Ein weiterer, dringend in Angriff zu nehmender Punkt ist die Gefangenenentlohnung, die jetzt zur Schadenswiedergutmachung kaum geeignet ist, obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Anpassung verlangt. Selbst wenn einzusehen ist, dass eine Aufstockung des Arbeitslohnes in dem geforderten Umfang aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, muss ich mir Gedanken dazu machen, welche Vergünstigungen oder Haftzeitverkürzungen umgesetzt werden können und ob die Krankenkassenmitgliedschaft bei Haftantritt anstelle einer Aufstockung des Arbeitslohns beibehalten werden kann. Sie werden nach diesem Gerichtsurteil nicht umhinkommen; es ist einem Strafgefangenen, der nach der Entlassung mit nichts auf der Straße steht, sehr schwierig, einen Neuanfang zu beginnen. Auch dies wäre ein wichtiger Punkt zur Resozialisierung.
An dieser Stelle möchte ich auch die existenziell wichtige Arbeit der Zentralstellen für Strafentlassenenhilfe in München, Nürnberg und Würzburg würdigen, die erste Anlaufstelle für Menschen, die nach Verbüßung der Haft entlassen werden. Die Zahlen belegen eine Zunahme bei Erstvorsprachen von 15%, das heißt, dass die Zentralstellen wirklich ausgebucht sind. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf Ihre Rede, dass Sie zwar Gott und der Welt, aber nicht den ehrenamtlichen Helfern danken, die die Strafgefangenen und die Strafentlassenen an die Hand nehmen und sich um sie kümmern.
Wir sind der festen Überzeugung, dass sich ein Mehr an Resozialisierung auf die Rückfallquoten positiv niederschlägt. Bei Kleinkriminellen, wo es mehr um kleine Eigentumsdelikte und Ersatzfreiheitsstrafen geht, frage ich mich schon, ob es sich lohnt, täglich 119 DM in einen Haftplatz zu stecken, oder ob man nicht 3597 DM monatlich für einen Sozialarbeiter ausgibt, der ihm die entsprechenden Hilfen anbietet.
Ein heikles Thema sind die ärztliche Versorgung und die Therapieangebote. Wie aus den Schreiben der Justizvollzugsanstalten hervorgeht, wird die ärztliche Versorgung sehr unterschiedlich gehandhabt. Die ärztliche Versorgung hängt vom Engagement des Arztes ab. Beim Maßregelvollzug hakt es dagegen wirklich. Hier bereitet uns die Ausstattung mit Therapieplätzen für Drogenkranke und Gewalttäter, insbesondere für Sexualstraftäter, Kopfzerbrechen. Den Rest meines Manuskripts gebe ich angesichts meiner begrenzten Redezeit zu Protokoll.
Hier muss es zusätzliche Angebote geben, gerade weil es nicht den einen Gewalttäter, sondern verschiedene Gruppen von Gewalttätern gibt, auf die individuell eingegangen werden muss; es gibt Rückfall- und Ersttäter. Hierauf ist der vorhandene Maßregelvollzug nicht einge
stellt. Im vorliegenden Haushaltsentwurf vermissen wir Antworten auf die drängenden Fragen. Deshalb können wir dem Entwurf nicht zustimmen.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, Hohes Haus! Kollege Müller hat mit Zahlen deutlich gemacht: Dieser Haushaltsentwurf bringt die Rechtspflege in den nächsten zwei Jahren voran und ist ein Weg in die richtige Richtung. Besonders freut es mich, dass verschiedene Punkte, an denen wir im Rechtsarbeitskreis der CSU, aber auch im Ausschuss gearbeitet haben, in die richtige Richtung bewegt werden konnten. Ich will drei Bereiche aufgreifen. Zum einen geht die Verbesserung im Strafvollzug durch den Neubau von Anstalten, aber auch durch das Zur-Verfügung-Stellen von Personal weiter. Schließlich ist in diesem Haushalt auch das Stellenprogramm verankert, das den Bediensteten die Chance gibt, ähnlich wie in anderen Bereichen der Staatsverwaltung, bei guten Leistungen aufzusteigen. Und dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, der auch im Bereich der Justizvollzugsanstalten honoriert wird.
