Nun zum Ergebnis der Prüfung Ihres Antrags: Für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle oder für eine Kommission, die für die Bearbeitung interner und externer Beschwerden und Hinweise zuständig sein soll, sehen wir keinen Bedarf.
Ich begründe dies damit, dass es bereits für die Beschäftigten der Polizei, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger viele und ausreichende Möglichkeiten gibt, Beschwerden vorzubringen, wenn sie meinen, falsch oder schlecht behandelt worden zu sein. Herr Kollege Schuster hat dankenswerterweise auf diese Möglichkeiten hingewiesen. Jede Beschwerde, egal, ob sie dienstlich an einen Vorgesetzten herangetragen wird oder von einem Bürger an eine Dienststelle, vorgesetzte Stelle oder einen politisch Verantwortlichen, wird ernst genommen, aufgeklärt, verfolgt, sorgfältig geprüft und beantwortet. Sollte es notwendig sein, werden auch geeignete Maßnahmen eingeleitet.
Wir haben Kontrollinstrumente. Denken Sie nur an die Fach- und Dienstaufsicht bei Ermittlungen von Amtsdelikten durch kriminalpolizeiliche Fachdienststellen oder Staatsanwaltschaften. Beschwerden und Disziplinarangelegenheiten werden durch den juristischen Sachbearbeiter erledigt. Die Kontrolle erfolgt durch das Innenministerium und die Parlamente, aber auch durch die Öffentlichkeit. Damit ist eine effektive Kontrolle des Verhaltens der Polizeibeamten immer gegeben.
Es ist auch nicht zu erkennen, dass sich die Situation in der bayerischen Polizei in den letzten Jahren in einer Weise entwickelt hätte, dass wir eine solche Kommission bräuchten. Die Aufarbeitung der Vorwürfe an der Hundeschule in Herzogau hat daran nichts geändert. Dieser Fall hat vielmehr gezeigt, dass die bayerische Polizei ein hohes Ansehen für ihre erfolgreiche Arbeit genießt.
Polizeibeschäftigte mit dienstlichen Problemen – die wir selbstverständlich berücksichtigen müssen – können sich an die Polizeiseelsorge, den Zentralen Psychologischen Dienst der Polizei oder an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Diese Stellen sind tätig. Kontaktaufnahmen mit dem Polizeilichen Sozialen Dienst des jeweiligen Präsidiums, gegebenenfalls mit dem Suchtberater, mit den örtlichen Personalräten bis hin zum Hauptpersonalrat oder der Berufsvertretung sind möglich und werden effektiv genutzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, daraus ergibt sich sehr deutlich, dass es ausreichende Möglichkeiten gibt, unter Wahrung des Petentenschutzes auf Missstände hinzuweisen und Sachverhalte überprüfen zu lassen. Daher besteht keine Notwendigkeit, eine zusätzliche Beschwerdestelle einzurichten.
Frau Kollegin Kamm, ein weiteres Beispiel, das Sie besser nicht genannt hätten, ist diese Polizeikommission in Hamburg. Ich möchte zitieren:
Diese Polizeikommission in Hamburg wurde 1998 eingerichtet und bereits 2001 wieder aufgelöst. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass
genüber allen anderen Interessen festgeschrieben wird? Warum können Sie da nicht zustimmen? Warum können Sie im Übrigen auch nicht zustimmen, wenn gefordert wird, die Liberalisierung und Privatisierung beim Trinkwasser nicht weiter voranzutreiben?
Das müssen Sie uns und der bayerischen Bevölkerung einmal erklären. Sie erzählen sonst immer, Sie seien gegen die Privatisierung des Trinkwassers, aber lehnen diesen Antrag ab. Sagen Sie draußen etwas anderes als hier? – Scheinbar nicht. Mich überrascht das an dieser Stelle wirklich; Sie müssen uns das einmal erklären. Im Grunde müssten Sie gemeinsam mit uns diesen Antrag unterstützen und Ihrem Minister sagen: Lass’ diesen Schmarren bleiben, zieh’ deinen Antrag zurück! Bei diesem Antrag geht es im Kern darum, dass das Landratsamt nach fachlicher Beratung der Wasserwirtschaftsämter Wasserschutzgebiete festlegt. Das ist der Kern des Schutzes der Quelle. Offensichtlich haben die Landräte manchmal ein bisschen Probleme mit den Grundstückseigentümern. Deswegen gibt es in Bayern derzeit 300 nicht abgeschlossene Wasserschutzverfahren, weil man sich offensichtlich mit irgendjemandem nicht anlegen mag. Das heißt, Sie versäumen es, den Schutz der Quelle sicherzustellen, und zwar aufgrund fachlicher Beratung und nicht, weil irgendein SPD-ler oder sonst irgendwer sagt, die Quelle müsse geschützt werden. Der Grund liegt darin, dass Sie den fachlichen Rat des Wasserwirtschaftsamtes, das Sie und ich aufgrund der hohen fachlichen Kompetenz immer loben, beiseite wischen und sagen: Das braucht es nicht.
