Protocol of the Session on October 8, 2002

Auch bei diesem Gesetzentwurf ist die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten erforderlich. Wir müssen seine Stellungnahme einholen. Das Bundesgesetz ist auf drei Jahre begrenzt. Eine solche Begrenzung fehlt bei diesem Gesetzentwurf völlig. Eine Evaluation des Gesetzesvollzugs ist nicht vorgesehen. Dies muss unbedingt nachgeholt werden. Das Parlament muss dieses Gesetz nach drei Jahren noch einmal überprüfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Heike.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! In der gebotenen Kürze: Die Staatsregierung hat bereits die Gründe für diese Gesetzesnovellierung vorgetragen. Zunächst jedoch zu Ihnen, Frau Kollegin Tausendfreund: Wie wir es machen, ist es immer falsch. Hätten wir sofort reagiert, hätten Sie uns im Ausschuss überschnelles Handeln, voreiliges Handeln oder eine Überreaktion vorgeworfen. Wenn wir jedoch – bedingt durch die Ferien und den Wahlkampf – etwas länger brauchen, werfen Sie uns vor, dass wir zu langsam seien. Das ist dann auch wieder falsch. Ich muss sagen: Langsam kann ich Ihre Kritik leider nicht mehr ernst nehmen.

(Beifall bei der CSU)

Worum geht es? – Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer hat uns beredt erklärt., was nun alles kommen wird: Er nannte ein Akteneinsichtsrecht, das Recht, Beamte des Bayerischen Landesamts anzuhören und das Recht, das Landesamt für Verfassungsschutz zu besuchen. Ich bin sicher, die Verbrecher werden jetzt angesichts dieser Vorschläge zittern. Auch der Verfassungsschutz wird blass werden. Im Grunde handelt es sich dabei nur um alten Wein in neuen Schläuchen. Umgekehrt wäre es noch gefährlicher. Diese Vorschläge wurden nämlich von Ihnen bereits am 20. Mai 1999 eingereicht und schließlich abgelehnt. Ich brauche kein Prophet zu sein wenn ich behaupte, dass das, was Sie heute vorgeschlagen haben, eine reine Wiederholung ist.

Ich weiß nicht, ob es dadurch besser wird.

Frau Kollegin Tausendfreund, ich komme zur Kontrolle zurück. Ich weiß, es juckt die GRÜNEN sehr, dass sie nicht überall mithören können. Sie haben von Kontrolle gesprochen. Manchmal hat man den Eindruck – das muss ich leider sagen –, dass es Ihnen nicht um Kontrolle geht, sondern darum, Möglichkeiten zu finden – ich drücke mich jetzt hier vorsichtig aus –, um einen Daueruntersuchungsausschuss einzurichten, um wieder einmal etwas ausstreuen zu können, und Ähnliches mehr.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Uns muss doch die Aufgabe des Amtes für Verfassungsschutz viel wichtiger sein als das, was Sie dort gerne hätten. Dazu ist uns dieses Amt zu schade. Wir sehen im Moment wieder: Wir brauchen ein gesichertes Amt, das tatsächlich arbeiten kann und nicht mit irgendwelchen Unterstellungen torpediert wird.

Frau Kollegin Tausendfreund, Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wenn Sie unbedingt in dieses Gremium kommen wollen, können Sie das ganz einfach erreichen: Werden Sie stärker, finden Sie mehr Wähler, und dann kommen Sie auch rein. In Ihrer jetzigen Form – das garantiere ich Ihnen – werden Sie keine Chance haben, dort in irgendeiner Art und Weise die Arbeit des Verfassungsschutzes zu stören. Da machen wir nämlich nicht mit.

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf Bundesebene haben wir die Chance! Gewinnen Sie doch die nächste Bundestagswahl!)

Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu verweisen. – Damit besteht Einverständnis. Damit ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 g

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Bezirkswahlgesetzes und der Bezirksordnung (Drucksache 14/10194)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen? – Mir liegen keine vor. Deswegen braucht keine Aussprache stattzufinden. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis. So beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 63 Abs. 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Kolleginnen und Kollegen des Hauses. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(Siehe Anlage)

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Tagesordnungspunkt 7

Antrag der Abgeordneten Dr. Scholz, Hoderlein, Dr. Kaiser und anderer (SPD)

Offensive Handwerk und Mittelstand – Finanzierung sichern

Finanzierung aus einer Hand für Kreditsuchende (Drucksache 14/9087)

Tagesordnungspunkt 8

Antrag der Abgeordneten Dr. Scholz, Hoderlein, Dr. Kaiser und anderer (SPD)

Offensive Handwerk und Mittelstand – Finanzierung sichern

Meisterbrief für Eigenkapitalhilfe (Drucksache 14/9088)

Tagesordnungspunkt 9

Antrag der Abgeordneten Dr. Scholz, Hoderlein, Dr. Kaiser und anderer (SPD)

Offensive Handwerk und Mittelstand – Finanzierung sichern

Mitarbeiter als Miteigentümer bei Handwerk und Mittelstand (Drucksache 14/9089)

Tagesordnungspunkt 10

Antrag der Abgeordneten Dr. Scholz, Hoderlein, Dr. Kaiser und anderer (SPD)

Offensive Handwerk und Mittelstand

Neue Chancen in Handwerk und Mittelstand durch Qualifizierung, Aufstiegsförderung, Aus- und Weiterbildung

Meisterbrief als Zulassungsvoraussetzung für Fachhochschulstudium anerkennen (Drucksache 14/9091)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 30 Minuten. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Scholz.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir verlangen namentliche Abstimmung über den Antrag betreffend „Neue Chancen in Handwerk und Mittelstand, Qualifizierung, Aufstiegsförderung, Aus- und Weiterbildung; Meisterbrief als Zulassungsvoraussetzung für Fachhochschulstudium anerkennen“, Drucksache 14/9091.

Das Thema des Mittelstands ist in den letzten Wochen und Monaten so durch die Lande gegeistert, dass man gedacht hat, der Mittelstand könnte Lösung für alles und jedes sein. Das war auch die Wahlkampfstrategie der Union: Der Mittelstand als Wirtschaftsmotor. Laut Stoiber erbringt der Mittelstand 50% der Wertschöpfung oder des Umsatzes, und es arbeiten dort 75% der Beschäftigten. Bei dieser Aussage schüttelt man verwundert den Kopf. Heißt das, dass drei Viertel der Beschäftigten eine Hälfte der Wertschöpfung erbringen und ein Viertel der Beschäftigten die andere Hälfte erbringt? Heißt das, dass die Beschäftigten in den größeren Unternehmen pro Kopf dreimal mehr Wertschöpfung erbringen als die Beschäftigten im Mittelstand? Demnach wären die Beschäftigten im Mittelstand die Faulenzer der Nation.

(Hofmann (CSU): So ein Schmarrn!)

Diese Aussagen beruhen auf einer Statistik, die von vorn bis hinten falsch ist. Das eine gilt nämlich für Betriebe bis 500 Beschäftigte, das andere für Unternehmen bis 500 Beschäftigte. Das Mysterium Mittelstand ist noch aufzuklären. Das gilt im Übrigen für alle Parteien.

(Prof. Dr. Stockinger (CSU): Die SPD kennt keinen Mittelstand!)

Was braucht der Mittelstand eigentlich? Er braucht erstens Aufträge und Kunden, zweitens eine vernünftige Finanzierung und drittens qualifizierte Mitarbeiter.

(Hofmann (CSU): Eine gescheite Steuerreform braucht er!)