Protocol of the Session on July 18, 2007

Herr Kollege, vielen Dank. – Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Volkmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde am Schluss noch einmal darauf zurückkommen, Herr Kreuzer. Ich fi nde es schade, dass Sie diesen Zungenschlag hereinbringen. Vieles von dem, was Sie sagen, ist inhaltlich nicht falsch. Ich werde noch mal auf die Intention und auf den Hintergrund dessen, wie die CSU in diesem Bereich politisch agiert, eingehen.

Nur so viel: Sie sagen, sie brauchen eine Anreizfunktion für die Arbeitsaufnahme. Meine Damen und Herren, diejenigen, die sechs und acht Jahre lang als Flüchtlinge, als Nichtberechtigte bei uns gelebt haben, die kein Bleiberecht hier hatten – das haben Sie richtig gesagt –, die brauchen keinen zusätzlichen Anreiz, indem man sie drückt und unterdrückt und sagt: Ihr müsst mit 40 Euro im Monat auskommen und von Lebensmittelpaketen in einer Unterkunft leben. Die sind von selbst motiviert genug, zu arbeiten, wenn man sie nur arbeiten lässt.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD) und Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Ich denke, das ist ein wesentliches Motiv für die Leute.

Man muss wissen, dass dieses Problem bundesweit mehrere hunderttausend Menschen betrifft, dass es aber auch unsere Verwaltungen massiv belastet. Darauf sollten Sie auch einmal eingehen. Die Menschen müssen sich regelmäßig, zum Teil monatlich oder noch öfter, bei der Kreisverwaltungsbehörde melden. Wenn wir es jetzt fertig bringen, dass diese Arbeitsbelastung der Kreisverwaltungsbehörden entfällt, sind wir auf einem sehr guten Weg.

Meine Damen und Herren von der CSU, Sie sagen, Sie wollen Integration. Ich fi nde, das ist gut. Sie haben beim Sozialministerium ein aufwendiges Integrationsforum eingerichtet. In allen Regierungsbezirken fi ndet dieses Forum statt. Für Fragen, die mit der Zuwanderung zusammenhängen – das sage ich mit Nachdruck –, brauchen wir einen Konsens. Wir fi nden es gut, dass diese Integrationsforen jetzt endlich stattfi nden, nachdem Sie dreißig Jahre lang die Integration von Ausländern in diesem Staat völlig negiert haben.

Migration und Integration können in einer Demokratie nicht gegen die Mehrheit durchgesetzt werden. Das ist völlig selbstverständlich. Das geht nicht. Migration und Integration sind nur im Konsens möglich. Man kann sie auch nicht gegen eine qualifi zierte Minderheit durchsetzen. Das wäre ganz schädlich. Deshalb brauchen wir diese Integrationsbemühungen. Wir brauchen den Konsens darüber. Unsere Fraktion nimmt auch an der Arbeitsgruppe im Staatsministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig teil.

Der Gesetzentwurf, den Sie uns heute vorlegen, schlägt Ihren eigenen Bemühungen aber förmlich ins Gesicht. Das, was Sie hier machen, ist wirklich allerhand. Ich meine jetzt nicht Ihre allgemeinen Integrationsbemühungen, sondern Ihre Haltung gegenüber den Menschen, die davon betroffen sind. Es handelt sich um Menschen, die mit Kindern seit sechs Jahren in der Bundesrepublik Deutschland bzw. als Alleinstehende seit acht Jahren in der Bundesrepublik Deutschland leben und die alles erkennbar Mögliche daran gesetzt haben, hier bleiben und arbeiten zu können. Das Motiv Ihres Gesetzentwurfs sind mehr die Einheimischen. Sie können ihnen damit wieder sagen, wie hart Sie mit diesen Personen umgehen, weil Sie Zuwanderung nicht wollen, weil Sie Zuwanderung für schlecht und für schädlich für dieses Land halten. Das ist eine fatale Auffassung, denn weltweit kann man beobachten, wie wohlhabende Staaten mit Zuwanderung umgehen.

Die Unterbringung in einer Unterkunft mit einem Lebensmittelpaket und 40 Euro Taschengeld erschwert die Arbeitssuche massiv. Ein Grund ist die Anschrift der Unterkunftsanlage. Sich mit 40 Euro im Monat – schließlich hat man auch noch andere Ausgaben – bei Firmen vorzustellen, wird aber auch wegen der Fahrtkosten ausgesprochen schwierig sein. Sie sind doch die ChristlichSoziale Union. Sie sollten sich vielleicht einmal daran orientieren, was die Evangelisch-Lutherische Kirche in ihrer Presseerklärung vom 18. Juni zu diesem Thema und zu diesem Gesetzentwurf gesagt hat: Man kann nicht Integration fordern und gleichzeitig erschweren.

