Schade, sagen Sie. Soll ich es tun? –, die in der politischen Auseinandersetzung eine Rolle gespielt haben. Im Übrigen verweise ich auf den schriftlichen Untersuchungsbericht, der Ihnen vorliegt.
Beginnen möchte ich mit der Änderung der Geschäftspolitik in den Jahren 1990/91, die ein Komplex kontroverser Diskussion war. Wir haben festgestellt, dass sich nach dem Wegfall des Gemeinnützigkeitsgesetzes im Jahre 1990 neue rechtliche Möglichkeiten für unternehmerische Tätigkeiten im Bereich des Wohnungs- und Gewerbeträgerbau auch für die LWS eröffneten.
Der Anlass für diese unternehmensstrategische Entscheidung war erstens der damals gravierende Wohnungsmangel in Bayern, der zu einer Reihe begleitender Maßnahmen der Staatsregierung geführt hat. Dieser Wohnungsmangel stand deshalb allgemein auf der politischen Agenda. Man hat keine Marktanalysen und Ähnliches gebraucht, um festzustellen, dass es in Bayern Wohnungsprobleme gibt. Darauf beruhte zunächst die Entscheidung der LWS, verstärkt im Bauträgergeschäft tätig zu werden. Hinzu kam zweitens sehr bald die politische Notwendigkeit, in den neuen Ländern Aufbauhilfe zu leisten. Die LWS hat bereits 1990 an einem Architektenwettbewerb in Zwickau teilgenommen. Es gibt also keine Mär vom Aufbau Ost, wie dies die Opposition behauptet hat. Drittens sollten im Hinblick auf die unbefriedigende Ertragslage der LWS durch den Einstieg in den Trägerbau Gewinne erzielt werden, die in den Wohnungsbau reinvestiert werden sollten.
Unternehmerische und organisatorische Schwächen, die bei der LWS natürlich vorhanden waren und die der Oberste Rechnungshof festgestellt hatte, sollten durch die Einsetzung einer neuen Geschäftsführung – wie damals geschehen – behoben werden. Von dieser Geschäftsführung wurde selbstverständlich erwartet,
dass alles Notwendige veranlasst wird, um die LWS für diese zwar nicht völlig neue, aber neu akzentuierte Geschäftspolitik fit zu machen, wie dies an sich jede Firma tut, die sich neuen oder geänderten Unternehmenszwecken zuwendet. Dass dieses bei der LWS leider nicht in der notwendigen Weise geschehen ist, war eine der wesentlichen Ursachen und ein Ausgangspunkt für die späteren Fehlentwicklungen und Verluste.
Im Übrigen war die LWS nicht in einer völlig desolaten Lage wie im Nachhinein behauptet wird. Der bilanzmäßige Rückgang des Trägergeschäftes war auch in einer veränderten wirtschaftlichen Darstellung begründet, die damals im Aufsichtsrat auch erläutert wurde.
Zur Neuordnung der LWS wurden damals neben diesem bereits geschilderten Konzept verschiedene Ansätze diskutiert, etwa die Fusion der LWS mit der BLS oder eine Zusammenführung mit anderen staatlichen Baugesellschaften. Diese Konzepte kamen damals jedoch nicht zum Tragen. Das schließlich 1990 beschlossene Unternehmenskonzept änderte den Gesellschaftszweck nicht, sondern bewegte sich innerhalb der Satzung der LWS; auch dies wurde teilweise bestritten.
Zur Risikominimierung legte der damalige Innenminister Dr. Stoiber nach vorausgehenden Differenzen zwischen dem Innen- und dem Finanzministerium, wie mit dem damaligen Finanzminister Dr. Freiherr von Waldenfels, mit Schreiben vom 22. Januar 1991 fest, dass der LWS zum Wohnungsbau nur der so genannte begleitende Gewerbebau erlaubt werden sollte, also weder der reine Gewerbeträgerbau noch die Grundstücksmakelei. Insofern wurde für die Tätigkeit der LWS eine deutliche Einschränkung vorgegeben. Der damalige Finanzminister, Dr. Freiherr von Waldenfels, stellte daraufhin seine Bedenken zurück, wie er im Ausschuss bekundete.
