Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Liebe Frau Kollegin Kamm, ich möchte ganz kurz wiederholen, dass der Gesetzentwurf vorsieht, in Artikel 7 der Bayerischen Bauordnung festzuschreiben, dass es Aufgabe des Staates und der Kommune sei, genügend Einrichtungen für kinder- und jugendgerechte Freizeitaktivitäten sicherzustellen. Bis dahin sind wir uns einig.
Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen in ausreichender Häufi gkeit eingeplant sowie von den Gemeinden errichtet und unterhalten werden. Das ist der springende Punkt. Außerdem soll die Staatsregierung ermächtigt werden, mit Zustimmung des Landtags eine Verordnung zu erlassen, die Regelungen über notwendige Maßnahmen zum Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm, der im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten von Jugendlichen steht, enthält. Verehrte Damen und Herren, wir wollen keine Regelungen und Verordnungen erlassen. Wir wollen keine zusätzlichen Pfl ichtaufgaben für Kommunen. Die Kommunen wissen am besten, was in ihren Gemeindeteilen nötig und was nicht nötig ist. Wir haben eine Planungshoheit der Kommunen. Diese sollten wir aufrechterhalten.
Sie schreiben außerdem den Unterhalt dieser Einrichtungen explizit vor. Was ist eigentlich mit den Vereinen, Verbänden und Organisationen, die diese Aufgabe freiwillig und ehrenamtlich übernehmen? Gibt es denn bessere Institutionen als Sportvereine und Jugendgruppen, die das in ihrer eigenen Ortschaft und Gebietskörperschaft aus eigener Initiative und den Anforderungen entsprechend tun? Wer kann diese Aufgabe billiger, gerechter und organisatorisch besser lösen? Die Bayerische Bauordnung regelt anlagenbezogenes Bausicherheitsrecht. Das von Ihnen angesprochene Thema kann sie überhaupt nicht regeln. Sie hätten sich hier etwas besser erkundigen müssen. Ich kann an dieser Stelle den nachdiskutierenden Ausschüssen nur empfehlen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt Unterschiede zwischen Kinderspielplätzen, auf denen Kinder zwischen 1,5 Jahren bis zum Schulalter mit ihren Eltern spielen, und Jugend- bzw. Freizeiteinrichtungen. Dies sollten wir nicht miteinander verquicken oder auf gleichem Niveau behandeln. Hier sind Nachbarschaftsschutzvorkehrungen zu beachten; denn wenn 15- und 16-Jährige diese Freizeiteinrichtungen nützen, ist das
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Werner-Muggendorfer! Vielen Dank für Ihren Hinweis auf den Weltspieltag. Herr Kollege Eck, ich möchte Sie bitten, sich den Grund für diesen Gesetzentwurf bis zu den Beratungen in den Ausschüssen noch einmal zu Gemüte zu führen. Für Spielplätze für Kleinstkinder gibt es bereits relativ gute Regelungen. Bei Spielplätzen für Grundschüler und Kinder, die zehn, elf, zwölf, dreizehn oder vierzehn Jahre alt sind, bestehen jedoch große Probleme, kind- und jugendgerechte Freizeiteinrichtungen zu etablieren und bereits vorhandene Anlagen zu erhalten. In meiner Heimatstadt Augsburg werden vier Spielplätze massiv von Anwohnern beklagt. Dabei geht es um Lärmschutzregelungen.
Ich habe bereits vorhin gesagt, dass der Lärm bei Spielplätzen besonders hinterhältig berechnet wird. Dieser Lärm wird für die Spielplätze nachteiliger berechnet als der Lärm von Gewerbeanlagen oder von Straßen.
Herr Eck, hören Sie bitte zu. Die Regelungen zur Berechnung des Lärms sind tatsächlich sehr nachteilig und in diesem Zusammenhang wäre es notwendig, dass der Freistaat endlich handelt.
