Protocol of the Session on July 11, 2001

Herr Staatsminister, teilen Sie die Einschätzung von Epidemiologen, dass angesichts der regionalen Häufung im Landkreis Weilheim mit derzeit sieben Fällen – das sind bundesweit die meisten – und der Wohnortnähe von zirka fünf Kilometern zur Landkreisgrenze des an Creutzfeldt-Jakob erkrankten Markus M. die Wahrscheinlichkeit wächst, dass auch hier eine infektiöse BSE-induzierte Erkrankung vorliegen könnte, dies auch angesichts der Tatsache, dass die Erkrankung vor der regionalen Häufung bekannt wurde?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Paulig, ich werde nicht alle Fragen beantworten, weil wir noch Informationen brauchen und Ermittlungen laufen. Es hat überhaupt keinen Sinn, jetzt über alle Firmen zu berichten und alle Namen zu nennen und damit keine Ergebnisse mehr zu bekommen. Ich mache Ihnen das Angebot, dass wir dann, wenn die Risikoanalyse vorliegt, auf einer gesicherten Grundlage diskutieren; jetzt ist nichts anderes als Spekulation möglich.

Die Frage, die Sie jetzt stellen, ist auch spekulativ. Das kann so sein, aber es muss nicht so sein. Genau diesen Fragen wollen wir nachgehen. Die Behauptung, weil es in Weilheim sieben Fälle gab, steht das mit dem Creutzfeldt-Jakob-Fall in Zusammenhang, ist spekulativ. Die geringe Zahl der Fälle ist zu beziehen auf die Zahl der Kühe und die Gesamtzahl der Fälle. Die Schweizer bauen auf Daten von 370 Fällen auf, die Engländer auf Daten von 180000 Fällen. In England wurde jetzt festgestellt, auf welchen Wegen Risikomaterial in die menschliche Nahrungsmittelkette hineingekommen ist. Diese Wege kennen wir, und wir gehen ihnen im Einzelfall nach. Ich wehre mich aber dagegen, definitive Aussagen zu machen, ehe die Fakten überhaupt durch Experten bewertet wurden. Ich weiß gar nicht, von welchen Experten Sie sprechen und welches wissenschaftliche Renommee sie haben. Sie nennen keine Namen. Es ist nicht so einfach, jemanden zu finden, der eine Risikoanalyse machen kann; denn sonst hätten wir sie schon lange erstellen lassen.

Wir stehen wegen der Fragen mit den Schweizern, welche die meiste Erfahrung haben, in einem intensiven Gedankenaustausch. Die Schweizer haben im Übrigen aus ihrer Risikoanalyse gelernt und wissen, was sie jetzt besser machen würden. Mehr kann ich Ihnen im Augenblick nicht anbieten. Es hat keinen Sinn, immer wieder neue Daten auszubreiten, bevor sie durch anerkannte Wissenschaftler bewertet wurden. Experten mit Erfahrung aufgrund von BSE-Fällen sitzen vor allem in der Schweiz.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Schammann, bitte.

Herr Staatsminister! War der Staatsregierung eine Resolution der Bayerischen Interessengemeinschaft der GallowayZüchter und -Halter e. V. vom März 1997 bekannt, die dem damaligen Bundesgesundheitsminister Seehofer und dem BBV-Präsidenten Sonnleitner zugeleitet wurde, in der ausdrücklich auf die Risiken der Verarbeitung lebensmitteltauglicher Schlachtabfälle hingewiesen wurde, wenn ja, wie wurde auf diese Warnung, ebenso wie auf Hinweise, welche die damalige Sozialministerin Frau Stamm bereits 1996 erhielt und die sowohl auf die mangelnde Erhitzung als auch auf die Herkunft und Verarbeitung von tierischem Eiweiß im Milchaustauscher hinwiesen, reagiert, und teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass eine immer wahrscheinlicher werdende Übertragung von BSE durch den Milchaustauscher bis zum Juli 2000 aufgrund der Sonderverordnung § 24 a der Viehverkehrsordnung vom 28.12.1992, die eine Erhitzung der Schlachtabfälle auf nur 90° Celsius zulässt, vermutlich auf völlig legalem Wege erfolgt ist?