Entgegen den Unterstellungen der Opposition hat sich im Zuge der Beweiserhebung herausgestellt, dass die Entscheidungsfindung 1990/1991 und dieser Brief nicht von einer politischen Vorgabe der Spitze des Hauses determiniert waren und damals insbesondere nicht von Innenminister Dr. Stoiber forciert wurden. Vielmehr ist eindeutig bestätigt worden, dass diese Entscheidung zunächst im Haus fachlich vorbereitet wurde, weil es zwischen den beiden Häusern Differenzen gegeben hat, und dann, ähnlich wie bei anderen Vorgängen dieser Art, der Spitze zugeleitet und von dieser gebilligt wurde.
Ich möchte an dieser Stelle auch betonen: Der Oberste Rechnungshof hat in der Sondersitzung des Haushaltsausschusses am 9. September 1999 bestätigt, dass die grundsätzliche Entscheidung in den Jahren 1990 und 1991, in dieser Form in den Trägerbau einzusteigen, auch nach Ansicht des Obersten Rechnungshofes wirtschaftlich im Ergebnis offen war. Das heißt, die Frage war, was aus dieser Entscheidung letztlich gemacht wird. Es kam deshalb entscheidend auf eine qualifizierte unternehmensstrategische und organisatorische Umsetzung dieses Unternehmenskonzeptes durch die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat an. Aus der Sicht des Untersuchungsausschusses kann deshalb für deren Handeln und Fehlleistungen der damalige Innenminister
Die Ursachen der eingetretenen Verluste, insbesondere das Missmanagement in der LWS, der Zusammenbruch des Immobilienmarktes im Osten und die Abschwächung des Marktes im Westen – damals kam beides zusammen –, waren zum Entscheidungszeitpunkt nicht vorhersehbar. Die LWS hat ein ähnliches Schicksal wie viele qualifiziert geführte Privatunternehmen, die damals insbesondere im Osten ebenfalls im Bauträgergesellschaft schwere Verluste erlitten haben, erfahren.
Der zweite bedeutsame Komplex war der Tausch DASA – LWS, wozu Vorwürfe erhoben worden sind. Hierzu haben wir Folgendes festgestellt: Die damalige Veräußerung der DASA-Anteile erfolgte im Rahmen der Privatisierungspolitik der Staatsregierung nach dem Motto: nicht besitzen, sondern gestalten. Es war ein Spezifikum des damaligen DASA-Tausches, dass er auch der Abschluss der Bemühungen war, die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie neu zu strukturieren und unter eine entsprechende industrielle Führung und Verantwortung zu stellen. Zum Hintergrund dieses Tauschgeschäftes muss man wissen, dass das damals dem Freistaat Bayern eingeräumte Andienungsrecht für den Verkauf dieser Beteiligung an Daimler-Benz bereits am 31. Dezember 1995 ohnehin ausgelaufen wäre. Das heißt, insoweit war damals unabhängig von der allgemeinen Privatisierungsstrategie eine Entscheidung bezüglich der Beteiligung erforderlich. Die DASA war 1993 keineswegs, wie im Minderheitenbericht der Opposition immer wieder behauptet, ein besonders lukratives Vorzeigeunternehmen; denn zum einen hingen die DASA-Erträge von der Rendite der Daimler-Benz AG ab, die beispielsweise 1995 überhaupt keine Dividende bezahlt hat. Zum anderen musste man bei realistischer Betrachtungsweise davon ausgehen, dass die Daimler-Benz AG die spezifische, vertraglich festgelegte Dividendengarantie irgendwann kündigen würde.
Ein großer Anteil der staatlichen Beteiligungen an der DASA wurde über die Beteiligungsgesellschaft für Luftund Raumfahrtwerte durch die LfA und die LfA GV, der Gesellschaft für Vermögensverwaltung, gehalten. Ein Verkauf dieser Anteile durch die LfA selbst hätte zur Folge gehabt, dass ein steuerpflichtiger Gewinn angefallen wäre und bei der LfA eine satzungsmäßige Rücklage hätte gebildet werden müssen. Dies zu vermeiden, war der Grund für den Tausch. Dies war letztlich auch vernünftig. Die Mitwirkung an dem Tausch – auch hierüber gibt es allerlei Vermutungen – gehörte zu der satzungsmäßigen Pflicht der LfA, die staatliche Wirtschafts- und Finanzpolitik zu unterstützen, und fiel damit selbstverständlich in ihren Aufgabenbereich, unabhängig davon, ob damals bei der LfA einzelne Herren begeistert davon waren oder nicht.