Aus dieser Falle herauszukommen – – Herr Landrat in spe, bitte hören Sie gut zu, vielleicht können Sie es in Zukunft besser machen. Vielleicht machen Sie es in Zukunft auch besser. Aber lassen Sie sich das doch nicht aus der Hand nehmen. Seit wann lässt sich denn ein bayerischer Politiker Macht aus der Hand nehmen? Das ist doch etwas ganz Neues.
Wenn der Vorschlag des Ministers durchkommt, dann soll in Zukunft nicht mehr der Staat den Schutz der Quelle sichern, sondern es sollen diejenigen, die Wasser liefern – Stadtwerke und andere –, mit den Grundstückseigentümern höchstpersönlich verhandeln. Was tun wir, wenn das nicht funktioniert? Dann muss man vor Gericht gehen oder es gibt kein Wasserschutzgebiet. Wer aus dem dringend notwendigen Lebensmittel – ich nenne als Stichwort nur Klimawandel – einen Spielball der Kräfte macht, den kann man nur fragen: Wo sind wir denn? Will man offensichtlich doch privatisieren? Ich kann Sie nur bitten, denn Sie sind freie Parlamentarier. Vielleicht dürfen Sie seit Samstag nicht mehr; das weiß ich nicht.
Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die beiden anderen Parteien. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Ludwig Wörner u. a. u. Frakt. (SPD) Trinkwasser schützen und als Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge sichern (Drs. 15/9524)
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Notwendigkeit dieses Antrags muss man vor dem Hintergrund des historischen Ablaufs sehen. Ich will Ihnen das kurz schildern, damit Sie verstehen, warum wir diesen Antrag gestellt haben.
Vor den Kommunalwahlen hat der CSU-Vorsitzende Münchens mit der CSU in München gepredigt, man müsse die Stadtwerke und somit die Wassergewinnung privatisieren. Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl hat er dann kalte Füße bekommen und diese Forderung zurückgezogen. Allerdings hat er vergessen – der Münchner Parteivorsitzende ist jetzt in Bayern Umweltminister –, auch diesen Antrag wieder zu beerdigen.
Dieser Antrag enthält im Kern nichts anderes, als die Privatisierung des Quellenschutzes. Wer die Quelle oder den Schutz der Quelle privatisiert, privatisiert im nächsten Schritt auch das Trinkwasser.
Deswegen waren wir umso verwunderter, dass der Antrag im Ausschuss abgelehnt wurde. Man muss sich auf der Zunge zergehen lassen: Wenn die Kolleginnen und Kollegen der CSU samstags in den Bierzelten und sonst wo den Finger zum Schwur gegen die Privatisierung des Trinkwassers heben, haben sie offensichtlich immer drei Finger dabei drunten. Anders kann man sich das nicht erklären. Sonst hätten Sie diesem Antrag zustimmen müssen.
Man kann doch der Forderung zustimmen, dass man sich zum Schutz des Grund- und Trinkwassers, zum Schutz der Quelle und zur Schonung der bayerischen Wasservorräte bekennt. Wer kann denn solchen Forderungen nicht zustimmen?
Weiter ist von einer ausreichenden und gesicherten Versorgung der Menschen in Bayern mit Trinkwasser von hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen die Rede. Warum kann da die CSU nicht zustimmen? Warum kann sie außerdem nicht zustimmen, dass die Trinkwasserversorgung als Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge und die Stärkung der Trinkwasserversorgung ge
Malen Sie doch nicht immer den Teufel an die Wand. Nehmen Sie es so, wie es jetzt ist. Das ist Ihre Politik, aber stellen Sie es doch einmal positiv dar.
