Wer uns belehren will, sollte sich auch vor Augen führen, was er uns hinterlassen hat. Die CSU war maßgeblich für die Schulden in Höhe von 1,5 Billionen DM verantwortlich. Wir müssen den Haushalt jetzt auf Bundesebene sanieren.
Herr Dinglreiter versucht zu erklären, was mit welchen Geldern finanziert worden ist. Sie sollten so ehrlich sein und den Menschen sagen, wie hoch der Anteil der Mineralölsteuer an einem Liter Benzin heute ist. Dieser beträgt 1,10 DM. Sie müssten dann sagen, dass 72 Prozent von dieser Mineralölsteuer auf die Politik der CSU zurückgeht. Das waren Sie von der CSU.
Das waren Sie. 72% der Mineralölsteuer haben Sie zu verantworten. Da dürfen Sie den Menschen nicht etwas anderes sagen.
Herr Dinglreiter, Sie sollten es zugeben, dass die Rechnungen, die Sie immer wieder präsentieren, nicht stimmen. Sie sollten zugeben, dass Sie die Mineralölsteuer zum 1. Juli 1991 um sage und schreibe 22 auf 82 Pfennig pro Liter Benzin erhöht haben. Damals haben Sie 14 Milliarden DM für den Staatshaushalt kassiert. Das waren doch Sie, meine Damen und Herren von der CSU. Zum 1. Juli 1991 haben Sie auch die Steuer auf Diesel erhöht. Zum 1. Januar 1994 haben Sie die Mineralölsteuer wiederum um 16 Pfennig pro Liter Kraftstoff erhöht.
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren von der CSU: Sie waren es bzw. waren dabei. Insofern können Sie den Menschen heute nicht vorgaukeln, Sie wären unbeteiligt gewesen, nur SPD und GRÜNE wären für Erhöhungen der Mineralölsteuer verantwortlich zu machen. Meine Damen und Herren von der CSU, wir erwarten jetzt von Ihnen, dass Sie den erfolgreichen Kurs der Bundesregierung unterstützen. Stimmen Sie im Bundesrat dem einschlägigen Gesetzentwurf zu. Denn er stellt für die Menschen in Bayern, für die Landwirte sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eine gute Lösung dar.
Rechnen wir einmal nach. Meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, für ein klassisches Beispiel ziehen wir üblicherweise denjenigen heran, der ein Jahreseinkommen von 60000 DM erzielt. Das ist ein mittleres Einkommen. Wir gehen von einer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aus, die nicht extrem ist, also 40 km. Der Betreffende arbeitet an 220 Tagen im Jahr und hat ansonsten Werbungskosten in Höhe von 200 DM im Jahr. Dieser Arbeitnehmer hatte im vergangenen Jahr bei den Fahrtkosten etwa 528 DM an Mehraufwendungen zu verkraften. Übrigens stelle ich Ihnen alle Rechnungen gerne zur Verfügung, meine Damen und Herren von der Opposition. Die geplante Entfernungspauschale würde im dargestellten Fall eine Entlastung um 165 DM bringen. Ich stelle fest: Es bliebe bei einer Mehrbelastung in Höhe von 363 DM jährlich.
Doch in Ihrem vorliegenden Dringlichkeitsantrag ist von „mehr Netto für den Pendler“ die Rede, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion. Nach Adam Riese kommt es in dem dargestellten Fall zu einer Mehrbelastung in Höhe von 363 DM pro Jahr.
Ein Zweites. Herr Kobler hat zu Recht darauf hingewiesen: Viele können die Entfernungspauschale gar nicht ansetzen. Rechnen wir also wieder. Mein neues Beispiel: ein Rentner, verheiratet, 30000 DM Rente jährlich, eine für einen Rentner angemessene jährliche Fahrstrecke von 12000 km. In dem Fall ergäben sich Mehraufwendungen für PKW-Fahrten von 450 DM jährlich, jedoch keine Entlastung durch die Entfernungspauschale. Der betreffende Rentner hätte also eine Mehrbelastung von 450 DM jährlich zu verkraften. Was bedeutet dann die Formulierung „mehr Netto“ in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion? Gar nichts! Denn unter dem Strich bleibt dem Rentner weniger von seinem Einkommen.
