Protocol of the Session on June 5, 2008

Es gibt jetzt noch zwei weitere und auch noch ein paar redaktionelle Änderungen, die wir selbstverständlich mittragen. Eine Änderung schlagen wir zu Artikel 12 vor. Sie wollen Artikel 12 gänzlich streichen. Nach Artikel 12 sind Verbrennungsmotoren von Krafträdern oder Verbrennungshilfsmotoren von Fahrrädern in der freien Natur verboten. Allerdings gibt es hierzu auch schon Ausnahmeregelungen. Wir befürchten, dass es bei der Streichung des Verbots in ruhiger und unberührter Natur zu einem stetigen Anwachsen von Krafträdern und motorisierten Maschinen kommt. Denken Sie nur an die neuesten Fahrzeuge wie kleine Bullys oder Quads, die jetzt den Berg hinauf und hinunter fahren. In den Alpen-Kommunen bestehen große Bedenken dagegen, dass wir diesen Artikel 12 streichen. Ich bitte um Aufrechterhaltung des Artikels 12 gemäß unserem Änderungsantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein letzter Punkt, der uns große Probleme macht. Aus diesem Grund werden wir entgegen unseren früheren Abstimmungen bei der Gesamtabstimmung diesen Gesetzentwurf ablehnen. § 1 Nummern. 2, 4 und 5 sehen eine Änderung vor, wonach die Zuständigkeit für Atomkraftwerke und für Anlagen, die der Genehmigung nach

die Gemeinden trifft, sondern dass dies der Staat macht. Sie haben aber nicht dafür Sorge getragen, dass die Maßnahmen, die auf Grund dessen notwendig werden, auch der Staat übernimmt. Dabei lassen Sie die Gemeinden wieder im Stich. Das führt dazu, dass zu hohe Lärmschutzwerte angesetzt werden, damit die Kosten für die Kommunen nicht zu hoch werden. Das nennen wir Kneifen vor der Verantwortung.

Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern uns enthalten, weil wir glauben, dass das, was für die Kommunen getan wird, und auch das, was für die Bürgerinnen und Bürger getan wird, zu wenig ist. Es wäre viel wichtiger gewesen, Lärm, der erkanntermaßen krank macht, an der Quelle zu bekämpfen. Dort, wo die Lärmquelle nicht mehr bekämpft werden kann, sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Lärmwerte nicht von den einzelnen Kommunen beliebig, sondern für ganz Bayern generell festgelegt werden. Es kann nicht in der einen Gemeinde der und in der anderen Gemeinde ein anderer Lärmschutzwert gelten – etwa nach dem Motto: Wir haben Geld und machen es so, dass die Bürger ihre Ruhe haben. Die nächste hat das Geld nicht. Die kann es sich in der Form nicht leisten. Dort darf es dann etwas lauter sein.

Kolleginnen und Kollegen, eigentlich wäre es Aufgabe des Staates und somit unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in ganz Bayern gleich behandelt werden und das sichergestellt wird, dass Menschen in Ruhe leben und vor allem in Ruhe schlafen können.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir sind dabei, den Lärmschutz den uns die EU vorgibt, mit einem Jahr Verzögerung in einem Bayerischen Gesetz zu regeln. Wie Sie wissen, sollte die Lärmkartierung bereits bis Juli 2007 erfolgt sein. Wir sind jetzt ein Jahr zu spät. Das ist hier leider üblich, obwohl die Gesetze der EU nicht vom Himmel fallen. Man hätte schon früher damit anfangen können, die EU-Richtlinien auf Landesebene umzusetzen.

Zum Glück wurden einige Verbesserungen erzielt. Die Lärmkartierung wurde, so wie wir es in unseren Antrag gefordert haben, landesweit von den Regierungen und vom Landesamt für Umwelt durchgeführt und vom Landesamt für Umwelt mit seiner Fachkenntnis und seiner Kompetenz verantwortet. Das begrüßen wir. Insofern ist unser Änderungsantrag auf Drucksache 15/10304 im ersten Punkt erledigt.

Eine Frage bleibt allerdings noch offen. Für die Ballungsräume, wie zum Beispiel für die Stadt München, die die

im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen, für Haupteisenbahnstrecken und für große Flughäfen.

Herr Kollege Wörner, die Kommunen sind vom Bund für zuständig erklärt worden. Das ist die Rechtslage. Wir - die Bayerische Staatsregierung - haben gesagt, wir wollen die Kommunen ein Stück weit entlasten - so ist es richtig und nicht andersherum - und eine kommunalfreundliche Regelung schaffen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt - LfU - kartiert, hat auch schon die gesamte erste Stufe kartiert. Wir haben im Übrigen die Kartierung völlig rechtzeitig vorgelegt und an die Europäische Union weitergeleitet. Nur die SPD-regierte Stadt Nürnberg war nicht in der Lage, eine Lärmkartierung zu erstellen, und leider auch nicht die Deutsche Bahn.

