Protocol of the Session on November 9, 2000

4,5 Tausend Anlagen in fünf Jahren, das sind täglich ungefähr 2,5 neue Anlagen, die die Anwohner und die Gemeinden in den meisten Fällen ganz plötzlich vorfinden, mit denen sie sich dann auseinandersetzen müssen und gegen die sie dann erst im Nachhinein Bedenken geltend machen können.

Das ganz große Problem bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen ist zur Zeit die Geheimniskrämerei. Der Münchner Merkur hat nicht umsonst getitelt „Atmosphäre vergiftet durch Heimlichtuerei“. Die Staatsregierung hat dies erkannt und einiges auf den Weg gebracht. Es gibt seit kurzem eine Broschüre, es gibt die Telefonsprechstunde beim LFU und den Bürgermeistern ist versprochen worden, dass sie in Zukunft rechtzeitig in der Bürgermeisterdienstbesprechung informiert würden. Das ist alles gut und richtig, aber wir meinen, dass mehr geschehen muss.

Wir sind überzeugt, dass wir mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung einen Schritt zur Lösung des Problems der Heimlichtuerei und der Geheimniskrämerei machen könnten. Uns ist bewusst, dass das Instrumentarium Bauleitplanung und Gestaltungssatzung nicht geeignet ist, die Probleme einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch den Mobilfunk – Schlagworte: thermische und nichtthermische Wirkungen – in den Griff zu bekommen. Diese Grenzwertdiskussion ist aber an anderer Stelle zu führen.

Wir meinen, dass mit dem Wegfall der Genehmigungsfreistellung für Mobilfunkanlagen bis zehn Meter Höhe zum einen mehr Öffentlichkeit und Transparenz erreicht werden kann und dass zum anderen durch die Beteiligung der Gemeinden und Anwohner Kompromisse und damit bessere Lösungen gefunden werden können.

Ein Wort noch zum Antrag. Wir wollen, dass der Artikel 63 Absatz 1 Nummer 4 der Bayerischen Bauordnung dahingehend geändert wird, dass Mobilfunkanlagen und damit im Zusammenhang stehende bauliche Anlagen nicht von der Genehmigungsfreistellung erfasst werden. Durch die Herausnahme von Mobilfunkanlagen aus der generellen Genehmigungsfreistellung wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Verbreitung von Sendeanlagen in ihrem Gemeindegebiet zu lenken und Standortalternativen zu entwickeln. Daneben halten wir die Beteiligung der Anwohner für durchaus sinnvoll.

Ich komme noch einmal kurz auf die aktuelle Situation in Bayern zu sprechen. Wir alle in diesem Hohen Haus sind dafür, zu errichtende Sendeanlagen gemeinschaftlich zu nutzen, damit wir nicht dreimal so viele benötigen als unbedingt notwendig. Zur Zeit haben wir – ich habe es schon erwähnt – 6000 Anlagen in Bayern. Davon waren lediglich 600 genehmigungspflichtig. Von diesen 600 genehmigungspflichtigen Anlagen werde gut 95% gemeinschaftlich von den Betreibern genutzt. Wenn wir uns einmal die heraussuchen, die bisher genehmigungsfrei waren, dann sind es in Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern gerade einmal 63%, die von mehreren Anbietern genutzt werden, und in Gemeinden mit unter 5000 Einwohnern arbeiten bei ungefähr einem Drittel der Anlagen mehrere Betreiber an einem Standort zusammen.

Meine Damen und Herren, diese Zahlen sind ein Beleg dafür, dass die öffentliche Auseinandersetzung und eine breite Beteiligung der Bevölkerung zu etwas führen können. Deswegen bitte ich Sie um eine intensive und aufgeschlossene Befassung mit unserem Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Schmidt-Sibeth nun das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN greift ein Thema auf, das die Bevölkerung in zunehmendem Maß beschäftigt. Die vehement anwachsende Zahl

an Mobilfunkanlagen auf hohen Dächern inmitten von Wohnbebauungen führt zunehmend zu Unbehagen, zu ernster Sorge bis hin zu heftigen Proteststürmen. Es wächst die Furcht, die von Sendeanlagen erzeugten elektromagnetischen Felder, der Elektrosmog, könnten, ohne dass es eine Möglichkeit gäbe, sich ihrem Einfluss zu entziehen, schädigende Einflüsse auf Gesundheit und Wohlergehen weiter Bevölkerungskreise haben. Wesentlich verstärkt haben sich diese Ängste seit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen, die nahezu eine Verdoppelung der Mobilfunkanlagen herbeiführen werden. Allein in Bayern ist mit der Installation von bis zu 9000 neuen Sendeeinheiten zu rechnen, wobei laut Angaben der Mobilfunkbetreiber 50 bis 70% an vorhandenen Standorten untergebracht werden können.

