Protocol of the Session on April 16, 2008

Wir haben ein Programm – ich habe das schon betont – über vier Jahre. In diesen vier Jahren wollen wir die Ziele erreichen; das streben wir an. Wir haben auch – auch das will ich betonen – ein Programm, das sich in das Bundesprogramm entsprechend einpasst, weil es keinen Sinn macht, wenn wir das Gleiche tun würden, was der Bund macht, zum Beispiel die gleichen Förderungen aufzulegen. Wir haben uns bemüht, etwas Zusätzliches zu tun, bei dem wir in Bayern besondere Möglichkeiten haben. Das betrifft zum Beispiel die Geothermie oder andere Aufgabenfelder. Das ist sehr sinnvoll, durchdacht und bezogen auf das, was der Bund macht, entsprechend abgestimmt.

Ich eröffne die Aussprache und darf als erstem Redner Herrn Kollegen Kupka das Wort erteilen.

(Unruhe)

Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dass die Reform der Erbschaftssteuer seit 2005 auf der Agenda steht, ist durch zwei NovemberEntscheidungen notwendig geworden. Einmal ist es die Entscheidung im Koalitionsvertrag vom 18. November 2005, in dem die überfällige Erleichterung der Unternehmensnachfolge als Ziel vereinbart wurde. Eine weitere November-Entscheidung ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006, wonach künftig alle Vermögensgegenstände mit einem an den Verkehrswert angenäherten Wert bewertet werden müssen und Verschonungsregelungen erst in einem zweiten Schritt festgelegt werden sollen.

Am 4. Januar 2008 wurde von der Bundesregierung ein Gesetzentwurf vorgelegt, der allerdings in seinen Zielsetzungen nicht in erforderlichem Maße dem entsprach, was man sich vorgestellt hatte. In einer weiteren NovemberEntscheidung, nämlich vom 5. November 2007, einigte sich deshalb eine unter der Leitung von Koch und Steinbrück tagende Arbeitsgruppe auf erste notwendige Änderungen des Gesetzentwurfs. Diese darf ich kurz zitieren.

Zum einen war dies der Erlass der Steuerschuld von 85 Prozent des Betriebsvermögens, wenn innerhalb von zehn Jahren 70 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre erhalten bleiben. Zweitens. Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens nach dem Ertragswertverfahren. Drittens. Höhere Freibeträge für Angehörige und viertens ein Bewertungsaufschlag von zehn Prozent bei Immobilien.

Nun kommt es darauf an, dass die Kerninhalte der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und weitere Vorschläge, die im Bundesrat behandelt wurden, Eingang in das Gesetz finden, und dass somit Nachbesserungen vorgenommen werden.

Mit unserem Dringlichkeitsantrag möchten wir die Position der Staatsregierung in Berlin stärken und ihr zusätzliches Gewicht verleihen. Wir haben in diesem Antrag acht Kernforderungen aufgestellt, die ich kurz zitieren darf.

Erstens. Die Behaltensfrist von zehn Jahren stellt für uns die äußerste Grenze dar. Im Gesetzentwurf beträgt sie immer noch 15 Jahre. Da werden wir nicht mitmachen. Auch die Übergangsregelung im Hinblick auf die Lohnsummensteuer, die man jetzt getroffen hat, ist noch keine Garantie dafür, dass hierdurch nicht Arbeitsplätze verloren gehen, aber sie ist eben ein Kompromiss.

Zweitens. Der Verschonungsvorschlag darf nicht vollständig entfallen, wenn ein Betrieb kurz vor dem Ende der Behaltensfrist veräußert oder aufgegeben wird. Das ist die Vermeidung des sogenannten Fallbeileffekts. Wenn kurz vor Ablauf der zehn Jahre ein Betrieb veräußert oder aufgegeben wird, darf nicht alles entfallen. Hierzu muss

Berücksichtigt werden muss auch das, was sich in Deutschland im Zusammenhang mit Energieinvestitionen abspielt und was die Bürgerentscheide betrifft. Berücksichtigt werden müssen auch die Kosten der CCSTechnik, die zu einem Effektivitätsverlust von 10 % führt. Noch niemand weiß heute, wie man diese Energie überhaupt speichert. Es ist ein Hasardspiel, wenn Sie eine in Deutschland sichere Energie abschalten, die als Brücke auf dem Weg zum Ersatz dieser Energie zur Verfügung steht. Das ist unverantwortlich und geht an der Sache vorbei.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Wenn man will, kann man es auch!)

Sie wissen ganz genau, dass wir nur mit einem vernünftigen Energiemix dahin kommen, wo wir alle gemeinsam hinwollen. Man muss nur seriös bleiben und eine vernünftige Energiepolitik betreiben.

