Frau Kollegin Gote, ich meine, wir dürfen es auch nicht durcheinander werfen, dass der Freistaat Bayern, die Mehrheit in diesem Hause ebenso wie auch andere Länder von Studierenden Studienbeiträge einfordern und dass zu deren Lasten später refinanziert wird, ohne die Elternkasse zu belasten. Das wird einfach mit einem einzigen Strich in eine gemeinschaftliche Schatulle geworfen, als wäre es eine Belastung der Familien.
Man kann nicht davon ausgehen, dass das Zulassen zum Studium am Ende auch zu einer Verbesserung der Ausgangslage der Studierenden geführt hat. Sie wissen, dass in den Ländern, in denen die Studienquote höher als in Bayern ist, an den Hochschulen beispielsweise um 10 % mehr Studenten sind, am Ende bei den Ergebnissen und Examina die Länder wieder gleich sind; die mit 10 % mehr Studierenden haben einen größeren Abgang ohne Examen. Das heißt, wir haben Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen, dass derjenige, der zum Studium geht, am Ende auch mit einem guten Ergebnis herauskommt und
sich sehen lassen kann, während in anderen Bereichen nur eine Zeit der Beschäftigung finanziert wird. Das kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein.
Zurück zu den wesentlichen Daten, und da müssen wir, zumindest heute, nicht sehr viel aufarbeiten. Da wird in den nächsten Jahren und Monaten sicher wieder etwas anwachsen. Fest steht, Herr Kollege Vogel, dass der Herr Bundesfinanzminister, der nicht der CSU angehört, schuld daran war, dass nichts erhöht worden ist, dass wir nicht zu Stuhle gekommen sind, und nicht die Union. Dass der Bundesfinanzminister, der Ihrer Partei angehört, dann die eigenen Leute nicht so weit im Boot hat – oder umgekehrt, die ihn nicht im Boot haben –, ist keiner Diskussion im Landtag würdig. Darüber brauchen wir nicht zu debattieren. Das sollen die dort machen, wohin es gehört.
Ich meine, es wäre an der Zeit, dass wir gemeinsam feststellen: Ab Oktober 2008 – bei den Fachhochschulen im September – ist die BAföG-Quote wieder in der Größenordnung vorhanden, wie wir sie hatten. Es wird auch für die Leute auf dem zweiten Bildungsweg elternunabhängig weiter gewährt – so ist es ausdrücklich gesagt, Herr Kollege Vogel wird es sicher bestätigen können, weil er den Verlauf der Diskussion von gestern Nachmittag im Wortlaut kennt. In dem Papier steht im Einzelnen drin, nämlich dass die Einschränkung der Förderung von Schülerinnen und Schülern des zweiten Bildungswegs weggeräumt worden ist und dass damit auch weitere Anwürfe dieser Art unterbleiben können. Es muss jetzt gelingen, dass im Bundesrat diese Daten festgehalten werden. Es muss uns gemeinsam gelingen, im Bundestag mit den Kollegen darüber zu diskutieren, dass diese Summe die Untergrenze dessen ist, was festgelegt wird, und, wenn wir im Haushalt weitere Zuwächse haben, die Kollegen zu überzeugen, dass es notwendig ist, so viel im Bildungsbereich auszugeben und dafür zu sorgen, dass die Quote größer wird. Wenn uns das gelingt, sind wir auf einem guten Weg. Wir werden dabei die junge Generation nicht nur als Konsumenten haben, sondern als Beteiligte an der Diskussion. Dann tun wir uns selbst einen Gefallen, und darum bitte ich.
Vielen Dank, Herr Minister. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass wir über die Anträge insgesamt abstimmen und dieser Gesamtabstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur zugrunde legen. Dazu verweise ich auf dessen Beschlussempfehlungen auf den Drucksachen 15/9151, 15/9022 und 15/9023. Gibt es da irgendwelche Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich so abstimmen. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. mit dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit
Ich weise vorweg nochmals darauf hin, dass wir uns geeinigt haben, dass für alle Dringlichkeitsanträge, die hier zusammen diskutiert werden, pro Fraktion 30 Minuten Redezeit bestehen.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Stefan Schuster u. a. u. Frakt. (SPD) Diensthundeschule Herzogau (Drs. 15/9193)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufklärung der Missstände in der Polizei-Hundeführerschule Herzogau und Neuorganisation der PolizeiHundeführerausbildung in Bayern (Drs. 15/9206)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayerns Polizei genießt in Deutschland und darüber hinaus ein hohes Ansehen. Dieses hohe Ansehen hat sich unsere Polizei durch hohe Kompetenz, eine hervorragende Ausbildung ihrer Beamtinnen und Beamten und sehr hohe Aufklärungsquoten verdient.
