Protocol of the Session on December 12, 2007

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im Übrigen sind Sie der völlig falsche Mann, jetzt für die Staatsregierung zu diesem Gesetzentwurf ans Mikrofon zu gehen. Es müsste eine andere Fakultät sein, nämlich das Innenministerium; denn das Innenministerium hat sich bei dieser Materie durchgesetzt. Das Innenministerium hat gewonnen. Sie haben bedauerlicherweise in der

Sache verloren und dabei auch einen massiven Gesichtsverlust hinnehmen müssen.

Eine letzte Sache, die mich selbstverständlich noch bewegt, ist: Sie haben gerade wieder vorgetragen, wie wichtig dieses Gesetz sei. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, auch Mitglied der CSU-Fraktion, hat dagegen mehrmals in den letzten Wochen und Monaten kundgetan, wie unbedeutend dieses Gesetz doch sei.

(Franz Josef Pschierer (CSU): Stimmt nicht, Herr Kollege!)

Wir dürften es nicht überschätzen.

(Thomas Kreuzer (CSU): Überschätzen darf man überhaupt nichts im Leben, Herr Kollege!)

Wortwörtlich haben Sie gesagt: Wir dürfen es nicht überschätzen. Jetzt fragen wir uns, wer da mehr recht hat: der neue Staatssekretär oder der alte Fastminister.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch einmal, Herr Staatssekretär Sackmann, bitte.

Lieber Kollege Runge, es macht Spaß, mit Ihnen zu streiten. Aber täuschen Sie sich nicht über die Vorbereitung von Personen, die Sie vielleicht gar nicht so gut beurteilen können. Selbstverständlich habe ich das Gesetz und auch Ihren Antrag gelesen. Das gehört zur Vorbereitung. In Ihrem Antrag heißt es beispielsweise, dass künftig der Mittelstandsbericht nicht mehr nur alle fünf Jahre, sondern alle zwei Jahre vorgelegt werden soll. Es solle dezidiert über die Förderprogramme Auskunft gegeben werden. Wenn das keine zusätzliche Bürokratie bedeutet, dann frage ich Sie, was sonst.

(Beifall des Abgeordneten Franz Josef Pschierer (CSU))

Nun noch eine ganz persönliche Anmerkung, die ich mir eigentlich verkneifen wollte, aber jetzt doch bringen muss, weil Sie das angesprochen haben. 1974 stand – wenn ich richtig unterrichtet bin – an dieser Stelle auch jemand – allerdings im alten Plenarsaal auf der gegenüberliegenden Seite –, der den gleichen Namen hat und genau zu diesem 74er-Gesetz gesprochen hat. Allein aus der Tradition heraus hat es mir Spaß gemacht, genau dieses Gesetz wieder anzusehen. Mehr will ich dazu nicht sagen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, eine Zwischenbemerkung noch: Herr Dr. Runge.

(Thomas Kreuzer (CSU): Aber nicht doch! Das reicht!)

Die Geschäftsordnung lässt das zu, Herr Kollege Kreuzer!

Herr Kollege Sackmann, wenn Sie hier sagen, Sie hätten den Entwurf gelesen und sich vorbereitet, dann müssten Sie auch mitbekommen haben, dass wir sowohl in unserem Gesetzentwurf aus dem Jahre 2002 als auch in weiteren diesbezüglichen Beiträgen gesagt haben, dass sich das alte Gesetz zwar bewährt habe, dass es aber verändert werden müsse. Das war immer unsere klare Aussage. Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie feststellen, dass wir eine Evaluierung der Wirtschaftsförderung wollen. Das jetzt aber in die Schublade „Bürokratie“ zu stecken, macht keinen Sinn; denn wenn wir schon früher evaluiert hätten, hätten wir uns sehr viel Bürokratie und Geldverschwendung erspart.

Ich darf Sie auch noch einmal an den eigentlichen Streitpunkt zwischen Ihrem Haus und dem Hause Beckstein zu Artikel 7 bezüglich der Subsidiarität und die drittschützende Wirkung erinnern. Da ist das, was wir vorschlagen, mitnichten Bürokratie. Vielmehr wird die Bürokratie an ganz anderer Stelle produziert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Staatssekretär, wollen Sie darauf noch einmal eingehen? – Das ist nicht der Fall. Um das Wort hat nun der Kollege Pschierer gebeten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kollege Runge, es freut mich, wenn Sie mich zitieren, aber tun Sie es dann doch bitte richtig. Ich habe nie behauptet, dieses Gesetz sei unbedeutend, sondern ich habe immer deutlich dargestellt, dass das Wohl und Wehe des bayerischen Mittelstandes nicht ausschließlich an diesem Gesetz hängt. Es gehört mehr dazu. Mittelstandspolitik ist eine querschnittsorientierte Politik, die nicht nur im Wirtschaftsministerium stattfindet, sondern auch in anderen Ressorts. Wirtschaftspolitik und Mittelstandspolitik bedeutet, dass ich mich auf Bundesebene dafür einsetze, eine mittelstandsfreundliche Steuergesetzgebung zu erzielen, eine Erbschaftsteuerreform und eine Unternehmensteuerreform. Mittelstandspolitik bedeutet, dass ich dem Thema Mittelstandsfinanzierung mit dem Mittelstandskreditprogramm und anderen Dingen die angemessene Bedeutung beimesse. Das Gesetz schafft dafür die Rahmenbedingungen, und im Übrigen war das alte Gesetz aus dem Jahre 1974 ein sehr gutes Gesetz.

Herr Staatssekretär Sackmann hat es eben angedeutet. Es war ein Gesetz, das über drei Jahrzehnte Vorbild war für die Gesetzgebung auch in anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland bis hin zu den neuen Bundesländern.

