Protocol of the Session on December 13, 2000

Der Bund zieht sich hier leider Gottes zurück. Wir haben in den letzten Tagen definitiv gehört, dass sich die Bahn hier völlig herausstehlen wird.

Sie wissen, dass Minister Wiesheu schon vor einigen Wochen das Angebot gemacht hat, dass wir uns an den 6 Millionen Defizit zu beteiligen. Sie wissen weiterhin – das ist einmalig, und da sehen Sie den guten Willen des Freistaats Bayern –, dass wir gesagt haben: Wir beteiligen uns sogar noch höher. Wir übernehmen diese 6 Millionen in den nächsten beiden Jahren, bis das Ganze Pendolino-Neukonzept steht. Der Bund bzw. die DB AG reagiert darauf nicht.

Ich darf ein weiteres sagen. Das, was ich in meiner Antwort gesagt habe, wird, glaube ich, am heutigen Tag und wurde am gestrigen Tag von den SPD-Verkehrsministern in den jeweiligen Landesparlamenten widergegeben.

Wie der Bund und die Bahn sich entgegen allen sonstigen Versprechungen verhält, können Sie als aufmerksame Leserin des Pressespiegels daraus entnehmen, dass am vorigen Freitag auch die zur SPD gehörende Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein ihren heftigen Unmut darüber geäußert hat, dass die DB AG ohne Ankündigung etwa die Intercity-Linie nach Kiel einstellen will, möglicherweise auch die Interregio Linie nach Westerland, ohne dass vorher das Land kontaktiert wurde.

Es geht also nicht nur uns in Bayern so, sondern alle Landesregierungen werden von der DB AG, vom Bund, derzeit genauso behandelt. Hier kann es nur ein gemeinsames Interesse der Länder gegenüber dem Bund geben. Das werden wir durch das Einreichen eines entsprechenden Antrags im Bundesrat thematisieren und heftig fordern.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Frau Scharfenberg.

Herr Staatssekretär, sind nicht auch Sie meiner Meinung, dass der Bund hier überhaupt nicht in das operative Geschäft der DB AG eingreifen darf – laut Bahnreformgesetz – und dass zum Beispiel zu dieser Interregio Linie Pläne auf dem Tisch liegen, dass die Preise, zu denen jetzt wirtschaftlich gefahren werden kann, zum Beispiel von einem ausländischen Unternehmen übernommen werden sollen? Das müsste zusammen mit Ihnen passieren, weil der Interregio auch den Nahverkehr bedient und dieses Konsortium dann den definitiven Nahverkehr bedienen will. Wäre es also nicht an der Zeit, sich an einen Tisch zu setzen und zu sagen: Diese Fakten müssen auf den Tisch gelegt werden für alle Parteien, auch die Oppositionsparteien? Ich sitze im Ausschuss und habe darüber überhaupt keine Informationen. Ist es nicht an der Zeit, dass so etwas passiert?

Frau Kollegin, ich möchte klar und deutlich sagen: Erstens. Wir haben bisher die Fakten nicht. Es sind Ankündigungen vorhanden, aber noch keine Fakten und kein durchlaufendes Konzept. Zweitens. Hier im Hause ist zu Recht – der Kollege Willi Müller weiß das – in einer der letzten Fragestunden das Thema des attraktiven Wagenmaterials diskutiert worden. Es ist darüber Klage geführt worden, dass in Ost- und Nordbayern das Wagenmaterial nicht so ist, wie es sein sollte, damit eine zusätzliche Attraktivität für die potenziellen Benutzer hier hervorgerufen wird. Wir legen Wert darauf, dass hier optimales und neues Wagenmaterial eingesetzt wird, nicht nur die Silberlinge oder die Pumawägen, sondern dass auch neue Pendolinowägen kommen.

Ich habe aufgrund der bisherigen Gespräche die große Befürchtung, dass das Wagenmaterial der von Ihnen zitierten ausländischen Firmen, das angeboten wird, weitaus schlechter ist als der derzeitige Bestand. Das kann und darf es nicht sein. Wenn, dann wollen wir besseres, leistungsfähiges, sicheres, kunden- und servicefreundliches Wagenmaterial in Nord- und Ostbayern haben, damit auch Sie bequem von Laaber nach München in die Sitzung fahren können.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich bitte nun das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Gesundheit. Frau Staatsministerin, bitte. – Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Schweiger.