Dem Gesundheitsschutz dienende Grenzwertbestimmungen können nie absolut sein, sondern jeweils lediglich den neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse widerspiegeln. Deshalb müssen wir insbesondere die Ansprüche von sensiblen Personen bei der Einhaltung der Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung berücksichtigen. Die Grenzwerte müssen immer wieder auf den Prüfstand, es müssen von uns die Ängste und Sorgen einzelner Personen und der zahlreichen Bürgerinitiativen ernst genommen werden. Gebot der Stunde ist es, durch mehr Transparenz bei der Planung, durch bessere Aufklärung über Errichtung, Reichweite und Wirkung von Mobilfunkanlagen sowie durch mehr Bürgerbeteiligung auf die Sorgen einzugehen und damit zum Abbau von Ängsten beizutragen.

Ein wichtiges Anliegen meiner Fraktion ist, es immer wieder zu hinterfragen, ob es nicht Möglichkeiten und Maßnahmen gibt, noch größere Sicherheitsabstände und noch besseren Schutz gegen Wirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern zu erreichen, ohne die Benutzung von Handys grundsätzlich infrage zu stellen. Bezweifelt werden muss allerdings, ob im Sinne des verbesserten Schutzes der Bevölkerung der Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Wegfall der Genehmigungsfreiheit von Sendemasten bis zu einer Höhe von 10 Metern zielführend ist,

(Kaul (CSU): Da haben Sie Recht!)

oder ob er nicht vielmehr, ohne eine markante effiziente Wirkung zu erzielen, in populistischerweise einen zahnlosen Tiger als Problemlösung anbietet.

(Beifall bei der SPD – Kaul (CSU): Sehr gut, Frau Kollegin!)

Die grundsätzliche Ablehnung eines Standortes durch die Kommune, zum Beispiel wegen der unmittelbaren Nähe zu einem Kindergarten oder Krankenhaus, ist auch nach der beantragten Änderung der Bauordnung prinzipiell nicht zulässig und wird laut Bundestagsdrucksache 14/4202 auch vom grünen Umweltminister nicht befürwortet. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, ob die verbleibenden zwar wünschenswerten, aber doch minimalen Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Optimierung von Standorten den hohen Aufwand an Zeit, an kommunaler Verwaltungstätigkeit und an mögli

chen gerichtlichen Auseinandersetzungen rechtfertigen, oder ob es dafür nicht bessere Bedingungen gibt.

Wie die GRÜNEN selbst zugeben, können immissionsschutzrechtliche Probleme und mehr Mitwirkungsrechte letzten Endes nicht auf der Ebene des Baurechts gelöst bzw. zugestanden werden. Diese Auffassung vertritt auch der Bayerische Gemeindetag. Gelöst werden könnten die Probleme nur im Rahmen des Immissionsschutzrechts, also mittels der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung in Verbindung mit der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Die Bundesregierung hat in Vorbereitung der noch in dieser Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung neue Überlegungen und Prüfungen zugesagt.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Staatsregierung, im Rahmen der Ausschussberatungen einen Bericht vorzulegen, ob bzw. welche Maßnahmen und Möglichkeiten sich anbieten, um besseren Schutz, mehr Aufklärung und eine Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen und Bevölkerung zu erreichen.

Hinweisen möchte ich auch darauf, dass die Ausschussberatungen sinnvollerweise erst nach der am 7. Dezember 2000 vom Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen anberaumten Anhörung zu den Auswirkungen „nichtionisierender Strahlen“ beginnen sollten.

(Kaul (CSU): Richtig, sehr vernünftig!)

