Protocol of the Session on June 10, 2008

sandt wurde, der den Text ausgedruckt haben wollte, haben wir eine Reihe von Stellungnahmen bekommen.

Ich kann Ihnen nur sagen: In manchen Fällen ist man schon etwas merkwürdig berührt. So hat mir ausgerechnet der Bayerische Journalistenverband erklärt, der zu diesem Thema auch bei mir im Büro war, er habe im April erstmals von diesem Gesetz erfahren. Das war ausgerechnet der Bayerische Journalistenverband, obwohl schon im Januar erstmals die Pressemitteilung der Staatskanzlei – das Bulletin – erschien, dass die Staatsregierung im ersten Durchgang den Gesetzentwurf beraten hat. Im März kam die nächste Mitteilung, dass jetzt der endgültige Gesetzentwurf beraten worden ist.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Das war doch kein Geheimunternehmen. Das ist jedes Mal in allen Pressemitteilungen publiziert worden, das stand im Internet, und dann kommt ausgerechnet der Bayerische Journalistenverband, der jede dieser Mitteilungen auf den Tisch bekommt, zu mir und erklärt, er habe im April erstmals davon erfahren, dass es ein neues Bayerisches Versammlungsgesetz gäbe.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das ist auch richtig!)

Das ist zwar das gute Recht eines jeden Verbandes, aber Herr Kollege, ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mir den Schuh nicht anziehe und nicht sage: Warum habt ihr nicht noch diesen oder jenen Verband angehört? Wir haben uns wirklich der modernen Art der Kommunikation bedient. Man kann nicht mehr tun, als das jedem zur Verfügung zu stellen, sodass sich jeder an der Diskussion beteiligen kann.

Danke schön. Herr Kollege Obermeier, bitte.

Herr Staatsminister, die Staatsregierung hat sich im Vorfeld dieses Gesetzentwurfes auch mit einigen Praktikern aus den Kommunen, die regelmäßig mit Versammlungen zu tun haben, auseinandergesetzt, um deren Erfahrungen mit dem derzeit gültigen Versammlungsgesetz in den Gesetzentwurf einfl ießen zu lassen. Ist es in diesem Zusammenhang richtig, dass wesentliche Punkte, die heute, in der Ersten Lesung und auch in der Ausschussberatung von der Opposition kritisiert wurden, Forderungen des Kreisverwaltungsreferats München darstellen, Forderungen, die in diesen Gesetzentwurf eingegangen sind, und welche Regelungen sind dies?

Herr Kollege Obermeier, das ist in der Tat völlig zutreffend, wie ich vorher schon in einem Nebensatz angesprochen habe. Das Bayerische Innenministerium hat mit

Was verstehen Sie unter Feinschliff? Dazu hätte ich schon gern einmal Ausführungen gehört. Ich hätte auch ganz gern – weil Sie die Fragen meiner Kollegin nicht beantwortet haben – zu den versammlungsfeindlichen und verfassungsrechtlich bedenklichen ganz konkret benannten Punkten eine Aussage: Werden Sie die Verlängerung der Anmeldefristen ändern? Werden Sie die Zwangsverpfl ichtung zur Zusammenarbeit, beispielsweise dann für die Gräfenberger mit der NPD, ändern? Werden Sie überbordende Abhör- und Filmaufnahmen, werden Sie die Sonderbehandlung einzelner Gruppen, werden Sie die zwangsweise Abgabe persönlicher Daten von Veranstaltern, Leitern und Ordnern bei jeder Versammlung ändern?

Haben Sie wirklich vor, diese Punkte zu ändern, oder welche Punkte ändern Sie?

Sie haben außerdem noch angesprochen, dass Sie zum Beispiel großes Verständnis haben, wenn man beim Uniformierungsverbot Veränderungen vornimmt. Dann frage ich mich: Wieso nehmen Sie das dann unter Umständen aus dem Versammlungsrecht heraus, wie es von der CSU vorgeschlagen ist, und ins Landesstraf- und -verordungsrecht hinein?

