Protocol of the Session on October 10, 2001

In der Gewerbeaufsicht wurden 25 zusätzliche Stellen geschaffen, die bereits besetzt sind. In den Landesuntersuchungsämtern Nord und Süd gab es insgesamt 74 Stellenmehrungen. Dort wurden 34 Stellen besetzt, 40 Stellen sind noch frei. Ich möchte für meinen Geschäftsbereich anmerken, dass wir derzeit ein Landesamt für Gesundheitswesen und Lebensmittelsicherheit konzipieren. Dieses Landesamt wird dem Landtag in der nächsten Woche vorgestellt. Der Landwirtschaftsausschuss wird das Amt in der nächsten Woche besuchen. Sobald das Konzept vorliegt, können wir diese 40 Stellen besetzen.

Bei den Regierungen wurden insgesamt 14 zusätzliche Stellen für Tierärzte geschaffen, die derzeit noch frei sind. Diese Stellen werden jedoch bald besetzt sein. Sie sind Teil der Task Force, die wir momentan aufbauen. Außerdem wurden bei den Regierungen fünf zusätzliche Stellen für Apotheker geschaffen, die bereits besetzt sind. Insgesamt wurden 395 neue Stellen geschaffen, von denen 203 besetzt und 192 frei sind. Für das Verbraucherschutzministerium selbst stehen insgesamt 293 Stellen zur Verfügung, hiervon 156 Mehrungen. Zum 1. Oktober 2001 waren 249 Stellen besetzt. Das Ministerium ist also beinahe voll besetzt. Natürlich gibt es eine gewisse Fluktuation. In einigen Bereichen haben wir Schwierigkeiten, Mitarbeiter zu bekommen. Gerade bei Teamassistentinnen oder Informatikern ist der Münchner Markt ziemlich leergefegt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Geiger.

Herr Minister, es ist nachvollziehbar, dass noch keine Bewerber für ein Berufsbild vorhanden sind, das erst noch geschaffen werden muss. Können Sie trotzdem abschätzen, wann diese Stellen besetzt sein werden? Außerdem möchte ich Sie fragen, ob bei den Lebensmittelüberwachern davon auszugehen ist, dass diese auf dem Markt nicht zu bekommen sind.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Die Lebensmittelüberwacher sind zu bekommen, aber nicht schlagartig. Bei den Tierärzten finden derzeit die Vorstellungsgespräche statt. Wir haben diese Stellen bereits vor dem Haushalt ausgeschrieben und über 400 Bewerbungen erhalten. Unter diesen Bewerbern konnten wir auswählen. Für die Veterinärassistenten wurde zunächst ein Berufsbild entwickelt. Ähnlich wie bei den Lebensmittelüberwachern soll hier auf einer Meisterausbildung aufgebaut werden. Dies ist vor allem für Landwirtschaftsmeister ein interessantes Berufsbild. Für dieses Berufsbild beginnt jetzt das Einstellungsverfahren. Zum 1. März 2002 werden wir weitere 25 bis 30 Lebensmittelkontrolleure einstellen.

Die Stellen für den Verwaltungsdienst bei den Landratsämtern werden besetzt, sobald die neu eingestellten Anwärter die Ausbildung beendet haben. Bei den Landesuntersuchungsämtern erarbeiten wir gerade das Konzept. Nachdem dieses Konzept dem Landtag vorgestellt wurde, werden wir diese Stellen zügig besetzen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich bitte nun Herrn Geiger, seine eigene Frage zu stellen.

Herr Staatsminister, wie viel Haushaltsmittel, welche im Rahmen der Verbraucherinitiative Bayern 2001/2002 für BSE-Hilfen in Höhe von insgesamt 245 Millionen DM zur Verfügung gestellt wurden, sind bisher für die Entsorgungskosten Tiermehl, Entsorgungskosten Altfuttermittel, Futteruntersuchung, BSESchnelltests, Schlachtstätten und Liquiditätshilfen ausbezahlt worden und mit welchem Mittelbedarf wird für die einzelnen Teilbereiche noch gerechnet?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Herr Kollege Geiger, Ihre Anfrage bezieht sich sowohl auf den Einzelplan 08 des Landwirtschaftsministeriums für die Bereiche „Entsorgungskosten Altfuttermittel“, „Futteruntersuchungen“ und „Liquiditätshilfen“ als auch auf den Einzelplan 12 meines Hauses für die Bereiche „Entsorgungskosten Tiermehl“, „BSE-Schnelltests“ und „Schlachtstätten“. So weit ich Sie im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage über die Situation bei den BSE-Hilfen im Einzelplan 08 unterrichte, greife ich hier auf Angaben des Landwirtschaftsministeriums zurück.