Ich fasse zusammen: Meine Fraktion nimmt die Sorgen und Probleme der Menschen bezüglich möglicher schädigender Wirkungen elektromagnetischer Felder nicht nur im Bereich des Mobilfunks sehr ernst. Wir müssen alles daran setzen, um durch mehr Transparenz, Aufklärung und Bevölkerungsbeteiligung Ängste abzubauen. Unser Antrag auf Einrichtung einer Clearingstelle zielt in diese Richtung. Vor allem aber dürfen wir bei allen unseren Überlegungen zur Problemlage die mögliche Gefährdung besonders sensibler oder bereits betroffener Menschen nicht außer Acht lassen und müssen uns deshalb um technisch maximal mögliche Sicherheitsabstände bemühen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Rotter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich sind auch unserer Fraktion die Ängste, die in Teilen der Bevölkerung vor dem Ausbau des Mobilfunknetzes bestehen, bekannt. Allerdings glaube ich nicht, dass der von Ihnen, Herr Dr. Runge, vorgelegte Gesetzentwurf irgend etwas zur Lösung der Probleme beiträgt. Die gegenwärtige Rechtslage ist von Ihnen bereits geschildert worden. Nach Artikel 63 Absatz 1 Nummer 4 a der Bayerischen Bauordnung bedürfen Mobilfunksendemasten bis zu einer Höhe von 10 Metern tatsächlich keiner Genehmigung.

Der Gesetzentwurf der GRÜNEN will nun durch die Herausnahme von Mobilfunkanlagen aus der generellen Genehmigungsfreistellung den Kommunen die Möglichkeit geben, im Rahmen eines dann erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens die Verbreitung von Sendeanlagen, wie es so schön in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt, in ihrem Gemeindegebiet zu lenken und Standortalternativen zu entwickeln. Daneben müssten dann natürlich auch die Nachbarn beteiligt werden. Dieser Gesetzentwurf würde daher zu einer unnötigen Verbürokratisierung des Aufbaus einer modernen technischen Infrastruktur führen.

Folge des Gesetzentwurfs wäre, durch die Verfahrenshürde der Beteiligung der Kommunen und der Nachbarn in einem Baugenehmigungsverfahren den Auf- und Ausbau von Mobilfunknetzen zu verzögern, wobei „verzögern“ noch sehr vorsichtig ausgedrückt ist. Im Hintergrund steht die anhaltende Diskussion über die ungesicherten Wirkungen elektromagnetischer Felder. Die Beteiligung von Gemeinden und Nachbarn würde einer Hysterie, die teilweise von Medien geschürt wird, Zugang zu einem baurechtlichen Verfahren verschaffen.

Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand reicht die Einhaltung bestimmter Schutzabstände aus, die in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt sind, um schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit vorzubeugen, wobei man sicher, wie schon Frau Kollegin Schmidt-Sibeth sagte, darüber diskutieren könnte, ob die Grenzwerte tatsächlich ausreichen. Das ist aber ein anderes Thema. Die damit verbundenen Probleme lassen sich mit dem Gesetzentwurf nicht lösen.

Skeptikern in den Gemeinden und in der Nachbarschaft genügen die Grenzwerte nicht. Sie versuchen mit allen Mitteln, Mobilfunksendeanlagen fern zu halten, sei es, wenn der Gesetzentwurf Gesetz würde, mittels eines rechtswidrig verweigerten Einvernehmens seitens der Kommune, sei es mittels eines Nachbarwiderspruchs oder einer Klage. Wenn die Zahlen, die Herr Dr. Runge genannt hat, ungefähr stimmen, dürfte klar sein, mit wie vielen Klagen wir rechnen müssten und welcher bürokratische und personelle Aufwand bei den Verwaltungsgerichten damit verbunden wäre.

Jeder will mobil telefonieren, aber keiner will in seiner Nähe einen Sendemast. Das Sankt-Florians-Prinzip feiert fröhliche Urständ.

(Beifall bei der CSU)

Im Übrigen entbindet die bisherige Genehmigungsfreiheit nicht völlig von der Verpflichtung zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung wurde bereits erwähnt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, durch gemeindliche Gestaltungssatzungen Einfluss zu nehmen.

Die Nachbarinteressen sind damit bisher ebenso gewahrt wie die Interessen der gemeindlichen Stadtgestaltung.