Bei Spielplätzen ist der größte Teil des Lärms verhaltensbezogen. Durch die Beschlüsse der Föderalismuskommission haben Sie Handlungsmöglichkeiten, die Sie nutzen sollten. Schauen Sie doch einmal, was in München in Bezug auf Anlagen für Kinder und den damit zusammenhängenden Konfl ikten mit Anwohnern geschieht. Man muss dafür sorgen, einen vernünftigen Ausgleich zu schaffen. Wir brauchen eine entsprechende Verordnung, die etwas anders ausgestaltet ist, als das Flugblatt des Umweltministeriums, in dem geschrieben steht, es seien 260 Meter Abstand einzuhalten. Das ist doch ein Witz hoch 17.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Sicherlich ist es der Staatsregierung sehr wohl bewusst, wie wichtig Spiel- und Sporteinrichtungen für Kinder und Jugendliche – gerade in unserer heutigen Zeit mit Bewegungsarmut, Übergewicht und ähnlichen gesundheitlichen Beschwerden – sind. Aber, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, man muss den richtigen Weg fi nden. Ich sage Ihnen deutlich: So, wie Sie es machen wollen, geht es leider nicht, Frau
Manchmal hat man jedoch den Eindruck, dass dies nur so lange gelten sollte, solange man selber nicht betroffen ist. Das nur nebenbei.
Wir haben bereits im April 2007 mit einem Antrag auf Änderung der Bauordnung versucht, diese Spielplätze verlässlich vorzuschreiben. Leider sind Sie uns damals nicht gefolgt. Im August vorigen Jahres haben wir dann einen Berichtsantrag gestellt, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wurde, aufzuzeigen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen im Hinblick auf die Lärmemissionswerte möglich sind, um Kinder- und Jugendspielplätze in Wohngebieten zu erhalten bzw. einzurichten. Zu den Lärmemissionswerten gab es schließlich bei der Föderalismusreform eine Änderung. Dieser Berichtsantrag wurde in vier Ausschüssen und im Plenum einstimmig beschlossen. Leider wurde dieser Bericht, der im November gefordert wurde, noch nicht gegeben. Ich hoffe, dass diese Gesetzesberatung der Staatsregierung Gelegenheit gibt, endlich diesen Bericht vorzulegen. Wir müssen wissen, was wir tun können, um Kindern und Jugendlichen das Spielen in ihrem Wohnumfeld zu gestatten. Das darf nicht unter Lärmgesichtspunkten betrachtet werden.
Ich bin deshalb sehr froh, dass die GRÜNEN dieses Thema über eine Änderung der Bayerischen Bauordnung aufgreifen. Vielleicht wird dieser Bericht dann endlich vorgelegt. Die Frage lautet, welche Art von Lärm Kinder verursachen. Ist das ein anlagebezogener oder ein verhaltensbezogener Lärm? Das ist der entscheidende Punkt. Im einen Fall wirkt das Bundesimmissionsschutzgesetz und im anderen Fall das Ländergesetz. Wir müssen wissen, ob wir dieses Thema selbst regeln und festlegen können, welcher Abstand nötig ist oder welcher Lärm dort entstehen darf.
Ich kann nur wiederholen, was ich vorhin zum Thema Kinderrechte gesagt habe: Die Kinder gehören in den Mittelpunkt der Überlegungen gestellt. Es geht um die Kinder und nicht darum, wie groß der Abstand zum Wohngebiet ist. Im Mittelpunkt muss das Recht der Kinder auf Spielen stehen. Die CSU hat vorhin bei der Diskussion über die Kinderrechte einen „TÜV“ verlangt. Eine solche Verträglichkeitsprüfung, die Sie mit Ihrem familienpolitischen Papier anmahnen, bräuchte es vielleicht gar nicht, wenn für die Kommunen vernünftige Regelungen gefunden würden. Es kann doch nicht sein, dass der Bundesrat in seiner letzten Sitzung eine Ausnahme für das Public Viewing, also auf Deutsch für das Fußballschauen in der Öffentlichkeit, beschließt. Bei diesen Veranstaltungen darf der Lärmpegel überzogen werden. Für Kinder soll eine solche Lösung nicht möglich sein? Ich hoffe, Sie machen hier mit.
Frau Scharfenberg, nicht hereinrufen, sondern lesen Sie das erst einmal und dann können wir weiter darüber diskutieren.
Herr Staatssekretär, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zu überweisen. Damit besteht Einverständnis. So beschlossen.
