Protocol of the Session on May 8, 2001

Wir haben einen ganz konkreten Gegenvorschlag gemacht – das haben Sie nicht erwähnt –, für den die SPD nicht die alleinige Urheberschaft reklamieren will. Auch CSU-Kollege Neumeier aus Garmisch-Partenkirchen hat ähnliche Vorstellungen wie wir, die er an die Öffentlichkeit gebracht hat. Nach unserem Vorschlag würden vom Prinzip der Deckungsgleichheit nicht sechs Landkreise, sondern nur drei betroffen. Der Landkreis Weilheim-Schongau könnte identisch erhalten bleiben, ebenso der Landkreis Starnberg, und Rosenheim müsste auch nichts abgeben. Das wäre in der Deckungsgleichheit um 100% besser. Auch bei der Wahlgleichheit sähe das viel besser aus. Es gäbe dann keinen Wahlkreis, der über plus 15% oder über minus 15% läge – also insoweit verfassungsrechtlich eindeutig sachgerecht. Es hat nichts mit dem Stimmkreiskandidaten von Bad Tölz-Wolfratshausen zu tun, sondern mit der Geografie und mit der dortigen Verteilung der Bevölkerung, dass ein solches Ergebnis möglich ist, wenn man nicht den Landkreis Garmisch teilt, sondern Bad Tölz-Wolfratshausen, was bis 1994 der Fall war. Wenn man diesen Zustand wieder herstellt, kann man jeweils zu 100% mehr den Verfassungskriterien entsprechen.

Sie sagen, das sei eine Spielwiese der SPD. Von jedem Parlamentarier könnte man eigentlich erwarten, dass er einen solchen Vorschlag nicht einfach abtut, sondern ihn gründlich abwägt, ihn verinnerlicht und sich letzten Endes dafür einsetzt. Der Stimmkreisabgeordnete von Bad Tölz-Wolfratshausen würde doch wohl selbst dann einen anderen Stimmkreis bekommen, wenn die Änderungen in unserem Sinne erfolgen würden.

In anderen Regierungsbezirken gibt es auch Fälle mit 20%; dabei ist überall die Situation ähnlich. Überall gab es die Vorschläge vom April 2000, die ebenfalls verfassungsgemäß waren und dem Verfassungsgrundsatz der Wahlgleichheit besser Rechnung tragen. Auch unterhalb

der Ebene der 20% gibt es manche Lösungen, die sehr hinterfragenswert sind. Die Tatsache, dass es zwischen den Landkreisstimmbezirken Ost und West in einem Landkreis im Osten Bayerns Unterschiede von annähernd 30% gibt, ist ebenfalls fragwürdig. Zudem waren auch hier zunächst andere Lösungen vorgeschlagen worden. Man sollte sich wirklich überlegen, ob das nicht sinnvoller wäre. Passau-Ost hat plus 16,8%, PassauWest minus 13,2%. Das ist derselbe Landkreis; da bestehen keine Gebietsidentitäten, und es wäre möglich, das anders zu regeln. Ähnliche Situationen gibt es in Unterfranken. So weisen die Landkreise Würzburg-Stadt und Würzburg-Land große Diskrepanzen auf. WürzburgLand hat bisher schon Gemeinden an andere Landkreise abgegeben; nun wäre es an Würzburg-Stadt. All diese Verhältnisse sind nicht verbessert, sondern verschlechtert worden und böten einen guten Boden für andere Lösungen.

Das gilt auch für München. Hier gäbe es zwar nicht im Artikel 14 einen Ansatzpunkt, jedoch im Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 118 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung. In dieser Richtung gibt es verfassungsrechtliche Ansatzpunkte in der Rechtsprechung. In einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von 1993 heißt es ausdrücklich, dass sachliche Gründe dafür sprechen können, bei der Stimmkreiseinteilung möglichst die Stadtbezirkseinteilung zu berücksichtigen. Die Stadtbezirke sind zwar keine Gemeinden, aber sie haben seit 1993 eine Entwicklung genommen, aufgrund welcher jetzt sehr viel Beständigkeit herrscht. Die Stadtbezirke sind durch den Volksentscheid von 1995 nach 1993 durch direkt gewählte Vertreter im Stadtteilgremium vertreten, haben eigene Entscheidungsrechte und bekommen jetzt auch den Anfang eines eigenen Haushalts. Seit 1993 haben sich also andere, ganz gewichtige Gesichtspunkte ergeben. Es besteht keine Notwendigkeit, Stadtbezirke zu durchschneiden – es liegen hier konkrete Vorschläge vor, von denen wir einen zur Abstimmung gestellt haben –, wie es durch den Gesetzentwurf geschieht. Als Hilfskrücke dient der Gesichtspunkt der Kontinuität. Der Gesichtspunkt der Kontinuität wird bei den anderen Vorschlägen – Kollege Rainer Volkmann hat das sehr schön aufgedröselt –, noch besser gewahrt als nach dem Vorschlag der Staatsregierung. Auch das muss berücksichtigt werden. Auch hier werden Vorgaben der Verfassung missachtet.