Wer trägt die Finanzierung der beschlossenen Maßnahmen sowohl in Berlin als auch in Bayern zur Bekämpfung der Rinderseuche BSE?

Frau Präsidentin, sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen. Ich darf Ihre Anfrage, Frau Kollegin Schweiger, wie folgt beantworten:

Mehrkosten entstehen durch das gesetzliche Verfütterungsverbot von Tiermehl und die flächendeckende Einführung des BSE-Tests für alle Schlachtrinder über 30 Monaten.

Das generelle Verfütterungsverbot von Tiermehl hat natürlich erhebliche finanzielle Auswirkungen zur Folge. Bis zum In-Kraft-Treten des Verfütterungsverbots am 2. Dezember 2000 konnten die aus Schlachtabfällen und gefallenen Tieren hergestellten Tiermehle und Tierfette verkauft werden. Die Verkaufserlöse betrugen durchschnittlich ca. 42 Millionen Mark pro Jahr. Seit dem 2. Dezember 2000 werden Tiermehle und Tierfette aufgrund des veränderten Absatzmarktes überwiegend verbrannt. Dies führt zu zusätzlichen Kosten in Höhe von insgesamt 76 Millionen Mark jährlich.

Im Bereich „verwertete Schlachtabfälle“ können die Kommunen etwa 650 Millionen DM über kostendeckende Gebühren refinanzieren. Im Bereich der gefallenen Tiere rechnen wir mit Mehrkosten in Höhe von etwa 20 Millionen DM. Diese Kosten werden zu je einem Drittel von der Bayerischen Tierseuchenkasse, den beseitigungspflichtigen Kommunen und dem Staat getragen. Eine Kompensation dieser Mehrkosten durch Gebühren ist nicht möglich. Weitere Mehrkosten entstehen infolge erhöhter Aufwendungen für die Futtermittelbeschaffung, da die tierischen Proteine durch pflanzliche Proteine ersetzt werden müssen.

Frau Kollegin, eine abschließende und verlässliche Beantwortung der Frage, wer die finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen zu tragen hat, ist leider im Moment nicht möglich. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sind noch viele Fragen ungeklärt. Hinzu kommt, dass sich in der gegenwärtigen Situation die zukünftige Entwicklung des Rindfleischmarktes nicht abschätzen lässt. Die Staatsregierung setzt sich mit größtem Nachdruck für eine gerechte Verteilung der finanziellen Belastungen ein. Deshalb haben die Länder die Bundesregierung zu Recht aufgefordert, sich an den zusätzlichen Kosten maßgeblich zu beteiligen. Verbindliche Finanzierungszusagen der Bundesregierung bestehen derzeit nicht. Ein erstes Gespräch zwischen der Bundesregierung und den Ländern am vergangenen Mittwoch hat diesbezüglich noch zu keinen Ergebnissen geführt. Ein zweites Gespräch findet heute in Bonn statt. Die Durchführung des BSE-Tests bei Schlachtrindern über 30 Monate ist eine amtliche Untersuchung im Sinne des Fleischhygienerechts. Die Kosten der Untersuchungen belaufen sich auf ca. 200 DM pro Tier. Wir gehen aber davon aus, dass sich die in Zukunft zunehmenden Tests auf den Preis positiv auswirken und dass dadurch die Untersuchungen letztlich billiger als 200 DM werden. Ich muss aber auch deutlich machen – dies habe ich bereits am 28. November 2000 vor diesem Hohen Haus zum Ausdruck gebracht –, dass es diese zusätzliche Sicherheit nicht zum Nulltarif geben wird. Deshalb halte ich es für richtig, wenn der Verbraucher etwas mehr bezahlt. Wir müssen dem Verbraucher dafür klar machen, dass hochwertige Nahrungsmittel mehr Geld kosten. Dieses Bewusstsein muss der Verbraucher in Zukunft stärker entwickeln, als dies heute der Fall ist.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Schweiger.

Frau Staatsministerin, Sie haben in ihrer umfassenden Antwort bereits angedeutet, dass die künftige Finanzierung beziehungsweise Verteilung der Kosten jetzt nicht ohne weiteres erkennbar ist. Daher meine Frage: Wie kann sichergestellt werden, dass die stark gestiegenen TBA-Kosten und die Kosten für die BSE-Tests nicht einseitig zulasten der Landwirtschaft gehen, nachdem die Landwirte in dieser Richtung bekanntlich ohnehin schon viele Lasten zu tragen haben?