Jetzt möchte ich noch einen Satz zu den Schutzgebieten sagen, um die es Ihnen geht. Für uns steht ganz klar fest: Sie müssen so groß wie nötig, aber auch so klein wie möglich sein. Wir wollen nicht immer Ihre Prozentzahlen. Sie müssen immer Fläche, Einwohner und Bedarf zueinander ins Verhältnis setzen. Dann kommen Sie zu einem richtigen Ergebnis. Schauen Sie nach Baden-Württemberg, ich wohne in der Nähe dieses Landes. Dort haben wir das Problem, dass große Gebiete ausgewiesen werden, wie Sie es wollen, dass dann aber die Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Natürlich gibt es Schwierigkeiten, die wir nicht verhehlen wollen. Bisher hatten wir das Problem mit der Sozialpflichtigkeit und der Beratung der Bewirtschafter gut im Griff. Es gibt aber zwei Punkte, die beachtet werden müssen, nämlich die Qualität und höhere Anforderungen in bestimmten Gebieten wie Karst, Jura und dergleichen. Dort müssen wir prüfen, ob wir bei Gebäuden eine Unterstützung geben können. Darüber müssen wir uns unterhalten, darüber müssen wir nachdenken. Diese Entwicklung ist neu. Dieses Problem kann aber zum Teil gemeinsam gelöst werden.
Ich darf zum Schluss kommen. Die Beschlusslage ist klar. In allen fünf Ausschüssen wurde der Antrag abgelehnt. Der Antrag geht ins Leere. Wir stehen beim Trinkwasser klar zur Daseinsvorsorge.
In allen Punkten sind wir uns im Wesentlichen einig, bis auf die paar Punkte, die Sie immer wieder nennen. Ich will es nicht mehr wiederholen. Das Ergebnis ist eindeutig: Den Antrag müssen wir ablehnen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen diesen Antrag der SPDFraktion und führen keinen so erbärmlichen Eiertanz auf, wie es die Kollegen von der CSU vor allem in den Ausschüssen getan haben.
Der Dringlichkeitsantrag enthält viele allgemeine Forderungen, hinter denen wir alle stehen können. Alle Fraktionen haben auch schon öfter Gelegenheit gehabt, solche Forderungen zu präsentieren. Auf die Wasserschutzgebiete wird dezidiert eingegangen, und in der Begründung wird auf einen Gesetzentwurf Bezug genommen, der in den Ausschussberatungen immer als Phantom dargestellt worden ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD fordert in ihrem Antrag, der Landtag solle sich uneingeschränkt zum Schutz von Grund- und Trinkwasser sowie zum Schutz einer ausreichenden Trinkwasserversorgung mit hoher Qualität und zu erschwinglichen Preisen bekennen. Zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge lehnt er jegliche Privatisierung und Liberalisierung ab und weist die Zuständigkeit weiterhin der Kreisverwaltung zu. Das ist so richtig.
Aber, Herr Kollege, ich muss eines sagen: Mich wundert, dass Sie diesen Antrag immer wieder – auch heute ist das der Fall – in das Plenum einbringen, obwohl wir darüber schon umfassend in allen Ausschüssen diskutiert haben. Es ist ein Markenzeichen von Ihnen, dass Sie solche Themen immer wieder pauschal – hören Sie ruhig zu – zur Diskussion stellen und am Kochen halten. Vielleicht denken Sie einmal nach, Herr Kollege, wir verstehen uns sonst ganz gut: Wiederholungen machen nur begrenzt beliebt. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
Für die CSU stelle ich eindeutig und klar fest, dass die kommunale Daseinsvorsorge für uns in der bisherigen Form bleibt. Wir wollen die hervorragende Qualität des Trinkwassers sichern. Ich verweise – das ist das Entscheidende, Herr Kollege – auf die beiden früheren Anträge der SPD und außerdem auf die Schriftlichen Anfragen. Laut Protokoll haben wir darüber in vier Landtagsbeschlüssen abgestimmt. Ich frage Sie, warum wir weitere Abstimmungen brauchen. Außerdem verweise ich auf die klare Aussage der Staatsregierung.