Unter den einzelnen Ansätzen im Einzelplan 08 und im Einzelplan 12 besteht jeweils innerhalb der Einzelpläne gegenseitige Deckungsfähigkeit. Das bedeutet, dass bezogen auf die einzelnen Haushaltsansätze Mehr– oder Minderausgaben bei einer Haushaltsstelle im Rahmen der auf den jeweiligen Einzelplan entfallenden Mittel aus der Verbraucherinitiative ausgeglichen werden können. Der Haushaltsgesetzgeber hat angesichts der bekannten Unwägbarkeiten bei der weiteren Bewälti

gung der BSE-Folgen der Verwaltung ganz bewusst dieses flexible Instrumentarium an die Hand gegeben.

Zu berücksichtigen ist, dass wir diese Maßnahmen bei der EU modifizieren mussten. Dies ist inzwischen geschehen. Manche Maßnahmen konnten jedoch nicht am 9. Mai, also zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushalts, anlaufen. Nur bei den BSE-Tests haben wir vorweg ausbezahlt, weil dies sehr dringend war.

Nun zum Thema „Tiermehl“. Dieses Thema fällt in den Bereich des Einzelplans 12. Rückwirkend bis zum 2. Dezember 2000 haben wir die für die Verbrennung von Tiermehl und Tierfett sowie die für den Transport zur Verbrennung nachgewiesenen Kosten, maximal 220 DM pro Tonne Tiermehl oder Tierfett, erstattet. Die Bayerische Tierseuchenkasse ist mit der Auszahlung beauftragt worden. Sofort nach der grundsätzlichen Genehmigung durch die EU-Kommission, die zunächst nur in mündlicher Form erfolgte, hat die Bayerische Tierseuchenkasse mit der Auszahlung der geprüften Anträge begonnen. Bis Ende September 2001 sind an die Tierseuchenkasse zur weiteren Verteilung knapp 7,1 Millionen DM ausbezahlt worden. Bis zum Jahresende werden voraussichtlich insgesamt 21 Millionen DM abfließen.

Zum Modifizierungsverfahren ist zu sagen, dass hier Probleme bestanden, weil das, was wir als Verbraucherschutz betrachten, von anderen Ländern als wettbewerbsverzerrende Maßnahmen betrachtet wurde.

Wir mussten in der Begründung immer noch nachbessern.

Wie viel Mittel darüber hinaus im Jahr 2002 benötigt werden, hängt davon ab, für wie lange die EU-Kommission dieses Sofortprogramm endgültig genehmigt. Wir haben jetzt eine Genehmigung. Die Vollzugshinweise sehen zunächst eine Befristung bis 31. März 2002 vor. Wenn dies EU-rechtlich möglich und zulässig ist, beabsichtigt die Staatsregierung eine Fortführung des Programms über den 31. März 2002 hinaus, allerdings bis längstens 31. Dezember 2002.

Zu den Entsorgungskosten bei Altfuttermitteln. Das betrifft Einzelplan 08. Wir haben am 14. Februar 2001 als erstes Bundesland die Entsorgung und Entschädigung für Futtermittelaltbestände durchgeführt. Bis 28. Februar 2001 haben wir zunächst bei den Landwirten eine Sammelaktion durchgeführt und rund 4000 Tonnen Altfuttermittel eingesammelt. Unmittelbar anschließend sind dann von Händlern rund 3400 Tonnen Material eingesammelt worden. Von den Herstellern sind rund 4800 Tonnen abgeben worden.

Diese Altfuttermittel wurden verbrannt. Die Maßnahme ist im August abgeschlossen worden. Die Entschädigung des Warenwerts und der Entsorgungskosten ist größtenteils bewilligt. Bisher wurden 9,27 Millionen DM ausgezahlt. Die Auszahlung wird noch fortgeführt. Ein Betrag von 12,65 Millionen DM ist noch auszuzahlen.

Dann zu den Kosten für Futtermitteluntersuchung. Es betrifft Einzelplan 08. Angesichts des Zeitablaufs darf ich

nur kurz darauf hinweisen, dass ich das vorhin schon beantwortet habe. Es handelt sich um 523 Proben, wofür rund 61000 DM ausgezahlt worden sind.

Weiter zum BSE-Schnelltest. Das gehört zu Einzelplan 12. Mit diesem Programm sollen die durch die verpflichtende BSE-Testkostenerstattung verursachten Mindererlöse bei den Landwirten so weit wie möglich ausgeglichen werden. Das heißt, wir erstatten bei Tests von Rindern mit mehr als 24 Monaten. Wer jüngere Tiere testet, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Der Test hat dann auch keinerlei Aussagewert.

Die EU-Kommission hat dieses Sofortprogramm zunächst zum 31. März 2002 notifiziert. Wir haben bis Ende September 2001 18,5 Millionen DM ausgezahlt. Bis Ende des Jahres 2001 haben wir einen Bedarf von 30,8 Millionen DM und zum 31. März 2002 einen Bedarf von 43 Millionen DM.

Die Staatsregierung bereitet zur Zeit einen Folgeantrag an die EU-Kommission zur Fortführung der staatlichen Kostenerstattung bei den BSE-Schnelltests über den 31. März 2002 hinaus vor. Das wird Klarheit darüber bringen, wie viel Mittel wir im nächsten Jahr noch brauchen und ob es eine Genehmigung gibt oder nicht. Entsprechend wird der Mittelbedarf sein. Entscheidend ist aber, dass die Verbraucherinitiative generell nicht über den 31. Dezember 2002 hinausgeht. Wir können die haushaltsmäßige Absicherung des BSE-Tests im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Einzelplans 12 – Verbraucherinitiative – darstellen.

