Protocol of the Session on February 12, 2004

milie und Frauen auf und darf Frau Staatsministerin Stewens bitten, die Fragen zu beantworten.

Die erste Frage stellt hierzu Herr Kollege Martin Neumeyer.

Frau Staatsministerin, trifft es zu und wie beur teilt Ihr Ministerium gegebenenfalls die Tatsache, dass Behörden, die für unangemeldete Kontrollbesu che in Altenheimen verantwortlich sind, zum Beispiel das Landratsamt, in verschiedenen Fällen von Perso nen geleitet werden, die gleichzeitig führende Positio nen in Organisationen einnehmen, die Altenheime be treiben?

Frau Staatsministerin.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch in den Fällen, in denen für die Heimaufsicht zuständige Behördenleiter, zum Beispiel der Landrat, eine führende Position in Organisationen einnehmen, die Alten- und Pflegeheime betreiben, zum Beispiel das BRK, ist die Unabhängigkeit der staatlichen Heimaufsicht nach dem Heimgesetz gewährleistet.

Das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz regelt in den Artikeln 20 und 21 den Ausschluss beteiligter Personen und Maßnahmen bei Besorgnis der Befangenheit im Verwaltungsverfahren bei allen vorbereitenden, beratenden und entscheidenden Handlungen. Danach darf für eine Behörde nicht tätig werden, wer zum Beispiel selbst Beteiligter oder Angehöriger eines Beteiligten ist bzw. wer bei einem Beteiligten gegen Entgelt beschäftigt oder bei ihm als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs tätig wird. Nach Artikel 37 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte bzw. nach Artikel 67 des Bayerischen Beamtengesetzes darf der Beamte keine Amtshandlungen vornehmen, die ihm selbst, einem Angehörigen oder einer von ihm vertretenen natürlichen Person oder juristischen Person des Privatrechts einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil verschaffen würden.

Das Sozialministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden anlässlich der Zuständigkeitsverlagerung der Heimaufsicht ab 1. Januar 2002 darauf hingewiesen, dass die Aufgabenwahrnehmung nicht durch Interessenkollision gefährdet oder beeinträchtigt werden darf. So darf die für den Vollzug des Heimgesetzes zuständige Organisationseinheit nicht Funktionen eines zu beaufsichtigenden Heimträgers wahrnehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörden, die ehrenamtlich in Gremien des Heimträgers vertreten sind, dürfen nicht mit Aufgaben der Heimaufsicht betraut sein.

Ein weiteres Instrument zur Sicherstellung unabhängiger Heimnachschauen, auf die ich sehr viel Wert le

ge, ist in der Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen und des Sozialhilfeträgers zu sehen. Diese Stellen arbeiten eng in den bei den Heimaufsichtsbehörden vor Ort gebildeten Arbeitsgemeinschaften zusammen.

Keine weiteren Zusatzfragen. –

Dann bitte ich Frau Kollegin Peters, die nächste Frage zu stellen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Frau Staatsministerin, wie soll in Zukunft die Schuldner- und Insolvenzberatung vor dem Hintergrund der leeren kommunalen Kassen or ganisiert und finanziert werden, und wie beurteilt die Staatsregierung die Modellrechnung von Mecklen burg-Vorpommern, dass einem Aufwand von 3,77 Millionen Euro für das gegenwärtige Beratungsnetz ein Einspareffekt von 7 Millionen Euro gegenüber steht, und ist durch die Übertragung auf Anwälte nicht nur eine Kostenverlagerung vom Sozialhaushalt auf den Justizhaushalt zu erwarten?

Frau Staatsministerin.

Frau Präsidentin, Frau Kollegin! Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass die Schuldnerberatung durch die im Staatshaushalt vorgesehenen Kürzungen in keiner Weise betroffen ist. Die Schuldnerberatung ist in kommunaler Verantwortung zu organisieren und zu finanzieren; der Staat beteiligt sich mittelbar daran über den kommunalen Finanzausgleich.

Eine Einstellung der staatlichen Förderung im Bereich der Insolvenzberatung bedeutet nicht, dass Insolvenzberatung in Bayern nicht mehr stattfinden kann. Jede geeignete Person – dazu gehören insbesondere die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, also Rechtsanwälte – kann Insolvenzberatung durchführen. Über die Geeignetheit der Person entscheiden, sofern diese nicht bereits kraft ihrer Profession als geeignet anzusehen ist, die Insolvenzgerichte. Sofern Ratsuchende künftig verstärkt auf Rechtsanwälte zugehen und dabei Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch nehmen, wird dies in der Tat durchaus höhere Kosten im Justizhaushalt verursachen. Eine seriöse Bezifferung dieser Kosten ist bei dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht möglich.