So eine lange Frage hat nicht einmal Cicero fertig gebracht. Herr Minister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Herr Kollege Schammann, bereits 1994 ist mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung die Verfütterung proteinhaltiger Erzeugnisse aus Säugetiergewebe und von Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, an Wiederkäuer verboten worden. Damit war die Verarbeitung lebensmitteltauglicher Schlachtabfälle zum Zwecke der Verfütterung an Wiederkäuer im März 1997 nicht zulässig. Die Bundestagspetition der Interessengemeinschaft von Züchtern und Haltern von Hochlandrindern in Bayern ist bekannt. Sie fordert ein generelles Verbot von Tiermehl als Futtermitteln, welches dann letzten Endes durch das Verfütterungsverbotsgesetz vom 01.12.2000 umgesetzt wurde. Damit wurde dieser Schritt vollzogen. Im Jahr 1997 war weder für die Europäische Kommission noch für die Staatsregierung erkennbar, dass das Verfütterungsverbot von Tiermehlen an Wiederkäuer nicht ausreichend ist, um eine Kreuzkontamination zu verhindern. Genau dies war das Problem. Es gibt zahlreiche Äußerungen der Bundesregierung, denen zu entnehmen ist, dass weder bei Herrn Funke noch bei Frau Fischer im Jahre 2000 zusätzliche Erkenntnisse vorhanden waren. Erst die Fälle im Herbst haben dann zu dem Verfütterungsverbotsgesetz geführt.

Die Verarbeitung von tierischem Eiweiß im Milchaustauscher – ausgenommen Milcheiweiß; das ist auch ein tierisches Eiweiß – für Wiederkäuer war nach der Viehverkehrsordnung seit 1994 ebenfalls verboten. Danach haben Sie, denke ich, gefragt. Die Verwendung von mangelhaft erhitztem Eiweiß tierischen Ursprungs im Futtermittel für Wiederkäuer wäre, soweit sie vorgekommen sein sollte, unzulässig gewesen.

Jetzt komme ich zu dem zentralen Problem, das vorhin auch diskutiert wurde: Nach neuerem wissenschaftlichen Kenntnisstand werden aber als BSE-Ursache unzureichend erhitzte tierische Fette, die bis zum 2. Dezember 2000 legal im Milchaustauscher enthalten sein durften, diskutiert. Daher setzen wir uns als Staatsregierung dafür ein, dass das in der EU-Entscheidung vom Verfütterungsverbot ausgenommene tierische Fett gemeinschaftsweit verboten wird. Diese Extraktionsfette, gewonnen aus tauglichen Schlachtabfällen, sind genau der Risikobereich, den wir auch hier schon wiederholt angesprochen haben.

§ 24 a der Viehverkehrsverordnung regelt Ausnahmen vom prinzipiellen Verfütterungsverbot von Speiseabfällen, nicht jedoch von Schlachtabfällen, wie Sie vermuten. Speiseabfälle dürfen nur nach einer einstündigen Erhitzung auf 90 Grad unter ständigem Rühren verarbeitet werden und nur an Mastschweine im eigenen Betrieb verfüttert werden.

Eine Zusatzfrage.

Sie haben im Januar im Zusammenhang mit BSE-MilchaustauscherFuttermittelketten rasch Aufklärung versprochen, also im Zusammenhang mit dem Problemkomplex, den wir jetzt behandelt haben. Inzwischen werden seit über einem halben Jahr praktisch laufend Daten erhoben, die dann im Landesamt gesammelt werden. Kann es sein, dass die Auswertung auch deshalb so lange dauert, weil Sie nicht ausreichend Personal zur Verfügung gestellt haben?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Wir haben ausreichend Personal. Das zeigt der Umfang der Datenerhebung, die erfolgt ist. Ich stelle jetzt umgekehrt einmal die Frage: Kennen Sie Unterlagen aus dem Bereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die diese Fragen aufklären, die Sie mir stellen?

Ich kenne Ihre Unterlagen nicht nicht!

Ich habe Ihnen gesagt, dass wir bei der Datenerhebung auf dem Laufenden sind. Im Januar hatten wir zwei Hände voll von Fällen. Jetzt haben wir 44 Fälle. Das ist natürlich ein Unterschied. Die Zahl der Fälle erhöht sich täglich. Wir halten uns ständig auf dem Laufenden. Wir sind jetzt soweit – die Haushaltsverabschiedung war erst am 9. Mai –, dass wir die Vergabe des Gutachtens vornehmen können. Ich will diese Vergabe bewusst in den Bereich nach außen verlagern, um jeden Verdacht zu

vermeiden, dass Behörden, die selbst mit der Datenerhebung befasst waren, die früher selbst mit der Problematik BSE befasst waren, bei der Risikoanalyse möglicherweise ihre Arbeit bewerten müssen. Deswegen suchen wir nach einem geeigneten Gutachter, der über die nötige Kapazität verfügt und auch zeitnah etwas vorlegen kann. Ich habe vorhin den Zeitrahmen von eineinhalb Jahren genannt. Dieser Zeitrahmen ist nicht von uns erfunden worden. Ich hätte die Ergebnisse gerne schon morgen.