Aus diesem Grund ist Ihr Gesetzentwurf erstens scheinheilig und zweitens schäbig. Scheinheilig ist er deshalb, weil Sie offi ziell Integration fordern, die Integration aber für die Menschen, die hier bleiben wollen und auch ein Recht haben, hier zu bleiben, erschweren. Sie erschweren ihnen die Integration in einem völlig unnötigen Ausmaß.

Schäbig ist der Gesetzentwurf deshalb, weil Sie Menschen, die nachdrücklich um ihr Bleiberecht kämpfen, demütigen und ihnen sagen – das ist die Botschaft dieses Gesetzes – : Wir wollen euch nicht, bzw. wir wollen es euch so schwer machen, wie es nur irgendwie geht. Das fi nde ich unanständig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

In den letzten Jahrzehnten hatte die CSU bedauerlicherweise bei der Zuwanderung gezielt und bewusst Erkenntnisverweigerung betrieben. Ich will ganz offen gestehen, dass auch wir Sozialdemokraten manchmal etwas zu blauäugig waren. Die GRÜNEN waren noch schlimmer, sie haben von multikultureller Gesellschaft gesprochen, obwohl man gar nicht gewusst hat, was darunter zu verstehen ist. Viele haben es so verstanden, dass die Straßenschilder in München zweisprachig gemacht werden sollen. Das geht zu weit. Die CSU hat aber gezielt Erkenntnisverweigerung betrieben.

Aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre ist ihre Haltung besser geworden. Darüber war ich froh. Zum Beispiel hat

die CSU vor zwei Jahren in einem Antrag gesagt, dass beide Seiten aufeinander zugehen müssen. Das war für Sie neu. Das hatten Sie vorher nicht gesagt. Ich hoffe, dass es in Zukunft zu keiner Wiederholung solcher Kleinlichkeiten wie mit diesem Gesetzentwurf mehr kommen wird. Mir ist klar, dass Sie in der heutigen Debatte bei der Abstimmung so abstimmen werden, wie Sie es in den Ausschüssen auch getan haben. Die Debatte kann aber immerhin den Vorteil haben, dass Sie in Zukunft solche Gesetze, mit denen Sie völlig unnötig Integration verhindern und Vorurteile gegen die Ausländer bei den Einheimischen verstärken, unterlassen.

Eine gewisse Hoffnung setze ich auch auf den neuen Ministerpräsidenten, obwohl von der Staatsregierung so gut wie niemand da ist.

Für die Zuhörer: Der Besuch auf der Regierungsbank ist während des Plenums meistens noch schlechter als der Besuch durch die Abgeordneten selbst. Das ist bedauerlich, aber es ist so. Ich hoffe dennoch darauf, dass der neue Herr Ministerpräsident, wenn er denn gewählt ist, einen anderen Weg einschlägt als der bisherige. Es wird keine Wiederholung dieser Kleinlichkeit und Schäbigkeit geben. Ich fürchte nur, dass er alles unter Sicherheitsaspekten betrachtet. Wichtig ist aber, dass die Zuwanderung auch unter positiven Gesichtspunkten gesehen wird, dass man sieht, dass Migration eine Bereicherung für die Gesellschaft sein kann und von Ihnen nicht immer nur abgewehrt wird.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Ackermann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des AGSG ist die Folge einer Umsetzung einer EU-Richtlinie durch die Bundesgesetzgebung, die das Bleiberecht für geduldete Ausländer regeln soll. Darin steht, dass diejenigen unter den geduldeten Ausländern, die jetzt keine Arbeit haben, bis 31. Dezember 2009 eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen sollen. Bayern hat als erstes und einziges Land von der Möglichkeit einer Änderungsklausel Gebrauch gemacht. Das hat zur Folge, dass diese Menschen jetzt wieder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden und Sachleistungen, also Essenspakete, bekommen. Das Bundesgesetz soll eigentlich der Integration dienen. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem von der Änderungsklausel Gebrauch gemacht wird, bewirkt genau das Gegenteil. Er bewirkt Ausgrenzung, Integrationshindernisse, und das auch noch mit einer falschen Argumentation.

Offensichtlich soll mit dieser Änderungsklausel Wahlkampf betrieben werden. Der Bevölkerung soll suggeriert werden, dass diese Menschen in die Sozialkassen einwandern – so Stoiber und auch Frau Stewens; sie setzt noch eines drauf und sagt: Keinen Cent mehr für diese Menschen!

