Protocol of the Session on November 13, 2001

Auch bei diesem Austrittsbegehren waren die Fristen für das Anhörungsverfahren zu kurz. Die Anhörung wurde während der Sommerferien durchgeführt. So konnte im Vorfeld kaum eine öffentliche Diskussion stattfinden. Im Vergleich dazu wurden andernorts, wo die Austrittsbegehren entsprechend vorbereitet waren, die Anhörungsverfahren von Mitte April bis Mitte Mai oder von Mitte Mai bis Mitte Juni durchgeführt, und die betroffenen Gemeinden wurden schon ein bis zwei Jahre vor dem Austrittswunsch informiert.

Es gibt gute Gründe für den Erhalt der Verwaltungsgemeinschaft Pettendorf. Es besteht ein Schulverband Pettendorf-Pielenhofen. Es gibt einen neu ins Leben gerufenen gemeinsamen Fußballverein. Es gibt auch in den sonstigen Vereinen enge Verflechtungen zwischen Pettendorf und Pielenhofen. All dies spricht gegen die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen.

Ich habe in dieser Sache viele Gespräche geführt und dabei den Eindruck gewonnen, dass die Mehrheit der Betroffenen zufrieden wäre, wenn zum jetzigen Zeitpunkt – ich wiederhole: zum jetzigen Zeitpunkt – keine Veränderung in den Verwaltungsgemeinschaften Alteglofsheim und Pettendorf stattfinden würde. In diese Richtung hat sich übrigens auch der Wolfsegger Bürgermeister mir gegenüber geäußert.

Diese Haltung hat sich die SPD-Fraktion zu eigen gemacht und deshalb den Antrag gestellt, die Verwaltungsgemeinschaften Alteglofsheim und Pettendorf zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufzulösen.

Beides waren Schnellschüsse, die Fristen zur Anhörung waren zu kurz, und die beteiligten Kommunen haben sich eindeutig gegen eine Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft zum momentanen Zeitpunkt ausgesprochen. Die SPD-Landtagsfraktion beantragt Zustimmung zum Antrag auf Drucksache 14/6965, das ist ein Antrag der CSU-Fraktion, zu dem Antrag auf Drucksache 14/7033, das ist der Antrag der SPD-Fraktion, und zu 14/7625, das ist der zweite Antrag der SPDFraktion. Den Antrag auf Drucksache 14/7030 werden wir ablehnen. Bei der Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf werden wir uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kreidl.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einer bewährten Praxis folgend, wurde auch in dieser Legislaturperiode von der Staatsregierung ein Gesetzentwurf zur Änderung der kommunalen Gliederung eingebracht. Wie bereits ausgeführt worden ist, ist im Rahmen dieses sogenannten Korrekturgesetzes in sieben Fällen den Neugliederungswünschen entsprochen worden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass kommunale Gebietskörperschaften eine Änderung erfahren. Fünf davon befinden sich im Regierungsbezirk Oberpfalz, einer in Oberfranken und eine kommunale Gebietskörperschaft in Mittelfranken.

Es handelt sich um Gemeinden, die nach den Kriterien der Gebietsreform und der Nachkorrektur aus den jeweiligen Verwaltungsgemeinschaften entlassen werden können. Das erfolgt nach den Kriterien, die das Gesetz vorschreibt. Den eingereichten Anträgen auf Wiederbildung ehemaliger Gemeinden, die teilweise auch von der SPD unterstützt werden, können wir nicht entsprechen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen in diesen Fällen nicht erfüllt sind. Ich werde das im Detail noch darlegen und versuchen herauszuarbeiten, wo unser Dissens ist bzw. wo wir unterschiedliche Auffassungen haben.

Ich möchte generell darauf hinweisen, dass bei der Auflösung von Einheitsgemeinden strengere Kriterien im Gesetz vorgesehen sind als bei der Änderung von Verwaltungsgemeinschaften. Das hat einen einfachen und eindeutigen Grund. Wenn man Einheitsgemeinden auflöst, dann müssen Gemeinden neu gebildet werden, wohingegen bei Verwaltungsgemeinschaften die kommunalen Gebietskörperschaften noch bestehen und diese lediglich eine einheitliche Verwaltung haben.

Lassen Sie mich auf die Dissenspunkte im Detail eingehen. Zunächst möchte ich vorausschicken, dass selbstverständlich für uns objektive Kriterien in jedem Fall zählen. Vorhin ist es so dargestellt worden, als würden wir uns die Kriterien so zurecht legen, wie es gerade unserer Auffassung entspricht. Ich möchte deutlich sagen, dass wir an den eindeutigen gesetzlichen Rahmen gebunden sind und die Kriterien in jedem Fall objektiv zur Anwendung bringen. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass die SPD in einigen Bereichen einen gewissen Schlingerkurs gefahren ist. Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass die SPD aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl gewissen Strömungen vor Ort Rechnung getragen und plötzlich ihre Meinung wieder geändert hat.