(Zurufe von der SPD)

Es hat sich gezeigt, dass die fi nanzkräftige Stadt München ohne weiteres in der Lage war, eine solche Lärmkartierung rechtzeitig zu erstellen, ohne Problem offenbar. Ich begrüße das sehr. Es kann also keine Rede davon sein, dass wir die Kommunen im Stich gelassen hätten. Im Gegenteil: Wir sind den Kommunen entgegengekommen mit unserer Lösung der Aufteilung bei der Kartierung und bei der Aktionsplanung.

Ich gebe Ihnen recht, dass wir - und da haben wir die unterschiedlichsten Initiativen ergriffen - Lärm an der Quelle bekämpfen müssen. Dazu bedarf es einer Reihe von europäischen Vorschriften. Wir sind initiativ geworden, soweit wir das von Bayern aus können, was die Reifenrichtlinie anbelangt. Es sollten auch alle überlegen, ob sie relativ laute Verkehrsmittel in Anspruch nehmen oder nicht, Herr Kollege Wörner, um das bei Ihnen einmal ins Bewusstsein zu bringen.

Wir glauben - und das ist auch unser Ansatz -, dass Planungen - alle, die in der Kommunalpolitik Erfahrung haben, wissen das - für örtliche Lärmsituationen im Prinzip am besten bei der Kommune aufgehoben sind. Das ist doch richtig, und das ist der Ausgangspunkt unserer Überlegung betreffend die Aufteilung, wann macht die Regierung eine Aktionsplanung und wann macht es die Kommune. Das Ganze passiert ohnehin nur im beiderseitigen Einvernehmen, was vernünftig ist. Im Übrigen ist es so, dass die Fachplanungen bestehen und alles, was hier an Lärmschutz verlangt wird, selbstverständlich weiter gilt.

Ich glaube, dass wir eine kommunalfreundliche Lösung gefunden haben, im Übrigen die kommunalfreundlichste - wenn ich es überblicke - aller Bundesländer. Wichtig ist, dass das Ganze jetzt umgesetzt werden kann und am Ende fi nanziert werden kann; denn das ist letztlich die entscheidende Frage. Was nützen alle Pläne, wenn wir nicht genügend Finanzmittel haben, wenn sie die Kommunen nicht haben, wenn wir sie nicht haben?

§ 7 des Atomgesetzes bedürfen, vom Umweltministerium auf die Regierungen verlagert wird.

Das heißt, diese Zuständigkeit würde sich auf drei Regierungen aufsplitten. Das lehnen wir entschieden ab,

(Beifall bei den GRÜNEN)

gerade auch nach den Vorfällen, die wir erst gestern wieder erleben durften im AKW Krsko in Slowenien. Hier gab es einen Kühlmittelaustritt. Wir wissen derzeit nicht, wie viel ausgetreten ist. Es gab eine EU-weite Meldung mit dem falschen Formular. Das wissen Sie alles, aber wir wissen derzeit nicht, wie viel Nachwärme sich in dieser Anlage befi ndet. Das ist ein Problem. Ich meine, die Zuständigkeit für derartige Anlagen in Bayern auf drei Regierungen zu verlagern, das ist grob fahrlässig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aus diesem Grund sagen wir ganz klar, wir halten es nicht für sachgerecht, dass der Immissionsschutz für Atomanlagen jetzt auf die Regierungen verlagert wird. Wir sind ganz im Gegenteil der Überzeugung, dass die Zuständigkeit für die Atomanlagen auf der Bundesebene konzentriert werden muss, um wirklich Fachkompetenz zu bündeln. Das wäre sinnvoll gewesen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Also, denken Sie daran - meine Redezeit ist leider zu Ende -, wir werden aus diesem Grund den Gesetzentwurf insgesamt ablehnen. Wir hoffen aber, dass künftig für die Minderung des Lärms effi ziente und sachgerechte Lösungen für Bayern gefunden werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Dr. Bernhard um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union umzusetzen. Ziel dieser Richtlinie ist es, dass wir gesundheitsschädlichen und belästigenden Lärm, soweit das möglich ist, vermindern. Das sollten Sie auch mittragen und sich nicht enthalten mit ganz scheinheiligen Argumenten.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das sagen Sie!)

Es geht darum, dass wir Lärmkartierungen erarbeiten. Das ist von den Kollegen schon gesagt worden. Lärmkartierungen sind zu erarbeiten für Ballungsräume, für Orte

enthaltungen? - Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Nummer 2 des Änderungsantrags abgelehnt.