Das sind eine ganze Reihe von Fragen; ich habe leider nicht mehr Zeit. Ich hätte mich auch noch dafür interessiert, wieso Sie mit einem neuen Wortlaut, wenn Sie den CSU-Antrag übernehmen, verschleiern werden, dass es zukünftig immer noch massenweise Film- und Tonaufnahmen geben wird.

Also erzählen Sie uns hier nicht das Märchen von „Missverständnisse ausräumen“, sondern sagen Sie klar, was Sie an welchem Punkt ändern werden, und dann können wir weiter diskutieren!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Staatsminister.

Ich bin jetzt aus Ihrer Frage nicht ganz schlau geworden. Haben Sie nun den Änderungsantrag schon zur Kenntnis genommen oder nicht?

(Christine Stahl (GRÜNE): Natürlich! – Ist nicht von der Staatsregierung!)

Na also, dann können Sie doch alles schwarz auf weiß nachlesen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Ich kann Ihnen den jetzt gern noch einmal vorlesen, aber Entschuldigung, was soll das dann? Sie behaupten, Sie

Deshalb ist es richtig – das kam in der Tat vom Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München –, dass es eine Möglichkeit für eine Behörde geben muss, wenn ein solcher Verdacht vorliegt, sich die Daten vorlegen zu lassen, wer als Ordner eingeteilt wird. Wir haben das mit einem Änderungsantrag – Herr Kollege Obermeier, wir haben das letzte Woche gemeinsam besprochen – deutlich vereinfacht und klargestellt, dass das keineswegs so gemeint ist, dass in Zukunft bei jeder Demonstration jeder Veranstalter alle Ordner zu benennen hat. Mit dem Änderungsantrag wird klargestellt, dass das in Zukunft so gemeint ist:

Eine Behörde kann, wenn Sie entsprechende Anhaltspunkte hat, das verlangen. Das heißt, bei allen anderen Versammlungen – was weiß ich; Sie haben vorhin den Bund Naturschutz genannt, oder von „ver.di“ und anderen –, braucht die Behörde, wenn es unsererseits keinen Anlass gibt, auch nicht die Daten der Ordner und dergleichen anfordern. Aber wenn sie den Verdacht hat, dass da Leute eingeteilt werden sollen, die nicht in Ordnung sind, dann kann die Behörde in Zukunft verlangen, das vorzulegen. Das steht auch in Einklang mit dem, was der Kreisverwaltungsreferent der Landeshauptstadt München angeregt hat. Genau das bringen wir jetzt auf den Weg.

Frau Kollegin Stahl, bitte.

Herr Minister, Sie werden sicher Verständnis haben, wenn ich mich jetzt nicht in diese ganzen Geschichtle, die Sie zu erzählen haben und die wir sicher auch erzählen könnten von unseren diversen Demonstrationen, einlasse, sondern mir geht es um harte Fakten.

Wir mussten in der letzten Ausschusssitzung – das fi nde ich schon sehr bemerkenswert – einen Gesetzentwurf diskutieren und über ihn abstimmen, von dem wir nicht wissen, in welcher Form er letztendlich noch zur Endabstimmung gestellt wird. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes hieß es von Ihnen in der „Augsburger Allgemeinen“ noch: Wir regeln im Gesetz nur, was bereits Praxis ist. In der „SZ“ war dann schon von Missverständnissen die Rede, und in den „Nürnberger Nachrichten“ vom 31. Mai hieß es dann, jetzt käme der Feinschliff fürs Versammlungsrecht.

Da muss ich sagen: Für mich ist das ein nicht bekannter parlamentarisch-juristischer Verfahrensbegriff, und ich frage Sie schon, auch nach den Änderungen, die Sie jetzt hier angekündigt haben: Ist dieser Gesetzentwurf nach der ersten Aussage, die Sie getroffen haben, immer noch sach- und verfassungsgemäß, oder warum machen Sie die ganzen Änderungen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

hat. Dieses Uniformierungsverbot des Bundes haben wir nicht etwa verschärft, sondern in unserem Gesetzentwurf schon eingeschränkt, entspannt, nämlich mit der Intention: Es ist nur dann verboten, wenn es dazu dient, andere Menschen einzuschüchtern.