Für die LfA-GV handelte es sich um eine reine Finanzbeteiligung. Sie war so konstruiert, dass die Immobilienkompetenz bei der Landesbank liegen sollte. Deshalb trägt der Vorwurf nicht, die LfA habe im Bauträgergeschäft über keine spezifischen Erfahrungen verfügt, weil dies bei Finanzbeteiligungen regelmäßig nicht der Fall ist; denn jeder, der eine Finanzbeteiligung hat, hat nicht
Wir haben ferner festgestellt, dass das Konzept dieses Tausches auf der Arbeitsebene des für die Verwaltung der Beteiligungen zuständigen Finanzministeriums entwickelt und anschließend der Spitze des Ministeriums sowie dem Ministerrat zur Billigung vorgelegt wurde.
Es gab also keine spezielle politische Vorgabe, gerade durch diesen Tausch für die Offensive Zukunft Bayern Geld zu beschaffen. Die DASA-Beteiligung hätte sinnvollerweise – ich habe das schon geschildert – völlig unabhängig von der Privatisierungspolitik der Staatsregierung im allgemeinen verkauft werden müssen. Es kann deshalb von einem Privatisierungsrausch, wie es die Opposition sieht, aufgrund dieser Situation keine Rede sein.
Nach unseren Untersuchungen besteht auch kein Zweifel daran, dass diese beiden Gesellschaften einen einander entsprechenden Wert besaßen. Der Wert der zum Tausch anstehenden Anteile des Freistaates Bayern an der LWS betrug zum damaligen Zeitpunkt nach dem Tauschgutachten rund 284 Millionen DM, der Anteil der LfA-GV an der DASA wurde mit rund 290 Millionen bewertet. Daraus ergab sich ein Spitzenausgleich von 6 Millionen. Ich betone auch hier, dass die eingeholten Wertgutachten und nicht die Bayerische Staatsregierung die Verkaufsüberschüsse oder eventuelle Erträge geschätzt und ermittelt haben. Es kann auch aufgrund der damaligen Situation überhaupt nicht davon ausgegangen werden, dass man auf diese Weise dauerhafte Erträge gehabt hätte.
Viertens will ich Bemerkungen zur Verantwortlichkeit der Geschäftsführung machen, die im Mittelpunkt der Kritik steht. Die Geschäftsführung hat seit 1990, also nachdem das neue Unternehmenskonzept beschlossen worden war, verschiedene Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Angriff genommen, die aber bis Ende der neunziger Jahre, wie wir inzwischen leidvoll wissen, nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. Dafür verantwortlich waren insbesondere die nicht gelungene, aber damals dringend notwendige Restrukturierung der LWS, das Mischmanagement der LWS in den folgenden Jahren und ab einem bestimmten Zeitpunkt der häufige Personalwechsel, der eine Kontinuität in der Geschäftsführung nicht mehr zuließ. Wiederholt wurden – das hat schon mit dem Rechnungshof begonnen – Mängel des Rechnungswesens gerügt und teilweise Verbesserungen mit Unterstützung verschiedener externer Berater angegangen. Das blieb aber im Ergebnis ohne Erfolg bis zur Eingliederung der LWS in die Landesbank. Insbesondere das Fehlen einer belastbaren Kostenrechnung und eines Controlling war für das spätere Desaster mit verantwortlich. Jeder, der weiß, welche Rolle das Controlling im Bauträgerbereich spielt, wird das ohne weiteres nachvollziehen können. Aufgrund der immer wieder positiven Einschätzungen durch die Geschäftsführung, aber auch durch die Wirtschaftsprüfer wurde lange nicht erkannt, dass die LWS dazu selbst mit externer Beratung nicht in der Lage war. Wir haben auch festgestellt, dass die Kalkulation der Projekte vielfach fehlerhaft erfolgte, Baukosten zu niedrig angesetzt wurden, die Marktprog
Auch die Wirtschaftsprüfer tragen aus unserer Sicht Mitverantwortung an dieser Entwicklung. Im Rahmen der Prüfung nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes haben die Wirtschaftsprüfer bis zum Jahresabschluss 1996 immer wieder bestätigt, dass das Rechnungswesen den besonderen Verhältnissen des Unternehmens entspricht, was faktisch nicht der Fall war. Auch die besondere Problematik der Bewertungsfragen in einem solchen Bauträgergeschäft wurde häufig nur ganz verklausuliert angesprochen. Das Ausmaß der Probleme wurde lange Zeit nicht offen dargestellt. Hinweise auf gravierende Organisationsmängel finden sich dann erst, wie ich schon sagte, später eher versteckt. Erstmals im Prüfungsbericht 1996 wurde deutlich angesprochen, dass die Innenrevision des Unternehmens nicht ausreichend ist.
