Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in Zweiter Lesung eine Änderung des Abgeordnetengesetzes. Ich will hier für alle Fraktionen im Hohen Haus einige Bemerkungen dazu machen. Die wesentlichen Schwerpunkte der Novelle sind zum einen eine Klarstellung bezüglich der Diätenkommission, ihrer Rolle und Zuständigkeit, und zum anderen die Aufnahme einer Regelung betreffend die Zulässigkeit der Beschäftigung von Ehegatten und Verwandten, die künftig nicht mehr möglich ist. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung und einen entsprechenden Vertrauensschutz für bestehende Arbeitsverhältnisse. Wir regeln die Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden von Enquete-Kommissionen, der Parlamentarischen Kontrollkommission und der Datenschutzkommission und erhöhen die erstattungsfähigen Aufwendungen für
IuK-Technik wegen der Verlängerung der Legislaturperiode, aber auch deswegen, weil die Systeme immer komplexer werden, auch was die Vernetzung anbelangt.
Die Ausschussberatungen haben drei geringfügige Änderungen ergeben: In Artikel 6 Absatz 7 Satz 2 wird das Wort „Mitarbeiter“ durch das Wort „Personen“ ersetzt. Die Änderung hat damit zu tun, dass künftig in bestimmtem Umfang auch Werkverträge zulässig sind. Das Gleiche gilt für den Austausch des Wortes „Arbeitsverhältnisse“ gegen das Wort „Verträge“ in § 2 der Novelle. Zum Dritten ist als Datum des Inkrafttretens der „1. Dezember 2000“ festgelegt worden. Wir wollen damit mehr Rechtssicherheit und -klarheit schaffen. Ich darf das Hohe Haus um Zustimmung zur Novelle bitten.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/4217 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/4801 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 14/4801. Hinsichtlich des Inkrafttretens schlage ich vor, dass § 2 Satz 1 abweichend von der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses folgende Fassung erhält: „Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2000 in Kraft.“
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der von mir vorher vorgeschlagenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Herr Kollege Hartenstein (frak- tionslos). Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Das Gesetz ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Änderung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist Herr Kollege Hartenstein (fraktionslos). Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes“.
Der Landtag hat am 18. Oktober 2000 eine Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes beschlossen. Entsprechend dem geänderten Paragrafen 33 des Bayerischen Datenschutzgesetzes ist ab dem 1. Dezember 2000 anstelle des bisherigen Beirates beim Landesbeauftragten für den Datenschutz eine Datenschutzkommission beim Landtag einzurichten. Die Übergangsbestimmung in § 6 Absatz 6 des Änderungsgesetzes sieht darüber hinaus vor, dass die bisherigen Mitglieder des Beirates beim Landesbeauftragten für den Datenschutz bis zum Ende der 14. Legislaturperiode die Aufgabe des Mitglieds der Datenschutzkommission wahrnehmen. Für ihre Bestellung und Amtszeit gelten die bisherigen Vorschriften. Damit sind hinsichtlich der bisherigen Mitglieder keine neue Bestellungen erforderlich. Lediglich über die von der SPD-Fraktion gewünschte Umbesetzung ist Beschluss zu fassen.
Die SPD-Fraktion hat vorgeschlagen, anstelle des bisherigen stellvertretenden Mitglieds, Herrn Kollegen Harald Güller, Frau Kollegin Bärbel Narnhammer als stellvertretendes Mitglied zu bestellen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wer dem Vorschlag der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Abgeordneter Hartenstein. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dem Vorschlag ist damit zugestimmt worden.
Im Rahmen der Gesetzesänderung wurde im § 33 Absatz 1 Satz 4 neu geregelt, dass für Fraktionen, die bei Anwendung des d’ Hondtschen Verfahrens nicht zum Zuge kommen, der Landtag jeweils ein weiteres Mitglied bestellen kann, auch wenn sich dadurch die vom Gesetz vorgesehene Gesamtzahl der Mitglieder erhöht.