Es ist ausführlich angesprochen worden, dass sich die SPD nun gegen die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim und auch gegen die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Pettendorf wendet. Das ist schon eine interessante Entwicklung; denn in den Ausschussberatungen, die sehr ausführlich insbesondere im federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit vorgenommen worden sind, hatte die SPD ursprünglich der Auflösung dieser beiden Verwaltungsgemeinschaften schon zugestimmt. Plötzlich hat sie die Meinung geändert und einen eigenen Antrag auf

der Drucksache 14/7625 eingebracht. Jetzt will sie diese Auflösung plötzlich nicht mehr.

Wir treten dafür ein, dass die Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim aufgelöst und die Gemeinde Köfering aus dieser VG entlassen wird, weil alle maßgeblichen Kriterien erfüllt werden. Die Gemeinde Köfering hat ihren Entlassungsantrag mit dem erheblichen Einwohnerzuwachs begründet. Weiterhin ist die Leistungsfähigkeit der Gemeinde für den Aufbau und den Unterhalt einer eigenen Verwaltung gegeben. Die verbleibende Restverwaltungsgemeinschaft ist nicht gefährdet, sodass eindeutig die Voraussetzungen erfüllt sind, die für eine Auflösung bzw. eine Herauslösung der Gemeinde Köfering aus der VG sprechen.

Zu der Verwaltungsgemeinschaft Pettendorf möchte ich auch einige Details darlegen. Wir haben in einem nachgeschobenen Anhörungsverfahren und bei einem Ortstermin alle maßgeblichen Kriterien bis ins letzte Detail überprüfen lassen, um zu einer sachgerechten und guten Entscheidung zu kommen. Die Gemeinde Pettendorf will aus der Verwaltungsgemeinschaft Pettendorf entlassen werden. Die Restverwaltungsgemeinschaft besteht dann noch aus den Gemeinden Pielenhofen und Wolfsegg. Die Restverwaltungsgemeinschaft ist mit 2567 Einwohnern sicherlich eine relativ kleine Verwaltungsgemeinschaft. Sie zählt zu den kleinsten Verwaltungsgemeinschaften in Bayern. Gleichwohl ist die Leistungsfähigkeit dieser Restverwaltungsgemeinschaft noch gegeben, sodass alle maßgeblichen Aufgaben auch weiterhin von dieser verbleibenden Verwaltungsgemeinschaft erfüllt werden können.

Was nun den Sitz anbelangt, so hat es zugegebenermaßen eine Änderung bei uns gegeben. Das geschah aber nicht willkürlich. Nachdem der Sitz ursprünglich für Pielenhofen vorgesehen war, ist noch einmal eine Kommission vor Ort gewesen und hat sich insbesondere im Hinblick auf die Unterbringung der gemeindlichen Verwaltung bzw. der VG-Verwaltung kundig gemacht und eruiert, ob das in dem ehemaligen Schulgebäude in Pielenhofen überhaupt möglich ist. Es hat sich herausgestellt, dass verschiedene Voraussetzungen nicht erfüllt sind und es nicht so funktionieren kann, wie wir es uns ursprünglich vorgestellt haben. Deshalb haben uns auch in diesem Fall objektive und sachliche Gründe eine Änderung vornehmen lassen, sodass wir den Sitz nach Wolfsegg geben wollen und die Verwaltungsgemeinschaft den Namen Pielenhofen-Wolfsegg erhalten soll. Soweit zu den beiden Dissenspunkten bei der Änderung bei Verwaltungsgemeinschaften.

Lassen Sie mich nun noch ganz kurz darlegen, wieso wir bei der Auflösung von Einheitsgemeinden unterschiedliche Auffassungen vertreten.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Zunächst zur Ausgliederung der ehemaligen Gemeinde Hofstetten aus der Gemeinde Hitzhofen: Ich habe eingangs schon gesagt, dass bei der Änderung einer Einheitsgemeinde sehr strenge Kriterien anzuwenden sind. Die Gründe des öffentlichen Wohls sind sehr genau zu prüfen. Von der Gemeinde Hitzhofen wurde als nahezu

alleiniger Grund für den Antrag auf Ausgliederung eine geheime Abstimmung der stimmberechtigten Einwohner des Gemeindeteils Hofstetten vom 13. 02. 2000 vorgelegt, bei der sich eine Mehrheit für die Wiederbildung der ehemaligen Gemeinde Hofstetten ausgesprochen hat. Es gibt jedoch enge wirtschaftliche, finanzielle und andere Verflechtungen mit dem Ortsteil Hofstetten. Zum anderen wurden keine sonstigen Gründe des öffentlichen Wohls vorgetragen, sodass eine Ausgliederung aus unserer Sicht nicht begründet worden konnte und nicht gerechtfertigt werden kann. Wir können uns auch hier dem Ansinnen der SPD-Fraktion nicht anschließen.