Frau Ministerin.

Frau Staatsministerin Stamm (Sozialministerium) : Frau Kollegin, mir wäre es natürlich viel lieber, wenn ich Ihnen schon heute genau sagen könnte, wie sich die Last der Finanzierung aufteilt. Ich gebe Ihnen selbstverständlich insofern Recht, als die Kosten nicht einseitig zulasten der Landwirtschaft gehen können. Ich glaube aber, Sie werden mir auch darin Recht geben, dass die Kosten nicht einseitig zulasten des Freistaates Bayern gehen können. Die derzeitige Situation ist in erster Linie weder auf Bayern noch auf Deutschland zurückzuführen, sondern das Thema „BSE“ wurde in der Vergangenheit vom Vereinigten Königreich, von der Europäischen Gemeinschaft und vor allem von der Kommission viel zu leichtfertig angegangen. Insofern setzen wir uns als Bayerische Staatsregierung für eine gerechte Lastenverteilung ein. Aber diese gerechte Lastenverteilung wird natürlich nur bedeuten können, dass sowohl die EU als auch der Bund bereit sind, sich an den Kosten zu beteiligen.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Schweiger.

Meine nächste Frage betrifft die Verleihung des QHB-Siegels, das in Bayern dem Verbraucher eine große Sicherheit bietet: Wie soll zukünftig in Bezug auf die BSE-Untersuchungen das QHB-Siegel eingesetzt werden?

Frau Ministerin.

Frau Staatsministerin Stamm (Sozialministerium) : Frau Kollegin Schweiger, derzeit werden die Qualitätsund Prüfbestimmungen für QHB dahingehend überarbeitet, dass nur noch negativ getestete Rinder in das QHB-Programm aufgenommen werden können. Aber momentan sind wir aufgrund der bundesrechtlichen Vorschriften verpflichtet, zunächst alle geschlachteten Rinder zu testen, die älter als 30 Monate sind. Man muss natürlich auch Verständnis dafür haben, dass wir, wenn über Nacht eine solche Größenordnung von Tests eingeführt wird, bei den Tests zunächst Engpässe haben. Wir müssen aber in dieser Woche und vor allem in der nächsten Woche sicherstellen, dass alle geschlachteten Tiere ab dem dreißigsten Monat getestet werden kön

nen. Selbstverständlich testen wir auch die unter 30 Monate liegenden Tiere. Die geplanten Änderungen der Qualitäts- und Prüfbestimmungen werden dazu führen, dass auch jüngere Schlachtrinder vor Aufnahme in das QHB-Programm mittels BSE-Tests untersucht werden müssen; dieses ist Voraussetzung.

Letzte Zusatzfrage.

Frau Schweiger (CSU) : Ist der Staatsregierung bekannt, dass Frankreich bereits seit 1997 eine so genannte Verbraucherabgabe für Fleisch erhebt, welche vom Lebensmittelhandel und von den Metzgereien getragen wird und zur Beseitigung des Risikomaterials vorgesehen ist? Kann es sich die Staatsregierung vorstellen, bei uns eine ähnliche Regelung einzuführen und die Mehrwertsteuer auf Qualitätsfleisch zugunsten der Landwirte zu unterstützen?

Frau Ministerin.

Frau Staatsministerin Stamm (Sozialministerium) : Frau Kollegin Schweiger, der Staatsregierung ist bekannt, dass es in Frankreich eine entsprechende Abgabe gibt. Allerdings sind wir der Auffassung, dass Steuererhöhungen nicht zur Finanzierung gruppenbezogener Kompensationsmaßnahmen erfolgen sollen.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Odenbach.

Frau Staatsministerin, nachdem die Staatsregierung erklärt hat, dass Bayern für die BSETests gerüstet sei und dass die notwendigen Untersuchungen landesweit in vollem Umfang durchgeführt werden könnten, frage ich Sie: An welchen Orten und in welchen Kapazitäten stehen nach Ihrer Einschätzung landesweit Möglichkeiten für die Untersuchung von Rindern auf BSE zur Verfügung, da der Leiter des Bamberger Schlachthofes nach seinen Aussagen in Bayern bisher kein Labor gefunden hat, das für seinen Bereich solche Test durchführen kann?

