Protocol of the Session on July 18, 2007

Bei 25 Schülern kann diese Situation genauso eintreten. Es gibt wenige Ausnahmen von Klassen über 25 Schülern. Das ist in Situationen wie der folgenden der Fall: Bei 17 Erstklässlern und 10 Zweitklässlern kann man entweder eine kombinierte Klasse mit 27 Schülern bilden oder sagen: Die Zweitklässler müssen leider in eine andere Schule gehen, weil die Mindestgrenze unterschritten ist. Wenn Sie aber sagen, es spiele keine Rolle, ob sich fünf, sechs oder sieben Schüler in einer Klasse befi nden, so ist dies ein Wunschdenken bar jeder Realität und auch bar jeder Finanzierbarkeit.

Wir haben diesen Modellversuch im Jahr 1998 eingerichtet und haben ihn fünf Jahre lang durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München – ISB – begleitet. Dabei, Frau Weikert, wurde festgestellt, dass sich hieraus kein Nachteil im Lernprozess ergibt und dass es sich als dem sozialen Lernen eher förderlich darstellt.

Deswegen haben wir begonnen, sukzessive Lehrkräfte hierfür auszubilden. Multiplikatoren stehen zur Verfügung, und für dieses Schuljahr haben wir auch eine breite Fortbildungsveranstaltung durchgeführt. Ebenso haben wir eine Handreichung zur Verfügung gestellt, wie in einer kombinierten Klasse in der Grundschule unterrichtet werden kann. Ich sage auch ganz deutlich: Eine Grundschullehrkraft hat immer schon gruppenorientiert und differenziert unterrichtet und ist von der Ausbildung

her auch durchaus geeignet und vorbereitet, in kombinierten Klassen zu unterrichten.

Es ist gesagt worden, dass es fünf Förderstunden gibt. Das ist die Regel und diese wird auch eingehalten. In manchen Fällen, gerade dann, wenn in der Klasse ein Kind mit Handicaps ist, wird auch eine sechste oder siebte Förderstunde zur Verfügung gestellt. Dies ist auch eine Stärkung der Schule im ländlichen Raum. Ich habe die genaue Zahl jetzt nicht im Kopf, aber es sind weit über 100 Klassen, die erhalten werden konnten, weil es auch kombinierte Klassen gibt.

Wenn es pädagogisch zulässig ist, dass zum Erhalt eine kombinierte Klasse gebildet wird, dann kann auch neben einer jahrgangsreinen Klasse eine kombinierte Klasse gebildet werden. Wenn das eine nicht zulässig wäre, dann dürfte es auch in dem anderen Fall nicht zulässig sein.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf mit den Änderungen, die im Ausschuss an ihm vorgenommen worden sind.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich dem Kollegen Pfaffmann das Wort. Ich sage allgemein, liebe Kolleginnen und Kollegen: Bei uns im Saal sind im Augenblick fast alle Mikrofone ausgefallen; nur die beiden in der hinteren Reihe funktionieren noch. Deswegen haben wir die anderen abgebaut. Wer also Zwischenbemerkungen machen oder Zwischenfragen stellen will, muss sich nach hinten begeben an die letzten beiden Mikrofone.

Herr Kollege Pfaffmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte noch einmal klarmachen: Diese jahrgangskombinierten Klassen, Herr Staatsminister, sind nicht das Problem. Wir geben gerne zu, wie auch Herr Pachner gesagt hat – übrigens sehr interessant –, dass in jahrgangskombinierten Klassen das Lern- und Sozialverhalten besser wäre. Darüber muss man einmal nachdenken: Damit wird das Prinzip der homogenen Lerngruppen, mit dem Sie die Dreigliedrigkeit begründen, in der Sache erschüttert. Über diese Geschichte muss man einmal nachdenken. Es gibt nämlich überhaupt keine heterogeneren Lerngruppen als Kombiklassen, und wenn da das Sozial- und Lernverhalten besser ist, dann ist das ein Beweis dafür, dass Heterogenität die bessere Struktur ist als Ihre homogenen Lerngruppen im dreigliedrigen Schulsystem.

Und zum Zweiten: Es geht um die Frage, ob wir die Rahmenbedingungen festlegen. Wir glauben Ihnen nicht mehr, Herr Pachner. Sie sagen: Wir werden darauf achten. Es ist nichts wert, wenn Sie sagen, wir werden darauf achten, dass nicht mehr als 25 Schüler in einer Klasse sind. Diese Erfahrung haben wir gemacht. Wir

müssen die Rahmenbedingungen für die Kleinsten ins Gesetz schreiben. Nur dann können sie sicher sein, dass wir kleine Klassen und günstige Lernbedingungen haben. Sie weigern sich, dies ins Gesetz zu schreiben, weil Sie genau wissen: Wenn das im Gesetz steht, muss die Bildungsfi nanzierung erhöht werden, und exakt das wollen Sie nicht. Das ist der entscheidende Grund. Da geht es nicht um die Kombiklassen, da sind wir uns einig, sondern um die Fixierung der guten Rahmenbedingungen in einem Gesetz. Das ist die Forderung, die wir erheben, und sonst gar nichts.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister, wollen Sie noch einmal darauf antworten?

Es hilft nichts!