Gesetzentwurf der Abg. Herbert Ettengruber, Christian Meißner, Martin Fink u. a. u. Frakt. (CSU) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 15/10637) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Redezeit fünf Minuten. Herr Kollege Meißner, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das Thema schon mehrfach im Plenum besprochen worden ist, haben wir uns Gedanken gemacht und einen Gesetzentwurf – ich darf das gleich an den Anfang stellen –, der hoffentlich allseitig Zustimmung fi nden wird, vorgelegt, zu dem wir heute die Erste Lesung durchführen. Letztendlich ist eine Änderung im Kommunalabgabengesetz notwendig, um eine Abschaffung oder Reduzierung der Zweitwohnungssteuer für Schüler, Studenten, Auszubildende und so weiter ins Werk zu setzen.
Zur Erinnerung: Inzwischen haben 139 von 2056 Kommunen in Bayern von der von uns eingeräumten gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine entsprechende Satzung erlassen. Es handelt sich dabei – das war die Intention von uns allen als Gesetzgeber – vor allem um klassische Fremdenverkehrsgemeinden, Badestädte und andere, die die Inhaber von Zweitwohnungen für die Finanzierung allgemeiner Aufgaben heranziehen wollen.
Das Problem ist – nur so viel zur Erinnerung –, dass auch große Städte, insbesondere Universitätsstädte wie München, Nürnberg, Augsburg oder Fürth, eine entsprechende Satzung erlassen haben. Von dem Aufkommen im Umfang von ungefähr 26 Millionen im vergangenen Jahr entfallen allein 7 Millionen – das ist keine Zuweisung, sondern eine Feststellung – auf die Stadt München. Ich glaube, ich befi nde mich mit vielen in diesem Raum in Einigkeit, wenn ich sage: Es war nicht unsere
Kamm. Es nützt Ihnen gar nichts, wenn Sie laut und deutlich Juhu schreien oder dagegen sind. Tatsache ist: Es geht nicht. Nach der Bayerischen Bauordnung wird nämlich anlagenbezogenes Bausicherheitsrecht festgeschrieben. Der Gesetzentwurf enthält eine allgemeine Aufgabe des Staates und der Kommunen. Das hat aber keinen Zusammenhang zu konkreten baulichen Anlagen. Eine solche Regelung in der Bayerischen Bauordnung ist nicht möglich. Eine Umsetzung der Forderung des Gesetzentwurfs würde zu neuen Pfl ichtaufgaben führen. Herr Kollege Eck hat Ihnen das bereits deutlich gesagt. Das würde eine Einschränkung der von Ihnen so hoch geschätzten kommunalen Selbstverwaltung bedeuten. Wir reden nicht nur davon, wir schützen sie auch wirklich. Mit der Umsetzung Ihres Gesetzentwurfs würden wir genau das Gegenteil tun.
Im Übrigen widerspricht eine Aufgabenübertragung auf die Kommunen auch dem Konnexitätsprinzip. Auch dazu brauche ich keine weiteren Ausführungen zu machen. Einer Umsetzung stünden auch verfassungsrechtliche Gründe entgegen, wie die verfassungsrechtliche geschützte Planungshoheit der Gemeinden und das Bauplanungsrecht. Übrigens ist dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zugewiesen, die er durch das Baugesetzbuch abschließend gebraucht und damit übernommen hat. Wir haben daher keine Möglichkeit. Die Umsetzung der Forderungen in Ihrem Gesetzentwurf ist leider nicht durchführbar.
Des Weiteren ist nach dem Freizeitlärm gefragt worden. Auch dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass auch diese Frage keinen Niederschlag in der Bayerischen Bauordnung zu fi nden hat. Die Problematik berührt immissionsschutzrechtliche Belange. Für die Beurteilung von Lärmemissionen ist auf die Sportanlagenlärmschutzverordnung zurückzugreifen. Zur Frage, wie dort gemessen wird, kann sein, dass Sie, Frau Kamm, andere Vorstellungen haben, aber im Prinzip sind die Messmethoden bisher von allen anerkannt. Wenn Sie in diesem Zusammenhang etwas ändern wollen, dann müssen Sie eine entsprechende Initiative auf den Weg bringen. In diesem Zusammenhang warte ich schon lange auf eine Alternative.
