozialpolitik eindeutige Priorität haben. Dieser Gesetzentwurf ist dafür eine entscheidende Grundlage. Ich bin optimistisch, dass wir mit diesem Gesetzentwurf nicht nur das beste Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt haben, sondern dass dadurch der Paradigmenwechsel im Interesse aller Betroffenen weiter voranschreitet. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, der durch den Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in keiner Weise ersetzt werden kann. Er nimmt vieles davon bereits auf bzw. vieles davon wird in der Ausführungsverordnung geregelt werden. Ich bitte um Zustimmung zu diesem großen Wurf in der bayerischen Pflegepolitik.
Vielen Dank, Herr Kollege Unterländer. Als Nächster darf ich Frau Kollegin Ackermann das Wort erteilen. Bitte, Frau Kollegin.
viduellen Wohnformen Chancen einräumt, individuelle Wohnmöglichkeiten unterstützt und die Einrichtung unabhängiger Beratungsstellen vorsieht, die den Menschen, die eine Wohnform für das Alter suchen, als Wegweiser dienen und ihnen bestmögliche individuelle Wohnformen aufzeigen können, können wir den Aufgaben der Zukunft tatsächlich gerecht werden.
Eigentlich ist die Verlagerung dieses Gesetzes auf Länderebene eine große Chance; denn wir könnten in Bayern jetzt ein fortschrittliches und wegweisendes Gesetz schaffen und alten Menschen Wohn- und Pflegemöglichkeiten eröffnen. Leider ist es der Staatsregierung nicht gelungen, dieser Anforderung gerecht zu werden. Die Staatsregierung hat in ihrem Gesetzentwurf die ambulanten Wohnformen überreguliert, sodass es eher ein Verhinderungsgesetz denn ein Gesetz zur Förderung von ambulanten Wohnformen ist. Die Selbstbestimmung der Betroffenen spielt im Gesetzentwurf der Staatsregierung eine eher untergeordnete Rolle, und die Regelung hinsichtlich der Transparenz, Art, Menge und Preis zu veröffentlichen, ist viel zu unkonkret und im Bereich des Undefinierbaren geblieben. Das reicht uns für ein zukunftsweisendes Gesetz nicht aus. Dadurch findet keine Förderung des Verbraucherschutzes statt; denn ein Verbraucher muss wissen, womit er zu rechnen hat. Wenn ihm das aber nur in verschleierter Form zur Kenntnis gegeben wird, kann er sich kein Bild machen.
Ebenso ist im Gesetzentwurf der Staatsregierung die Überprüfung der Heime auf kommunaler Ebene vorgesehen – das habe ich vorhin schon ausgeführt. Das ist für uns völlig undenkbar. Ein massiver Kritikpunkt am Gesetzentwurf der Staatsregierung ist, dass es ein extrem schlankes Gesetz bleibt, da die meisten Entscheidungen auf die Verordnungsebene verschoben wurden. Natürlich sagen Sie, dass das vom Parlament kontrolliert werden kann. Wir haben aber leider schon allzu oft erlebt, dass am Parlament vorbei Dinge passiert sind, die von essenzieller Bedeutung waren und bei denen das Parlament in keiner Weise mitreden konnte. Deshalb sind unsere Befürchtungen durchaus berechtigt, dass wieder auf dem Rücken der alten Menschen Verordnungen erlassen werden, die ihnen nicht nützen, sondern schaden werden.
Trotzdem bleibt für mich die Hoffnung, dass es irgendwann in der Zukunft gelingen möge, dass wir alte Menschen mit ihren Bedürfnissen ernst nehmen und dass wir – das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, von der wir aber noch meilenweit entfernt sind – es ihnen ermöglichen, nach den eigenen Wünschen und Entscheidungen in Würde alt zu werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tribüne haben Ehrengäste Platz genommen. Ich heiße den stellvertretenden Parlamentspräsidenten der Republik Ungarn, Herrn Péter Harrach, bei uns herzlich willkommen, ebenso seine Begleitung.
sächlich veröffentlichen, was ihre Leistungen sind, mit wieviel Personal sie arbeiten, welche Bedingungen die Menschen tatsächlich vorfinden, die sich entschließen, in einer Einrichtung zu leben. Wir halten das für die Menschen, die sich zu einem solchen Schritt entschließen, für ausgesprochen wichtig; denn es fällt schwer, sich zu einem solchen Schritt zu entschließen. Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Auch diesen Menschen müssen wir durch ambulante Dienste helfen, die noch weit ausgebaut werden müssen und differenzierter arbeiten müssen. Wenn sich aber jemand entschließt, in eine stationäre Einrichtung zu gehen, muss er vorher die Möglichkeit haben zu erfahren, was er sich einkauft und wie es ihm in dieser Einrichtung unter Umständen ergehen wird. Deshalb benötigen wir die Veröffentlichungspflicht und eine größtmögliche Transparenz dieser Einrichtungen.