Was die in der Anfrage angesprochene Modellrechnung zu Kosten und Nutzen der Insolvenzberatung anbelangt, kann ich nur sagen, dass ich Modellrechnungen nicht für besonders hilfreich halte, da sie mangels gesicherter Annahmen keine hohe Aussagekraft besitzen. R01154 Selbstverständlich ist es – gesamtgesellschaftlich betrachtet – von Nutzen, wenn sich überschuldete

Menschen wieder eine eigen verantwortete Existenz aufbauen können und nicht mehr auf soziale Transferleistungen angewiesen sind. Das ist keine Frage. Allerdings liegen bisher keine Erfahrungswerte vor, wie viele Schuldner die für die Rests c h u l d b e f reiung erforderliche Wo h l v e r h a l t e n speriode erfolgreich meistern und anschließend nicht nur schuldenfrei sind, sondern auch keiner staatlichen Sozialtransferleistungen bedürfen.

Weitere Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Staatsministerin, welche Schlüsse haben Sie aus der von Ihnen in Auftrag gegebenen Studie „Economics“ gezogen und was hat diese Studie gekostet?

Bitte, Frau Staatsministerin.

Frau Kollegin Peters, ich kann Ihnen die genauen Kosten nicht aus dem Kopf sagen. Ich werde sie Ihnen jedoch schriftlich nachliefern. Frau Kollegin Peters, die Frage der Pauschalen für die Insolvenzberatung war außerordentlich schwierig. Sie wissen, dass die kommunalen Spitzenverbände die vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Verfügung gestellten Pauschalen nicht anerkannt haben, weil sie ihnen zu niedrig waren. Die Rechtsanwaltsgebühren bei fünf bis 16 Gläubigern sind jedoch wesentlich kostengünstiger. Insofern war dies eine schwierige Sachentscheidung.

Ich möchte daran erinnern, dass wir bereits im letzten Jahr eine Konsenslösung mit den kommunalen Spitzenverbänden erreicht haben. Leider sind die kommunalen Spitzenverbände aus diesem Konsens ausgestiegen, sodass wir uns noch einmal zusammensetzen müssten und erst jetzt eine Lösung für die Insolvenzberatung auf den Weg gebracht haben. Vor dem Hintergrund, dass im Einzelplan 10 Einsparungen um 10 % vorgenommen werden mussten, können wir in die Insolvenzberatung gar nicht mehr finanziell einsteigen. Dieses Gutachten hat jedoch der Sondierung und Absicherung in der Auseinandersetzung mit den kommunalen Spitzenverbänden gedient.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Kobler.

Frau Staatsministerin, der Weg, die Schuldnerberatung und die Insolvenzberatung unter ein Dach zu bringen, war bisher verhältnismäßig dornenreich. Sie haben gerade die Situation dargestellt. Ich möchte folgende Frage stellen: Die Kommunen stellen derzeit Überlegungen an, die Insolvenzberatung neben der Schuld

nerberatung selbst durchzuführen. Wird es künftig aufsichtsrechtlich möglich sein, dass die Kommunen und Landkreise neben den Anwälten die Schuldnerberatung und die Insolvenzberatung unter einem Dach durchführen können?

Bitte, Frau Staatsministerin.

Herr Kollege Kobler, auch in der Vergangenheit wurden in den Schuldnerberatungsstellen Insolvenzberatungen durchgeführt. Diesen Weg haben wir den Kommunen vorgeschlagen. Wir wollten integrierte Beratungsstellen für die Schuldnerberatung inklusive der Insolvenzberatung. Die kommunalen Spitzenverbände waren jedoch nicht bereit, in eine integrierte Beratung einzusteigen. Die Schuldnerberatungsstellen werden von den Insolvenzgerichten mit Sicherheit als geeignete Beratungsstellen anerkannt werden. Da gibt es überhaupt keinen Zweifel.

L e t z t e Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Frau Staatsministerin, wie beurteilen Sie die Aussage in der Studie, dass die meisten Rechtsanwälte bezweifeln, dass es selbst bei einem höheren Honorar zu einem intensiveren Engagement bei ihren Kolleginnen und Kollegen kommen wird?