Fazit: Ihr ganzes Gesetz nimmt eine andere Richtung als noch die Stimmkreisreform 1993, der zugestanden wird, dass sie nach sachgerechten Gesichtspunkten gemacht wurde. Die heutige Reform missachtet die Gleichheit der Wählerinnen und Wähler, überzieht verfassungsrechtlich die Deckungsgleichheit der Stimmbezirke und kommt deswegen zu falschen und verfassungswidrigen Ergebnissen. Wir werden daher diese Frage vor dem Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen; dies zu Protokoll. Sie werden es noch bereuen, dass Sie in den vielen Diskussionsstadien nicht auf diese Gesichtspunkte eingegangen sind, sondern auf Ihre Mehrheit vertraut haben und stur durch die Debatte durch sind. In solchen Fragen sollte man nicht nur auf Mehrheiten schauen, sondern auf das große Ganze, insbesondere auf die Verfassung.

(Beifall bei der SPD)

Ich gebe bekannt, dass die Fraktion der SPD zu diesem Gesetzentwurf namentliche Abstimmung beantragt hat.

(Leeb (CSU): Das ist aber eine Überraschung!)

Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Tausendfreund das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Tage sind die Kämpfe im CSU-Haifischbecken weitgehend abgeschlossen.

(Lachen bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Freiherr von Rotenhan (CSU))

Verluste waren vorhersehbar und eingeplant. Die Wunden werden noch geleckt, nicht wahr?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es war sehr interessant zu beobachten, mit welcher Energie die Bruder- und Schwesterkämpfe in der CSU ausgefochten wurden, als ob es ums nackte Überleben ginge!

(Winter (CSU): Wie ist das bei Euch?)

Für uns war es amüsant. – Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CSU, die nun unterlegen sind, es gibt auch noch ein Leben nach dem Landtag.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Leeb (CSU): Gott sei Dank!)

Ist das kein Trost für Sie? Diejenigen, die ihren Stimmkreis mit Zähnen und Klauen verteidigt haben und auch noch in Nachbarstimmkreisen erfolgreich wildern konnten – sind diese Politiker denn nicht fast schon ministrabel?

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Das Kriterium des erfolgreichen Stimmkreiskampfes sollten Sie, Herr stellvertretender Ministerpräsident Dr. Beckstein – Herr Stoiber ist leider nicht da – –

(Zurufe von der CSU: Freilich ist er da! – Welnhofer (CSU): Er ist allgegenwärtig!)

Er sitzt heute ganz rechts außen. Herr Glück, das Kriterium des erfolgreichen Stimmkreiskampfes sollten Sie auf alle Fälle bei der nächsten Kabinettsumbildung berücksichtigen.

So eine Kabinettsumbildung kann schneller kommen, als Sie denken.

Worum geht es eigentlich bei der Stimmkreisreform? Mit dem Volksentscheid vom 8. Februar 1998 wurde die Verkleinerung des Parlaments von 204 auf 180 Abgeordnete auf Antrag des Landtags vom Volk beschlossen. Schuld ist also nicht das „neidige“ Volk, das den über

zähligen 24 Abgeordneten ihr Mandat nicht gegönnt hätte. Es handelte sich um einen Teil der Parlamentsreform, mit der die Landtagsarbeit effektiver gestaltet werden sollte. Außerdem drohte ein Volksbegehren, dessen Ziel es war, den Landtag noch weiter zu verkleinern. Diesem Volksbegehren, das gar keine schlechten Aussichten auf Erfolg hatte, wollten Sie mit der Verkleinerung auf 180 Sitze den Wind aus den Segeln nehmen. Es herrschte schließlich eine gewisse Denkzettelstimmung in der Bevölkerung.

Jedenfalls erhielt die Parlamentsverkleinerung auf 180 Sitze eine breite Mehrheit im Parlament und in der Bevölkerung. Seit sich nun Herr Beckstein und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Umsetzung der Stimmkreisreform gemacht haben, wurden die Messer gezückt und gewetzt –

(Willi Müller (CSU): Aber er lebt noch!)

als ob es keine Wahlrechtsgrundsätze und keine objektiven Kriterien in unserer Verfassung gäbe, nach denen die Stimmkreise neu hätten eingeteilt werden können. Bei diesen Wahlrechtsgrundsätzen ist die Wahlgleichheit ganz wichtig, das heißt, dass die Stimmen, die abgegeben werden, annähernd gleichwertig sind und die Stimmkreise in der Größe vergleichbar sind.

Der zweite Wahlrechtsgrundsatz besteht in der Deckungsgleichheit der Stimmkreise mit den Verwaltungsgrenzen der Landkreise und der kreisfreien Städte. Der Vorschlag von Herrn Welnhofer, dass die Reduzierung der Sitze allein über die Listenmandate erreicht werden soll, ist nur ein Manöver, um die Stimmkreiserbhöfe zu sichern. Das zeugt meines Erachtens auch von einem gestörten Demokratieverständnis, denn unser ausgeglichenes Wahlsystem, nämlich dass wir gleich viel Stimmkreisabgeordnete wie Listenabgeordnete im Landtag haben, ist richtig.

Lassen Sie mich zur Deckungsgleichheit gleich vorneweg sagen: Einige der betroffenen Stimmkreise hätten sich stärker an den Verwaltungsgrenzen der Landkreise und kreisfreien Städte orientieren können. Das trifft zum Beispiel auf das oberbayerische Oberland zu, auf welches ich noch genauer eingehen werde, ferner auf Mittelfranken und das nördliche Schwaben. Dort gibt es erhebliche Abweichungen von den Verwaltungsgrenzen.

In zwei Fällen sind Landkreise auf mehr als zwei Stimmkreise aufgeteilt, obwohl dies nicht unbedingt notwendig wäre. In Oberbayern möchte ich den Landkreis Rosenheim und in Schwaben den Landkreis Augsburg nennen. Diese Lösung findet nicht unsere Zustimmung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zum ersten, wichtigeren Punkt kommen, nämlich der Wahlgleichheit. Eine Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten um jeweils 15 Prozent vom Wahlkreisdurchschnitt hätten wir durchaus toleriert. Es gibt aber Abweichungen von deutlich mehr als 15% nach oben und nach unten. Diese sind überproportional vorhanden. Es sind keine triftigen Gründe dafür ersichtlich. In Oberbayern sind Weilheim-Schongau mit plus

22,1% zu nennen, Bad Tölz-Wolfratshausen-GarmischPartenkirchen mit plus 20,8%, Miesbach mit minus 17,9%, in Mittelfranken Ansbach-Nord mit plus 23,2%, Ansbach-Süd-Weißenburg-Gunzenhausen mit plus 22,9% und in Oberfranken Kronach-Lichtenfels mit plus 20,2%, um nur einige Beispiele zu benennen.

Leider entspricht der Gesetzentwurf nicht der Anforderung, sich allein an den objektiven Kriterien zu orientieren. Von Anfang an war ersichtlich, dass personelle Probleme der CSU auf dem Weg der Stimmkreisreform gleich mit gelöst werden sollten. Schnell wurden die Stimmkreise aufgelöst bzw. zerteilt, für die Abgeordnete der CSU nicht mehr antreten bzw. zunächst nicht mehr antreten wollten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang der Stimmkreis von Dr. Paul Wilhelm in MünchenLaim und von Herrn Böhm in Rhön-Grabfeld. Es wurden auch Stimmkreise aufgelöst, die von der SPD errungen wurden, wie zum Beispiel der Stimmkreis von Ludwig Wörner im Stimmkreis München-Altstadt. Es hat auch Stimmkreise gegeben, die schnell aufgelöst wurden, weil CSU-Abgeordnete eine schwächere Hausmacht hatten. Frau Marianne Deml muss auch noch über die Klinge springen. Das sollte ihr zu denken geben.

Lassen Sie mich zu Oberbayern kommen. Im Oberland haben wir trotz einiger Korrekturen immer noch einen regelrechten Fleckerlteppich. Der von uns geforderte Alternativvorschlag wurde von der Staatsregierung nie vorgelegt. Jetzt haben wir einen Alternativvorschlag, der sehr überzeugt, aber dennoch soll es bei der alten Lösung bleiben, denn dieser Vorschlag ginge zu Lasten des Stimmkreises von Edmund Stoiber. Die übrigen Landkreise im Oberland blieben dabei aber weitgehend unberührt. Als Argument wurde immer wieder genannt, Bad Tölz-Wolfratshausen sei jetzt ein idealer Stimmkreis. Es kommt aber nicht darauf an, wie die Stimmkreise vorher aussehen, sondern wie sie hinterher aussehen, und die Alternativlösung wäre die bessere.

Dass Sie, Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, trotz dieses schlüssigen Gegenvorschlags stur an der Aufsplitterung des Oberlandes festhalten, kann nur einem sehr einfachen Denkschema entspringen. Wer seinen Ministerpräsidenten und Parteivorsitzenden wie eine Monstranz vor sich herträgt, der darf nicht seinen heiligen Stimmkreis zerstören. Das wäre Stoiberlästerung, und auf Stoiberlästerung steht Mandatsentzug. Siehe causa Sauter.

(Beifall der Frau Abgeordneten Werner-Muggendor- fer (SPD) – Freiherr von Rotenhan (CSU): Werden Sie nicht blasphemisch!)

Lassen Sie mich zu München kommen. Es sollen zwar nicht mehr sieben Stadtbezirke durchtrennt werden, sondern nur noch vier bis fünf, wobei man einen vernachlässigen kann, weil dort kaum eine Trennung der Bevölkerung erfolgt. Es werden also vier Stadtbezirke unnötigerweise durchtrennt. Diese Durchtrennung hätte vermieden werden können. Dies wäre sehr wichtig gewesen, weil gerade in der Stadt München versucht wird, eine gewisse Bezirksidentität herzustellen und die Bezirksausschüsse mit mehr Rechten zu versehen. Es wäre nur logisch gewesen, sich bei der Stimmkreisreform weiter

hin an den Bezirksgrenzen zu orientieren. Dies ist nicht geschehen.

Politisch durchsichtig ist bei dieser Neueinteilung in München auch, dass die Stimmbezirke in der Stadtmitte, wo die rot-grünen Wahlergebnisse besser sind, nicht zu einem oder zwei Stimmkreisen zusammengefasst worden sind, sondern auf vier aufgeteilt wurden und jeweils äußere Stadtbereiche hinzukommen, um die Wahlergebnisse auszugleichen. Hier war ausschließlich Wahlarithmetik im Spiel.

In Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken und Unterfranken wären auch andere Lösungen denkbar gewesen. Die vorgeschlagenen Lösungen sind jedoch vertretbar. In Mittelfranken sehen wir das etwas anders. Hier hätten wir uns das anders vorgestellt. Wir wären eher daran gegangen, den ländlichen Bereich so zu belassen, wie er ist, und dafür in der Stadt Nürnberg eine Neuaufteilung anzustreben. Dies war unser Vorschlag, dem allerdings nicht entsprochen wurde.

Was den Vorschlag bezüglich Schwaben-Nord betrifft, so bestehen unsererseits erhebliche Bedenken. Die Aufteilung zwischen der Stadt und dem Landkreis ist unseres Erachtens äußerst ungut. Endgültig beendet sind die Kämpfe im Haifischbecken heute noch nicht.

Einmal mehr wird das Bayerische Verfassungsgericht das letzte Wort sprechen; denn viele Städte, Landkreise und Gemeinden und, wie heute verlautete, die SPD haben den Gang zum Verfassungsgericht angekündigt. Wir dürfen darauf sehr gespannt sein.

Ich glaube, ich brauche nicht dazu zu sagen, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen. Die Begründung haben Sie von mir gehört.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Beckstein.

Staatsminister Dr. Beckstein: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwölf Stimmkreise einzusparen ist nicht machbar ohne tief greifende und zum Teil auch schmerzhafte Eingriffe in gewachsene Strukturen. Es ist allen, die ein wenig Erfahrung haben, klar, dass das bei unterschiedlichen Parteien unterschiedliches Gewicht hat. Nachdem die GRÜNEN bisher nie einen Stimmkreis gewonnen haben, ist natürlich die Frage der Stimmkreiseinteilung für die GRÜNEN sehr viel weniger bedeutsam als für die CSU. Für die SPD ist, da die große Mehrheit der Abgeordneten auch nur über die Liste hereingekommen ist – ich sage das nicht abwertend, denn ich habe dasselbe Schicksal erlitten –, klar, dass man möglichst numerisch einheitliche Stimmkreisgrößen in den Vordergrund stellt, weil dies für die eigene Wahl außerordentliche Bedeutung hat.

Bei uns sind die Kolleginnen und Kollegen, die die ganz große Mehrheit der Stimmkreise haben, unmittelbar betroffen. Deswegen hat bei uns auch eine besonders intensive Diskussion stattgefunden, auch darüber, ob

man bei voller Wahrung der Wahlgleichheit nicht hätte andere Modelle finden können, Modelle, die nicht diesen Kahlschlag bei den Stimmkreisen erforderlich gemacht hätten.