Dann komme ich zu den Schlachtstätten. Es betrifft wieder den Einzelplan 12. Fleisch und Nebenprodukte der Schlachtung bestimmter Rinder aus derselben Schlachtgruppe, in der ein BSE-Rind positiv getestet worden ist, dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden und sind unschädlich zu beseitigen.

Wir haben die Chargenschlachtung eingeführt. Das heißt, das Instrumentarium bzw. die Schlachtwerkzeuge werden gewechselt, um die Kosten in Grenzen zu halten, wenn ein BSE-Fall auftritt. Wir haben bei den 57 BSE-Fällen praktisch nur 18 Tiere, die im Schlachtvorgang durch den Schnelltest identifiziert wurden, als krank erklärt. Der Rest der Tiere ist Gott sei Dank überhaupt nicht in die Schlachtstätte gekommen.

Wir entschädigen auf freiwilliger Basis seit 19. Dezember 2000 aufgrund eines Ministerratsbeschlusses den durchschnittlichen Wert eines Schlachtkörpers sowie die Kosten der Reinigung und der Desinfektion der Schlachtstätte. Bis Ende September 2001 sind über 500000 DM ausgezahlt worden. Bis zum Jahresende werden voraussichtlich 3 Millionen DM ausgezahlt. Auch hier ist das Ende nach der Notifizierung zunächst bis zum 31. März 2002 vorgesehen. Wir wollen das Programm wie alle übrigen BSE-Hilfen bis zum 31. Dezember 2002 fortführen. Wir müssen aber einen Nachfolgeantrag bei der EU-Kommission zur Notifizierung einreichen.

Als letztes komme ich zu den Mitteln für Liquiditätshilfen. Dies betrifft Einzelplan 08. Rinderhaltende Betriebe, die

durch die BSE-Krise in finanzielle Not geraten sind, können eine Förderung in Form von Zinszuschüssen für Kapitalmarktdarlehen erhalten. Der Zinszuschuss für den Landwirt beträgt bis zu 4%, das Darlehen bis zu 150% des ermittelten Schadens. Der Darlehensmindestbetrag beträgt 10000 DM. Der Höchstbetrag ist 100000 DM.

Die EU-Kommission hat dieses Programm erst Ende Juli 2001 genehmigt. Erst ab dem Zeitpunkt konnte mit der Bewilligung begonnen werden. Der Mittelabruf erfolgt vierteljährlich. Eine Auszahlung war bisher nur marginal möglich.

Derzeit liegen 1500 Anträge vor. Das Bewilligungsverfahren läuft. Der Mittelbedarf ist aber erst nach Ende der Antragsfrist – das ist nach den bisherigen Richtlinien der 31. Dezember 2001 – und nach Abarbeitung der Anträge exakt feststellbar.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Danke schön. Damit ist die Zeit für die Fragestunde ausgenutzt. Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 9

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Behandlung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christine Stahl, Kellner, Paulig und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Geplanter Donauausbau – politische Entscheidung für Raumordnungsverfahren (Drucksache 14/7493)

und den nachgezogenen

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Gartzke, Peters und anderer und Fraktion (SPD)

betreffend Anhörung zum Donausausbau (Drucksa- che 14/7502)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? – Frau Kellner, bitte.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit ist reif, hier im Bayerischen Landtag eine Entscheidung darüber zu fällen, auf welche Art und Weise das letzte frei fließende Stück Donau zwischen Straubing und Vilshofen ausgebaut werden soll. Seit 1990, seit ich in diesem Landtag bin, beschäftigt sich der Landtag intensiv mit dem Donausausbau. Es gab hier unzählige Anträge, Debatten, eine umfangreiche Anhörung, ein Sondergutachten des Obersten Rechnungshofs 1993, zuletzt eine Auseinandersetzung darüber, was im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gemeldet wird.

Letztendlich ist es damals so gewesen und ist es heute noch so – ich muss sagen: leider –, dass sich Wirtschaftsminister Wiesheu auf Staustufen festgelegt hat. Wir GRÜNEN waren von Anfang an für die ökologische, flussbauliche Ausbauvariante.

(Zuruf des Abgeordneten Reisinger (CSU))

Herr Reisinger, warten Sie es doch ab. Immer mit der Ruhe. Auch Sie kommen noch dran.

1996 wurde nicht zuletzt aufgrund der Anhörung erreicht, dass es bei den Kolleginnen und Kollegen, vor allem aus der CSU, eine Offenheit für die flussbauliche Variante gab und hoffentlich noch immer gibt.

(Meyer (CSU): Für neue Untersuchungen!)

Jetzt wollte ich Sie gerade im Ansatz loben, Herr Kollege Meyer.

(Weitere Zurufe von der CSU)