Bitte, Frau Staatsministerin.

Frau Kollegin Peters, wir kennen die wirtschaftliche Situation der Rechtsanwälte. Wir wissen, dass sich die Rechtsanwälte in den Großstädten auf die Insolvenzberatung spezialisiert haben. Hier macht es die Menge der Beratungen. Die Probleme sehe ich im ländlichen Raum. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Leute, die dort eine Insolvenzberatung nötig haben, längere Fahrtwege auf sich nehmen müssen. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass wir zunächst ein Jahr abwarten sollten und uns dann anschauen müssen, was sich bei der Insolvenzberatung in Bayern getan hat und wo noch Lücken in der Versorgung bestehen.

Ich bitte jetzt Herrn Kollegen Dupper, seine Frage zu stellen. Jürgen Dupper (SPD) (vom Redner nicht autori- siert): Ve rehrte Frau Präsidentin, verehrte Frau Ministerin! Wie sieht die Staatsregierung angesichts der geplanten Kürzungen die Zukunft der Ehe-, Familien- und Lebensberatung, obwohl sie noch im vergangenen Juli auf der Homepage des Sozial

ministeriums wörtlich erklärt hat, dass der Familienpolitik „höchste Priorität“ eingeräumt werde, sie von allen „Einsparungen ausgenommen bleibe“ und sogar „kontinuierlich ausgebaut“ werde, und wie wollen Sie die entstehende Lücke im B e reich der Prävention häuslicher Gewalt, Stabilisierung in familiären Krisensituationen und Vermittlung verbindlicher gesellschaftlicher Werte schließen?

Bitte, Frau Staatsministerin

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dupper, die von der B u n d e s regierung zu verantwortende immer schlechter werdende wirtschaftliche Lage in Deutschland hat bedauerlicherweise auch Auswirkungen auf Bayern. Nachdem es für die Staatsregierung von größter Bedeutung ist, dass unser Sozialstaat auch in Zukunft finanzierbar bleibt, ohne dass die öffentlichen Schulden weiter zulasten der nachwachsenden Generationen anwachsen, mussten im Entwurf des Nachtragshaushalts 2004 erhebliche und durchaus auch schmerzliche Kürzungen vorgenommen werden.

In Bayern hat aber die Familienpolitik nach wie vor höchste Priorität. Insofern sind die Aussagen auf unserer Homepage auch weiterhin gültig. Deshalb werden wir bei der Kinderbetreuung ebenso wie in wichtigen Bereichen der Jugendhilfe nicht kürzen. Ich denke zum Beispiel an die Jugendsozialarbeit an Schulen und an die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit. Wir erhalten auch das Landeserziehungsgeld und verbessern es für kinderreiche Familien, also für Familien ab dem dritten Kind.

Ich bedauere, dass wir bei der Förderung der Ehe– und Familienberatung kürzen müssen. Wir wollen aber diesen Bereich wegen seiner Bedeutung für eine präventive Familienpolitik auf jeden Fall erhalten. Ich habe daher am 3. Februar 2004 mit den Trägern der Ehe- und Familienberatungsstellen auf Landesebene ein erstes und umfassendes Gespräch geführt. Ich habe sie dabei nicht nur genau über die beabsichtigten Kürzungen informiert, sondern gleichzeitig mögliche Wege und Lösungen diskutiert, um im Bereich der Ehe- und Familienberatung vorhandene Synerg i e e ffekte besser zu nutzen. Bei den Erziehungsberatungsstellen werden keine Kürzungen vorgenommen. Bei der Ehe- und Familienberatung wird es Kürzungen um 50 % geben. Frau Kollegin Dodell hat heute im Landtag erklärt, dass insbesondere die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen verbessert wird, um so die Folgen der Kürzungen abzumildern.

Eine von mir angeregte Arbeitsgruppe mit Vertretern des Sozialministeriums und den Trägern der Ehe

und Familienberatung wird sich zu einer ersten Sitzung in der nächsten Woche treffen, um konkrete Vorschläge für eine strukturelle, organisatorische und räumliche We i t e rentwicklung der Ehe- und Familienberatung in Bayern zu erarbeiten.