Jetzt gehen wir einen weiteren Schritt. Es stand bisher schon im Bundesgesetz und zunächst auch in unserem Gesetzentwurf, dass dieses Uniformierungsverbot nämlich nicht nur für die Versammlungen selbst geregelt ist, sondern bei der Gelegenheit – das hatte der Bund aber auch schon so gemacht – auch noch generell gleich für alle möglichen anderen öffentlichen Auftritte mit normiert worden ist, dass es verboten ist, da einheitliche Kleidung zu tragen.

Da kommen wir jetzt ebenfalls einer Anregung nach und sagen: Wir nehmen dieses aus dem Versammlungsrecht heraus, weil es eigentlich gar nicht notwendig ist, dass im Versammlungsrecht etwas steht, was überhaupt nichts mit Versammlungen zu tun hat, und stellen das in das Landesstraf- und -verordnungsgesetz. Das ist gleichfalls in diesem Änderungsantrag enthalten. Es ist, denke ich, eine vernünftige Regelung, eine Regelung, wie sie übrigens auch innerhalb des DGB diskutiert worden ist, um das Ganze da etwas zu entspannen.

Ich denke, es ist sehr klar, was jetzt auf dem Tisch liegt. Sie können morgen im Kommunal- und Innenausschuss im Detail dazu Stellung nehmen, und ich weiß jetzt wirklich nicht, wo Unklarheiten für Sie bestehen, Frau Kollegin Stahl. Klarer und transparenter, als wir es in diesem ganzen Verfahren gemacht haben, kann man es in der parlamentarischen Beratung kaum gestalten.

Herr Kollege Ritter, bitte.

Herr Innenminister, bei der Verhandlung im federführenden Ausschuss hat der Berichterstatter der CSU gesagt, bei den Einschränkungen durch den Gesetzentwurf werde das verfassungsrechtlich Mögliche voll ausgeschöpft. Mich würde es interessieren, wie Sie zu dieser Aussage stehen.

Herr Staatsminister.

Diese Aussage ist richtig, weil wir bis an die verfassungsrechtlichen Grenzen alles dafür tun wollen, den Umtrieben insbesondere von Neonazis in unserem Land entgegenzuwirken. Das habe ich bereits bei der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes hier unmissverständlich gesagt: Wir halten es für unerträglich, was hier teilweise geschieht, und solange wir keine Möglichkeit haben, die NPD zu verbieten, müssen wir das Treiben der Neonazis – und da geht es ja nicht nur um die NPD – größtmöglich einschränken.

wüssten nicht, was geschieht. Der Antrag – genau so ist es abgesprochen – wird Ihnen nicht – was weiß ich – jetzt plötzlich morgen früh als Überraschungsei vorgelegt werden, sondern er ist von den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion ganz ordentlich als Drucksache eingebracht worden; den kann bereits seit gestern jeder nachlesen. Ich habe ihn vorliegen. Es ist ein ganz normales Verfahren. Sie regen sich bei anderen Gelegenheiten auf, wenn sich irgendjemand angeblich weigert, im Laufe eines parlamentarischen Verfahrens an einem Gesetz noch etwas zu ändern.

Ich habe Ihnen vorhin klar gesagt: Ja, wir haben zugehört, was in der Anhörung gesagt worden ist; ich habe mit Verbänden gesprochen. Ich habe ein Gespräch mit Fritz Schösser geführt, was mir sehr wichtig war, weil ich von Anfang an gesagt habe: Ich will auf gar keinen Fall, dass der Eindruck entsteht, dass wir Gewerkschaften in ihrer Arbeit behindern wollen. Daraufhin haben sich jetzt in der Tat Änderungen ergeben. Ob Sie es „Feinschliff“ nennen wollen – das war mein Begriff – oder wie auch immer – es haben sich jetzt einige Änderungsanträge ergeben, und die liegen jetzt vor. Also, das ist doch ein ganz normales parlamentarisches Verfahren.

Aber ich habe Ihnen vorhin auch noch einmal klar gesagt: Das, was Sie vor einigen Wochen als Gesetzentwurf fürs Versammlungsrecht auf den Weg gebracht haben, ist aus unserer Sicht in der Tat ein Freibrief für alle Chaoten auf unseren Straßen. Da haben wir in der Tat ein völlig anderes Verständnis.