Es gibt aber Ausnahmen. Nehmen wir einmal einen Bahnfahrer mit einem jährlichen Bruttolohn in Höhe von 130000 DM, was durchaus nicht außergewöhnlich ist. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte soll in dem Fall 76 km betragen. Wir gehen einmal von 210 Arbeitstagen im Jahr und Werbekosten in Höhe von 1800 DM aus. Hier handelt es sich um Standardwerte, die zwischen den Ländern abgestimmt sind. Der angeführte Arbeitnehmer zahlt für seine Bahnfahrkarte 3200 DM im Jahr. Durch die Entfernungspauschale würde er um 3482 DM entlastet. Im Ergebnis: eine Entlastung um 282 DM mehr, als er ausgibt. Das ist der Irrwitz des Steuerrechts unter den Herren Eichel und Schröder!
Da soll es durch Kosten zu Einkünften kommen. So etwas habe ich noch nie gehört. So etwas in Berlin vorzulegen ist dreist; so etwas in Berlin zu verteidigen, ebenfalls.
Wir fordern ganz nüchtern – ich wiederhole es –: Weg mit der Ökosteuer! Wenn sie abgeschafft wird, brauchen wir weder Finanzreserven noch Reparaturmaßnahmen.
(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Was machen wir mit der Rentenversicherung? – Maget (SPD): Einen einzigen Alternativvorschlag hätte ich gerne! – Weitere Zurufe von der SPD)
Mittlerweile scheint es fast schon vergessen. So möchte ich an dieser Stelle daran erinnern: Zum 1. April 1999 ist die Mineralölsteuer um 6 Pfennig pro Liter erhöht worden, zum 1. Januar 2000 um weitere 6 Pfennig. In drei Wochen kommt als verspätetes „Weihnachtsgeschenk“ eine weitere Erhöhung um 6 Pfennig pro Liter Benzin. Bis zum Jahr 2001 wird sich die Zusatzbelastung der Bevölkerung, die Mehrwertsteuer eingerechnet, auf 25 Milliarden DM summieren. Zu diesem Zeitpunkt wird die Entlastung durch die so genannte Steuerreform noch keine 25 Milliarden DM betragen.
Der Hauptteil der steuerlichen Entlastung wird erst im Jahr 2005 spürbar sein. Das ist noch lange hin. Im nächsten Jahr werden den Menschen jedenfalls schon 25 Milliarden DM abgezockt werden sein. Dann dürfen sie sich immer wieder auf den 1. Januar freuen. Denn ab 2002 und 2003 dürfen sie wiederum jeweils 6 Pfennig mehr Mineralölsteuer pro Liter Benzin zahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen, ich sage Ihnen: Die Menschen werden Ihnen die Ökosteuer noch um die Ohren schlagen. Jedes Jahr soll die Ökosteuer weiter erhöht werden; letztlich wird es dadurch zu einer Mehrbelastung von 37 Milliarden DM kommen. Nun soll die Entfernungspauschale als Placebo herhalten. Den Grundgedanken einer Entfernungspauschale halte ich für gut.
Das wissen Sie doch. Sie haben doch unser Steuerkonzept gelesen. Eine Entfernungspauschale ist doch vernünftig. Dies gilt allerdings nicht, wenn ich die Menschen vorher durch eine Ökosteuer belaste und sie durch besagte Pauschale nur partiell, nicht ausreichend und falsch gesteuert entlaste.
Wie Sie wissen, erhält der Bund das gesamte Aufkommen aus der Ökosteuer. Die Entfernungspauschale müssen Bund, Länder und Gemeinden aber gemeinsam tragen. Das bedeutet erhebliche Steuerausfälle für den Freistaat Bayern. Der Bund spricht von Ausfällen in Höhe von 1 Milliarde DM. Hier rechnet Herr Eichel wieder einmal falsch. Nordrhein-Westfahlen und Bayern pflegen ihre Zahlen abzustimmen. Wir haben die richtigen Zahlen – das sage ich in aller Deutlichkeit. Wir kommen zu dem Schluss: Aufgrund dessen, was zur Ökosteuer beschlossen wurde, ist mit Steuerausfällen in Höhe von 1,7 Milliarden DM zu rechnen. Das bedeutet
108 Millionen DM jährlich an Einbußen für den Freistaat Bayern und 38 Millionen DM für die hiesigen Kommunen. Ist das gerecht, wenn das Aufkommen aus der Ökosteuer nur nach Berlin fließt und die Länder, also auch Bayern, für die Entlastungsversuche aufkommen müssen?