Frau Kollegin Stahl, es ist unredlich, hier den Eindruck zu erwecken, als würden Staatsanwälte und Richter bei Aus- und Inländern mit zweierlei Maß messen und würde jemand schneller in U-Haft kommen, weil er Ausländer ist. Dies ist so nicht richtig. Sie müssen vielmehr den Dingen auf den Grund gehen, wobei Sie dann natürlich zu dem Ergebnis kommen, dass in diesen Fällen gerade der Haftgrund der Fluchtgefahr – wir brauchen einen Haftgrund – in mehr Fällen eröffnet ist, als bei einem Inländer mit einem Arbeitsplatz und hiesigem Wohnsitz.
Somit haben Sie bei Ausländern eine höhere U-HaftQuote. Es ist jedoch unredlich, den Eindruck zu erwecken, dass wir Ausländer erst einmal einsperren und dann weitersehen würden. Bei Ausländern sind nun einmal andere Voraussetzungen gegeben.
Wir konnten die Situation bei den Gerichtsvollziehern verbessern. Herr Dr. Hahnzog, mir ist es gleich, wer ein Gesetz verabschiedet hat. Sie sehen es aus Ihrer Sicht vielleicht anders. Wir müssen sehen, dass durch das Gesetz, mit dem die eidesstattlichen Versicherungen verlagert wurden, eine Mehrbelastung eingetreten ist. Herr Dr. Hahnzog, ich würde mir wünschen, dass Sie unabhängig davon, wer jeweils Gesetze in Berlin macht, bayerische Interessen vertreten. Das wäre Ihre Aufgabe, und Sie sollten nicht nach dem Motto handeln: Haben die unseren ein Gesetz gemacht, ist es in Ordnung, ist es aber ein älteres Gesetz, dann kann man es anprangern.
Wir haben nun einmal die Situation, dass unsere Gerichtsvollzieher stark belastet worden sind. Wir haben darüber viele Gespräche geführt. Ich denke vor allem an den Kollegen Jetz, der sich dieser Problematik auch im Ausschuss als Berichterstatter angenommen hat. Wir
haben etwas bewegt. Wir hoffen, dass die Dinge für die Gerichtsvollzieher ins Lot kommen; wir hoffen aber auch, dass die Dinge für die Bürgerinnen und Bürger wieder ins Lot kommen, denn sie haben einen Anspruch auf zügige Vollstreckung. Was nützt der schönste Titel, wenn er am Ende nicht vollstreckt werden kann.
Wir kommen mit dem Programm baj-tech 2000 weiter. Wir haben uns in den letzten Jahren immer wieder mit der EDV und der Computerausstattung der Justiz befasst. Die Mittel stehen zur Verfügung, wir können damit die Programme umsetzen. Eine moderne Verwaltung setzt den elektronischen Rechtsverkehr und die Nutzung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten voraus, was in den nächsten Jahren natürlich noch erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Soviel zu diesen drei Punkten.
Wir haben in diesem Doppelhaushalt keine zusätzlichen Planstellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen. Dafür haben wir in anderen Bereichen zusätzliche Stellen geschaffen. Ich habe den Justizvollzug und die Gerichtsvollzieher bereits erwähnt. Insgesamt stagniert die Geschäftsbelastung. Trotzdem müssen wir am Ball bleiben und in gewissen Schwerpunktbereichen durch Stellenumschichtungen oder Stellenneuschaffungen tätig werden. Ich nenne als Beispiel die Einziehung von Vermögen durch die Staatsanwälte. Dafür müssen durch Stellenumschichtungen Kapazitäten geschaffen werden. Solche Stellen sind aber auch kostenneutral, denn die Beamten, die in diesem Bereich tätig sind, bringen das Geld wieder herein, und die Vermögenseinziehung ist gerade im Kampf gegen die organisierte Kriminalität ein ganz wichtiges Mittel.