Durch ein anonymes Schreiben, das unter anderem der SPD zugeschickt wurde, hat sich jetzt herausgestellt, dass es an der Zentralen Diensthundeschule in Herzogau zu unglaublichen, absolut inakzeptablen Vorkommnissen gekommen ist.
Es ist zu befürchten, dass diese Vorkommnisse das Ansehen der gesamten bayerischen Polizei schädigen und die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in ihre Polizei verlieren. Genau das, Kolleginnen und Kollegen, muss verhindert werden. Das Innenministerium, aber auch der Landtag sind daher dazu verpflichtet, diese Vorkommnisse restlos aufzuklären. Deshalb haben wir diesen anonymen Brief umgehend an das Innenministerium weitergeleitet.
Inzwischen hat sich Gott sei Dank herausgestellt, dass es zumindest keine Anhaltspunkte für Straftaten gibt. Aber die Ablehnung, strafrechtliche Ermittlung zu führen, darf
nicht dazu führen, dass die Vorkommnisse verharmlost und heruntergeredet werden und wir wieder zur Tagesordnung übergehen.
Das würde dem Ernst der Lage nicht gerecht werden. Dem Ernst der Lage wird sicherlich auch nicht gerecht, wer in diesem Zusammenhang pauschal von „Dichtung und Wahrheit“ redet, und man wird dem Ernst der Lage auch nicht gerecht, wenn man behauptet, dass die SPDFraktion das Thema „Herzogau“ aufgegriffen hätte, um sich zu profilieren. Dazu hätten wir ganz andere Möglichkeiten, zum Beispiel die Erhöhung der Arbeitszeit der Polizisten und Polizistinnen auf 42 Stunden pro Woche oder die verkorkste Polizeireform.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle haben seit letzter Woche die Berichterstattung in den Medien verfolgt. Es war von „Mordsgaudi mit Elektroschock“, „Striptease in der Hundeschule“ und von an „Ku-Klux-Klan erinnernde Rituale in der Kantine“ gesprochen worden. Inzwischen wurde auch bekannt, dass sogar Bilder von den Ritualen in Herzogau einem Zeitschriftenverlag vorliegen. Ich habe mich heute Morgen davon überzeugt, dass diese Bilder vorhanden sind. Diese Vorkommnisse, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind also nicht aus der Luft gegriffen. Für uns besteht somit in zweierlei Hinsicht Aufklärungsbedarf, nämlich sowohl in belastender aber auch in entlastender Hinsicht.
Sehr geehrter Herr Innenminister, ich fordere Sie auf, alles zu tun, damit die Vorkommnisse restlos und lückenlos aufgeklärt werden. Nur durch eine restlose und lückenlose Aufklärung können Sie dazu beitragen, dass solche Vorgänge in Zukunft nicht mehr passieren. Das darf nicht unter den Teppich gekehrt werden.
Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte klarstellen, dass es uns nicht um die Verunglimpfung der Polizeihundeschule Herzogau und ihrer Mitarbeiter geht. Und es geht uns auch nicht um die Schließung der Hundeschule Herzogau. Es geht uns vielmehr darum, Missstände innerhalb eines einzelnen Bereichs bei der Polizei aufzudecken und dort, wo es Fehlverhalten einzelner Beamter gab, diesem Fehlverhalten auf den Grund zu gehen und dafür zu sorgen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt und der gute Ruf der bayerischen Polizei nicht beschädigt wird.
