Herr Minister, Sie können die Verantwortung nicht von sich weisen und sagen: Alle anderen sind schuld, nur Sie nicht. Ihr Ministerium hätte gemäß diesen Anträgen den Auftrag gehabt, dafür Sorge zu tragen. Wenn sie angenommen worden wären, dann hätten wir heute nicht diesen Skandal.
Herr Minister, ein Weiteres: Sie berichten heute hier – und dazu werden wir Sie im Umweltausschuss noch einmal auffordern –, dass die Kontrolle bei allen anderen Biogasbauern nur „Kleinigkeiten“ ergeben hätten. Diese „Kleinigkeiten“ hätten uns schon interessiert. Sie können sich darauf gefasst machen, dass wir darüber einen schriftlichen Bericht fordern.
Herr Weber muss das richtige Staatsverständnis als Abgeordneter noch lernen. Wenn er diesen Staat und seine Kontrolle nicht will, dann sollte er nicht hier sitzen, sondern Manager werden. Dann könnte er das tun, was er will. Aber er sollte nicht diesen Staat verunglimpfen. Herr Weber, es zeigt sich, dass die Kontrolle durch den
Staat dringend notwendig ist. Dass Sie das als Verbandsvertreter nicht gerne sehen, das kann ich sogar verstehen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich bedauerlich, dass man sich hier noch einmal melden muss. Ich hätte es mir nicht vorstellen können, dass so etwas im Bayerischen Landtag unter erwachsenen Parlamentariern notwendig ist.
Es ist leider notwendig, das ist das Bedauerliche, Herr Hofmann. Hier wird versucht, alles, wirklich alles zu verdrehen.
Ich komme noch einmal zu dem, was ich schon gesagt habe – und ich sage das jetzt noch einmal mit aller Präzision. Ich habe gesagt: Hier liegt ein Umweltskandal mit gigantischer krimineller Energie vor. Was ist das Tragische daran? – Das Tragische daran ist, dass er wahrscheinlich hätte verhindert werden können, wenn man Hinweisen nachgegangen wäre. Dass diese Hinweise – und das muss ich jetzt einmal darstellen – –
Auf der Bürgerversammlung ist das dargestellt worden. Diese Hinweise sind nicht bei mir eingegangen. Natürlich hätte ich sie weitergegeben. So etwas zu unterstellen, ist absurd.
Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gefragt, ob wir hier die Öko-Stasi einführen wollen, oder so etwas Ähnliches. Es hat Hinweise gegeben, die nicht immer an der richtigen Stelle angekommen sind. Das ist das Problem. Ich habe daraus die einzige Schlussfolgerung gezogen, dass wir uns die strukturellen Probleme anschauen müssen, welche Schlüsse wir daraus ziehen und dass wir in der Tat vor Ort mehr Kontrollen brauchen. Das habe ich einzig und allein als Schlussfolgerung daraus gezogen. Das gilt leider für viele dieser Dinge, ob nun für das Thema Brandschutz, für das Thema Heimaufsicht und so weiter und so fort. Das ist der entscheidende Punkt. Das Ganze konzentriert sich beim Landratsamt.
Ich will nicht darauf eingehen, ob das so gut war. Wir hatten doch intakte Stellen bei den Regierungen, die für den Vollzug des Bundesimissionsschutzgesetzes zuständig waren, in denen die geeigneten Fachleute waren. Diese Debatte wollen wir heute doch gar nicht führen.
Mir geht es um zwei Dinge; zum einen um die Finanzen. Ich habe mehrfach dargestellt, dass hier das Verursacherprinzip gilt. Dieses Prinzip gilt in zweierlei Hinsicht, nämlich einmal beim Verursacher selbst, bei dem ver
meintlichen Straftäter. Das habe ich mehrfach dargestellt. Da muss man sich aber um seine Einkommensverhältnisse kümmern, ob Rückgriffsmöglichkeiten auf seine Eltern bestehen, weil er nur gepachtet hat, oder vielleicht die Eltern den Antrag für die Biogasanlage gestellt haben und das der Hilfsmotor für die Straftaten war. Das habe ich alles dargestellt.