Zum Abschluss: Die vom Umweltministerium eingesetzte Arbeitsgruppe, in der die Lärmprobleme und eventuelle Lösungsmöglichkeiten bei Jugendspieleinrichtungen bereits erörtert werden, umfasst eine Reihe von Mitgliedern, zum Beispiel den Bayerischen Jugendring, kommunale Spitzenverbände, das Erzbischöfl iche Ordinariat, den Münchner Mieterverein, den Münchner Seniorenbeirat, das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, das Staatsministerium des Innern und das Ministerium für Unterricht und Kultus. All diese Institutionen sind zusammen tätig und haben ein Eckpunktepapier erstellt.
Wohnung angeschafft hat und trotz einer niedrigen Rente zur Zweitwohnungssteuer herangezogen wird. Auch da wollten wir eine Lösung fi nden. Ich denke, das ist uns gelungen.
Wichtig war uns auch: Wir handeln nach dem Antragsprinzip, das heißt, wer von der Zweitwohnungssteuer befreit werden will, muss das beantragen.
Um den Kommunen entgegenzukommen, wollen wir nicht zu zügig ans Werk gehen. Deswegen soll das Gesetz erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Wenn wir das Gesetz vor der Sommerpause beschließen, hätten die Kommunen noch genügend Gelegenheit, sich auf die neuen Entwicklungen einzustellen.
Am Schluss möchte ich an alle Fraktionen im Hause appellieren, dass wir bei der Zweitwohnungssteuer eine Korrektur vornehmen. Wir sollten diejenigen von der Zweitwohnungssteuer entlasten, für die wir sie nicht vorgesehen und für die wir sie auch nicht gewollt haben. Ich würde mich außerordentlich freuen, wenn alle mitmachen. Den Beratungen im Ausschuss sehe ich mit Interesse entgegen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf auf die Diskussion verweisen, die wir im Dezember letzten Jahres geführt haben, und daran erinnern, dass die SPD-Fraktion schon damals dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion zugestimmt hat, wonach ein Konzept erstellt werden sollte, um die ungewünschten Nebeneffekte der Erhebung der Zweitwohnungssteuer abzuschaffen. In der Intention sind wir uns einig.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir dieses Thema schon seit eineinhalb Jahren bearbeiten. Ich habe mehrfach Anfragen eingereicht, und bis vor kurzem ist mir immer wieder mitgeteilt worden, dass es zu den Behauptungen insbesondere von kleineren Gemeinden, es komme zu massenhaften Ummeldungen und Steuereinnahmeverlusten bei kleineren Gemeinden im ländlichen Raum, keine Erkenntnisse gebe. Nun haben wir aufgrund unseres Berichtsantrags dankenswerterweise einen ausführlichen Bericht der Staatsregierung mit den von Ihnen genannten Ergebnissen bekommen. Ich glaube aber, dass man auch bei diesem Bericht ganz genau hinschauen muss, denn die ganz hohen Zahlen für München, die Sie genannt haben, können nicht eins zu eins auf die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zurückgeführt werden. Vieles ist dabei auf die Korrektur des Melderechts zurückzuführen, die auch ohne die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer notwendig geworden wäre.
Intention als Gesetzgeber, dass die Zweitwohnungssteuer Studenten oder junge Menschen, die ihre Ausbildung beginnen, trifft. Die SPD – wenn ich richtig weiß, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger – hat einen Berichtsantrag gestellt. Der Bericht ist inzwischen gegeben und hat das interessante Ergebnis gebracht, dass allein in München im vergangenen Jahr mehr als 20 000 neue Erstwohnsitze angemeldet worden sind, nachdem es sonst etwa 4000 gewesen sind. Das zeigt deutlich, dass eine entsprechende Tendenz besteht, nachdem die Stadt München bei einer Ummeldung die Steuerschuld erlässt. Ich möchte den Studenten sehen, der die aufgelaufene Schuld bei der Zweitwohnungssteuer nicht dadurch ausgleicht, dass er seinen Erstwohnsitz in München nimmt und sich so gegebenenfalls aus dem ländlichen Raum verabschiedet. Auch das ist in dem Bericht deutlich geworden, der auf den Antrag der Kollegin inzwischen von der Staatsregierung gegeben worden ist.
