Protocol of the Session on December 13, 2007

ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich halte auch den Antrag der CSU-Fraktion für sachlich vernünftig. Zustimmen können wir aber nur unter einer Bedingung: Ich bitte hier zu erklären, was mit dem Text, den Sie vorlegen, gemeint ist.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Genau!)

Wenn damit gemeint ist, dass es eine Bundesratsinitiative Bayerns geben soll, dann ist das völlig in Ordnung. Dann ist das der richtige Weg und kann uns dem Ziel näher bringen.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Wenn das aber auch wieder nur Schaumschlägerei ist – so nach dem Motto: Jetzt müssen wir schnell die Gemüter beruhigen, die vergessen das schon wieder, und alles bleibt, wie’s ist –, dann führt das natürlich nicht zum Ziel, und dann würde man den Menschen erneut Sand in die Augen streuen. Das wollen wir nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen bitte ich – – Ich nehme an, Herr Kollege Gabsteiger bereitet sich auf den Beitrag vor, oder wer auch immer.

(Günter Gabsteiger (CSU): Warum ich?)

Weil du plötzlich auf dem Platz neben dem Fraktionsvorsitzenden sitzt, der dir doch sonst gar nicht zusteht. Ihr habt so einen schönen Mann als Fraktionsvorsitzenden, da passt du doch gar nicht dazu.

(Heiterkeit – Georg Schmid (CSU): Kein Neid! Das ist harte Arbeit! – Gegenruf von Dr. Thomas Beyer (SPD): Ich denke, das ist natürlich!)

Ob das wirklich das Ergebnis deiner Arbeit war, sei einmal dahingestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss noch einmal allen Ernstes: Den Kollegen oder die Kollegin, der oder die für die CSU sprechen wird, bitte ich, meine Frage konkret zu beantworten. Wenn Sie meinen, dass eine Bundesratsinitiative Bayerns diesbezüglich auf den Weg gebracht werden kann und soll, dann sind wir hundertprozentig bei Ihnen. Dann stimmen wir auch dieser Intention zu. Wenn es aber nur Larifari ist

(Thomas Kreuzer (CSU): So was gibt es bei uns nicht! – Georg Schmid (CSU): Kreuzer hat recht!)

nach dem Motto, jetzt reden wir halt in Berlin einmal darüber, weil wir in Bayern nicht weiterkommen, dann lassen wir es lieber bleiben; denn dann schwindelt ihr die Leute tatsächlich an.

(Beifall bei der SPD)

Genauso wie wir sie anschwindeln würden – das ist mein abschließender Gedanke –, wenn man wieder dieses Thema Verzicht auf Urlaubstage einfl ießen lassen würde.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist eine Mogelpackung!)

Das ist nun auch Unsinn. Das war schon 1994 – wie Kollegin Werner-Muggendorfer zu Recht einwirft – eine Mogelpackung. Das ist es auch heute, weil natürlich umgehend, postwendend sozusagen die Tarifvertragsparteien deutlich gemacht haben, dass das kein Lösungsweg ist, der beschritten werden wird. Deswegen kann man das auch vergessen. Darum hilft uns dieser Hinweis heute nicht. Er hat uns auch schon vor 13 Jahren nicht geholfen.

(Beifall bei der SPD)

Wer also den Buß- und Bettag wieder als Feiertag haben will, der muss jetzt eine konkrete Initiative vorschlagen. Da bitte ich um Aufklärung. Wenn das hinter Ihren Zeilen steckt, dann stimmen wir dem Antrag gerne zu. Wenn nicht, dann ist er das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Maget, ich darf jetzt das Geheimnis lüften und darf für die CSU Herrn Kollegen Welnhofer das Wort erteilen.

(Franz Maget (SPD): Da war ich mal wieder danebengelegen! – Heiterkeit)

Bitte schön, Herr Kollege Welnhofer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maget, ich freue mich über Ihre Ankündigung, dass Sie ernstlich in Erwägung ziehen, dem CSU-Antrag zuzustimmen. Leider kann ich das Gleiche für den SPD-Antrag nicht ankündigen.

(Zurufe von der SPD: Oh, schade!)

Warum? – Das werde ich noch ausführen.