Es wird jetzt versucht von Ihrer Seite, einen Dissens zwischen Wirtschaftsministerium und Innenministerium aufzuzeigen. Herr Dr. Runge, Sie haben gesagt, der Stell

vertreterkrieg hätte innerhalb der CSU-Fraktion stattgefunden. Diese Auseinandersetzung hat natürlich auch zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Wirtschaftsverbänden im Freistaat Bayern stattgefunden. Es ist nicht so, dass wir gesagt hätten, nur bei uns gibt es Auseinandersetzungen über unterschiedliche Auffassungen. Der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag haben traditionsgemäß eine andere Auffassung als die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, die IHKs und die Handwerkskammern. Insofern stellt der jetzt vorliegende und zu verabschiedende Gesetzentwurf einen Kompromiss dar, einen Konsens, der auf breite Zustimmung gestoßen ist, mit dem die Kammern leben können, mit dem die Wirtschaftsorganisationen leben können, aber auch die kommunalen Spitzenverbände. Wirtschaftspolitik und Mittelstandspolitik sind für uns eine Daueraufgabe. Die wird unabhängig von der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs und der Novellierung des Gesetzes auch in der Zukunft immer wichtig bleiben. Diese Punkte wollte ich noch einmal klarstellen.

Herr Kollege Pschierer, verbleiben Sie bitte am Rednerpult für eine Zwischenbemerkung des Herrn Dr. Runge.

Herr geschätzter Kollege Pschierer, damit wir uns richtig verstehen, Sie haben wortwörtlich in der Sitzung am 25. Oktober gesagt: „Wir dürfen das Gesetz nicht überschätzen.“

Aber ich habe nicht „unbedeutend“ gesagt.

Ja, richtig, „Wir dürfen das Gesetz nicht überschätzen.“ Nachdem wir vorher von der Staatsregierung und von der CSU immer zu hören und zu lesen bekommen haben, dass dieses Gesetz das Herz und das Kernstück der bayerischen Mittelstandspolitik sei, haben wir uns doch etwas wundern dürfen; denn dazu steht Ihre Aussage ja doch in Widerspruch.

Sie haben die Gefechtslage um diesen Artikel 7 richtig dargestellt. Nur dürfen Sie es uns auch nicht übel nehmen, wenn wir uns schon etwas wundern, dass beispielsweise Sie sich als Wirtschaftspolitiker in der Fraktion, aber auch andere Wirtschaftspolitiker in der Fraktion hier so kleinlaut zurückziehen und das Feld den Innenpolitikern überlassen. Da hätten wir uns doch lautere und heftigere Widerworte gewünscht. Der eine oder andere hat es ja getan, und der eine oder andere von Ihnen wird es jetzt dann gleich in der Abstimmung hoffentlich noch tun. Also noch einmal die Bitte, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Runge, nur abschließend noch die Bemerkung: Die Alternative wäre gewesen, dass ich als Vorsitzender des federführenden Ausschusses diesen Gesetzentwurf nicht auf die Tagesordnung setze und er damit der Diskontinuität verfällt.

Damit wäre weder dem bayerischen Mittelstand noch der bayerischen Wirtschaft gedient gewesen. Insofern war es richtig, den Gesetzentwurf zu behandeln und das Gesetz zu novellieren, damit sich der Konsens, den wir gefunden haben, im Gesetz widerspiegelt. Ich glaube, dass es ein Gesetz ist, mit dem beide Seiten im Moment leben können. Es wird ein Gesetz sein, das sicher wieder einmal novelliert werden wird. Für den jetzigen Moment war es aber ein Konsens, der gefunden werden konnte. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Entwurf.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Martin Runge (GRÜNE))

Vielen Dank, Herr Kollege Pschierer.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5475 und die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/8027 mit 15/8032 und den Drucksachen 15/8977 und 15/9092 sowie die Beschlussempfehlung mit dem Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 15/9511 zugrunde.

Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/8027 mit 15/8032 und 15/9092 abstimmen. Besteht damit Einverständnis, dass wir über diese Anträge insgesamt abstimmen und der Gesamtabstimmung das Votum des jeweiligen federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zugrunde legen? – Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSUFraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, übernimmt der Landtag diese Voten. Und damit sind die Änderungsanträge abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf 15/5475 empfiehlt der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/9511. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 25 Absatz 1 Satz 1 als Datum des Inkrafttretens den „1. Januar 2008“ und in Satz 2 als Datum des Außerkrafttretens den „31. Dezember 2007“ einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPDFraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Das sind die Fraktion der CSU und die Fraktion der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung aus der CSU-Fraktion ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz über die Förderung der mittelständischen Unternehmen sowie der Freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz)“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/8977 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Jetzt hat nach § 170 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung Kollege Graf von und zu Lerchenfeld gebeten, eine Erklärung abgeben zu dürfen, was seine Abstimmung anbelangt. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich kann es ganz kurz machen. Ich habe mich bei dieser Abstimmung der Stimme enthalten, weil ich der Auffassung bin, dass mit diesem Gesetz für den Mittelstand hätte mehr erreicht werden können. Ich habe aber nicht dagegen gestimmt, weil ich glaube, dass eine Gesetzesnovelle notwendig ist. Leider ist nicht alles erreicht worden, was man hätte erreichen können.

Vielen Dank, Herr Kollege.

Jetzt dürfen Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, in die verdiente Mittagspause gehen. Wir beginnen wieder um 14.00 Uhr.

(Unterbrechung von 13:28 bis 14:02 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich beende hiermit die Mittagspause. Ich stelle fest, es sind fast die Gleichen hier, die auch vor der Mittagspause da waren. Ich möchte deshalb auch die anderen Kolleginnen und Kollegen einladen, wieder ins Plenum zurückzukehren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (Drs. 15/8802) – Zweite Lesung –