Zu unserem Gesetzentwurf in der gebotenen Kürze: Wir haben, nachdem wir uns bezüglich der Steuer der juristischen Probleme bewusst sind, auf den Gleichheitsgrundsatz abgestellt und daher den Maßstab der geringen fi nanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen. Wir gehen dabei von einem Einkommen im letzten Steuerbescheid von weniger als 25 000 Euro pro Jahr aus. Wir haben in diesem Zusammenhang darüber nachgedacht, wie dies in einer Lebensgemeinschaft – früher Ehe, heute ist der Begriff etwas weiter – zu regeln ist. Man muss das Ganze etwas großzügiger sehen, um Ehepartner nicht zu benachteiligen. Deswegen würde man in diesem Fall rund 33 000 Euro ansetzen.
Wir haben auch die Gefahr bedacht, dass sich irgendjemand die Welt schönrechnen könnte und deswegen gehen wir bei den Einkommensgrenzen von der Summe aller Einkünfte aus, sodass eine entsprechende Gerechtigkeit gewährleistet ist.
Randbemerkung: Wir können sehr viel über Entbürokratisierung reden, und darüber reden, dass wir alles sehr viel einfacher machen wollen. Tatsache ist: Wenn man ins Detail geht, steckt der Teufel genau dort. Deswegen haben wir uns darüber Gedanken gemacht, was zu geschehen hat, wenn jemand nur knapp oder ganz unwesentlich über der gerade genannten Grenze von 25 000 Euro bzw. 33 000 Euro liegt. Wir haben eine Härtefallregelung eingebaut, wonach sich bei einer knappen Überschreitung der entsprechenden Summe die Zweitwohnungssteuer reduziert. Wir haben uns bemüht, ein Stück mehr Gerechtigkeit einzubauen.
Ich habe gerade gesagt, dass der Teufel im Detail steckt. Man kommt dann natürlich immer weiter. Wir haben uns auch – ich sage es nur ungern, aber irgendetwas muss man reden –, über den sogenannten Eckrentner Gedanken gemacht haben. Es ist nicht in Ordnung – ich werde jetzt einmal konkret, um es nicht zu juristisch zu halten –, wenn dieser sich vielleicht über Jahrzehnte hinweg in Bayern, wo es ihm besonders gut gefällt, eine kleine
gen, die viel verdienen, und Nutzern von Wohnungen, die relativ wenig verdienen, zu differenzieren. Es war ihnen nur möglich, nach der Wohnungsgröße zu differenzieren. Beispielsweise hätte eine Gemeinde bestimmen können, dass alle Wohnungen mit einer Fläche unter 20 Quadratmetern nicht unter die Zweitwohnungssteuer fallen. Insofern ist das Anliegen, wenn es rechtlich tatsächlich umgesetzt werden kann, sinnvoll, weil damit den die Zweitwohnungssteuer erhebenden Kommunen die Möglichkeit gegeben wird, nach der Leistungsfähigkeit der Zweitwohnungsbesitzer oder Zweitwohnungsnutzer zu differenzieren.
Allerdings enthält der Gesetzentwurf, den Sie uns vorgestellt haben, einige Punkte, die rechtlich bedenklich sind. Das Melderecht gilt. Die Zweitwohnungssteuer kann – egal, ob sie erhoben oder nicht erhoben wird – keinen Ausschlag dafür geben, ob sich jemand hier oder dort mit erstem Wohnsitz anmeldet. Für das Melderecht gibt es ganz klare rechtliche Vorgaben.
Viele Kommunen erheben die Zweitwohnungssteuer auch nicht unbedingt deswegen, um die Zweitwohnungssteuer zu bekommen, sondern um beim Finanzausgleich und bei den Schlüsselzuweisungen besser behandelt zu werden. Sie könnten deshalb auch den Finanzausgleich anders regeln und die Möglichkeit eröffnen, Nebenwohnsitze zu berücksichtigen. Sie könnten aber auch – Kollege Schindler hat es gesagt – auf die Erhebung von Studiengebühren verzichten, um die Studenten zu entlasten.
Hier sind Handlungsmöglichkeiten gegeben, um die Ziele, die Sie zu verfolgen vorgeben, effektiv verfolgen zu können.