Sie geben den Familien auf der einen Seite das Geld, auf der anderen Seite holen Sie ihnen aber wesentlich mehr aus der Tasche heraus. Das ist keine Familienpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Herr Kollege Wahnschaffe, wenn Sie kritisieren, dass auf der einen Seite zu spät mit einer Anpassung der Einkommensgrenzen und der Anhebung des Betrages für das Landeserziehungsgeld in Bayern begonnen worden ist und auf der anderen Seite Regelungen vom Bund nicht übernommen worden sind und Sie dies im Gesetzgebungsverfahren noch rechtlich prüfen wollen, so ist dies aus meiner Sicht ein Widerspruch in sich. Auf der einen Seite berufen Sie sich auf die notwendige Kongruenz beider Systeme, auf der anderen Seite tun Sie dies nicht. Dies ist schon merkwürdig.
Ich möchte mich sehr herzlich beim Ministerpräsidenten, bei Frau Staatsministerin Stamm und bei der gesamten Staatsregierung dafür bedanken, dass es möglich war, eine solche Initiative, die beispielgebend für alle anderen Länder ist, in das Parlament zu bringen.
Während andere SPD-regierte Länder nach dem Antritt der Regierungen familienpolitische Leistungen weitgehend oder völlig abgeschafft haben, wird trotz des Diktats der leeren Kassen und des Ziels eines schuldenfreien Haushalts hier noch einmal Zusätzliches über die Anpassung der Einkommensgrenzen hinaus realisiert. Der Freistaat Bayern, die Bayerische Staatsregierung und die Mehrheit im bayerischen Parlament sind beispielgebend in der Familienpolitik in unserem Land.
Lassen Sie mich einige schwerpunktmäßige Bemerkungen zu den zu beratenden Änderungen des jetzigen Landeserziehungsgeldgesetzes machen. Ich teile ausdrücklich die Bedenken von Frau Staatsministerin Stamm, dass die Neuregelung der Budgetierung beim Bundeserziehungsgeldgesetz eine Mogelpackung darstellt und zu Lasten der Betreuungsqualität in den Familien gehen wird. Deshalb ist es folgerichtig, dass das Landeserziehungsgeld ausschließlich für das dritte Lebensjahr gewährt wird. Es ist ebenfalls folgerichtig, dass die Einkommensgrenzen analog der Bundesregelung angehoben werden. Wir müssen im Hinblick auf künftige Strukturen der Familienförderung allerdings darüber nachdenken, wie die Förderung auch für Durchschnittsverdiener noch wirksamer werden kann. Was in Berlin mit der rotgrünen Mehrheit geleistet wurde, war weiß Gott kein großer Wurf.
Die Einkommenssituation ist in besonderer Weise bei Mehrkinderfamilien häufig dramatisch schwierig. Die Kaufkraft einer Mehrkinderfamilie beträgt nicht einmal 40% der Kaufkraft eines Single-Haushalts. Es ist deshalb ein richtiges Signal, den Betrag für das Landeserziehungsgeld ab dem dritten Kind gerade für die Mehrkinderfamilien entsprechend anzuheben. Das Abstellen auf die Staatsangehörigkeit des Kindes ist eine Öffnung, die die gesellschaftliche und auch rechtliche Realität nachvollzieht und einen Bestandteil unseres Integrationskonzepts darstellt. Familien benötigen Verwaltungsvereinfachung bei der ihnen zuteil werdenden Förde
Lassen Sie mich die Bitte an das Hohe Haus richten, bezüglich der Details für die notwendige Weiterentwicklung der Familienförderung im Freistaat Bayern bei den Beratungen ein positives Klima für unsere Familien zu schaffen und nicht nach dem Motto vorzugehen, welches Bundeskanzler Schröder bei der Vorstellung seiner Ministerin Bergmann gewählt hat, als er von „Familien und sonstigem Gedöns“ gesprochen hat. Wir beweisen mit unserer Familienpolitik, dass wir die Belange unserer Familien ernst nehmen. Das wird sich auch bei diesem Gesetzentwurf zeigen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Staatsministerin! Ich möchte zunächst ein Wort an Herrn Kollegen Unterländer richten. Er glaubt, wenn er einen dritten Aufguss zum Thema Ökosteuer macht, würden seine Ausführungen richtiger. Er scheint auf den Wiederholungseffekt zu setzen, den wir schon aus der Schule kennen. Mittlerweile glaubt er schon selbst, was er sagt. Trotzdem werden seine Äußerungen dadurch nicht richtiger.
Gestatten Sie mir eine Bemerkung zu der Antwort von Herrn Kollegen Wahnschaffe auf die Frage des Herrn Kollegen Winter. Andere Bundesländer haben mitunter andere familienpolitische Leistungen.