Es wurde also klar versäumt, mit der Ausweitung des Bauträgergeschäfts nachhaltige spezifische Kontrollmechanismen anzumahnen. Ich würde sagen, dass sich die Feststellungen, die wir hier treffen, in die allgemeine Diskussion über die Effizienz, Aussagekraft und Belastbarkeit von Feststellungen der Wirtschaftsprüfung in Deutschland einfügen, die wir zur Zeit führen und die inzwischen zu einer Reihe von strukturellen Reformmaßnahmen und Reformvorschlägen geführt haben.
Ich komme zur Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates: Der Aufsichtsrat wurde durch die Geschäftsführung nur unzureichend, häufig verzögert über das Bauträgergeschäft, später dann auch über die Verlustentwicklung informiert. Soweit die Risiken angesprochen wurden, wurden sie gegenüber der Geschäftsführung häufig moderat dargestellt. Der Aufsichtsrat hat wiederholt versucht, durch Auswechseln der Geschäftsführung, in einem späteren Stadium durch Auswechseln der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und durch Einführung zusätzlicher Kontrollinstrumentarien – Hinzuziehung von Beratern etc. – die Defizite im operativen Geschäft zu beseitigen. Diese Korrekturmaßnahmen wurden aufgrund der Prognosen, die im Raum standen, auch der Wirtschaftsprüfer, nicht nachhaltig genug eingefordert und überwacht. Aus heutiger Sicht waren – das haben wir im Untersuchungsbericht deutlich ausgesprochen – die Kontrolldichte und die Kontrolleffizienz des Aufsichtsrats unbefriedigend und im Ergebnis, wie die Verluste zeigen, ohne durchgreifende Wirkung. Die damals ergriffenen personellen und organisatorischen Maßnahmen schlugen, wie wir heute wissen, weitgehend fehl. Der Aufsichtsrat selbst hat die Verlustentwicklung und die dramatische Entwicklung der Gesellschaft erst bemerkt, als auch die Wirtschaftprüfer dies zum Thema machten und die Verluste festgestellt wurden.
Als problematisch hat sich in dieser Hinsicht insbesondere die Aufhebung der so genannten Ein-Drittel-Regelung im Mai 1992 erwiesen, nach der bei Eigentumsmaßnahmen der LWS Baufreigaben grundsätzlich erst erfolgen durften, wenn etwa ein Drittel der vorgesehenen Einheiten veräußert waren. Das ist im Bauträgergeschäft eine Standardmaßnahme, die hier leider außer Kraft gesetzt worden ist. Die Aufhebung dieser Regelung
erfolgte zwar mit der Auflage, dass dann berichtet wird etc., aber es hat sich im Nachhinein ganz deutlich gezeigt, dass dies kein wirksamer Ausgleich war, sondern dass es ein fataler Fehler war, diese Regelung aufzuheben.
Lassen Sie mich zur Verantwortlichkeit der Gesellschafter einige Bemerkungen machen. Die Informationslage der Gesellschafter war die Gleiche wie die des Aufsichtsrates, weil die Sitzungen häufig gemeinsam stattfanden. Die Gesellschafter und damit auch die in Immobilienfragen kompetente Landesbank haben die Fehleinschätzungen der Geschäftsführung und die tatsächliche Entwicklung der Gesellschaft ebenso wie der Aufsichtsrat über einen langen Zeitraum leider nicht erkannt.
In der politischen Diskussion hat auch der Ministerratsbeschluss vom August 1994 eine wichtige Rolle gespielt. Ich will deshalb dazu einige Bemerkungen machen. Der Tagesordnungspunkt der damaligen Ministerratsberatung lautete „Neuordnung der staatlichen Beteiligungen an Wohnungsunternehmen – Konzept für eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Landeswohnungs- und Städtebaugesellschaft LWS und der Landessiedlungsbaugesellschaft BLS“. Es war immer schon die Frage, ob man die beiden Gesellschaften fusionieren soll oder nicht. In erster Linie ging es also um die künftige Unternehmensstruktur, wobei damals durchaus auch eine Privatisierung angedacht war. Der Ministerratsbeschluss konnte selbstverständlich nicht unmittelbar in die LWS hineinwirken, aber er war bindend – insofern befinden wir uns in Übereinstimmung mit dem Rechtsgutachten, das die Staatskanzlei in Auftrag gegeben hat – für Mitglieder der Staatsregierung, die dort tätig waren, und für Staatsbedienstete. Der Kabinettsbeschluss bedeutete keinen sofortigen Ausstieg aus dem Bauträgergeschäft, also keinen Baustopp. Das hat damals vernünftigerweise wohl niemand so gesehen. Er beinhaltete vielmehr – das wurde auch klar ausgesprochen – das Verbot, Spekulationsgeschäfte zu betreiben. Es war ein Gebot, den Trägerbau zurückzuführen. Das war der damalige politische Wille der Staatsregierung. Das war eine Steuerungsmaßnahme hinsichtlich der Geschäftspolitik der LWS, obwohl – das muss man auch erwähnen – zum damaligen Zeitpunkt die dramatische Entwicklung noch gar nicht bekannt war.
In diesem Sinne hat auch der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Sauter nach seiner Zeugenaussage diesen Auftrag verstanden. Allerdings war seine damalige Äußerung in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 24.10.1994, nach der die LWS ihre Geschäftstätigkeit im bisherigen Umfang fortführen werde, vor dem Hintergrund der Entwicklung der Gesellschaft natürlich in hohem Maße missverständlich. Wie der Aufsichtsratsvorsitzende bei seiner Zeugeneinvernahme erklärt, war damit aus seiner Sicht eine Fortführung auf dem bereits heruntergefahrenen Niveau und damit im Einklang mit dem Kabinettsbeschluss gemeint, was allerdings – ich habe es schon angedeutet – vor diesem Hintergrund durchaus ganz anders verstanden werden konnte.
Lassen Sie mich zur Beteiligung und dem Wissen von Innenminister und Ministerpräsident Dr. Stoiber kommen. Dr. Stoiber war weder als Innenminister noch als
Ministerpräsident in konkrete Einzelprojekte der LWS eingebunden. Er wurde in den Jahren 1997 und 1998 durch Schreiben des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der LWS über die Verluste informiert. Das Fazit dieser Schreiben war aber, dass der Fortbestand der LWS gesichert und eine schwarze Null erreichbar sei. Erst im Mai 1999 wurde Dr. Stoiber durch den Betriebsrat über die schwierige Lage der LWS unterrichtet. Alle anderslautenden Behauptungen, Vermutungen und Andeutungen, die es in diesem Zusammenhang gegeben hat, haben sich als falsch erwiesen. Dass er als Ministerpräsident mit der Gehaltshöhe eines Geschäftsführers befasst wurde, ist kein Beleg für Detailkenntnisse oder das Steuern von Vorgängen bei der LWS. Die Vorgabe von Gehaltshöhen für Geschäftsführer von Unternehmen mit staatlichen Beteiligungen war damals eine Generallinie. In diesem Zusammenhang kam es auch zu dem damaligen Gespräch zwischen dem Ministerpräsidenten und Herrn Kollegen Sauter.
