Protocol of the Session on June 25, 2008

Man wird sehen, wer in dieser Frage recht behält.

(Thomas Kreuzer (CSU): Das ist eine humoristische Darbietung von Ihnen!)

Ich glaube, es ist notwendig, in Anbetracht der Situation, in der wir uns befi nden, ganz deutlich zu machen, was wir wollen.

(Peter Welnhofer (CSU): Können Sie nicht lesen?)

Sie interpretieren, doch Sie lesen nicht, das ist Ihr Problem. Darüber möchte ich mich jetzt aber nicht auslassen. Ich sage, es ist dringend geboten, wenn man den Klimaschutz ernst nimmt, den Klimaschutz auch in die Verfassung aufzunehmen. Man hat im Übrigen viele Dinge, die notwendig waren, nachträglich in die Verfassung geschrieben, um die Verfassung zeitgemäß zu halten. Es geht nicht darum, irgendetwas hineinzuschreiben,

(Peter Welnhofer (CSU): Eben!)

es sei denn, Sie sagen, der Klimaschutz sei völlig uninteressant. Das könnte man aus Ihren Worten auch folgern. Für Sie ist der Klimaschutz nur so ein Nebenprodukt, das man eben auch noch hat. In Wirklichkeit ist der Klimaschutz aber existenziell für dieses Land und seine Menschen.

(Thomas Kreuzer (CSU): Lange Reden erhöhen den CO2-Ausstoß!)

Wissen Sie, über meinen CO2-Ausstoß brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, kümmern Sie sich lieber um Ihren Ausstoß, dann sind Sie gut bedient.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich wünsche Ihnen und uns, dass der Klimaschutz bei uns besser aufgehoben ist als bei Ihnen!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Huber.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war der Meinung, diese Dinge wären in den Ausschüssen bereits ausreichend behandelt worden. Es ist nämlich keine Frage der Semantik, es stellt sich auch nicht die Frage, ob dieses Ziel in die Verfassung hineingeschrieben werden muss, denn die Antwort lautet: Es steht schon drin. Wir haben nämlich ein ganz klares Verfassungsziel. Wir haben den Verfassungsauftrag, die Schöpfung, die natürlichen Lebensgrundlagen, das Wohl der Menschen zu schützen. Zu den natürlichen Lebensgrundlagen gehört natürlich auch ein Klima, das für die Menschen zuträglich ist. Auch aus der amtlichen Begründung zu Artikel 141 der Bayerischen Verfassung von 1984 geht klar hervor, dass auch das Klima ein wichtiger Punkt sei, um den es sich zu sorgen gelte. Aus diesem Grund ist dieser Gesetzentwurf überfl üssig. Deshalb wären wir hier eigentlich mit der Debatte fertig.

Ich kann aber nicht stehen lassen, dass Sie uns so hinstellen, als würde überhaupt nichts gemacht. Kollege Welnhofer hat schon deutlich darauf hingewiesen, dass wir mehr tun als viele andere. Es ist mir völlig unverständlich, warum wir in ganz Deutschland von allen dafür gelobt werden, was wir alles tun,

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Was?)

nur hier in Bayern, da merkt das links von dieser Linie niemand. Ich verstehe das nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Wenn wir anderen Bundesländern erzählen, dass wir in vier Jahren eine Dreiviertelmilliarde Euro in den Klimaschutz investieren und versuchen, höchst effi zient vorzugehen – –

(Simone Tolle (GRÜNE): Da stimmt was nicht!)

Hören Sie mir gut zu: In Deutschland liegt der CO2-Ausstoß pro Bürger und Jahr bei über zehn Tonnen. In Bayern liegt er bei 6,7 Tonnen. Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, dass wir eine Fünf vor dem Komma wollen, dass wir deutlich unter sechs Tonnen kommen. Bitte sehr, zeigen Sie mir doch in Deutschland irgendein Bundesland, das so viel investiert wie wir und sich so hohe Ziele setzt.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Also, meine Damen und Herren, hier zu sagen; wir müssen den Menschen klarmachen, dass die Bayerische Staatsregierung auch das Thema Klima für sich entdeckt hat, das geht vollkommen daneben.

Ich möchte noch zu einem Punkt eine Ergänzung machen.

Herr Staatssekretär, bevor Sie die Bemerkung machen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Paulig?

Ja, wenn sie ganz kurz ist.

Warum folgen Sie nicht den Empfehlungen des Klimarats, den Sie doch selbst eingerichtet haben? Der Klimarat fordert 5,0 Tonnen pro Kopf und Jahr für Bayern.

Also, wir sind Realisten. Der Klimarat geht durchaus mit einem hohen Ziel voraus. Sie können gern mit dem Klimarat reden. Wenn man das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf 20 % zu steigern, betrachtet, dann haben wir unheimlich engagierte und ehrgeizige Ziele. Ich denke, wir sind gut dabei.