Unser Energieprogramm insgesamt ist sehr konkret. Es lässt sich sehr konkret nachprüfen. Sie sind das nächste Mal leider nicht mehr dabei, sonst hätte ich es in vier Jahren mit Ihnen gerne noch einmal geprüft. Ich habe auch zugesagt, soweit es quantifizierbar ist, werden wir es selbstverständlich quantifizieren. Ich habe Ihnen auch gesagt, was wir glauben, mit dem Programm erreichen zu können. Es ist ein hoch engagiertes und nützliches Programm im Sinne der Klimapolitik.

(Beifall bei der CSU – Ruth Paulig (GRÜNE): Genau das fordern wir mit unserem Antrag! Quantifizieren Sie es also, Herr Bernhard!)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Abstimmung soll in namentlicher Form erfolgen. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten in die Urnen zu geben. Fünf Minuten sind für die Abstimmung angesetzt.

(Namentliche Abstimmung von 18.25 bis 18.30 Uhr)

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich schließe die Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Das Ergebnis wird Ihnen später bekannt gegeben. Ich bitte die Plätze wieder einzunehmen, damit ich in der Tagesordnung fortfahren kann.

(Unruhe)

Ich bitte, die Plätze einzunehmen und die Gespräche außerhalb des Plenarsaals weiterzuführen.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Georg Schmid, Engelbert Kupka, Manfred Ach u. a. u. Frakt. (CSU) Für eine eigentumsfreundliche Erbschaftssteuer (Drs. 15/10458)

Dazu habe ich mich bereits an anderer Stelle eingelassen. Ich bitte, dies nachzulesen. Wir sind der Meinung, dass es ohnehin nicht lange dauern wird, bis das Erbschaftsteuerrecht wieder auf der Agenda steht, und dass wir im Konzert der Festlegungen in den übrigen europäischen Ländern wieder über das Erbschaftsteuerrecht werden reden müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Maria Schar- fenberg (GRÜNE): Verhaltener Beifall!)

Herr Kollege Kupka, wenn sich das Hohe Haus nicht bei Ihnen bedankt, will ich es wenigstens tun.

Ich darf jetzt Herrn Kollegen Dr. Kaiser das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kupka, Ihr Beitrag und Ihre Begründung zum Dringlichkeitsantrag der CSU waren im Vergleich zur Debatte um den Haushalt und zur Steuerpolitik von wohltuender Sachlichkeit. Das möchte ich feststellen. In der Debatte zum Haushalt ist gesagt worden, wir zweifelten das Recht unserer Bürgerinnen und Bürger, Eigentum zu bilden und auch zu vererben, an. Das ist mitnichten der Fall. Auch wir wollen diese Möglichkeiten für unsere Bürgerinnen und Bürger erhalten.

Es ist auch davon gesprochen worden, die Erbschaftsteuer abzuschaffen. Davon haben Sie jetzt nicht mehr geredet. Der Finanzminister redet einmal davon, die Erbschaftsteuer abzuschaffen. Dann soll etwas geändert werden. Genauso hat er vorhin auch andere Steuerarten, beispielsweise die Pendlerpauschale und auch den Grundfreibetrag angesprochen und gemeint, die Steuersätze müssten gesenkt werden. Es ist schon bemerkenswert, wenn ein Finanzminister im Augenblick der Verabschiedung eines Haushalts, in dem die Einnahmen festgeschrieben sind, fordert, auf Steuereinnahmen zu verzichten. Die Doppelrolle von Herrn Huber wird nicht aufgehen. Auf der einen Seite soll er als Finanzminister das Geld zusammenhalten, als Parteivorsitzender soll er auf der anderen Seite die Partei antreiben und Wahlkampf machen. Das ging schon im Jahre 1998 auf unserer Seite nicht gut. Damals war es Oskar Lafontaine in Berlin. Das wollte ich vorweg sagen.

(Engelbert Kupka (CSU): Ihr habt doch einen Ableger!)

Herr Kollege Kupka, Sie müssen überlegen: Mit der Abschaffung der Pendlerpauschale würden Bund und Länder auf 2,5 Milliarden Euro verzichten.

(Zurufe von der CSU)

Nun wollen Sie bei der Erbschaftsteuer verschiedene Nachlässe einbauen. Über das eine oder andere, was in Ihrem Antrag genannt wird, kann man sicherlich gut reden. Sie machen aber keinerlei Deckungsvorschläge. Wenn Sie in den Haushalt hineinschauen, sehen Sie,

eine Übergangsregelung geben. Ich glaube, Herr Beyer, da sind wir einer Meinung.

Drittens. Verfassungswidrige Überbewertungen müssen vermieden werden. Es ist nun einmal so, dass die Risiken, aber auch der Wert eines Betriebes vom Standort, von der Branche, der Kapitalstruktur und anderen regionalen Besonderheiten mit bestimmt werden. Das möchten wir berücksichtigt haben.