Diese Argumentation ist falsch, denn dabei wird noch viel mehr bezahlt. Vom Freistaat wird die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft für Menschen gezahlt, die arbeitswillig sind und die bisher auch Arbeit hatten. Ihnen wird die Arbeit weggenommen mit dem Argument, dass sie keine Identifi kationspapiere hätten und deshalb nicht mehr arbeiten dürften. Die Menschen befi nden sich also in einem Teufelskreis. Zuerst wird ihnen die Arbeit weggenommen. Dann kommen sie in eine Gemeinschaftsunterkunft. Dann heißt es, ihr seid in den Gemeinschaftsunterkünften und bekommt deshalb wieder Sachleistungen. Die Arbeitsfi ndung wird durch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften massiv erschwert. Oft sind die Gemeinschaftsunterkünfte so abgelegen, dass dort kaum Arbeitsmöglichkeiten zu fi nden sind. Diese Menschen sind aber nicht so mobil, dass sie immer in die Ballungszentren fahren könnten, um sich dort Arbeit zu suchen.

Das heißt, Sie beabsichtigen gar nicht, zu sparen, denn de facto kostet es mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Obendrein steht Ihr Gesetzentwurf im Widerspruch zur Auffassung des Instituts der deutschen Wirtschaft, das herausgefunden hat, dass nicht überwiegend die Ausländer, sondern die Deutschen auf Kosten der Sozialkassen leben.

In der Verlautbarung des Instituts der deutschen Wirtschaft heißt es unter der Überschrift „Stammtischparolen greifen nicht“: „Ausländische Mitbürger fallen seltener der Sozialhilfe zur Last als deutsche Mitbürger.“ Diesen Satz sollten Sie sich einmal zu Gemüte führen. Dann müssten Sie eigentlich Ihre einseitige Argumentation zulasten der Ausländer einstellen.

Dieses Bleiberecht wendet sich gegen Menschen, die bewiesen haben, dass sie integrationswillig sind. Es wendet sich gegen Menschen, die teilweise bis zu 15 Jahre lang hier gearbeitet haben und die des Deutschen mächtig sind. Das sind genau die Punkte, die wir ständig fordern und mit denen wir Integration defi nieren. Diese Menschen haben ihre Integrationswilligkeit bewiesen; jetzt werden sie durch diese Öffnungsklausel ausgegrenzt.

In der letzten Sitzung des Sozialausschusses war ein Vertreter des Sozialministeriums anwesend, der gesagt hat, wer jetzt schon eine Wohnung habe, müsse nicht in Gemeinschaftsunterkünfte. Ich möchte wissen, wo dies geregelt ist, damit sich die Ausländer darauf berufen können. Mich würde auch interessieren, wo das praktiziert wird.

Vielleicht kennen Sie noch keine Gemeinschaftsunterkünfte. Vielleicht haben Sie solche Unterkünfte noch nicht besucht. Wenn Sie einmal eine Gemeinschaftsunterkunft gesehen hätten, wüssten Sie, was dort für Verhältnisse herrschen. Sie wüssten dann auch, was es für eine Zumutung ist, in diesen Gemeinschaftsunterkünften leben zu müssen. Ich war in der vergangenen Woche in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Rosa-Luxemburg

Straße, in der auch behinderte Ausländer untergebracht sind. In dieser Gemeinschaftsunterkunft wurde nachträglich eine viel zu steile Rampe gebaut, ansonsten gibt es dort keine behindertengerechten Einrichtungen für diese Menschen.

Den behinderten Ausländern wurden die Behindertenausweise abgenommen. Das bedeutet, dass diese Ausländer keine verbilligten Angebote der Stadt München mehr wahrnehmen können. Der zuständige Sozialarbeiter hat mir gesagt, seine Arbeitszeit von 28 Stunden gehe ausschließlich dafür drauf, Anträge zu stellen, damit die behinderten Menschen ihre Behindertenausweise wieder bekämen. Das ist nicht im Sinne des Erfi nders. Die Sozialarbeiter sollen eine soziale Begleitung leisten. Das können sie aber nicht.

Das sind die Zustände in diesen Unterkünften. Wir fordern deshalb nicht nur, dass Leute, die das Bleiberecht bekommen wollen, nicht in diesen Unterkünften untergebracht werden, sondern wir fordern auch die generelle Aufl ösung dieser Unterkünfte und die dezentrale Unterbringung dieser Menschen in Wohnungen. Wir sind der Meinung, dass wir in unserem Land mit diesen Leuten in einer menschlich vertretbaren Weise umgehen müssen. Wir sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen. Die momentane Umgangsweise mit diesen Menschen ist menschlich nicht vertretbar. Herr Kollege Kreuzer hat dies in gewisser Weise bestätigt, als er sagte, dass es für diese Menschen einen Anreiz geben müsse, sich Arbeit zu suchen. Im Klartext heißt das: Denen soll es ruhig schlecht gehen; vielleicht kommen sie dann schneller in die Gänge. Herr Kollege Kreuzer, damit tun Sie diesen Menschen massiv Unrecht; denn sie bemühen sich wirklich um Arbeit. Es fällt auch deutschen Arbeitnehmern schwer, eine Arbeit zu fi nden. Diesen Menschen fällt es erst recht schwer.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Menschen schlecht zu behandeln, damit sie schneller Arbeit bekommen, ist absolut widersinnig. Das entspricht jedoch Ihrem Gedankengut und Ihrer Mentalität. Wir fordern eine dezentrale Unterbringung und eine menschliche Behandlung. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Stewens ums Wort gebeten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Thomas Kreuzer hat die grundsätzlichen Inhalte des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes dargestellt. Herr Kollege Volkmann, ich bin der Auffassung, dass wir mit der Errichtung von Integrationsforen und dem Herunterbrechen der Integration auf die

Gemeinden, die Vereine und Verbände die Integration verbessern.