Das will ich nicht gehört haben, Herr Minister. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, immer Achtung vor den Argumenten von der anderen Seite.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Ja!)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Tolle.

Herr Präsident, ich gebe Ihnen recht. – Herr Kollege Pachner, ich möchte Ihnen gerne antworten, weil Sie gesagt haben, Sie wollten die Hauptschule stärken. Ich möchte hier zu Protokoll geben, dass es mir schizophren erscheint, wenn Sie einerseits verbal, am Rednerpult hier, die Hauptschule stärken und auf der anderen Seite im Doppelhaushalt 1600 Stellen wegnehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich denke, das müssen wir hier zu Protokoll geben.

(Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): Die alte Platte!)

Jetzt komme ich noch einmal zu dem Punkt jahrgangskombinierte Klassen, Herr Minister. Im Gegensatz zu dem, was Sie sagen, sind die Kombiklassen in ihrer Mehrheit, denke ich, nicht mehr dazu da, die Schule auf dem Land zu retten. Ich schätze einmal, das Verhältnis ist ein Drittel zu zwei Dritteln; möglicherweise können Sie es dann auch noch revidieren. Aber die Kombiklassen entstehen doch gerade wegen des Lehrermangels.

Hätten Sie es so gemacht, wie wir vorgeschlagen haben, nämlich die Stellen im Haushalt zu belassen, hätte das nicht Mehrkosten bedeutet, sondern nur die Fortsetzung auf dem gleichen Niveau. Dann hätte man sich auch überlegen können, wenn beispielsweise in der ersten Jahrgangsstufe 17 und in der zweiten 10 Schüler sind, wie denn die Entwicklung ausschaut: Wenn die Geburtenzahlen langfristig ausreichen, dann kann man auch

einmal ein Jahr mit einer Klasse an eine andere Schule fahren, wenn es nur 10 Schülerinnen und Schüler gibt.

Aber Kombiklassen sind eine Konsequenz Ihrer Sparpolitik, die nicht hätte sein müssen – ich bin gleich fertig, Herr Präsident –, wenn Sie im Haushalt nichts weggenommen hätten. Da können wir nicht von Stärkung sprechen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eine Obergrenze festzuschreiben, halte ich für legitim, Herr Kollege Pachner, und es gibt auch Klassen – ich nenne nur das Beispiel Ebrach –, die sehr stark unter einer so großen Zahl von Schülerinnen und Schülern leiden.

Deshalb hätte ich gern meine Forderung wiederholt: Nachtragshaushalt 2007 jetzt sofort! Die Kinder können nicht warten; die wollen ihre Bedingungen gleich geändert haben und nicht erst, wenn der Herr Stoiber gegangen ist und der Herr Beckstein dann einen neuen Haushalt verantwortet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Herr Minister Schneider hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Jetzt hilft es doch etwas!)

Ich möchte zu meinem „Hilft nichts!“ etwas sagen. Ich habe das darauf bezogen, Herr Kollege Pfaffmann, – ich habe es gerade erklärt –: Wenn Sie die Zahl 20 festschreiben und Sie haben zwei Jahrgänge mit 8 und 13 Schülern, dann müsste ich die 8 Schüler in eine andere Schule verweisen, weil ich eine Klasse mit 21 nicht bilden darf.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Oder Sie müssten die Klassengrößen ändern, die Bezugsgröße!)

Das darf ich nicht. – Oder Sie sagen: Wir machen auch Klassen – nein, nein, stopp, ich bin noch nicht fertig! – mit 7 und 8 Schülern. Okay! Das ist ein Wunschdenken. Wir können es nicht machen. Dann, muss ich sagen, hilft es wirklich nichts, wenn diese Argumentationsschiene wieder kommt, nachdem man es vorher erklärt hat.

Zum Zweiten: Frau Tolle, Sie haben gesagt, man hätte das nur weiterführen müssen, das hätte nichts gekostet. Natürlich muss ich als Kultusminister, muss der verantwortliche Haushaltsgeber, der Landtag, schauen, wie die Schülerentwicklung in den verschiedenen Schularten verläuft. Wir haben in den letzten Jahren 6000 Lehrkräfte zusätzlich eingestellt. Auf eine Verschiebung von einer Schule in die andere und schwankende Schülerzahlen muss auch der Gesetzgeber reagieren, muss auch der Vorschlag der Staatsregierung hingeleitet werden. Wir haben wie kein anderes Land in Deutschland zusätzliche

Lehrerstellen eingerichtet, in den letzten Jahren waren es 6000 zusätzliche.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD) – Zurufe von den GRÜNEN)

Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8230, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/8327 und 15/8443 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 15/8639 zugrunde.

Zunächst lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/8327 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Zwei Stimmen. Oder sind es doch mehr? – Gut. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/8639. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die SPD-Fraktion. Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Damit ist der Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung so angenommen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Ich führe daher gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, wieder in einfacher Form. – Kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das gleiche Abstimmungsverhältnis wie zuvor. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 15/8443 seine Erledigung gefunden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Joachim Herrmann, Dr. Ludwig Spaenle, Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 15/8279) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Spaenle.

Herr Präsident, Hohes Haus! Die Reform der bayerischen Hochschulen geht im Rahmen dieser Legislaturperiode, was die Gesetzgebung angeht, ihrem Ende entgegen.