R01154a Die Bayerische Staatsregierung verfolgt darüber hinaus das Ziel, die staatliche Förderung der Frauenhäuser und Notrufe im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. In Bayern werden 38 Frauenhäuser zur Betreuung misshandelter Frauen und deren Kinder sowie 33 Notrufgruppen zur Beratung von misshandelten Frauen, Kindern und Jugendlichen staatlich gefördert. Neben ihren Schwerpunktaufgaben engagieren sich Frauenhäuser und Notrufe auch in der Prävention häuslicher Gewalt, beispielsweise durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie sehen also, Familienpolitik ist nach wie vor ein Schwerpunkt der Bayerischen Staatsregierung und des Sozialministeriums.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Dupper.

Liebe Frau Staatsministerin, ich habe noch eine Zusatzfrage: An welcher Stelle werden die nicht unwesentlichen Mitfinanziers der Beratungsstellen, nämlich die Kommunen, in diese Diskussion um die integrierten Beratungsstellen eingebunden?

Bitte, Frau Staatsministerin.

Sobald das Konzept, das zusammen mit den Trägern der Ehe- und Familienberatungsstellen erarbeitet wird, steht, werden wir mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandeln. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich die kommunalen Spitzenverbände eingeladen und sie über die Kürzungen in der Ehe- und Familienberatung informiert habe. Gleichzeitig habe ich ihnen gesagt, dass wir in Bayern Strukturveränderungen auf den Weg bringen wollen und dass ich sie über das Procedere i n f o r m i e ren werde. Die kommunalen Spitzenverbände wissen, dass ich derzeit mit den Trägern verhandle. R01155 Wir haben zum Beispiel eine große Landkarte von Bayern aufgehängt und haben den Trägern genau gezeigt, wo Ehe-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen unter welcher Trägerschaft vorhanden sind, wo Synergieeffekte möglich sind und wo wir uns integrierte Beratungsstellen vorstellen können. So ist es gerade in der Landeshauptstadt München – um ein Beispiel zu nennen –, also in den verdichteten Räumen, notwendig und wichtig, dass man verstärkt integrierte Beratungsstellen schafft. Das ist im Übrigen auch wesentlich bürgerfreundlicher, das möchte ich klar sagen.

Insgesamt heißt das, die kommunalen Spitzenverbände sind über unser Vorgehen im Einzelnen informiert.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Damit haben Sie, Frau Staatsministerin, Ihre Fragen beantwortet. Vielen Dank.

Ich darf nun das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie aufrufen und Herrn Staatssekretär Spitzner bitten, die Fragen zu beantworten. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Kobler.

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, was wird die Bayerische Staatsregie rung dagegen unternehmen, dass nach den Überle gungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit die auch über das Jahr 2006 hinaus notwen dige Interreg–Förderung für das ostbayerische Grenzgebiet nach dem Jahr 2006 abgeschafft wer den soll?

H e r r Staatssekretär, bitte.

Frau Präsidentin, Hohes und zugleich leeres Haus! Herr Kollege Kobler, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Sie wissen, die derzeitige Programmperiode für die Strukturfonds der EU, zu der auch die EU–Gemeinschaftsinitiative Interreg III zählt, gilt für den Zeitraum 2000 bis 2006. Die Europäische Kommission hat bislang noch keine Vorschläge für die nächste Strukturfondsperiode von 2007 bis 2013 vorgelegt. Ein erster Vorschlag ist am 18.02.2004 – also in einigen Tagen – mit der angekündigten Vorlage des dritten Kohäsionsberichts zu erwarten. Die Bundesregierung hat sich bisher mit konkreten inhaltlichen Vo r s c h l ä g e n zurückgehalten. Sie gibt aber mit ihren Aussagen zur künftigen Finanzierung der Euro p ä i s c h e n Gemeinschaft zu erkennen, dass sie finanziell außerhalb der so genannten Ziel–1–Gebiete wenig Spielraum sieht.

Zur Frage der Fortsetzung der EU–Gemeinschaftsinitiative Interreg nach 2006 hat sich das federf ü h rende Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Te c h n o l o g i e bereits mit Schreiben vom 28. November des Jahres 2002 an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt. Dabei wurde unter Hinweis auf den großen Erfolg von Interreg und die Bedeutung im Hinblick auf die Osterweiterung der Union eine Fortführung dieses EU–Sonderprogramms nach 2006 nachdrücklich gefordert. Dies gilt insbesondere für die jetzige bayerisch–tschechische Außengrenze, aber auch für die Binnengrenze zu Österreich.