Zu den Missständen, die allgemein bekannt sind und die der Innenminister in den letzten Tagen eingeräumt hat, gehört unter anderem auch die schlechte Unterbringung der Hundeführer. Bereits mit einem Antrag von 2002, den die CSU abgelehnt hat, hat die SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung aufgefordert, die dringend notwendigen
Sanierungsmaßnahmen in Herzogau durchzuführen. In der Begründung dieses Antrags heißt es unter anderem, die Diensthundeschule Herzogau werde als zentrale Einrichtung in vollem Umfang unterstützt. Dazu stehen wir auch heute noch.
Vor dem Hintergrund der jetzigen Vorwürfe bekommen allerdings die Äußerungen der CSU-Kollegen Stahl und Heike im Februar 2003 im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit eine ganz andere Nuance. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen diese Passagen nicht vorenthalten. Kollege Stahl hat damals gemeint, bei einem persönlichen Besuch habe er sich davon überzeugen können, dass Mensch und Hund sich dort wohlfühlen. Kollege Heike hat damals gemeint, das Positive an der heutigen Situation in Herzogau sei der bessere Zusammenhalt der in Ausbildung befindlichen Hundeführer, da infolge weniger Ausweichmöglichkeiten Kameradschaft und Mannschaftsgeist stärker gepflegt werden können.
Sehr geehrter Herr Innenminister, in dem anonymen Schreiben sind schwere Vorwürfe gegen die Polizeihundeschule in Herzogau erhoben worden. Wir fordern Sie deshalb mit dem Dringlichkeitsantrag auf, vor dem Hohen Haus zu diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen und die daraus zu folgernden Konsequenzen aufzuzeigen. Und, Herr Minister, ich habe vor wenigen Minuten erfahren, dass der Staatsanwaltschaft in Regensburg ein zweites anonymes Schreiben zugegangen ist und die Staatsanwaltschaft erneut Ermittlungen aufgenommen hat. Ich bitte Sie deshalb, zu diesem Punkt Stellung zu nehmen.
Dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN können wir nicht zustimmen, da die Schließung der Hundeschule Herzogau gefordert wird.
Ich habe die nächsten Landtagswahlen schon vorweggenommen, Herr Schuster. Es tut mir leid. Vielen Dank, Herr Kollege Schuster. Nächste Wortmeldung: Herr Innenminister Herrmann, bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das anonyme Schreiben über Vorfälle in der Diensthundeschule Herzogau hat in der letzten Woche große Schlagzeilen
gemacht. Ich informiere Sie heute gerne über den aktuellen Sachstand und die neuesten Erkenntnisse. Herr Kollege Schuster, ich möchte mich ausdrücklich für die Sachlichkeit bedanken, mit der Sie jedenfalls heute dieses Thema angesprochen haben.
Ich will noch einmal klar darauf hinweisen, Herr Kollege Schuster, dass Sie mir das anonyme Schreiben heute vor 15 Tagen hier im Plenarsaal übergeben haben. Ich habe das Schreiben am selben Tag an die Polizeiabteilung in meinem Haus weitergeleitet. Danach wurde unverzüglich das Präsidium der Bereitschaftspolizei in Bamberg eingeschaltet, und bereits zwei oder drei Tage später wurde aufgrund der strafrechtlich relevanten Vorwürfe die Staatsanwaltschaft Regensburg eingeschaltet. Ich möchte mich ausdrücklich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Justiz bedanken, dass dieser Sachverhalt sehr zügig angegangen wurde.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen kann ich natürlich zu einigen Punkten heute Stellung nehmen. Ich will aber vorab deutlich sagen, dass eine Reihe von Punkten noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Sobald Ergebnisse vorliegen, werde ich gerne im zuständigen Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit berichten. Das gilt auch für eine Reihe detaillierter Fragen im Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN. Zu einigen der dort angesprochen Punkte liegen gegenwärtig noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. Es würde keinen Sinn machen, wenn ich mich heute im Plenum des Bayerischen Landtags in Spekulationen zur einen oder anderen Frage ergehen würde.
Erstens. Der Vorwurf strafbarer Handlungen, wie im anonymen Schreiben dargestellt, hat sich nach den bisherigen Ermittlungen nicht bestätigt. Die Regensburger Staatsanwälte haben die Diensthundeführerinnen und -führer, die in den letzten drei Jahren in Herzogau auf Lehrgang waren, befragt. Wie bereits am Freitag von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurde, ergaben sich dabei keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten.