Die Rindviecher stehen nicht unter psychologischem Zwang, weil sie von einem Mobilfunkeinfluss nichts wissen. Direkte signifikante Einflüsse sind feststellbar. Herr Haedke, Herr Kaul, lesen Sie die Diskussion nach. Wir sind für gesundheitliche Vorsorge auf Bundesebene. Wir sind für baurechtliche Mitwirkung und Transparenz und Information auf Landes- und kommunaler Ebene. Wir Grüne nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, wieder zu unserem eigentlichen Anliegen und auch zu mehr Sachlichkeit zurückzukommen und werde einige Erwiderungen zu den Vorrednern machen.
Lieber Kollege Hartenstein, man mag hinsichtlich der Möglichkeiten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts skeptisch sein. In der Fachwelt gibt es aber Stimmen, die ganz anders argumentieren. Gerade als jemand, der der Mobiltelefonie sehr kritisch gegenübersteht, sollte man nicht so pessimistisch argumentieren.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Dr. Runge, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Hartenstein?
Nein, denn die Kollegen von der CSU haben mich gerade aufgefordert, möglichst schnell fertig zu werden, damit wir noch abstimmen dürfen. Ich halte mich also nach Ihnen, Herr Müller; Sie haben zu stark Druck gemacht.
Zur Vorabinformation! Ich hatte meinen ersten Beitrag sehr stark darauf focussiert, dass dieses das eigentliche Anliegen des Antrags ist. Herr Kollege Hartenstein sagt, das stünde gar nicht im Antrag. Wenn ich einen Bauantrag stelle, der an die Gemeinde geht, dann ist das die Vorabinformation. Deswegen muss ich nicht noch einhundertmal „Vorabinformation“ daneben schreiben.
Liebe Kollegin Schmidt-Sibeth, der Zeitpunkt der Behandlung erklärt sich ganz einfach. Kollege Rotter und ich hatten gestern einen Termin bei der Gewerkschaft der Lokomotivführer. Deswegen haben wir gebeten, diesen Tagesordnungspunkt nicht gestern sondern heute zu behandeln. Die Causa Rosenheim und die Privilegierung sind zwei verschiedene Paar Stiefel; denn eine Privilegierung gibt es eben nur im Außenbereich, nicht im Innenbereich, was man als Kommunalpolitiker eigentlich auch wissen sollte.
Zur Ohnmacht ist zu sagen: Jeder, der im Bauausschuss sitzt, weiß, wie dort gefeilscht wird, wie dort gegeben und genommen wird, und zwar auch bei genehmigungspflichtigen Punkten – wobei „Genehmigungspflicht“ der falsche Ausdruck ist. Eigentlich heißt es: Das gemeindliche Einvernehmen ist herzustellen. Genehmigungsbehörde ist nämlich, wie wir alle wissen, das Landratsamt.
Kollege Rotter hat mit Bezug auf die in den letzten Jahren vorgenommenen Baurechtsnovellen gemeint, das wäre kontraproduktiv. Herr Kollege Rotter, das vereinfachte Verfahren ist dann gegeben, wenn ein Antrag all den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Das heißt aber noch nicht, dass dann kein Bauantrag gestellt werden muss. Der Bauantrag ist trotzdem zu stellen. Der Bauantrag geht an die Gemeinde. Deswegen begründe ich jetzt noch einmal kurz unser Anliegen.
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf dafür sorgen, dass die Gemeinden vorab informiert werden. Wir haben ja auch einen Vorstoß in Richtung Berlin unternommen. Das Gleiche wird auch im Landtag gespielt. In der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung gibt es den § 7. Bisher steht in ihm als Frist nur zwei Wochen, innerhalb derer die zuständige Behörde – bei uns ist das das Landratsamt – informiert werden muss. Wir hätten gerne 12 Wochen und hätten auch gerne, dass gleichzeitig die Gemeinden informiert werden. Das, was wir heute vorhaben und zur Abstimmung stellen, würde genau das gleiche Problem erschlagen. Deswegen bitte ich Sie noch einmal um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will einerseits die Debatte nicht verlängern, aber andererseits deutlich machen, dass das Problem, das die GRÜNEN heute vortragen, nicht über das Baurecht gelöst werden kann. Ich möchte deswegen meine Rede zu Protokoll geben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung, die auf Wunsch der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in namentlicher Form erfolgen soll. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/4405 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 14/5968 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden; hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird noch schnell ermittelt, damit ich es bekanntgeben kann. Die weiteren Tagesordnungspunkte werden auf die nächste Sitzung verschoben, weil wir nur bis 12.30 Uhr eingeladen haben. Ich habe noch eine Reihe von Bekanntgaben zu machen und bitte Sie deshalb, die Plätze einzunehmen.
Der Tagesordnungspunkt 19 der Antragsliste, das ist der Antrag der SPD zum Ausbau des S-Bahn-Netzes in der
Beim Tagesordnungspunkt 13 der Antragsliste wird die Listennummer 74, das ist der Antrag des Abgeordneten Hartenstein auf Drucksache 14/5486, betreffend „Geschosse aus abgereichertem Uran (DU-Geschosse); keine Lagerung in der Bundesrepublik Deutschland“ auf das nächste Plenum verschoben.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 24 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass die CSUFraktion anstelle von Herrn Staatsminister Eberhard Sinner Herrn Kollegen Gerhard Eck als Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten benannt hat. Anstelle von Herrn Gerhard Eck wurde Herr Kollege Hermann Leeb als Mitglied im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts– und Parlamentsfragen bestimmt. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich bekannt, dass eine Reihe von Anträgen für erledigt erklärt wurde. Im Einzelnen verweise ich auf die vorliegende Aufstellung
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich auch noch bekannt, dass anstelle von Herrn Kollegen Dr. Hahnzog Frau Kollegin Bärbel Narnhammer im März zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden der Datenschutzkommission gewählt worden ist. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Wir müssen noch einen Augenblick warten, bis das Ergebnis ermittelt wurde.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/4405 bekannt. Mit Ja haben 13 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 118 Abgeordnete gestimmt. Es gab vier Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in die Osterpause. Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest. Kommen Sie gesund wieder. Ich schließe die Sitzung.