Ich will nur klarstellen, dass andere Länder vielleicht die Gewichtung der Gelder anders vornehmen, was auch durchaus legitim ist.
Lassen Sie mich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung Stellung nehmen, in dem es um die Ausgestaltung des Landeserziehungsgeldes geht. Ich kann nicht verhehlen, dass es mich freut, dass Anpassungsleistungen, die jetzt auch auf der Bundesebene erfolgen, in das Landeserziehungsgeld aufgenommen und die Einkommensgrenzen entsprechend angepasst werden. Ich finde auch die Budgetierung und die Flexibilisierung auf Bundesebene nicht so verkehrt, weil viele Frauen – und es sind die Frauen, die den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen – wissen, dass es schwierig ist, wieder in den Beruf zu kommen. Deshalb ist der Ansatz der Budgetierung nicht schlecht. Es ist keine verwerfliche Idee, dass Frauen, die sich nur ein Jahr um ihr Kind kümmern wollen, die Chance erhalten, mehr Erziehungsgeld zu bekommen.
Ich finde es richtig – und darin sind wir uns einig –, dass eine Verwaltungsvereinfachung notwendig ist. Ich möchte ausdrücklich loben, dass es ab dem dritten Kind
mehr Landeserziehungsgeld gibt, weil wir wissen, dass insbesondere Familien mit mehreren Kindern ein Armutsrisiko haben. Dem kann zwar nicht gänzlich begegnet werden, aber es ist ein Schritt, um dieses Risiko zu mildern.
Ich möchte noch ein weiteres Lob hinzufügen, aber dann wird es auch schon bald ein Ende mit dem Loben haben. Gut ist, dass der Bezug von Landeserziehungsgeld künftig sowohl binationalen Ehepaaren als auch Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit ermöglicht wird. Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Wir würden uns aber auch wünschen, wenn Sie die Regelung des Bundeserziehungsgeldgesetzes übernommen hätten. Der Personenkreis, der jetzt wieder aus dem Bezug des Landeserziehungsgeldes herausfällt, sind vor allem die türkischen Eltern, die hier seit Jahren Steuern zahlen, hier jahrelang wohnen und sich in der zweiten und dritten Generation auf Dauer in Deutschland niedergelassen haben. Diese sortieren Sie in Ausländer der ersten und der zweiten Klasse. Sie benachteiligen die Familien, die Sie im Rahmen der Rentenpolitik und der Debatte über die Nachkommenschaft gut gebrauchen können, weil diese Familien mehr Kinder als die deutsche Ein-KindFamilie haben. Sie gehen leider den Weg der Desintegration und haben die Chance zur Integration vertan. Sie haben sich gerühmt, der Motor bei der Einführung des Bundeserziehungsgeldes und Vorreiter im Bereich des Landeserziehungsgeldes gewesen zu sein.. Das will ich Ihnen überhaupt nicht absprechen. Bei der Integrationspolitik stottert der Motor jedoch, und es ist zu befürchten, dass er gänzlich abstirbt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Damit so beschlossen.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Die Listennummer 2, das ist der Antrag des Abgeordneten Franzke betreffend „Anflüge zum Flughafen München“ auf der Drucksache 14/534, wird im Einvernehmen mit den Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt. Dieser Antrag soll erst in einer der nächsten Plenarsitzungen am 28. oder 29. November behandelt werden.
Über die Listennummern 22, 68, 70 und 71 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den nach der Geschäftsordnung jeweils der Abstimmung zugrunde zu legenden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse kein Votum
Ich lasse zunächst über die Listennummer 22, das ist der Antrag der Abgeordneten Biedefeld, Werner-Muggendorfer, Helga Schmitt und anderer (SPD), betreffend „Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe Pfingsten 1999, hier: Bericht über die Gespräche mit der Versicherungswirtschaft“, auf Drucksache 14/3410 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 14/4561 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 68. Das ist der Antrag der Abgeordneten Knauer, Siegfried Schneider, Sibler und anderer (CSU), betreffend neue Stundentafel am Gymnasium, auf Drucksache 14/3511. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 14/4636 Zustimmung der Maßgabe, dass nach den Worten: „Die Staatsregierung wird aufgefordert...“ die Worte „ohne Stellen- und Mittelausweitung“ eingefügt werden. Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist das so beschlossen.
Ich lasse über die Listennummer 70 abstimmen. Das ist der Antrag der Abgeordneten Siegfried Schneider und anderer (CSU), betreffend „Auslobung eines Bayerischen Hauptschulpreises“ auf Drucksache 14/3797. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 14/4631 Zustimmung mit der Maßgabe, dass nach den Worten „Die Staatsregierung wird aufgefordert“ die Worte „im Rahmen vorhandener Mittel“ eingefügt werden. Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das so beschlossen.