Im Umweltschutzpakt vom 23. Oktober 2000 haben sich die in Bayern tätigen Mobilfunkbetreiber gegenüber der

Staatsregierung verpflichtet, die freiwillige Vereinbarung der Mobilfunkbetreiber, den so genannten Mobilfunkpakt, fortzuführen und, soweit erforderlich, zwingend vorzuschreiben. Gegenstand des Mobilfunkpaktes ist die Kooperation der Mobilfunkbetreiber mit dem Ziel einer maximalen Umweltschonung. Das bedeutet, Sendeanlagen sind von den unterschiedlichen Netzbetreibern gemeinsam zu nutzen. Ein weiteres Ziel ist die frühzeitige Information von regionalen Planungsverbänden, Kreisverwaltungsbehörden und Gemeinden über beabsichtigte Planungen. Damit soll das, was Herr Kollege Dr. Runge als Heimlichtuerei bezeichnet hat, verhindert werden.

Die Mobilfunkbetreiber sind ohnehin bestrebt, die Mobilfunkmasten aus Kostengründen gemeinsam zu nutzen und so den Bau von Mobilfunkmasten und Antennenanlagen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Durch die Einbindung der Gemeinden lassen sich zudem frühzeitig Standortalternativen entwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies muss der Weg sein. Die Mobilfunkgesellschaften haben dies endlich erkannt. Wir haben in einem Gespräch, das der Wirtschaftsausschuss kurz vor der Sommerpause mit den Netzbetreibern geführt hat, diese Punkte gefordert. Wir hatten in diesem Gespräch den Eindruck, dass diese Botschaft verstanden wurde.

Wir sagen Ja zu der neuen Technik. Wir nehmen aber auch die Sorgen der Bürger, die wegen des Elektrosmogs um ihre Gesundheit fürchten, ernst. Diese Ängste werden jedoch durch den Gesetzentwurf nicht verringert, sondern eher verstärkt; denn wenn wir auf einmal eine Genehmigungspflicht einführen, wird jeder, der Gefahren befürchtet, annehmen, dass eine tatsächliche Gefährdung vorliegt. Es gibt jedoch derzeit keine gesicherten Erkenntnisse, dass Gefahren drohen. Durch die Einführung einer Genehmigungspflicht wird der zügige Netzaufbau nahezu unmöglich gemacht. Im Übrigen wäre es eine falsche und unehrliche Politik, einerseits Lizenzen von fast 100 Milliarden DM zu versteigern – dieses Geld wird als willkommenes Geschenk in den Bundeshaushalt übernommen – und andererseits den Aufbau der notwendigen Infrastruktur mit bürokratischen Hürden zu verhindern. Dem werden wir nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Dr. Runge darf sich noch einmal zu Wort melden, weil er vorher zur Begründung gesprochen hat. Ich weise jedoch darauf hin, dass wir uns in der Ersten Lesung befinden.

Herr Präsident, ich danke Ihnen, dass Sie mir das Wort erteilt haben. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Vorredner! Es ist schade, dass Sie an Ihren Manuskripten kleben und nicht auf das eingehen, was ich gesagt habe. Deshalb möchte ich unsere Kernbotschaft noch einmal in wenigen Sätzen darstellen. Wir meinen, dass über die Beteiligung der Gemeinden und Anwohner mehr Transparenz geschaffen wird und dadurch bessere Lösungen erzielt werden. Ich habe Ihnen das Beispiel von den wenigen zu genehmigenden Anlagen vorgetragen. Diese werden fast alle gemeinschaftlich genutzt. In

kleineren Ortschaften wird dagegen nur ein Drittel der genehmigungsfreien Anlagen von allen genutzt.

Sie haben von einer Verbürokratisierung und von Verfahrenshürden gesprochen. Meine Damen und Herren, die meisten Abgeordneten dieses Hauses sind seit vielen Jahren in der Dorfpolitik tätig und sitzen in irgendwelchen Räten. Wir wissen, was genehmigungsfrei und was nicht genehmigungsfrei ist. Für eine Pergola, einen Carport oder Zäune im Außenbereich müssen entsprechende Anträge gestellt werden. Bei Sendeanlagen in einer Höhe von neun Metern muss kein Antrag gestellt werden. Das passt einfach nicht zusammen. Deshalb meine Bitte: Wiederholen Sie nicht das, was Sie bereits im Jahr 1994 vorgetragen haben. Setzen Sie sich bei der Diskussion in den Ausschüssen mit diesem Thema auseinander.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 b

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs (Druck- sache 14/4676)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.