(Rainer Volkmann (SPD): Die Gemeinden, Vereine und Verbände haben das schon lange selber gemacht!)

Ich denke nur an die um 30 % höhere Förderung für die Betreuung von Kindern unter sechs Jahren von Ausländern, damit sie deutsch sprechen können, wenn sie eingeschult werden. Das ist die beste Form der Integration. Die Bundeskanzlerin hat auf dem Integrationsgipfel erklärt, dass die Zahl der Sprachstunden für die Ausländer, die bei uns leben, von 600 auf 900 erhöht wird. Hier geht es um Ausländer, die bei uns einen gefestigten Ausländerstatus haben.

(Rainer Volkmann (SPD): Richtig!)

Vor diesem Hintergrund ist es ungeheuer wichtig, dass wir diese Menschen, die immerhin 10 % der Bevölkerung in Deutschland ausmachen, stärker in unsere Gesellschaft und in das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben integrieren. Wir wollen vermeiden, dass in Deutschland und in Bayern Parallelstrukturen entstehen.

(Beifall bei der CSU)

In diesem Gesetzentwurf geht es um die Integration einer anderen Gruppe, nämlich die Gruppe der geduldeten Ausländer, die keinen gefestigten Aufenthaltsstatus haben. Die Große Koalition hat sich für diese Gruppe auf einen Kompromiss für die so genannten Altfälle geeinigt. Betroffen wären zirka 3500 Ausländer, die in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften leben und sich seit mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet aufhalten. Sie wissen, dass hier eine Staffelung nach dem Familienstand vorgenommen wird. Das wären zirka 2000 Personen. Diese Personen müssen selbstverständlich die anderen Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung erfüllen, also ausreichende Deutschkenntnisse, weitgehende Straffreiheit, keine Täuschung, die zu einer Aufenthaltsverlängerung geführt hat und keine Bezüge zu Terrorismus und Extremismus. Zirka 2000 Menschen sind in Bayern von dieser Regelung betroffen.

Ich möchte hier ausdrücklich sagen: Uns geht es nicht um die Verteilung der Kosten zwischen den verschiedenen öffentlichen Händen. Für uns ist entscheidend, dass es in der Bevölkerung als ungerecht empfunden wird, wenn jemand, der eigentlich zur Ausreise verpfl ichtet ist, die gleichen sozialen Leistungen empfängt wie ein Bürger, der lange Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

(Beifall bei der CSU)

Das ist der Hintergrund dieses Gesetzentwurfs. Deshalb haben wir bei den Koalitionsverhandlungen für diese Länderöffnungsklausel gekämpft und angekündigt, dass wir von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen werden. Wir tun das jetzt beim AGSG, weil sonst das

Rechtsempfi nden unserer arbeitenden Bevölkerung verletzt würde.

Ich sage noch einmal, dass gerade diese Altfälle durchaus erhöhte Leistungen empfangen, nämlich durch die Arbeitsagenturen vor Ort, die früheren Arbeitsämter. Diese Menschen bekommen nämlich auch Eingliederungsleistungen. Es wird ihnen keineswegs schwerer gemacht, in die Arbeit oder das Erwerbsleben eingegliedert zu werden; denn sie werden von den Arbeitsagenturen genau wie alle anderen behandelt, die in Deutschland und Bayern eine Erwerbstätigkeit suchen. Diese Menschen bekommen durch diese Bleiberechtsregelung über die Agenturen höhere Leistungen. Sie erhalten Eingliederungsleistungen.

Frau Kollegin Ackermann, Sie haben gefragt, welche Personengruppen in Privatwohnungen leben. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass dafür besondere Kriterien vorliegen müssen. Die Menschen müssen nicht aus ihren Privatwohnungen in Gemeinschaftsunterkünfte umziehen. Die Menschen können in Privatwohnungen wohnen, wenn sie erwerbstätig sind. Auch die so genannten Altfälle können, sobald sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sofort in eine eigene Wohnung umziehen, weil sie dann von ihrer eigenen Hände Arbeit leben. Sie können auch in einer Privatwohnung leben, wenn eine Krankheit vorliegt, sodass ihnen die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht zuzumuten ist. Dies gilt auch für alte oder gebrechliche Menschen.