Jetzt lasse ich noch über die Listennummer 71 abstimmen. Das ist der Antrag der Abgeordneten Kaul, Guckert, Hofmann und anderer (CSU), betreffend Kooperationsmodell im Interesse der hydrogeologischen Landesaufnahme, auf Drucksache 14/3825. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 14/4623 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist diesem Antrag ebenfalls zugestimmt worden.
Gesondert lasse ich über die Listennummer 69 abstimmen. Es handelt sich hier um den Antrag der Abgeordneten Dinglreiter und anderer (CSU), betreffend „Fachkräfte für Informations- und Kommunikationstechnolo
gien, Maßnahmen im Bereich der Kammern, auf der Drucksache 14/3688. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt die Annahme des Antrags mit der Maßgabe, dass der Nummer 2 zwei neue Sätze angefügt werden. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/4560. Dagegen schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen bei seiner Mitberatung vor, dem Antrag mit der Maßgabe zuzustimmen, dass die Nummer zwei gestrichen wird. Die CSU-Fraktion hat beantragt, der Abstimmung das Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie zugrunde zu legen, allerdings mit der weiteren Maßgabe, dass in der Nummer zwei im ersten Satz nach dem Wort „IT-Berufe“ die Worte „im Rahmen der vorhandenen Ressourcen“ eingefügt werden. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich ebenfalls so abstimmen. Wer dem Antrag in der Fassung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie unter Berücksichtigung der von mir soeben vorgetragenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das ebenfalls so beschlossen.
Abweichend von der grundsätzlichen Regelung, nach der der Abstimmung über Anträge, die nicht einzeln beraten werden, die Beschlussempfehlungen der jeweils federführenden Ausschüsse bzw. die abweichenden Vorschläge des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugrunde zu legen sind, soll auf Antrag der Fraktion der CSU bei verschiedenen Listennummern über folgende abweichende Voten anderer Ausschüsse abgestimmt werden:
Listennummer 32: Antrag der Abgeordneten Gartzke, Starzmann, Biedefeld (SPD), betreffend Neue Energien für Bayerns Landwirte und Eröffnung von zusätzlichen Einkommenschancen für die Landwirtschaft – Drucksache 14/3709 – Votum des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Listennummer 34: Antrag der Abgeordneten Dr. Heinz Köhler, Gartzke, Dr. Götz und anderer (SPD), betreffend Charta der Grundrechte – Drucksache 14/3711 – Votum des mitberatenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
Listennummer 38: Antrag der Abgeordneten Sinner, Kaul, Loscher-Frühwald und anderer (CSU), betreffend Naturnahe Waldwirtschaft als Kapital für Ökokonto – Drucksache 14/3747 – Votum des mitberatenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen
Listennummer 46: Antrag der Abgeordneten LoscherFrühwald, Sinner, Ranner und anderer (CSU), betreffend Förderung von Biomasseheizwerken – Drucksache 14/3807 – Votum des mitberatenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen
Listennummer 67: Antrag der Abgeordneten Knauer, Siegfried Schneider, Nöth und anderer (CSU), betreffend neue Lehrpläne für die Gymnasien und Realschulen in Bayern – Drucksache 14/3455 – Votum des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport
Die Voten der Ausschüsse zu den übrigen Anträgen liegen Ihnen vor. Besteht damit Einverständnis, dass ich bei den Listennummern 32, 34, 38, 46 und 67 die Empfehlungen der genannten Ausschüsse, im Übrigen die Ausschussfassungen entsprechend § 132 Absätze 3 und 4 der Geschäftsordnung der Abstimmung zugrunde lege? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen. Wer hinsichtlich der Listennummern 32, 34, 38, 46 und 67 seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion in den vorher genannten Ausschüssen und in den übrigen Fällen dem entsprechenden Abstimmungsverhalten in dem jeweils federführenden Ausschuss bzw. im mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Neubestellung des Vorsitzenden, eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der EnqueteKommission „Mit neuer Energie in das neue Jahrtausend“
Die SPD-Fraktion hat mitgeteilt, dass Frau Kollegin Biedefeld aus der Enquete-Kommission ausscheidet. Ihr Nachfolger als Vorsitzender soll das bisherige Mitglied, Herr Kollege Gartzke, werden. Als neues Mitglied anstelle von Frau Biedefeld hat die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Wörner benannt, der bisher stellvertretendes Mitglied war. Neues stellvertretendes Mitglied soll Herr Kollege Boutter werden. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Besteht damit Einverständnis, dass ich über die Vorschläge der SPD-Fraktion gemeinsam abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich auch hier nicht. Dann lasse ich gemeinsam abstimmen.
Wer mit den vorher genannten Vorschlägen der SPDFraktion einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist dies ebenfalls so beschlossen.