Auch wenn Sie praxisorientierte Vorschläge verlangt und angemahnt haben, Herr Kollege Maget, so ist es meines Erachtens doch angemessen, bei der Frage der Wiedereinführung eines christlichen Feiertages ein paar grundsätzliche Gedanken voranzustellen.

Ich beginne mit der Bayerischen Verfassung, wo es in Artikel 147 heißt: „Die Sonntage und … Feiertage bleiben als Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt.“

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, das klingt nicht sehr modern. Deswegen ist es aber noch lange nicht falsch, sondern meines Erachtens sehr richtig.

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

Die Feiertage dienen also nicht nur der Arbeitsruhe, sondern auch der seelischen Erhebung. Das ist nicht mehr die Sprache der heutigen Zeit. Aber wenn wir überlegen, was gemeint ist, dann, denke ich, können wir dieser Verfassungsbestimmung nur beitreten. Ein Feiertag hat aus meiner Sicht jedenfalls einen anderen und, wie ich meine, auch einen höheren Wert als ein bloßer Urlaubstag oder auch ein bloßer Freizeitausgleich für geleistete Überstunden. Ich weiß wohl, dass dies von den Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Teil anders gesehen wird. Denen ist es vielleicht lieber, in völlig freier Disposition entscheiden zu können, wann sie frei machen. Das ist vielen zunächst einmal lieber, als einen zusätzlichen Feiertag zu haben. Aber richtiger ist es deswegen noch lange nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Wir haben eine Verantwortung über den Tag hinaus. Es gilt, das kulturelle Fundament unseres Gemeinwesens mitunter auch gegen den Zeitgeist zu verteidigen. Ich komme auf diese Aussage später noch im Zusammenhang mit einem Zitat zurück.

Freizeit ist wichtig, aber nicht nur zur Arbeitsruhe,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

sondern eben auch, wie die Verfassung sich ausdrückt, zur seelischen Erhebung. Ich darf aus einem Brief des Kirchenrats Breit zitieren, den wir alle kürzlich bekommen haben. Es heißt dort:

Vor zwölf Jahren wurde dem Buß- und Bettag der Status eines gesetzlichen Feiertages entzogen.

Es heißt dann später weiter:

Feiertage gehören zum Kulturgut.

Das schreibt uns die Evangelisch-Lutherische Kirche Bayerns.

Ihr Charakter, ihre besondere Botschaft prägen das öffentliche Bewusstsein. Feiertage zu opfern, bedeutet somit

so Kirchenrat Breit –

Raubbau am kulturellen Fundament unserer Gesellschaft.

(Franz Schindler (SPD): Das haben wir alles gelesen!)

Ich hoffe, dass Sie das alles gelesen haben. Deswegen darf man es trotzdem zitieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Schlussfolgerung daraus ist: Es ist 1994 ein Fehler gemacht worden, vor dem die CSU und, wie Sie vielleicht zu Recht sagen, auch die SPD, damals schon gewarnt haben.

Die SPD wollte damals allerdings gleich zwei Feiertage abschaffen, nämlich den Buß- und Bettag in Gegenden mit überwiegend katholischer Bevölkerung und den Fronleichnamstag in Gegenden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung. Dazu sind zwei Dinge zu sagen: Erstens hätte das dem Wortlaut der bundesrechtlichen Vorgaben nicht entsprochen – auf die ich noch komme –, und zweitens wäre der Wirrwarr damit perfekt geworden, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Es geht nicht um einen gerechten Ausgleich zwischen einem katholischen und einem evangelischen Feiertag, sondern es geht darum, dass jeder christliche Feiertag ein Wert an sich ist, den es zu schützen gilt. Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob er evangelisch oder katholisch ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

Nun zur Vorgeschichte, die Sie richtig dargelegt haben, Herr Kollege Maget. In den Sozialgesetzen wurden damals den Ländern vom Bund Vorschriften gemacht. Ich lehne die Verantwortung für diese bundesrechtliche Regelung, soweit es die CSU betrifft, nicht ab.

Auch wir können hie und da einen Fehler machen. Wer für dieses Land so viel tut wie die CSU, der kann auch einmal einen Fehler machen.