Jetzt will ich noch einmal unterstreichen: Ich habe gerade das Thema Anmeldefristen ganz klar angesprochen, das wir da nichts ändern, dass ich zu den 72 Stunden stehe und dass das richtig ist. Auf der anderen Seite erleichtern wir noch die Vorgaben für die Eilversammlungen, damit es da kein allzu großes Hemmnis gibt, dass eine Eilversammlung auch bei der Polizei oder bei der Kreisverwaltungsbehörde und gegebenenfalls auch nur telefonisch noch angemeldet werden kann. Das ist – ich sage es noch einmal, wenn Sie es vorhin nicht richtig wahrgenommen haben – gerade in Bezug auf das Thema Kundgebungen im Zusammenhang mit Warnstreiks eine bewusste Erleichterung auch im Hinblick auf die Gewerkschaften. Das liegt mir – auch dies sei noch einmal gesagt -wirklich sehr am Herzen, weil es da in besonderer Weise relevant ist.

Ansonsten haben wir, was die Kooperationspfl icht anbetrifft, das auch noch einmal etwas erleichtert. Wir haben auch verändert, was strafbar ist und was Ordnungswidrigkeiten sind.

Aber das eine scheinen Sie – wenn ich das als ganz konkreten weiteren Punkt ansprechen darf – noch nicht ganz nachvollzogen zu haben: Ich habe das Uniformierungsverbot angesprochen und deutlich gemacht: Es gibt bereits bisher im Bundesgesetz ein Uniformierungsverbot, was der eine oder andere nicht ernst genommen

Herr Kollege Schindler, bitte.

Herr Staatsminister, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, als würden wir hier im Landtag über einen Gesetzentwurf des Kreisverwaltungsreferats der Stadt München verhandeln. Hier geht es um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung.

(Beifall bei der SPD)

Jawohl. Darauf bin auch stolz. Vielen Dank, Herr Kollege Schindler.

Erstens. Dieser Gesetzentwurf muss jetzt von der CSU-Fraktion geändert werden, und zwar durch Übernahme weiter Passagen des Änderungsantrags der SPD-Fraktion, die von der gleichen CSUFraktion noch vor einer Woche abgelehnt worden sind. Soviel zum Ablauf des dynamischen Prozesses, den ich nicht kritisieren will. Ich stelle das nur fest.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Herr Staatsminister, Sie haben ausgeführt, dass die Staatsregierung die Versammlungsfreiheit schütze. Bei allem Respekt vor der Staatsregierung möchte ich doch darauf hinweisen dürfen, dass die Versammlungsfreiheit von der Verfassung und vom Grundgesetz geschützt wird. Aufgabe der Staatsregierung ist es, die Ausübung des Grundrechts zu gewährleisten und nicht zu behindern.

(Beifall bei der SPD)

Drittens. Herr Staatsminister, ich nehme zur Kenntnis – und habe es gewusst –, dass Sie – nicht Sie persönlich, sondern Ihre Fraktion und Ihre Partei – offensichtlich ein ganz anderes Verständnis von Versammlungsfreiheit haben als einige andere in diesem Raum. Ich bin schon so alt, dass ich mich daran erinnern kann, als Ministerpräsidenten und Vorsitzende Ihrer Partei es für richtig gehalten haben, an Blockaden am Brenner teilzunehmen. Was wäre bloß passiert, hätten wir damals schon einen Artikel 7 Absatz 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes gehabt, wie Sie ihn heute einführen wollen? Ich habe zur Kenntnis genommen, dass einige Kolleginnen und Kollegen in der letzten Woche an Blockadeveranstaltungen von Milchbauern vor Molkereien teilgenommen haben. Ich habe mich darüber gefreut, weil hier das ungebändigte Element des Volkes gegen Konzerne aufbegehrt hat – mit Unterstützung von CSU-Kollegen – und frage Sie: Wie passt das zusammen mit Ihrer Formulierung des Militanzverbots?