Jetzt kommt das Dreisteste. Herr Maget, wahrscheinlich gefällt es Ihnen: Man verknüpft die genannten Steuererhöhungen mit einer Absenkung der Mineralölsteuer auf Agrardiesel und macht sozusagen ein „politisches Paket“ daraus. Meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, diejenigen unter Ihnen, die ein schlechtes Gedächtnis haben, muss ich wiederum an Fakten erinnern: 1998 betrug die Mineralölsteuer auf Agrardiesel lächerliche 21 Pfennig pro Liter. Im laufenden Jahr sind es noch 44, für das nächste sind 57 Pfennig pro Liter vorgesehen. Nun kommt die Rettungsmannschaft im roten Feuerwehrauto daher und erklärt: Wir müssen die Steuer auf 50 Pfennig pro Liter für die Landwirtschaft und auf 47 Pfennig pro Liter für die Unterglasgärtner senken. Das sei das einzig Richtige.
Meine Damen und Herren von der SPD und von den GRÜNEN, Sie kommen mir vor wie der Feuerwehrmann, der vor zwei Jahren überall Brände gelegt hat, um sich nun beim Löschen als Held aufzuführen. Nicht anders verhalten Sie sich.
Zuerst heben Sie den Preis für Dieselkraftstoff für die Land- und die Forstwirtschaft in drei Stufen an. Jetzt ermäßigen Sie ihn und erklären das zur Heldentat. Um es ganz kompliziert zu machen, vermischen Sie diese Maßnahme mit der Einführung einer Entfernungspauschale. Dabei ist das nichts anderes als das Zusammenwerfen von Äpfeln und Birnen. Gleichwohl machen Sie ein „politisches Paket“ daraus. Wissen Sie, was das ist? Das ist der Beleg für das totale steuerpolitische Chaos in Berlin.
In aller Ruhe erkläre ich: Bayern bleibt konsequent. Wir schauen nicht auf die anderen Länder. Da gibt es keine Wiederholung der Vorgänge vom 14. Juli.
Nach unserer Auffassung gibt es eine einzige klare Linie: Weg mit der Ökosteuer! Hier wird der Steuerzahler abkassiert. Mit ihrer Abschaffung wird den Bürgern etwas Gutes getan.
Wir bleiben bei der Ablehnung der Ökosteuer und bei der Ablehnung Ihres Reparaturversuchs namens Entfernungspauschale. Das ist die klare Linie des Freistaates Bayern auch im Bundesrat.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schön, wenn man sich innerhalb kurzer Zeit eine Stellung erarbeitet hat, dass ein Raunen durch das Plenum geht, wenn man aufgerufen wird, um eine Rede zu halten.
Herr Kollege Strasser, Sie sollten mit Ihren spöttischen Bemerkungen über die Qualität der Beiträge meiner Kollegen etwas vorsichtiger sein. Es ist den Rednern der CSU-Fraktion zu verdanken, dass die Debatte über ein für eine Aktuelle Stunde relativ phantasieloses Thema noch zu einer lebendigen Diskussion geworden ist.
Meine Damen und Herren, der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Maget, stellt sich hierher und spricht davon, die CSU-Fraktion verrate die Landwirtschaft. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Er tut dies vor dem Hintergrund, dass der Bundeskanzler vor gut einem Jahr auf dem Bauerntag in Cottbus aufgestanden ist und gesagt hat: „Ihr Bauern habt uns nicht gewählt; ihr könnt uns den Buckel herunterrutschen. Wohltaten für euch sind von uns nicht zu erwarten.“
Das sagt der Städter Maget, dessen Verständnis für die Landwirtschaft sich der Jahreszeit entsprechend wahrscheinlich an der Weihnachtsgeschichte orientiert, in der bekanntlich Ochs und Eselein im Stall von Bethlehem vorkommen.
Herr Kollege Grabner hat zu Recht von einem Taschenspielertrick gesprochen. Das, was hier passiert, ist nichts anderes als ein Ausspielen der Pendler gegen die Bauern und der Bauern gegen die Pendler. Rein rechtlich gesehen stehen wir vor zwei völlig unterschiedlichen Dingen. Sie wollen, dass die Bauern mit dem spitzen Finger auf uns zeigen, weil wir nicht zugestimmt haben, als es um die Absenkung der Steuer für Agrardiesel ging. Um Ihre Ehrlichkeit herauszufordern, beantrage ich, dass wir über die beabsichtigte Absenkung der Mineralölsteuer in Ihrem Dringlichkeitsantrag separat abstimmen.