Auf der anderen Seite muss ich aber auch akzeptieren, dass eine solide Arbeit eine gewisse Zeit braucht. Wenn es nach mir ginge, sollte am Ende des Jahres schon irgendein Zwischenergebnis vorliegen, um auch solche Fragen wie heute fundierter beantworten zu können. Die Datenerhebung ist erfolgt. Die Vergabe erfolgt demnächst. Ich bin gern bereit, auch im zuständigen Ausschuss über Fragestellungen der Risikoanalyse, über die Vergabemodalitäten und auch über das Institut, das wir letzten Endes beauftragen werden, zu berichten und damit diesen Dialog fortzusetzen.

Die Fragen aus dem nächsten Komplex beantwortet Frau Staatsministerin Hohlmeier.

Frau Kollegin Goertz, die erste Fragestellerin zu diesem Komplex, ist nicht anwesend. Deswegen rufe ich jetzt die Frage von Frau Scharfenberg auf. Bitte, Frau Kollegin Scharfenberg.

Frau Ministerin, ich frage Sie: Wie beurteilt die Staatsregierung die Weigerung der Stadt Weiden, an der Grundschule Neunkirchen zum Schuljahr 2001/2002 eine erste Klasse einzurichten, was dazu führt, dass die ortsansässigen angemeldeten künftigen Erstklässler an die HansSchelter-Schule in Weiden transportiert werden sollen, obwohl eine voll ausgestattete, nutzbare Schule sowie ausreichend Lehrkräfte vorhanden sind, weiterhin der seinerzeitige Eingemeindungsvertrag zwischen der Stadt Weiden und der früheren Gemeinde Neunkirchen den Fortbestand ebendieser vierklassigen Grundschule garantiert sowie zusätzlich die zur Klassenbildung erforderliche Schülerzahl erreicht ist?

Frau Ministerin.

Frau Kollegin Scharfenberg, Neunkirchen ist ein Ortsteil der Stadt Weiden und verfügt nicht über einen eigenen Schulsprengel. Die Schüler dieses Ortsteils gehören zum Sprengel der Hans-Schelter-Grundschule in Weiden. Im Stadtteil Neunkirchen besteht ein Schulgebäude, das bisher als weiteres Schulgebäude der HansSchelter-Grundschule genutzt und in dem die Schüler aus Neunkirchen unterrichtet wurden. Dies war möglich, da in dem Sprengel bisher die Schülerzahl für drei Klassen in jedem Jahrgang gegeben war und die Neunkirchner Schüler damit in eigenen Klassen unterrichtet werden konnten.

Für das kommende Schuljahr sind in dem Sprengel nur noch 59 Schulanfänger angemeldet, sodass das Staatliche Schulamt entsprechend den Richtlinien zur Klassenbildung nur zwei erste Klassen einrichten kann. Für die 14 Schüler aus Neunkirchen besteht daher nicht mehr die Möglichkeit, in einer eigenen Klasse in der Außenstelle unterrichtet zu werden.

Ich füge aber, nachdem ich mich gestern noch einmal erkundigt habe, hinzu, dass es wohl noch weitere Gespräche darüber gibt, ob nicht auch zwischen den Eltern ein Kompromiss gefunden werden kann. So wäre zum Beispiel zu fragen, ob Eltern, die grenzlinig zum anderen Ortsteil oder zum anderen Stadtteil wohnen, unter Umständen bereit wären, ihre Kinder in der Außenstelle unterrichten zu lassen. Dem würden wir jederzeit zustimmen. Dies kann innerhalb der Schule eigenständig organisiert werden. Eine jahrgangskombinierte Klasse ist dezidiert abgelehnt worden.

Eine Zusatzfrage: Frau Kollegin Scharfenberg.

Sehen Sie Möglichkeiten, dass aus einem anderen Grenzgebiet Schüler in die Neunkirchener Schule hereinkommen könnten? Wäre das machbar? Wenn es Eltern gäbe, die ihre Kinder dort hinschicken würden und die erforderliche Schülerzahl dann erreicht würde, könnte man die Klassen doch aufrechterhalten.