Herr Dr. Hahnzog, Sie haben rechtspolitische Themen angesprochen, die in Berlin behandelt werden. Das werde ich jetzt auch tun und zunächst einmal drei Themen davon aufgreifen. Das erste ist die Reform des Zivilprozesses, die Justizreform. Darüber haben wir uns schon öfter unterhalten. Dass diese Justizreform durchgezogen werden soll, ist für mich sachlich nicht mehr nachvollziehbar. Diese Reform erfolgt nach dem Motto: Viel Feind – viel Ehr‚. Es gibt keinen ernstzunehmenden Praktiker, der diese Reform für gelungen hält.
Herr Eylmann ist kein Mann aus der Praxis, um es einmal vorsichtig zu sagen. Die Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte, die Standesvertretungen der Rechtsanwälte und die Mehrzahl der Landesjustizverwaltungen sind aus fundierten Gründen gegen diese Reform. Sie lehnen die Reform nicht deswegen ab, weil sich etwas ändert, sondern es wird fundiert darüber diskutiert. Zum Beispiel wird mit dieser Reform die faktische Abschaffung der Zivilkammern, also des Kollegialsystems, angestrebt; die erste Instanz soll mit Protokollierungs- und Hinweispflichten überfrachtet werden, was mit Sicherheit dazu führen wird, dass nicht mehr so viele Verfahren in erster Instanz erledigt werden können. Wir rechnen mit einem erheblichen Personalbedarf, und zwar nicht nur wir in Bayern, sondern auch viele Landesjustizverwaltungen in SPD-regierten Ländern. Wir
befürchten einen Verlust an Bürgernähe. Wir werden es erleben, dass ein Eingangsgericht 12 bis 15 Richter braucht, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Dies wird aber zu Schließungen von Zweigstellen und kleinen Amtsgerichten führen, was Sie dann zu verantworten haben. Sie schütteln immer den Kopf, aber ich sage Ihnen, dass es zu Schließungen von Gerichten kommen wird, wenn Sie diese Reform umsetzen.
Sie verlagern die Berufungen an das Oberlandesgericht. Sie gehen weg vom Bürger. Weite Wege von Lindau nach München und von Cham nach Nürnberg werden erforderlich sein. Das ist die Bürgernähe, die Sie anscheinend für notwendig erachten. Zu Recht wird deshalb diese Reform abgelehnt.
Es gibt nur einen Grund, diese Reform umzusetzen: die ideologische Verbohrtheit der Handelnden, genauso, wie es in den siebziger Jahren schon einmal der Fall war, als versucht worden ist, eine Justizreform in diese Richtung durchzuführen. Sachliche Argumente, die für diese Reform sprechen, erkenne ich nicht. Auch kein Praktiker sieht sachliche Gründe für eine solche Reform. Das sollte Ihnen zu denken geben. Ich bin überrascht darüber, wie Sie diese Reform gegen die Praktiker und gegen die von Ihnen regierten Länder nur aus ideologischen Gründen durchziehen. Wir warnen jedenfalls vor dieser Fehlentwicklung. Wir können diese Reform nicht mittragen.
Das, was Sie zum Sanktionskatalog gesagt haben, Herr Dr. Hahnzog, stimmt nicht. An diesem Katalog wird doch gearbeitet. Eine Expertengruppe in Berlin ist daran, die Bewährungsstrafen von zwei auf drei Jahre zu erhöhen. Um wen geht es aber dabei? Mancher denkt vielleicht an einen Wiederholungstäter, der einmal drei Jahre bekommt. Bei dem wird meistens auch die positive Sozialprognose nicht vorliegen. In erster Linie geht es hier also um Ersttäter, die mehr als zwei Jahre bekommen. Bei einem Wiederholungstäter mit dieser Strafhöhe ist es sehr schwer, eine positive Sozialprognose zu treffen, um überhaupt zu einer Bewährung zu kommen.