Lassen Sie mich mit einem Appell schließen. Wir schaffen es nicht – –

(Ludwig Wörner (SPD): Das selbst gesteckte Ziel zu erreichen!)

Wir schaffen es nicht, das Problem dadurch zu lösen, dass wir diese Zeile in die Verfassung aufnehmen. Wir schaffen das nur, wenn wir die Bevölkerung davon überzeugen können, dass dies ein wichtiges Ziel ist. Wir schaffen es, wenn wir der Bevölkerung ein Angebot machen können, damit es attraktiv ist, sich zu beteiligen. Dazu aber dient diese Verfassungsänderung nicht. Wir haben viele einzelne Punkte im Klimaprogramm vorgesehen, die hocheffi zient sind. Ich bitte Sie alle, dazu beizutragen, das Problem zu bewältigen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatssekretär, bleiben Sie bitte hier.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Ich habe noch Redezeit. Ich will reden!)

Ach so, Frau Kollegin, Entschuldigung, Sie wollten sich im Rahmen der Redezeit zu Wort melden. Sie haben noch Redezeit, das ist richtig, und zwar 2 Minuten und 22 Sekunden. Dann erteile ich Ihnen, Frau Kollegin Paulig, das Wort. Allerdings stelle ich fest: Drücken Sie das nächste Mal dann nicht auf die Taste am Saalmikrofon. Das hat mich nämlich verwirrt.

Ja, ist gut. Herr Staatssekretär! Ich meine, zwischen Reden und Handeln ist in Bayern, was den Klimaschutz anbelangt, ein riesiger Unterschied. Es geht um den zweiten Punkt. Klimaschutz wird auch ohne die Änderung der Bayerischen Verfassung hier in Bayern betrieben. Von einer Dreiviertelmilliarde Euro kann ich aber nichts erkennen. Für vier Jahre haben Sie 350 Millionen Euro angesetzt. Darunter fallen auch Hochwasserschutzmaßnahmen. Beispielsweise haben Sie für die Sanierung der öffentlichen Gebäude 37 Millionen Euro pro Jahr für die nächsten vier Jahre angesetzt. Das betrifft die staatlichen Gebäude.

(Zuruf)

Ja, genau. Da stehen 150 Millionen Euro drin. Das wollen wir einmal festhalten. Das macht 37 Millionen Euro pro Jahr. Wenn ich mir ansehe, was Ihre Beteiligung in der Regierung bewirkt, wenn man sieht, was das im Hinblick auf die Umweltbelastung durch PKWs bedeutet. Wir haben Anträge eingereicht, die Steuer am CO2-Ausstoß auszurichten. Schauen Sie sich doch an, was auf der europäischen Ebene unter Mitwirkung bayerischer Politiker geschieht. Schauen Sie sich an, wie man versucht, auch auf europäischer Ebene den Klimaschutz zu sabotieren und zu boykottieren. Schauen Sie sich an, was Sie im Isental machen. Schauen Sie sich die Fichtelgebirgsautobahn an. Sehen Sie sich an, was im Hinblick auf die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München passiert. Das alles sind konkrete Projekte, die bewirken, dass Klimagase weiter verstärkt freigesetzt werden. Sehen Sie sich doch an, wie der Bergwald – von Ihnen – bei Garmisch für die Skiweltmeisterschaft gerodet wird. Gleichzeitig geben Sie Millionen für den Hochwasserschutz im Tal aus. Was ich vermisse, für den Klimaschutz, das ist konsequentes Handeln vonseiten der Bayerischen Staatsregierung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den soeben diskutierten Gesetzentwurf der GRÜNEN. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt auf Drucksache 15/10841 die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – CSUFraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Nachdem alle wesentlichen Teile der Gesetzesvorlage abgelehnt worden sind, unterbleibt gemäß § 52 Absatz 4 der Geschäftsordnung jede weitere Beratung

und Abstimmung, sodass ich jetzt Tagesordnungspunkt 10 aufrufen kann:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlage mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage 4)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann übernehmen wir diese Voten, und ich kann den letzten Tagesordnungspunkt aufrufen, Tagesordnungspunkt 11:

Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜND- NIS 90 DIE GRÜNEN) Gesundheitsschutz: Nachtfl ugverbot (Drs. 15/10028)

Ich eröffne die Aussprache und verweise darauf, dass wir fünf Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart haben. Damit liegen wir gut in der Zeit. Wird noch namentliche Abstimmung beantragt – damit wir die Zeit ausnutzen? – Das ist nicht der Fall. Dann hat der Kollege Magerl als Erster das Wort.

Herr Präsident, Hohes Haus! Ich möchte es kurz machen. Ich gehe davon aus, dass die meisten bald nach Hause fahren wollen, was ich auch in Anbetracht des Himmels verstehen kann, weil sie nicht nass werden wollen.

(Simone Tolle (GRÜNE): Länderspiel! Fußball-EM!)