Dann wird es natürlich problematisch, wenn man auf die Firmen zurückgreifen will, auf die Entsorger, die abgeliefert haben. Die haben sich in der Tat auf die Verwerterdatei verlassen. Das ist eine reine Argumentationssache. Wenn ich Rechtsanwalt wäre und damit mein Geld verdienen würde, dann würde ich nur auf diesem Punkt herumreiten. Wie so etwas vor Gericht ausgeht, weiß ich nicht. Das will ich nicht vertiefen.
In dem Antrag steht ganz klar drin, dass es um eine Vorfinanzierung geht, um eine Vorleistung. Eine Vorleistung schließt nie das Verursacherprinzip aus.
Es steht hier das Wort Vorfinanzierung, und es wird auf die Gesetzeslage hingewiesen. Das ist toll und richtig. Aber ich darf doch auch die Bezugsfälle nennen.
Vor 14 Tagen hat das Kabinett beschlossen, 13 Millionen e an Soforthilfe für die betroffenen Biobauern in Bayern, die durch den Nitrofenskandal geschädigt wurden, zur Verfügung zu stellen. Das finde ich ganz gut; aber wer stellt denn da die Frage nach dem Verursacherprinzip? – Da hat man sogar einen potenten Verursacher. Ich sage keinen Namen. Da stehen Millionen dahinter. Die könnten diesen Schaden vielleicht sogar tragen.
Nein, das ist der Raiffeisenverband, wenn Sie es genau wissen wollen. Das ist eine ganz interessante Organisation. Die müssen das Geld haben, um den Schaden zu begleichen. Die machen noch nicht einmal etwas auf dem Wege einer freiwilligen Vereinbarung.
Herr Hofmann, es ist aus strafrechtlicher Sicht vollkommen egal, ob das eine Straftat oder grobe Fahrlässigkeit ist. Das ist vollkommen egal.
Nur um das Beispiel mit dem Nitrofenskandal zu bringen: Die 13 Millionen e kann ich leicht in den Raum stellen. Warum wohl? – Jeder kennt das Stichwort „Wettbewerbsverzerrung“. Das muss man in Europa erst modifizieren lassen.
Wir wollen, dass man den Landkreisbürgern die gleiche Chance gibt, die Angst haben, weil sie das sonst über die Umlage bezahlen. Das ist doch das Problem. Das so zu verdrehen, ist aberwitzig. Das verstehe ich nicht.
Zum Thema Transparenz: Warum gibt man nicht die Daten – und das sind die entscheidenden Daten – der jetzt niedergebrachten Brunnen bekannt? Die Staatsanwaltschaft hat Brunnen in verschiedene Grundwasserschichten bohren lassen. Dort wird jetzt gemessen, und diese Daten müssen wir kennen. Das baut vor Ort Ängste ab.
Das ist der entscheidende Punkt. Nur Transparenz kann Ängste abbauen. Ich war draußen bei der Bürgerversammlung. Was da alles befürchtet worden ist – – Ich hätte mich dort auch hingestellt, aber ich konnte dort nicht reden, weil ich kein Ortsbürger der Gemeinde bin und nicht dazu aufgefordert worden bin. Ich hätte mich hingestellt und hätte versucht, einige dieser in den Raum gestellten Bedenken auszuräumen. Das war schlimm genug. Diese Transparenz brauchen wir. Man muss diese Daten bekannt geben. Die können dort helfen und Probleme aus der Welt schaffen. Es kommen jetzt alle möglichen Theorien. Dann erscheinen irgendwelche Geologen, die machen Ferngutachten, die wissen ganz genau, was da passiert und wie das passiert. Das ist doch eine Hilfestellung, dass man sagt, man muss rechtzeitig Ängste nehmen.