Mit dem Ansinnen, dass der ehemalige Markt Pleinting wieder selbstständig wird, haben wir uns – wie Frau Kollegin Schmitt-Bussinger zutreffend ausgeführt hat – hier im Hohen Haus mehrfach befasst. Die Stadt Vilshofen hat im Rahmen der früheren Gesetzgebungsverfahren in mehreren Beschlüssen – wie Sie auch zutreffend gesagt haben – die Ausgliederung abgelehnt. Es gibt jetzt einen neuen Beschluss aus diesem Jahr, vom 18. Januar 2001, mit dem die Ausgliederung erneut abgelehnt worden ist. Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27. Juni 1997 die Klage des Marktes Pleinting abgewiesen.

Ein ganz entscheidender Punkt ist aber für uns, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind; denn es liegt keine Zweidrittelmehrheit im Stadtrat von Vilshofen für eine Ausgliederung vor. Es wird von der SPD immer wieder ignoriert, dass hier eine wichtige Voraussetzung, die im Gesetz vorgegeben ist, nicht vorliegt. Deshalb können wir uns dem Antrag der SPD nicht anschließen.

Die weiteren Änderungsanträge wurden bereits ausführlich erläutert, sodass ich es mir ersparen kann, das noch einmal im Einzelnen darzulegen. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Gesetz am 1. Januar 2002 in Kraft treten soll, damit möglichst bald wieder eindeutige Verhältnisse geschaffen werden und es in diesem Zusammenhang nicht zu einer Hängepartie kommt.

Ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/7477. Die Beschlussempfehlung sieht vor, dass die SPD-Anträge von uns abgelehnt werden und dass unserem Änderungsantrag die Zustimmung gegeben wird.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.

(Zuruf des Abgeordneten Hofmann (CSU))

Herr Kollege Hofmann, es hindert Sie niemand daran, selbst das Wort zu ergreifen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/6766, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/6965, 14/7030,

14/7033 und 14/7625 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der geänderten Drucksache 14/7477 zugrunde. Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge der SPD-Fraktion abstimmen.

Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag auf Drucksache 14/7033 abstimmen. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wollen sich bestimmte Kollegen – – Ja, es wollen sich alle Kollegen an der Abstimmung beteiligen. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Nun lasse ich über den Änderungsantrag auf Drucksache 14/7625 abstimmen. Wer entgegen der Beschlussfassung des federführenden Ausschusses dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Auch dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.

Den Gesetzentwurf selbst empfiehlt der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Annahme in einer Neufassung. Ich verweise insofern auf die Drucksache 14/7477. Wer der vom federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit bei der Zweitberatung empfohlenen Neufassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU und die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Gibt es keine. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Neufassung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Das sind die Fraktion der CSU und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Sechstes Gesetz zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.“

Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der Neufassung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit haben die Änderungsanträge der Abgeordneten Dr. Kempfler, Herrmann und anderer auf den Drucksachen 14/6965 und 14/7030 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon

zustimmend Kenntnis. Die Beratung des Tagesordnungspunktes 5 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 7

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 63 Abs. 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich wäre sehr froh, wenn ich auch die Aufmerksamkeit der linken Seite des Hauses auf mich ziehen könnte.

Auf Wunsch der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN soll über die Listennummer 20 einzeln abgestimmt werden: Antrag der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Nichtigkeit der Anerkennung des Status Körperschaft des öffentlichen Rechts beim Deutschen Orden (Drucksache 14/6514).

Über die Listennummer 45 soll ebenfalls einzeln abgestimmt werden: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Elisabeth Köhler, Dr. Runge und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), S-Bahn Augsburg (Drucksache 14/7100). Die beiden Anträge werden am Schluss der Tagesordnung gesondert beraten und sind deshalb von der folgenden Abstimmung ausgenommen.

Über die Listennummern 25, 28 und 47 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den den Abstimmungen jeweils zugrunde liegende Beschlussempfehlungen der Ausschüsse keine Voten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegen.

Ich lasse zunächst über die Listennummer 25 abstimmen: Antrag der Abgeordneten Dr. Kempfler, Welnhofer, Hölzl und anderer (CSU), Effizienter Einsatz der DNAAnalyse (Drucksache 14/6545). Hier wurde von Seiten der CSU-Fraktion beantragt, den Antrag in der vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen abweichenden Fassung des mitberatenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Abstimmung zu stellen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/7661. – Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Dann lasse ich so abstimmen. Wer dem Antrag in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag so beschlossen.

Herr Vorsitzender.

(Dr. Hahnzog (SPD): Ich habe hier einen schwierigen Fall!)

Das ist hier ein ganz schwieriger Fall, ich brauche dazu etwas Ruhe.

Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 28: Antrag des Abgeordneten Hölzl (CSU), Hundehaltungsverordnung, (Drucksache 14/6675). Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Gibt es keine. Stimmenthaltungen? – Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag ist abgenommen.

(Heiterkeit – Zuruf des Abgeordneten Herrmann (CSU))

Das habe ich doch gesagt. Ich bitte um Nachsicht: Der Antrag ist natürlich angenommen.