Wir wollen aber auch, dass die Kontrolldichte in den Einrichtungen abgestuft ist. Das bedeutet: Einrichtungen wie Wohngruppen oder Hausgemeinschaften, die stationären Charakter haben, sollen wesentlich weniger kontrolliert werden, solange die Menschen dort noch sehr eigenständig leben können. Die Kontrolldichte soll dann zunehmen, wenn die Menschen mehr abhängig sind und ihrem eigenen Willen weniger Ausdruck geben können. Uns ist also eine abgestufte Kontrolldichte wichtig, wobei eine Kontrolle pro Jahr in einer Einrichtung durchaus angebracht erscheint.
Wir wollen aber nicht, dass diese Kontrollen, wie jetzt im Gesetzentwurf der Staatsregierung festgeschrieben, von den Landkreisen durchgeführt werden, sondern wir wollen, dass diese wieder auf Regierungsebene zurückverlagert werden; denn zu Ende gedacht wäre es möglich, dass ein Landrat seine eigene Einrichtung kontrolliert. Das halten wir nicht für besonders effektiv.
Wir wollen mehr Mitbestimmung in den Einrichtungen. Nicht nur Bewohner, sondern auch Angehörige sollen die Möglichkeit haben, einem Einrichtungsrat oder einem Wohngruppenrat anzugehören. Wir könnten uns sehr viele staatliche Kontrollen sparen, wenn wir den Angehörigen mehr Rechte einräumen würden; denn sie sind eigentlich die beste Kontrolle und der beste Parameter für eine gute Pflege.
Wir brauchen weiterhin eine echte Fachkraftquote von 50 % – ich sage mit vollem Bewusstsein: echte Fachkraftquote; denn wir alle wissen, dass bereits Bestrebungen im Gange sind, die Fachkraftquote hinsichtlich der Qualität abzusenken, nämlich in Zukunft Helferinnenberufe wie Altenpflegehelferin oder Krankenpflegehelferin zu Fachkräften zu deklarieren, ja sogar Hauswirtschafterinnen zu Fachkräften zu deklarieren. Das ist für uns keine Sicherung des Qualitätsstandards, sondern bedeutet die Aufgabe von Qualitätsstandards. Das werden wir nicht mitmachen.
Das sind Dinge, die in unserem Gesetz Priorität haben. Wir glauben: Nur wenn dieses Gesetz flexibel ist, indi
Nun zu Ihren Verrenkungen bezüglich der Ausführungsverordnung: Sie haben von Eckpunkten gesprochen, die im Parlament besprochen werden sollen. Sie hätten aber eine ganz einfache Lösung erreichen können. Sie hätten alle wichtigen Punkte in den Gesetzentwurf schreiben können. Wenn Sie das nicht tun wollen, dann hätten Sie – was wir verlangt haben – ein Zustimmungsbedürfnis zu dieser Verordnung durch das Parlament fordern müssen.
Dann hätten wir mitreden und mitgestalten können und dann wäre ein Schuh daraus geworden. So ist es nur Camouflage.
Die Frage, die man sich bei der Zweiten Lesung eines so wichtigen Gesetzes stellen muss, ist: Was kommt eigentlich für die Pflegebedürftigen unter dem Strich heraus? Kommt eine Verbesserung zustande oder wird allenfalls der Status quo festgeschrieben? In meinen Augen muss die Antwort sehr zwiespältig ausfallen. Der Name Pflegequalitätsgesetz ist ein Etikettenschwindel, denn es wird zwar Pflegequalität gefordert, aber der Freistaat Bayern leistet selbst keinen eigenen Beitrag dazu. Sie verfahren nach dem üblichen Schema: Sie fordern von anderen, aber nehmen sich selbst nicht in die Pflicht.