Frau Ministerin.

Frau Staatsministerin Stamm (Sozialministerium) : Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Odenbach, ich darf Ihre Anfrage wie folgt beantworten: Ende der 49. Woche, also letzte Woche, gab es in Bayern neben den beiden Landesuntersuchungsämtern für das Gesundheitswesen Nordbayern und Südbayern insgesamt 14 nichtstaatliche Laboreinrichtungen, die über die erforderlichen Genehmigungen für die Durchführung von BSE-Schnelltests verfügen. Die theoretischen – ich sage bewusst: theoretischen – Gesamtkapazitäten aller Untersuchungsstellen betrugen etwa 8000 BSE-Schnelltests pro Woche.

Aufgrund der nach Bekanntwerden des ersten BSE-Falls in Schleswig-Holstein am 24.11.2000 dramatisch zurückgegangenen Nachfrage nach Rindfleisch auf etwa

30 bis 40% war zu erwarten, dass die amtlich zu untersuchenden Schlachtrinder – Rinder über 30 Monate – in vollem Umfang und die im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle zu untersuchenden Rinder – unter 30 Monate – voraussichtlich weitgehend auf BSE untersucht werden können.

Herr Kollege, richtig ist, dass bei der Suche nach freien Laborkapazitäten in der 49. Kalenderwoche vereinzelt Schwierigkeiten aufgetreten sind. Gründe hierfür waren logistische Probleme, wie beispielsweise die Nichteinhaltung von Zusagen oder zeitlichen Absprachen zwischen Schlachtstätten und Laboreinrichtungen.

Darüber hinaus haben einige private Labore auch Untersuchungsaufträge aus Baden-Württemberg angenommen. Ich kann den privaten Laboren nicht vorschreiben, von wem sie Untersuchungsaufträge annehmen. Deshalb waren Kapazitäten für bayerische Schlachtstätten blockiert. Die Lieferfirmen der Testkits waren aufgrund der nicht vorhersehbaren großen Nachfrage noch nicht in der Lage, dieser sofort nachzukommen. Ich denke, auch das ist verständlich. Es war nicht so, dass alle Testkits auf dem Markt gewesen sind; die Lieferfirmen hatten auch ihre Probleme.

Das Gesundheitsministerium und die von diesem eingerichtete Koordinierungsstelle beim Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Nordbayern trugen dazu bei, dass nahezu jeder Betrieb eine Untersuchungsmöglichkeit auf BSE in Bayern fand. Im Wesentlichen gelang es den Schlachtstätten bzw. den Ausführungsbehörden des Fleischhygienerechts, selbst entsprechende Laborkapazitäten zu finden. Dem Ergebnis einer Umfrage bei der bayerischen Veterinärverwaltung zufolge lag der Rückgang der Schlachtzahlen in der 49. Kalenderwoche ganz überwiegend an der mangelnden Nachfrage nach Rindfleisch und nur in Einzelfällen an einer Unsicherheit über Testkapazitäten. Lediglich der Schlachthof Bamberg teilte mit, wegen nicht zugesagter Untersuchungsmöglichkeiten ab 6. Dezember 2000 keine über 30 Monate alten Rinder geschlachtet zu haben. Offensichtlich war die zuständige Behörde – das ist nämlich die Stadt Bamberg und nicht der Freistaat Bayern – von einer Kapazitätenzuteilung durch die Koordinierungsstelle ausgegangen. Nach unseren Informationen ist das Problem dort zwischenzeitlich behoben. Übereinstimmend wurde jedenfalls mitgeteilt, dass keine Fälle bekannt geworden sind, in denen geschlachtete Tiere nicht beprobt werden konnten.

Seit dieser Woche – ich habe von der letzten Woche gesprochen, jetzt rede ich von dieser Woche – werden in der Hauptstelle des Landesuntersuchungsamtes Nordbayern in Erlangen weitere Untersuchungskapazitäten bereitgestellt. Auch vier weitere nichtstaatliche Laboreinrichtungen in Oberfranken, nämlich in Hof, haben inzwischen die erforderlichen Genehmigungen für die Anwendung des BSE-Schnelltests erhalten und werden in wenigen Tagen ihre Arbeit aufnehmen können.