Nachdem die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bisher nicht im Beirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz vertreten ist, ist aufgrund der Neuregelung darüber Beschluss zu fassen, ob ihr für die restliche Legislaturperiode das Vorschlagsrecht für ein weiteres Mitglied der Datenschutzkommission eingeräumt wird. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN das Vorschlagsrecht für ein weiteres Mitglied der Datenschutzkommission erhält, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der CSU, die der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Abgeordneter Hartenstein (fraktionslos). Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme in den Reihen der CSU. Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen in den Reihen der CSU. Das ist dann so beschlossen.
Von Seiten der SPD-Fraktion und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wurde vorgeschlagen, als Mitglied Frau Kollegin Christine Stahl und als deren Stellvertreterin Frau Kollegin Susanna Tausendfreund zu bestellen.
Besteht damit Einverständnis, dass ich über diese Vorschläge gemeinsam abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen. Wer den Vorschlägen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der CSU, die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Abgeordneter Hartenstein. Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist das so beschlossen.
Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt, aber es ist keine allgemeine Redestunde eingeleitet worden, Frau Kollegin Paulig.
Der Tagesordnungspunkt wird 90 Minuten Redezeit umfassen. Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst um die Beantwortung der ersten Frage. Der erste Fragesteller ist der Herr Kollege Schultz.
Sehr geehrter Herr Minister! Wie stellt sich die Staatsregierung die Finanzierung der neuen Fachhochschule in Triesdorf, Fachrichtung Ökotrophologie, vor und welche Vorleistungen werden dazu vom Bezirk Mittelfranken erwartet?
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege Hufe, zunächst darf ich sagen, – dass ich die falschen Unterlagen habe.
(Hufe (SPD): Das passiert hier öfters, dass man die falsche Antwort auf die richtigen Fragen bekommt!)
Nein, nein, ich will Ihnen gerne die richtige Antwort geben; ich habe gerade die Antwort zu der Frage bezüglich Würzburg vorliegen. Das ist wieder etwas anderes.
Also, Herr Präsident, Hohes Haus! Lieber Kollege Hufe, zunächst darf ich feststellen, dass Sie formuliert haben „neue Fachhochschule“. Wir haben in den letzten Jahren viele neue Fachhochschulen gegründet: Aschaffenburg, Hof, Amberg, Weiden, Deggendorf, Ingolstadt, Neuulm und Ansbach. Die Gründung einer neuen Fachhochschule in Triesdorf ist nicht beabsichtigt. Dort gibt es seit 1971 eine Abteilung der FH Weihenstephan. Ich nehme an, das war gemeint.
Diese Abteilung Triesdorf möchte auch keine Fachrichtung Ökotrophologie errichten. Richtig ist vielmehr, dass die TU München ihren Studiengang Ökotrophologie durch einen Studiengang Ernährungswissenschaften ersetzen will und dass die Fachhochschule Weihenstephan in Triesdorf einen Studiengang Ernährung und Versorgungsmanagement erwägt.
Für einen solchen Studiengang hat sich auch der Bayerische Landtag in seinem Beschluss vom 28. Juni dieses Jahres eingesetzt. Dazu wird derzeit das Sachverständigengutachten zur Evaluierung der Landesanstalten und der FH Weihenstephan ausgewertet, das seit diesem Monat vorliegt.
Ob die Einrichtung des Studiengangs Ernährung und Versorgungsmanagement in Triesdorf möglich ist, was er kosten könnte und welche Vorleistungen der Bezirk erbringt, kann noch nicht abschließend gesagt werden. Im Bezirkstag von Mittelfranken gibt es Überlegungen, eine Entscheidung zugunsten neuer Studiengänge in Triesdorf dadurch zu unterstützen, dass der Bezirk die erforderlichen Gebäude vorerst auf seine Kosten errichten würde.