Viertens. Verpachtungen müssen umfassend in die Verschonungsregelung einbezogen werden. Das muss sowohl für die sogenannte gleitende Übergabe, also auch für die Übergabe eines Hofs auf Probe, als auch für alle Fälle gelten, solange ertragsteuerlich keine Betriebsaufgabe vorliegt. Dies bitte ich zu berücksichtigen. Das betrifft zum Beispiel Landwirte, wenn sie ihre Felder verpachtet haben, die Hofstelle aber noch nicht, die Hofstelle allerdings auch nicht aufgegeben ist und ertragsteuerlich keine Betriebsaufgabe vorliegt.

Fünftens. Zusätzliche Freigrenzen, sogenannte Bagatellgrenzen, sollen Kleinbetriebe vor unnötigem Aufwand und aufwendigen Bewertungen sowie vor Überwachungspflichten schützen.

Sechstens. Eine Doppelbelastung der stillen Reserven mit Erbschaft- und Ertragsteuer bei Veräußerung von Betriebsvermögen muss ausgeschlossen werden. Dies ist für uns wichtig. Es kann nicht sein, dass durch die Erbschaftsteuer eine Doppelbesteuerung stattfindet. Sonst gerät das Gesamtsteuersystem aus dem Gleichgewicht.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Siebtens. Wir möchten auch Verbesserungen für nahe Verwandte haben. Das betrifft die Steuerklasse II und zum Teil auch die Steuerklasse III. Hierüber sollte noch einmal geredet werden.

Achtens. Dieser Punkt ist besonders wichtig, Herr Kollege Beyer. Ich würde mich freuen, Sie könnten hier mitmachen.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Schauen wir einmal!)

Wir wollen eine Öffnungsklausel und damit Spielräume für die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Ländern, zum Beispiel länderspezifische Freibeträge. Damit würden wir den Wettbewerbsföderalismus fördern. Es könnte sein, dass Sie in Ihrer Partei Schwierigkeiten damit haben, aber dies würde sicherlich dazu beitragen, dass wir all diese Dinge noch besser feinjustieren könnten.

Wer die Gefährdung von Arbeitsplätzen und zusätzliche Bürokratie vermeiden will, müsste eigentlich unserem Antrag zustimmen. Das ist unsere Auffassung.

Zur Erbschaftsteuerrecht generell möchte ich jetzt nichts Grundsätzliches sagen.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Das haben Sie schon gemacht!)

stimmig beschlossen, auf 10 Jahre zu gehen. Gut, man kann das bekräftigen, aber das war auch die Position der SPD-regierten Länder.

Zum nächsten Punkt, zur Abschmelzregelung. Die ursprüngliche Regelung, dass der Vorteil wegfällt, wenn die Bedingungen für ein oder zwei Jahre nicht eingehalten werden, ist auch vom Tisch. Dann fällt eben auch der Vorteil für ein, zwei oder drei Jahre weg.

Eines ist richtig: Es gibt da ein Problem für mittelständische Unternehmen. Ich hatte am Montag eine Diskussion mit mittelständischen Maschinenbauunternehmen, die eine sehr wechselvolle Geschichte, auch vom Konjunkturverlauf her, hinter sich haben. Da tauchen schon Probleme auf, aber das muss man eben entsprechend mit einbauen.

Was soll der Punkt „Für Kleinstbetriebe ist eine zusätzliche Freigrenze zu schaffen,…“? Die Freigrenzen sind – das wissen Sie – von 305 000 Euro auf 500 000 Euro für Ehegatten angehoben worden, für Kinder von 200 000 Euro auf 400 000 Euro. Dass die Steuersätze dann bei anderen Verwandten – Onkeln, Nichten, Neffen – natürlich höher sein müssen, damit das Aufkommen gleich bleibt, ist klar. Es war schließlich Verhandlungsgrundlage, dass das Aufkommen von 4 Milliarden gleichbleiben soll. Zu der Frage, wie hier die Deckungslücke geschlossen werden soll, haben Sie auch keine Vorschläge gemacht, Herr Kollege Kupka.

Ich erinnere mich noch sehr gut, meine Damen und Herren, an den Kürzungshaushalt, den Nachtragshaushalt 2004, der hier beraten worden ist. Wir haben viele Vorschläge dazu eingereicht, und Sie haben immer gesagt: Ja, das ist gut, was Sie vorschlagen – aber wo bleibt der Deckungsvorschlag? Das haben Sie auch bei geringsten Beträgen gesagt. Für Sie ist das jetzt alles vergessen, ein halbes Jahr oder fünf Monate vor der Landtagswahl. Die Wahlgeschenke werden verteilt, ohne dass Sie Deckungsvorschläge machen.