Gerhard Eck

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Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Liebe Frau Kollegin Kamm, ich möchte ganz kurz wiederholen, dass der Gesetzentwurf vorsieht, in Artikel 7 der Bayerischen Bauordnung festzuschreiben, dass es Aufgabe des Staates und der Kommune sei, genügend Einrichtungen für kinder- und jugendgerechte Freizeitaktivitäten sicherzustellen. Bis dahin sind wir uns einig.
Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen in ausreichender Häufi gkeit eingeplant sowie von den Gemeinden errichtet und unterhalten werden. Das ist der springende Punkt. Außerdem soll die Staatsregierung ermächtigt werden, mit Zustimmung des Landtags eine Verordnung zu erlassen, die Regelungen über notwendige Maßnahmen zum Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm, der im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten von Jugendlichen steht, enthält. Verehrte Damen und Herren, wir wollen keine Regelungen und Verordnungen erlassen. Wir wollen keine zusätzlichen Pfl ichtaufgaben für Kommunen. Die Kommunen wissen am besten, was in ihren Gemeindeteilen nötig und was nicht nötig ist. Wir haben eine Planungshoheit der Kommunen. Diese sollten wir aufrechterhalten.
Sie schreiben außerdem den Unterhalt dieser Einrichtungen explizit vor. Was ist eigentlich mit den Vereinen, Verbänden und Organisationen, die diese Aufgabe freiwillig und ehrenamtlich übernehmen? Gibt es denn bessere Institutionen als Sportvereine und Jugendgruppen, die das in ihrer eigenen Ortschaft und Gebietskörperschaft aus eigener Initiative und den Anforderungen entsprechend tun? Wer kann diese Aufgabe billiger, gerechter und organisatorisch besser lösen? Die Bayerische Bauordnung regelt anlagenbezogenes Bausicherheitsrecht. Das von Ihnen angesprochene Thema kann sie überhaupt nicht regeln. Sie hätten sich hier etwas besser erkundigen müssen. Ich kann an dieser Stelle den nachdiskutierenden Ausschüssen nur empfehlen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt Unterschiede zwischen Kinderspielplätzen, auf denen Kinder zwischen 1,5 Jahren bis zum Schulalter mit ihren Eltern spielen, und Jugend- bzw. Freizeiteinrichtungen. Dies sollten wir nicht miteinander verquicken oder auf gleichem Niveau behandeln. Hier sind Nachbarschaftsschutzvorkehrungen zu beachten; denn wenn 15- und 16-Jährige diese Freizeiteinrichtungen nützen, ist das
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Memmel, Sie haben jetzt zwar viel geredet, aber nicht viel zur Sache gesagt. Sie haben viel durcheinander gebracht,
was in den Antrag gar nicht hineingehört. Das muss man schon einmal deutlich machen. Hätten Sie den Antrag heute Vormittag oder auch fünf Minuten zuvor noch einmal gelesen, hätten Sie ihn zurückgezogen, weil er sich schon erledigt hat. Fakt ist, dass die Kompetenz für diese Regelungen aufgrund der Föderalismusreform auf die Länder übertragen wird. Schon deswegen wäre der Antrag erledigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag ist ohne Wenn und Aber ein glasklares Zeichen gegen die von vielen Bürgerinnen und Bürgern angestrebte Entbürokratisierung. Mit diesem Antrag werden der Bürger und der Unternehmer letztendlich für unmündig erklärt. Gott sei Dank macht man sich endlich auch auf Bundesebene, wo wir lange Zeit darauf gewartet haben, dass Gesetze und Verordnungen abgebaut werden, Gedanken darüber, dass sich die Unternehmer auf dem freien Markt selbst Spielregeln und Grenzen aufbauen. Glauben Sie denn wirklich, dass die Qualität von Hotels und Gaststätten darunter leidet, dass sich die Parlamente über Entbürokratisierung Gedanken machen? Überlassen Sie diese Regelungen der Privatwirtschaft. Sie hat längst erkannt, dass sie eigene Spielregeln und Kriterien braucht, um Gäste anziehen zu können. Ich nenne Ihnen nur ein kleines Beispiel, das sehr viel mehr und besser wirkt als Tausende von Gesetzen. Es ist der bayerische Wirtebrief. Überlassen wir das Aufbauen der Spielregeln den Wirten und Unternehmern. Die werden diese Regelungen schon mit Erfolg durchsetzen, sie sind auch stolz darauf und brauchen sich nicht mehr darüber zu ärgern, dass sie vom Staat und von den Behörden gegängelt werden.