Es sind alles Schülerinnen und Schüler der Hans-Schelter-Grundschule. Wenn Eltern, deren Kinder sowohl zu dem einen wie auch zu dem anderen Schulort eine ähnliche Strecke zurückzulegen hätten, die Bereitschaft zeigen, ihre Kinder am anderen Schulort unterrichten zu lassen, werden wir einem inneren Ausgleich nicht entgegenstehen. Es können aber nur zwei Klassen gebildet werden. Wie dies innerhalb der Grundschule geschieht, steht voll in der Freiheit der Grundschule. Die Schule kann dies also selbst gestalten.

Ich rufe dann die Frage des Kollegen Schindler auf.

Frau Ministerin, aus welchen Gründen sollen im kommenden Schuljahr an der Grundschule Cham nur drei Eingangsklassen mit jeweils 29 bzw. 30 Schülern gebildet werden, obwohl eine erhebliche Zahl von Schülern wegen geringer Deutschkenntnisse einer besonderen Förderung bedarf und genügend Lehrkräfte für eine weitere Eingangsklasse vorhanden wären, und wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass Eltern wegen der befürchteten hohen Klassenstärken in Cham ihre Kinder in einer benachbarten Schule anmelden?

Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! An der Grundschule Cham sind im Schuljahr 2001/2002 89 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 gemeldet. Gemäß den für alle Volksschulen in Bayern geltenden Klassenbildungsrichtlinien, die ja nicht neu sind, sondern schon sehr lange existieren, ist die Bildung von drei Klassen mit jeweils 30 bzw. 29 Schülern geplant. Nach Auskunft des Schulleiters werden im Laufe des Monats August drei Schülerinnen bzw. Schüler der Jahrgangsstufe 1 wegen Wegzugs abgemeldet. Das heißt, das ist nicht eine Abmeldung der Schule wegen, sondern weil die Familien wirklich wegziehen. Somit verringert sich die Schülerzahl in den drei ersten Klassen auf 29 bzw. 28 Schüler. Die Schülerzahlen liegen damit deutlich unter der Höchstzahl von 32.

Unter den für die Jahrgangsstufe 1 gemeldeten Schülerinnen und Schülern befinden sich insgesamt nicht eine erhebliche Zahl, sondern genau sechs ausländische Schülerinnen und Schüler bzw. Aussiedlerschüler. Diese werden auf die drei Klassen verteilt, sodass auf jede Klasse zwei Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache entfallen. Da kann man also nicht davon sprechen, dass ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler der deutschen Sprache nicht mächtig sei.

(Willi Müller (CSU): In München könnte man davon nur träumen!)

In München würde die Situation tatsächlich ganz anders beurteilt werden, lieber Kollege Willi Müller. – Bei der Schulanmeldung wurde jedoch festgestellt, dass diese Schülerinnen und Schüler kaum mangelnde Deutschkenntnisse aufweisen. Das heißt, diese Schülerinnen und Schüler sind der deutschen Sprache mächtig, selbst wenn sie einer anderen Nationalität angehören sollten.

Der Grundschule Cham werden im Schuljahr 2001/2002 insgesamt 18 zusätzliche Förderstunden für Schüler mit geringen Deutschkenntnissen zugeteilt: zehn Wochenstunden Intensivkurs Deutsch, acht Wochenstunden Förderunterricht Deutsch als Zweitsprache. Durch die Zuteilung dieser zusätzlichen Förderstunden für Aussiedler- und Ausländerkinder wird der individuelle Förderbedarf voll berücksichtigt. An der Grundschule Cham unterrichten zudem in den einzelnen Fördergruppen besonders ausgebildete und auch sehr erfahrene Lehrkräfte. Außerdem sind an der Grundschule Cham zwei Förderlehrer tätig, die auch für weitere Fördermaßnahmen eingesetzt werden.

Welche Fördermaßnahme gezielt für die Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe eingesetzt werden, kann erst nach einer genaueren Überprüfung des Sprachstandes nach Schulbeginn im September festgestellt werden. Das sollte letztlich auch der Schule vor Ort überlassen bleiben.

Für das kommende Schuljahr wurden an der Grundschule Cham für vier Schülerinnen und Schüler Gastschulanträge gestellt und genehmigt. Die Anträge erfolgten nicht wegen großer Klassen an der Grundschule Cham, sondern vor allem wegen günstigerer Busverbin

dungen. Die Anträge der Erziehungsberechtigten wurden bereits vor der Schuleinschreibung bzw. der Klassenbildung gestellt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen noch gar nicht bekannt sein konnte.