Aufgrund der sich abzeichnenden Verbesserung der Logistik sowohl bei der Testkit-Lieferung als auch in der Zusammenarbeit zwischen Schlachtstätten und Laboreinrichtungen ist davon auszugehen, dass Schwierigkei

ten bei der Suche nach freien Laborkapazitäten allenfalls in geringem Umfang auftreten und durch Mitwirkung der Koordinierungsstelle einer Lösung zugeführt werden können.

Zusatzfrage: Herr Kollege Odenbach.

Frau Staatsministerin, nachdem das Problem offenbar weniger darin besteht, dass das Fleisch geschlachteter Tiere nicht untersucht werden kann, sondern vor allem darin besteht, dass Tiere nicht geschlachtet werden können und dadurch ein ungeheuerer Druck entsteht und Belastungen der Landwirtschaft inzwischen deutlich werden, frage ich: Welche Hilfe sieht die Bayerische Staatsregierung für diejenigen Mäster vor, die auf schlachtreifem Vieh sitzen bleiben und in ihrer Existenz bedroht sind, und welche Hilfen gibt es für die Schlachthöfe, die beträchtliche Einnahmeausfälle erlitten, da nicht geschlachtet werden konnte?

Frau Staatsministerin.

Frau Staatsministerin Stamm (Sozialministerium) : Herr Kollege, Sie waren sicher auch schon anwesend, als ich die Anfrage von Frau Kollegin Schweiger beantwortet habe, als es um die Finanzierungsfrage gegangen ist. Ich bitte herzlich darum und empfehle Ihnen vor allem als Kollege der Opposition im Bayerischen Landtag, auch einmal an die Verantwortlichkeiten zu denken. Wenn es marktentlastende Maßnahmen gibt – das, wenn überhaupt, kann nur das Thema sein –, wenn Sie das ansprechen, was ich Frau Kollegin Schweiger beantwortet habe, dass wir nämlich hoffentlich in den nächsten Wochen bei der Bewältigung der Folgen ein Stück mehr Kopf bewahren, und wenn es richtig ist, dass die Folgen nicht einseitig zulasten der Landwirtschaft gehen können, dann, Herr Kollege, ist es genauso richtig, dass nicht allein der Freistaat Bayern gefordert ist,

(Beifall bei der CSU)

sondern dass wir vonseiten des Freistaates Bayern zunächst einmal hören müssen, wozu denn in erster Linie die EU bereit ist. Wenn ich jetzt höre, dass die EU eventuell Rinder aus dem Markt nehmen will, dann wird es spannend, wie die Finanzierungsfrage geregelt wird. Worüber wir heute miteinander diskutieren, ist vielleicht in dieser Minute überhaupt nicht mehr aktuell, weil wir vielleicht morgen schon wieder ganz andere organisatorische Maßnahmen auf den Weg bringen müssen. Ich kann nur empfehlen: Alle, die in diesen Tagen neue Maßnahmen beschließen, mögen sich bitte gleich dazu äußern, wie sie letztlich finanziert werden.

Marktentlastende Maßnahmen für die Landwirtschaft, wofür die Bayerische Staatsregierung ist, müssen bedeuten, dass die Kosten gerecht zwischen der EU, dem Bund und letztlich den Ländern aufgeteilt werden müssen. Deshalb kann ich nicht einseitig die Frage beantworten, was die Staatsregierung tut, sondern ich frage, was ganz konkret die EU und auch die Bundesregierung zu tun bereit sind. Wir haben im Bundesrat einstimmige Beschlüsse gefasst. Alle 16 Länder haben die

Bundesregierung aufgefordert, sich an den Kosten, die jetzt den Ländern entstehen, zu beteiligen. Herr Kollege, wir wissen bis zum heutigen Tag noch nicht, inwieweit die Bundesregierung dazu überhaupt bereit ist. Wir können also noch nicht über Zahlen sprechen. Ich lege großen Wert darauf, dass im Rahmen dieser Diskussion die Dinge so unter Dach und Fach gebracht werden, dass es keine bayerische Situation ist, sondern dass es eine Situation ist, die auf Deutschland-Ebene und innerhalb der EU geregelt werden muss.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Zusatzfrage: Herr Odenbach.