Herr Memmel, Sie haben auch den momentan geforderten Sachkundenachweis angesprochen. Er sei so perfekt und hervorragend.
Ich behaupte, dass er diese Beurteilung nicht verdient. Lassen Sie uns gemeinsam mit den Wirten, die etwas davon verstehen, überlegen, wie wir einen solchen Sachkundenachweis konstruieren können. Dann haben wir Aufl agen, Spielregeln und Hürden, die wir wirklich brauchen.
Verehrte Damen und Herren, wenn Sie die Bürger und die Wirte für so unmündig erklären, frage ich mich schon, wie es denn die Wirtschaft und die Industrie in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Bayern geschafft haben, dass sie eine Spitzenposition erreicht haben. Der Staat hat hier keine Reglementierungen aufgestellt. Der Staat gibt hier keine Spielregeln und keine Grenzen vor. Die DIN-Normen sind einzigartig. Die hat die Wirtschaft selber entwickelt. Lassen Sie uns im Gaststättengesetz doch ebenfalls solche Spielregeln entwickeln. Haben Sie nicht immer Angst davor, dass der Markt sich nicht selber regeln könnte.
Das letzte Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Toilettenpfl icht. Herr Memmel, glauben Sie denn wirklich, dass die Wirte die Toiletten abschließen oder ausbauen, weil wir hier über Entbürokratisierung reden? Ich glaube das letztendlich nicht. Im Übrigen ist in der Bayerischen Bauordnung für Sonderbauten mit über 200 Plätzen die Toilettenpfl icht bis ins letzte Detail geregelt. Da hätten Sie sich ebenfalls umschauen sollen. Ein Weiteres sollten Sie einmal bedenken. Wenn es irgendwo Probleme bei Kleinbistros, Bäckerläden oder Metzgerläden gibt, können die Kommunen mit eigenen Satzungen wesentlich tiefer gehende und intensivere Regelungen aufstellen, als wir es mit einem großen Gesetz tun können. Außerdem schreibt auch die Arbeitsstättenverordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Toiletten vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie ganz ernsthaft darum, Ihre Meinung dahin gehend zu überdenken, dass wir es dem Markt und den Unternehmern überlassen, eigene Spielregeln und Kriterien aufzubauen. Nur so kommen wir wie auch in der Industrie und im freien Gewerbe zu einem richtigen Wettbewerb. Vor allen Dingen kommen wir auch zu gleichen und optimalen Bedingungen.
Wir wollen nichts anderes, Kolleginnen und Kollegen, als dass die Doppelvorschriften – –
Vielleicht hören Sie mal zu, dann kommen Sie anschließend nicht wieder durcheinander.
Wir wollen, dass die Doppelvorschriften und doppelte Gesetze abgeschafft werden. Wir haben davon zu viel, wir müssen die Bürokratie abbauen. Deshalb ist letzten Endes auch die Föderalismusreform ins Leben gerufen worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten es so machen, wie es Herr Hagen, der Vorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbandes, sieht. Er sagt auch, dass die Dinge, über die wir reden, nicht in Gesetze gegossen werden sollten, sondern dass - wie ich das jetzt bereits zum dritten Mal wiederhole –, Spielräume und Spielregeln mit den Verbänden aufgebaut und damit alles geregelt werden sollte. Der Hotelverband sagt: Macht endlich Schluss mit diesem ganzen Theater. Dadurch haben wir es leichter, es gibt mehr Betriebsgründungen. Wir müssen weniger Kontrollleistungen erbringen und wir haben weniger Statistiken auszufüllen. So wird auch der Schriftverkehr reduziert. Die Verbände fordern: Orientiert euch endlich an der Praxis! – An dieser Stelle könnte ich mich verlieren wie Herr Memmel. Das will ich aber nicht. Der Antrag ist ohnedies hinfällig, weil er aufgrund der Berliner Entscheidung nach Bayern delegiert werden wird. Wir werden den Antrag ablehnen.