Es wäre im Sinne der Transparenz, dass man zum Beispiel meine schriftliche Anfrage vom 15. Mai beantwortet. Da sind all diese Dinge schon einmal gefragt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 14/9791 – das ist der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung der Frau Kollegin Grabmair. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Jetzt komme ich zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 14/9798, das ist der Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wieder die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Frau Kollegin Grabmair. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Runge, Gote, Kellner, Münzel, Paulig, Scharfenberg und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Zunächst redet dazu Herr Kollege Dr. Runge. Bitte, Herr Kollege Dr. Runge.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. In unserem Dringlichkeitsantrag „Verkehrs- und finanzpolitisch unakzeptable Verkehrsgroßprojekte“, der im Grunde ein Entschließungsantrag ist, setzen wir uns mit den derzeitigen verkehrspolitischen Prioritäten der Staatsregierung und der CSU auseinander. Diese Prioritäten gefallen uns selbstredend wenig. Wir meinen, dass sich Verkehrspolitik an den Bedürfnissen der Menschen orientieren muss. Verkehrspolitik muss ökologisch ausgerichtet und ökonomisch vertretbar sein.
Bayern ist in unseren Augen mit Autobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen in ausreichendem Maße versorgt. Gegen große Straßenneubauprojekte sprechen in der Regel zahlreiche ökologische wie ökonomische Gründe. Sehr wohl aber braucht Bayern den Ausbau von Schienenstrecken bzw. die Sanierung von Schienenstrecken, vor allem in der Fläche. Das Bahnfernverkehrsnetz in Bayern muss auch ausgebaut und ertüchtigt werden, wobei uns immer wichtig ist, dass dem Ausbau bestehender Strecken – ich verweise auf die Neigezugtechnik – der Vorzug gegenüber Neubaustrecken und Neubauprojekten gegeben wird.
Wir listen in unserem Dringlichkeitsantrag eine Reihe von einzelnen Großvorhaben auf, mit denen wir nicht einverstanden sind. Wir hoffen, dass Sie diesem Antrag zustimmen können.
Das erste Projekt ist die Fichtelgebirgsautobahn. Diese geplante Autobahn würde die Qualität des kleinsten Mittelgebirges Deutschlands zerstören. Die favorisierten Trassen würden durch bislang von großen Straßen unbelastete, ländlich geprägte Räume führen.
Es gibt zwei Trassenvarianten, einmal die „Mitte“ mit ungefähr 40 Kilometern Länge und die Variante „MitteSüd“ mit etwas über 40 Kilometern Länge. Die beiden Varianten sollen schätzungsweise zwischen 720 und 780 Millionen DM kosten. Sie wissen selber genau, dass der alternative Ausbau einer Bundesstraße etwa ein Viertel dieses Betrages kosten würde.
Das nächste Projekt ist die A 94 auf der Trasse Isental. Man muss konstatieren, dass entgegen aller ökologischen, finanz- und verkehrspolitischen Argumente, wie sie selbst vom LfU angeführt wurden, die Staatsregierung weiter an der Trassenführung der A 94 durch das
Isental bzw. am Rande des Isentals festhält. Das ist im Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm nachzulesen. Es ist kein Geheimnis, dass diese Trasse doppelt so viele Menschen mit Lärm belastet und sie wesentlich mehr Erholungsräume, landwirtschaftliche Flächen und unbelastete Waldgebiete als die Trasse Haag, also die B 12, zerschneidet. Mit einem vierspurigen Ausbau der B 12 auf der Trasse Haag ließen sich sofort wesentliche Verkehrsentlastungen durchführen, und es könnte eine einzigartige Kultur- und Naturlandschaft im Isental geschützt werden. Die Trasse Haag ist 1991 landesplanerisch positiv bewertet worden und schneidet bei der Beurteilung der Schutzgüter im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie in nahezu allen Punkten besser ab als die von Ihnen favorisierte Alternative.