Ein Ersttäter mit einer Strafe von mehr als zwei Jahren ist aber ein schwer Krimineller. Seine Taten liegen in aller Regel im Verbrechensbereich. Ihre Pläne heißen daher wirklich: Freiheit für schwer Kriminelle. Bewährungsstrafen von mehr als zwei Jahren für Ersttäter lehnen wir ab, weil das kriminalpolitisch falsch ist. Wenn man zu einer solchen Strafhöhe greifen muss, muss die Sanktion auch wirken. Man kann die Strafe nicht mehr zu Bewährung aussetzen.
Des weiteren wird an einer Reform der Bestrafung der Tötungsdelikte gearbeitet. Ich sehe keine Notwendigkeit, die Tatbestände von Mord und Totschlag grundlegend zu ändern. Wir werden sehen, was dabei herauskommt. Ich garantiere Ihnen heute schon, dass wir in diesem Zusammenhang eine Diskussion über die lebenslange Freiheitsstrafe führen werden. Ich halte diese Strafandrohung aber aus generalpräventiven Gründen für unabdingbar. Aus unserer Sicht kann über die lebenslange Freiheitsstrafe nicht verhandelt werden. Wenn man aber über die Tötungsdelikte verhandelt, wird man auch über
die lebenslange Freiheitsstrafe diskutieren müssen. Wir werden sehen, dass diese Diskussion kommen wird.
Wir lehnen diese Entwicklung als Schritt in die falsche Richtung ab. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass in anderen Bereichen etwas getan werden muss. Ich nenne als Stichworte nur das Fahrverbot als Hauptstrafe, Meldepflichten – Punkte, die von der SPD schon im Bundesrat blockiert werden – oder die Veränderung des Jugendgerichtsgesetzes. Heranwachsende müssen bei schweren Straftaten in der Regel nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden. Bei besonders schweren Taten ist der Strafrahmen auch nach dem Jugendgerichtsgesetz auf 15 Jahre zu erhöhen.
Darüber hinaus blockieren Sie auch die nachträgliche Anordnung der Unterbringung zur Sicherungsverwahrung. Heute muss die Sicherungsverwahrung bereits beim Urteil angeordnet werden. Wenn nicht abgesehen werden kann, dass der Täter am Ende der Strafe weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen wird, kann keine Sicherungsverwahrung mehr angeordnet werden. Sie müssen den Mann, den Sie für gefährlich halten, aus der Haft entlassen. Wir haben zwei Anläufe dazu gemacht und im Bayerischen Landtag darüber diskutiert, Sie aber weigern sich.
Sie tragen dann eine gewisse Mitverantwortung dafür, dass Schwerkriminelle, obwohl man ihre Gefährlichkeit kennt, entlassen werden müssen und frei auf der Straße herumlaufen. Wir fordern Sie auf, unsere Bemühungen zu unterstützen, damit wir das in Zukunft unterbinden können.
Herr Dr. Hahnzog, als Richter sollten Sie wissen, dass man einem Urteil und der Mühe, die sich ein Gericht gibt, nicht gerecht wird, wenn man einen Satz aus einem Urteil zitiert. Man muss sich zumindest die Akten ansehen oder besser bei der Hauptverhandlung dabei sein. Dann kann man vielleicht, wie Sie es getan haben, einem Gericht den Vorwurf machen, eine falsche Interpretation gegeben zu haben. So weise ich das zurück. Das, was Sie gebracht haben, ist nur Polemik.
Meine Damen und Herren, ein Punkt, der nicht angesprochen wurde, liegt mir besonders am Herzen, nämlich die europäische Rechtspolitik. Hier müssen wir alle sehr aufpassen und sehr vorsichtig sein. Wir wissen, dass seit dem Europäischen Rat von Tampere im Jahr 1999 die Schaffung eines europäischen Raums des Friedens, der Sicherheit und des Rechts angestrebt wird, dass aber heute niemand genau definieren kann, was das ist und wie weit diese Bemühungen gehen sollen. Das geht von der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsverfahren bis hin zu einzelnen Projekten, die umgesetzt worden sind, zum Beispiel das Reisevertragsrecht, Kaufrecht, Produkthaftung und Haustürwiderrufsrecht in Richtlinien. Wir müssen sehen, dass die bis jetzt umgesetzten Dinge zwar verschiedenen Generaldirektionen vorgelegt worden sind, zum Beispiel der Generaldirektion für Finanzen in der einen Frage und der Generaldirektion für Wettbewerb in einer anderen Frage, dass aber ein Gesamtkonzept nicht vorliegt. Es werden
Regelungen erarbeitet, vorgelegt und durchgepeitscht, die bindend sind und tief in unser Rechtssystem eingreifen.