Das Kabinett Stoiber hat sich im Untersuchungszeitraum dreimal mit LWS-Themen befasst. Ende 1993 stand der Tausch des DASA-Anteils der LfA gegen die Beteiligung des Freistaates Bayern an der LWS auf der Tagesordnung. Außerdem wurde Ende 1993 im Kabinett die Neuordnung der staatlichen Beteiligungen an Wohnungsunternehmen, insbesondere ein Konzept für eine vertiefte Zusammenarbeit von LWS und BLS behandelt. Im August 1994 ging es um den Ministerratsbeschluss.
Eine Rolle hat auch die Frage gespielt, wie der bayerische Haushaltsausschuss informiert worden ist. Der Haushaltsausschuss wurde am 13. Mai 1997 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Sauter und Staatssekretär Zeller über die Situation der LWS informiert. Wir sind zu der Einschätzung gekommen, dass der damalige Aufsichtsratsvorsitzende dabei die LWS als überlebensfähig bezeichnete und schwarze Zahlen in Aussicht stellte. Das war sicher eine Fehleinschätzung, aber keine bewusste Falschinformation des Parlaments, sondern gründete sich auf die Einschätzung von Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern, die er sich wiederum zu Eigen gemacht hat.
Dies zeigt, so glaube ich, auch die Tatsache, dass der Ministerpräsident damals im selben Tenor informiert worden ist. Wenn man davon ausginge, dass der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags belogen worden ist, dann müsste man davon ausgehen, dass auch der Ministerpräsident belogen worden ist. Das hat bisher noch niemand behauptet, Herr Maget.
Eine spätere Information hat dann nicht mehr stattgefunden, weil zu diesem Zeitpunkt bereits der Oberste Rechnungshof die LWS prüfte und sich der Haushaltsausschuss ohnehin anschließend mit dem gesamten Komplex im Detail befassen musste.
Lassen Sie mich einen kurzen Ausblick geben. Zur Umstrukturierung des Unternehmens wurde ein Gesellschafterwechsel durchgeführt. Die Bayerische Landesbank hat die LWS übernommen. Ich denke, es ist allge
mein so gesehen worden, dass das eine vernünftige Regelung ist, weil die Bayerische Landesbank auch in ihrer Wohnungsverwaltung große Erfahrung mit solchen Dingen hat. Sie hat auch die wirtschaftliche Kraft, um eine Sanierung durchzuführen, die nicht ad hoc exerziert wird, sondern bei der man wirtschaftlich vernünftig versuchen kann, die Dinge am Markt zu bereinigen. Die LWS ist durch die Deutsche Kreditbank übernommen worden, was auch den Mietern Sicherheit bietet. Wir können feststellen, dass das damalige Versprechen des Ministerpräsidenten, dass die Mieter nicht die Leidtragenden der LWS-Affäre sein werden, in vollem Umfang eingehalten worden ist.
Lassen Sie mich Folgendes zusammenfassend feststellen: Der damalige Innenminister Dr. Stoiber ist nach unseren Erkenntnissen nicht für die Fehlleistungen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der LWS verantwortlich, weil das neu akzentuierte Unternehmenskonzept für die LWS aus dem Jahr 1990, welches er nicht selber initiiert hat, sondern welches auf diesem Wege zur Billigung zu ihm kam, ergebnisoffen war. Dr. Stoiber war mit keinerlei spezifischen Einzelentscheidungen der LWS befasst. Er erlangte, abgesehen von den beiden Schreiben Sauter, erst im Frühsommer 1999 Kenntnis von dem tatsächlichen Ausmaß der Schwierigkeiten der LWS. Alle in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen.
Der Verkauf der DASA-Beteiligung erfolgte im Rahmen des Privatisierungskonzepts der Staatsregierung. Um finanzielle Nachteile für den Freistaat Bayern zu vermeiden, wurde vom Finanzministerium ein vorheriger Tausch vorgeschlagen und vom Ministerrat schließlich gebilligt. Alle für diese Entscheidung maßgebenden Finanzdaten und Einschätzungen wurden durch die Wirtschaftsprüfer und nicht durch die bayerische Staatsregierung ermittelt. Es bestand auch keinerlei Absicht, der LfA eine Risikobeteiligung zuzuschieben, weil die Risiken zum damaligen Zeitpunkt schlicht nicht bekannt waren. Die Rentabilität der DASA-Beteiligung war darüber hinaus nicht dauerhaft gesichert. Deshalb sind auch alle diesbezüglichen Vorwürfe, man hätte mit der DASA wesentlich mehr erwirtschaften können, haltlos.