Zusatzfrage: Kollege Schindler. Bitte schön.

Frau Staatsministerin, sind Sie der Meinung, dass damit, so wie es geplant ist und wie Sie es auch vorgetragen haben, alles in Ordnung ist in Cham?

Wenn eine einzige Grundschule über zwei Förderlehrer, über zusätzliche Lehrerstunden für Intensivkurse in Deutsch und Deutsch als Zweitsprache verfügt und die Klasse dann 28 bzw. 29 Kinder hat, glaube ich, dass damit ein ordnungsgemäßer und normaler Schulunterricht gewährleistet ist.

Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Dürr.

Frau Ministerin, nachdem die Statuten des Deutschen Ordens von den Familiaren „Mitarbeit“ und „Einsatz für den Orden im öffentlichen Leben“ fordern, frage ich Sie, welche Verpflichtungen Ministerpräsident Dr. Stoiber bei seinem Eintritt in das Familiareninstitut des Deutschen Ordens im Jahr 1996 eingegangen ist, die in Berührung mit seinen Aufgaben und Pflichten als Ministerpräsident des Freistaates Bayern stehen, wie er diesen Verpflichtungen gegebenenfalls nachgekommen ist und worin seine Verdienste um den Deutschen Orden bestanden, nachdem der Deutsche Orden als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft fordert, dass sich die betroffenen Personen um den Deutschen Orden verdient gemacht haben sollen?

Frau Ministerin.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Dürr, wie in der Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22.12.1999 und dann in wiederholter Form auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Paulig, Dr. Dürr, Stahl und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.10.1999 ausgeführt, haben die Laienmitglieder den Deutschen Orden ideell zu unterstützen. Das bedeutet, sich zum christlichen Glauben zu bekennen und sich für die Verbreitung einer christlichen Gesinnung einzusetzen. Eine Verantwortung oder Mitbestimmung bei Einrichtungen oder wirtschaftlichen Aktivitäten der Brüderprovinz des Deutschen Ordens ist damit aber nicht verbunden. Eine Überschneidung mit Aufgaben und Pflichten als bayerischer Ministerpräsident kann überhaupt nicht bestehen und besteht auch nicht. Die ständigen Versuche der Opposition und insbesondere auch von Ihnen, Herr Dürr, dem Ministerpräsidenten in diesem Zusammenhang

etwas anzulasten, entbehren wirklich jeglicher sachlichen Grundlage.

Ich möchte auch ein persönliches Wort zugleich im Namen vieler Kollegen und vieler, die sich im Kabinett oder auch in anderen Parlamenten oder Regierungen, ob rot, schwarz oder grün, in karitativen Organisationen engagieren, äußern. Wir engagieren uns dort, ob Sie oder ich oder wer auch immer, deshalb, weil wir versuchen einer guten Sache zu nützen. Wenn jemand dort kriminell oder nicht nach den Satzungen handelt oder falsche Verträge abschließt, dann entzieht sich das dem Blickwinkel dessen, der versucht, eine gute Angelegenheit, eine gute Organisation zu unterstützen. Ich erinnere an die Aufgaben, die zum Beispiel im Deutschen Orden durchgeführt worden sind. Dort ging es um die Behandlung von Suchtkranken oder um Altenheime und Krankenhäuser, also um Dinge, die wir alle unterstützen würden.

Ihr Versuch, hier ununterbrochen eine Verquickung herzustellen, würde bedeuten, dass das Engagement eines jeden von uns, der karitativ ehrenamtlich in irgendeiner Organisation tätig wird, in der anschließend etwas schief geht, wobei es unter Umständen sogar kriminelle Handlungen einzelner Verantwortlicher gibt, zerstört wird.

Zusatzfrage: Kollege Dr. Dürr.

Frau Ministerin, der Versuch, den Deutschen Orden in die Reihen der karitativen Einrichtungen aufzunehmen, den ich Ihren Worten entnehmen kann, in allen Ehren – „karitativ“ ist ein bisschen anders. Aber ich habe Ihren Worten auch entnommen, der Ministerpräsident habe sich in keiner anderen außer der ideellen Weise für den Deutschen Orden eingesetzt, abgesehen von dem Brief, den er geschrieben hat. Jetzt ist meine Frage: Hat er sich oder hat sich die Staatsregierung gegenüber Banken in irgendeiner Weise über den Deutschen Orden geäußert, über dessen Solidität oder über die Folgen, die aus den Körperschaftsrechten entstehen?