Uneinig ist man sich auch darüber, inwieweit der freie Markt die Möglichkeit gibt, das ganze Zivilrecht auf europäischer Ebene zu regeln. Die Diskussion ist offen. Es gibt Leute, die sagen, das, was geregelt worden ist – Reisevertragsrecht – geht bereits zu weit. Es gibt andere, die sagen, es gibt einen gemeinsamen Markt, verschiedene Regelungen verursachen Wettbewerbsverzerrungen und diese Wettbewerbsverzerrungen rechtfertigen jederzeit den Erlass europäischer Normen. Wenn das so ist, können wir die Diskussion über die Gestaltung des Zivilrechts in der Bundesrepublik Deutschland vergessen. Diese Diskussion gehört dann der Vergangenheit an. Die Richtlinien überstrahlen unsere Diskussion und sind für uns bindend. Deswegen sollten wir uns an dieser Diskussion jetzt beteiligen. Ich persönlich sehe durchaus die Notwendigkeit, manches gemeinsam zu lösen. Man kann dies aber auf verschiedenen Stufen tun. Wenn man zum Beispiel den grenzüberschreitenden Warenverkehr regeln muss, kann man dies nicht allein tun, ohne dass dies Auswirkungen auf den Müchener hat, der beim Bäcker seine Semmeln kauft, was mit Grenzüberschreitung nichts zu tun hat. Man kann den Rechtsraum insgesamt bindend für alle regeln oder nur in Teilbereichen.
Meine Damen und Herren, wir sind aufgefordert, uns an der Diskussion zu beteiligen. Ich gehe davon aus, dass die Dinge in dieser Periode der Kommission, also in den nächsten drei oder vier Jahren, umgesetzt werden. Wenn die Vorschriften erst einmal erlassen sind, müssen wir sie in nationales Recht umsetzen, haben aber keine Mitwirkungsmöglichkeit. Dann ist es in der Regel zu spät, Einfluss zu nehmen. Meines Erachtens wird diesen Problemen noch zu wenig Beachtung geschenkt. In Brüssel sind ganze Stäbe mit unterschiedlichen Vorstellungen dabei, Regelungen auszuarbeiten. Ich glaube, auch wir als Landesparlament sollten uns an der Diskussion beteiligen.
Auch ich möchte mich bei Staatsminister Dr. Weiß und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bayerischen Justiz bedanken. Ich möchte Ihnen für die nächsten zwei Jahre weiterhin viel Erfolg wünschen, dass Sie ihren schwierigen Aufgaben gerecht werden. Wir werden als Haushaltsgesetzgeber tun, was in unserer Macht steht, um unterstützend zu wirken. Die CSU-Fraktion wird dem Haushalt zustimmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Zu einer zusammenfassenden Stellungnahme hat der Herr Staatsminister der Justiz das Wort.
Staatsminister Dr. Weiß (Justizministerium) : Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mich vielmals für die intensive Diskussion bedanken. Ich glaube, es ist verständlich, wenn ich sage, dass ich mich über das Lob der Kollegen Dr. Müller
und Kreuzer mehr gefreut habe als über manche kritische Anmerkung der Kollegen Dr. Hahnzog und Stahl. Ich glaube, das ist nachvollziehbar.
Ich glaube, ich kann mit dieser Kritik leben, denn gar so schlimm war sie nicht. Einiges lässt sich auch widerlegen, möchte ich deutlich sagen.