Lassen Sie mich ein Wort zur Qualität sagen: Bayern ist bei der Trinkwasserversorgung hervorragend aufgestellt. Bayern sucht mit den Trinkwasserversorgungsunternehmen, den Eigentümern und Bewirtschaftern, praxisnahe und vertretbare Lösungen. Über 10 000 Brunnen, Quellen und dergleichen stehen uns zur Verfügung, um diese Qualität zu garantieren. Man sollte das einmal zur Kenntnis nehmen. Zwei Drittel des Trinkwassers sind unbehandelt, naturbelassen. Wir sollten für unser Wasser gemeinsam werben. Das wäre vielleicht der bessere Weg und das würde die Bevölkerung eher zur Kenntnis nehmen, als wenn immer wieder der gleiche Antrag gestellt wird.
Ich möchte herausstellen, was die Kommunen leisten. In den letzten Jahrzehnten sind 9 Milliarden investiert worden. Dazu hat der Freistaat Bayern dreieinhalb Milliarden beigetragen. Das sind Steuergelder. Das ist ganz entscheidend. Vergleichen Sie doch die Wassergebühren. Im Durchschnitt betragen sie 1,85 Euro pro m³, wenn ich es richtig im Kopf habe. Bei uns sind es 1,40 Euro.
Ich erinnere auch an die Debatte, die wir an dieser Stelle bei der vorletzten Plenarsitzung geführt haben. Damals ging es um einen Dringlichkeitsantrag von uns, der auch die kommunale Daseinsvorsorge betroffen hat. Damals ging es um Liberalisierungs- und Privatisierungsbegehrlichkeiten seitens der Europäischen Union. Es ging um den EU-Grundlagenvertrag, den neu gefassten Artikel 16 des EG-Vertrages, welcher in „Vertrag über die Arbeitsweise der Union“ umbenannt werden soll. Herr Guckert, in dieser Bestimmung heißt es bedauerlicherweise:
Diese Grundsätze und Bedingungen werden vom Europäischen Parlament und vom Rat durch Verordnung gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt.
Es geht um die Bedingungen und Grundsätze in der kommunalen Daseinsvorsorge. Diese Bestimmung ist ganz klar eine Ermächtigung für Europa, in diese Bereiche horizontal hineinzuregieren. Ich sage es an der Stelle noch einmal: Ich erlebe immer wieder, wie die Dienste von allgemeinem Interesse mit denen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse vermischt werden. Ganz aktuell – darüber haben wir auch diskutiert – gibt es die Mitteilung „Dienstleistungen von allgemeinem Interessen unter Einschluss von Sozialdienstleistungen – Europa, neues Engagement“. Darin wird namentlich zu den wirtschaftlichen Bereichen auch die Wasserversorgung gezählt. Da müssen wir aufpassen. Ich habe eingangs gesagt: Wehret den Anfängen. Wenn wir alle wollen, dass die Wasserversorgung in der vollen Organisationshoheit und auch in der faktischen Organisationshoheit bleibt – oft wird über die Organisationsprivatisierung die materielle Privatisierung erzwungen –, sollten wir solche Anträge auch unterstützen, anstatt sie nicht mit scheinheiligen, fadenscheinigen Ausreden ablehnen, wie Sie es eben getan haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Eindruck, dieses Thema liegt bei der SPD auf Wiedervorlage und wird ab und zu einmal herausgeholt. Schon 2006 konnte man unschwer nachlesen, dass über alle diese Punkte der Reihe nach ausführlich diskutiert wurde. Ich mache es aber gerne noch einmal.
Der Trinkwasserschutz in Bayern bleibt Staatsaufgabe. Die Trinkwasserversorgung bleibt in kommunaler Hand. Die Aushöhlung oder gar die Abschaffung des Trinkwasserschutzes, wie es in der Begründung Ihres Antrags zu lesen ist, wird es mit uns nicht geben. Das würde absolut an unseren Plänen vorbeigehen.
Ihr Dringlichkeitsantrag enthält auch Begriffe, die offenbar ein bisschen durcheinander gehen. Liberalisierung und Privatisierung der kommunalen Trinkwasserversorgung haben mit vertraglichen Regelungen, also mit dem Vertragsschutz, überhaupt nichts zu tun. Ich möchte hier
Die Wasserversorgung ist ein Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge, nicht der -fürsorge. Die Wasserversorgung ist ein wichtiges Thema, bei dem wir sagen: Wehret den Anfängen. Daher ist dieser Antrag mitnichten schädlich. Er kann in jedem Fall unterstützt werden.