Der Ministerratsbeschluss vom 31.08. beinhaltete keinen Baustopp, sondern ein Verbot von Spekulationsgeschäften und ein Gebot, die Trägergeschäfte zurückzuführen. Die diesbezüglichen Äußerungen des Aufsichtsratsvorsitzenden waren vor diesem Hintergrund zumindest missverständlich.
Das Desaster der LWS ist im Wesentlichen durch die nicht gelungene, aber notwendige damalige unternehmerische und organisatorische Restrukturierung der LWS, durch das Missmanagement der Geschäftsführung, aber auch in der LWS insgesamt, eine aus heutiger Sicht unzureichende Kontrolldichte und Effizienz des Aufsichtsrats, durch ein Verhalten der Wirtschaftsprüfer, die nicht klar und rechtzeitig genug auf Defizite und drohende Verluste aufmerksam gemacht haben, aber auch durch den Zusammenbruch des Immobilienmarktes im Osten und die Entwicklung im Westen entstanden.
Die Prognosen über die wirtschaftliche Zukunft der LWS durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Sauter in der Sitzung des Haushaltsausschusses haben sich leider als falsch erwiesen. Der Haushaltsausschuss ist jedoch nicht bewusst getäuscht worden. Die Sanierung der LWS unter dem Dach der Deutschen Kreditbank bietet sowohl Mietern als auch Beschäftigten Sicherheit und die Gewähr für eine möglichst wirtschaftliche Aufarbeitung der Altlastenprojekte. Die Staatsregierung hat – auch das ist wichtig und letztlich eine Lehre aus den LWS-Vorgängen – aufgrund der Erfahrungen mit der LWS die Struktur der Aufsichtsräte in staatlichen Beteiligungsgesellschaften überprüft und ein Risikomanagement, ein Frühwarnsystem eingeführt, um künftig solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, zu steuern und zu verhindern.
Das Parlament seinerseits hat infolge des LWS-Desasters seine Kontrolltätigkeit bezüglich der Beteiligungen allgemein verstärkt. Die Staatsregierung hat zugesagt, nicht nur im Rahmen des Beteiligungsberichtes, sondern auch zwischendurch und auf Anforderungen über die Entwicklung von Beteiligungen frühzeitig, ausführlich und vollständig zu informieren.
Ich bedanke mich abschließend sehr herzlich bei meinem Stellvertreter Prof. Dr. Gantzer und bei allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, die alle tatkräftig an der Wahrheitsfindung mitgewirkt haben. Ich bedaure, was parlamentarisch zu erwarten war, dass wir nicht überall zu den gleichen Bewertungen gelangt sind. Ich bedanke mich aber auch für den fairen und kooperativen Stil, der uns das Arbeiten – darin stimmen wir überein – leicht gemacht hat. Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern der Fraktionen die, um es einmal so zu nennen, als Sherpas tätig geworden sind und gute und umfangreiche Arbeit geleistet haben. Ich bedanke mich bei der Landtagsverwaltung, die uns bestens unterstützt hat.
Ich bedanke mich auch sehr herzlich bei den Vertretern der Staatsregierung im Untersuchungsausschuss, die uns in jeder Hinsicht behilflich waren und immer alle erbetenen Unterlagen übermittelt und Auskünfte gegeben haben, sodass wir die Dinge vernünftig aufklären konnten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte da beginnen, wo Kollege Dr. Bernhard geendet hat, nämlich beim Dank, einmal an Sie für die spannungsfreie Zusammenarbeit, aber auch beim Dank an unsere Mitarbeiter, an die Mitarbeiter dieses Hauses, an die Mitarbeiter der Ministerien und der Staatskanzlei. Wenn demokratische Zusammenarbeit immer so stattfinden würde, würde es sicherlich besser um unsere Demokratie bestellt sein. Ich kann nur sagen: Eigentlich ist es musterhaft gewesen, wie wir zusammengearbeitet haben, wenn wir auch, wie Sie schon festgestellt haben, zu anderen Ergebnis