Wer entgegen dem Ausschussvotum der Nummer 1 b) des Änderungsantrags auf Drucksache 15/10304 - das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Die SPDFraktion. Die Nummer 1 b) des Änderungsantrags ist ebenfalls abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf 15/8783 empfi ehlt der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe von weiteren Änderungen.

Dabei übernimmt er auch die vom mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vorgeschlagene Änderung der Nummer 7 des Paragraphen 1. Im Einzelnen verweise ich insoweit auf die berichtigte Drucksache 15/10726. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSUFraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß Paragraph 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSUFraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Nummer 1 des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/10110 und die Änderungsanträge auf den Drucksachen 10/10285 und 15/10286 sowie die Nummern 1 a, 1 c, 1 d und 2 des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/10304 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.

Deshalb ist es wichtig, dass wir hier auch über eine gewisse Flexibilität verfügen. Wir werden den Verantwortlichen für die Aktionsplanung Orientierungswerte geben. Die Vollzugsrichtlinien sind im Entstehen und werden selbstverständlich mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Wir werden auch Schulungen durchführen, sodass ein vernünftiges Planungsszenario vorhanden ist, das genügend Flexibilität gibt, auch wenn man sich natürlich auf Prioritäten konzentrieren muss, weil die Lärmkulisse über Jahrzehnte entstanden ist und schon aus fi nanziellen und technischen Gründen mit Sicherheit nicht auf eine kurze Wegstrecke beseitigt werden kann. Ich denke, wir schaffen so eine rechtlich vernünftige Situation. Wir begrüßen auch, dass die CSU-Landtagsfraktion noch einmal eine Initiative ergriffen hat, was die Kartierung in der Zukunft anbelangt. Insgesamt handelt es sich um ein rundes, gutes Paket. Ich bitte Sie deshalb, dass Sie dem jetzt zustimmen.

Ich darf noch ein paar Bemerkungen machen zur Betroffenheit. Bei wie vielen Gemeinden wird denn diese Frage letztlich auftauchen? - Nach unseren Schätzungen ist es so, dass in der ersten Stufe - das Ganze ist zweistufi g - etwa 100 Gemeinden prüfen sollen, was noch nicht heißt, dass Sie auch eine Aktionsplanung machen sollen oder müssen. Die Gemeinden sollen erst einmal prüfen, ob eine Aktionsplanung erforderlich ist. Etwa in der Hälfte dieser 100 Fälle dürften die Regierungen zuständig sein. Das ist eine gewisse Abschätzung, wie sich das in der Praxis auswirken wird.

Vielen Dank und die herzliche Bitte, dieser aus unserer Sicht sehr guten Lösung zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8783, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/10110, 10285, 10286 und 15/10304 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf der berichtigten Drucksache 15/10726 zugrunde.

Ich lasse zunächst über die vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Teile der Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/10110 und 10304 abstimmen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum der Nummer 2 des Änderungsantrags auf Drucksache 15/10110 - das ist der SPD-Antrag - zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Die CSU-Fraktion. Stimm

generell, sondern ins pfl ichtgemäße Ermessen der Behörden gestellt. Im Übrigen gibt es das bereits im bayerischen Landesrecht beim Wasserrecht und im Bundesrecht beim Immissionsschutzrecht. Auch hier muss die Behörde nach pfl ichtgemäßem Ermessen handeln. Bei Verletzung dieser Voraussetzung würde sie selbstverständlich den Gerichtsweg eröffnen.

Ein weiterer Diskussionspunkt war der Antrag, und auch das Anliegen und das Ansinnen, die Umweltverbände gegenüber natürlichen und juristischen Personen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens stärker einzubinden und zu beteiligen. Wir meinen, dass dies zur Wahrung der Rechte der Umweltverbände - deren Arbeit wir schätzen - nicht notwendig ist. Wir meinen, dass eine Gleichbehandlung mit der sonstigen Öffentlichkeit im Beteiligungsverfahren gewährleistet ist. Es darf nicht Beteiligte erster und zweiter Klasse geben, sondern alle Interessierten müssen gleich behandelt werden!

Ich meine, dass die Regelung, die heute hier, in diesem Gesetzentwurf, ansteht, einen Kompromiss zwischen dem sachlich Gebotenen und dem verwaltungs- und verfahrenstechnisch Notwendigen darstellt. Damit wird EU-Recht sachgerecht übernommen. Darüber hinausgehende Regelungen, die über die Richtlinie der EU hinausgehen, sind nicht veranlasst oder geboten. Ich bitte, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Den Antrag der SPD bitte ich abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Wörner. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, in Bayern gibt es einen Wahlkampf-Slogan „Näher am Bürger“. – Der stammt aber nicht von uns, der stammt von dieser Seite des Hauses.