Herr Kollege Dr. Hahnzog, Sie haben gesagt, dass Bayern die Rechtsmittelreform angestrebt und sogar den Vorsitz in der Länderarbeitsgruppe gehabt habe. Das stimmt nur begrenzt. In dieser Arbeitsgruppe ist herausgearbeitet worden, dass wir eine Verbesserung der Rechtsmittelreform für sinnvoll halten. Es geht dabei zum Beispiel um das Vorbringen von Tatsachen in der zweiten Instanz. Es war keine Rede von dem, was uns jetzt Sorgen macht, nämlich von der Konzentration der Berufung beim Oberlandesgericht und der Zurückdrängung der Kollegialgerichte zugunsten des Einzelrichters. Das ist dort nicht angesprochen worden. Ich glaube, das geht in eine ganz andere Richtung. Wir waren schon immer strikte Gegner des dreistufigen Gerichtsaufbaus. Aus diesem Grund glaube ich, man kann den Vorsitz Bayerns in der Kommission nicht mit dieser Justizreform zusammenbringen.
Ich komme zum strafrechtlichen Sanktionssystem. Sie haben gesagt, wir würden dem Justizministerium vorwerfen, dass es ein paar Ideen prüft, die die Kommission gehabt hat. Das werfen wir dem Justizministerium nicht vor. Aber nachdem Sie sich mit der Sache befasst haben, werden Sie wissen, dass genau die Punkte, die ich angesprochen habe, nämlich Bewährung auch bei drei Jahren Freiheitsstrafe oder Hälfteerlass bei zeitiger Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren, von der Kommission ausdrücklich abgelehnt worden sind. Ich glaube, wenn die Kommission diese Dinge ausdrücklich ablehnt und das Bundesjustizministerium sie trotzdem verfolgt, muss man darüber diskutieren. Ich muss klar sagen, dass wir das nicht mittragen werden.
Dazu kommt, dass ich die Gefahr sehe, dass im Bundesjustizministerium etwas zusammengebraut wird, das nicht intensiv mit den Leuten aus der Praxis diskutiert wird und das dann kurzfristig nach dem Motto „Vogel friss oder stirb“ dem Parlament präsentiert wird. Das macht man dann über die Fraktionen, damit der Bundesrat im ersten Durchgang ausgeschaltet wird. Dieses Vorgehen haben wir inzwischen schon bei einigen anderen Gesetzentwürfen erlebt.
Ich glaube, insofern müssen wir durchaus über die Sache reden. Im Bundesjustizministerium soll man wissen, dass wir das auf keinen Fall mittragen werden. Die Kritik der Kollegen von der SPD – ich denke nur an Herrn Kollegen Dieckmann in Nordrhein-Westfalen – geht dabei in dieselbe Richtung, wobei ich nicht weiss, wie lang man sich traut, diese Kritik aufrechtzuerhalten. Das ist aber eine andere Sache.
Beim nächsten Thema, das Sie angesprochen haben, nämlich den Videoanlagen, muss ich Ihnen Recht geben. Mein Vorgänger, Herr Kollege Sauter, hat vor
zwei Jahren hier die Erwartung geäußert, in zwei Jahren wären alle 22 Landgerichte damit ausgestattet. Ich gebe zu, das haben wir nicht geschafft. Bisher sind 16 Landgerichte entsprechend ausgestattet. Die fehlenden sechs Anlagen sollen im kommenden Jahr installiert werden. In der Zwischenzeit werden wir dort aber mobile Anlagen einsetzen.
Herr Kollege Dr. Hahnzog, ich möchte anfügen, Sie haben uns nach dem Besuch in Nürnberg sehr sinnvolle Vorschläge gemacht, in denen es darum ging, den Blickkontakt zwischen dem Vernehmenden und dem zu Vernehmenden herzustellen. Wir werden andere Bildschirme anschaffen, aber die Sache ist nicht so einfach. Die erste Serie, die wir uns angesehen haben, funktioniert nicht richtig. Jetzt starten wir den nächsten Versuch.