Protocol of the Session on July 12, 2000

alkarzinoms im Stadium XY – sage ich vereinfacht – nach einer Operation eher eine Strahlentherapie oder eine Chemotherapie in Betracht kommt. Meines Erachtens. bringen die Daten, abgestimmt auf moderne medizinische Erkenntnisse und Verfahren, ein optimales Ergebnis.

Darum ist es mir ein Anliegen, dass wir auch in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberfranken bemüht sind, Tumorzentren an den bestehenden Krankenhäusern einzurichten. Meines Erachtens. liegt es nahe, dies in Passau und Bayreuth zu tun. Dann verfügen wir aufgrund der schon erwähnten Möglichkeit der flächendeckenden Erhebung der Daten und aufgrund der modernen Erkenntnisse in allen Bereichen der Krebsbehandlung, der Chirurgie, der Onkologie, der Chemotherapie, aber auch der Strahlentherapie und der Stammzellentherapie über Hightech-Medizin, bei der Bayern ganz vorn dabei ist. Aufgrund der Datenbasis, die erhoben werden kann, sollen unseren Patientinnen und Patienten die neuesten und modernsten Verfahren bei der Bewältigung dieser leidvollen Krankheit zugute kommen.

Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Aufgrund der Abwicklung der Diskussion in den Sitzungen des Fachausschusses, aber auch aufgrund der positiven Einstellung der Kollegen im Haushaltsausschuss zu diesem Thema ist heute ein besonderer Tag. Ich glaube, dass wir mit dem Krebsregister für die Gesundung der Patienten im Freistaat einen wesentlichen Schritt nach vorn tun.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Kellner. Bitteschön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Zimmermann, nachdem in der Tat der Haushaltsausschuss für die Einführung eines flächendeckenden Krebsregisters gesorgt hat, indem er den Gesetzentwurf zunächst als ungenügend zurückgewiesen hat, weil nicht alle Regierungsbezirke erfasst waren, habe ich mich als Haushaltspolitikerin zu Wort gemeldet, weil mir an dieser Sache sehr viel liegt. Ich bin wirklich sehr froh, dass wir nun einvernehmlich ein flächendeckendes Krebsregister einrichten können. Die Menschen in Niederbayern und in Oberfranken hätten sicher nicht verstehen können, warum ausgerechnet sie von der Erhebung ausgeschlossen sind, obwohl sich gerade in diesen beiden Bezirken Landkreise mit signifikant erhöhten Krebsmortalitäten befinden, zum Beispiel. Lichtenfels, aber auch Straubing und Landshut. Es stimmt, dass außer der Oberpfalz auch die übrigen Regierungsbezirke nicht vollständig erfasst waren. Aus diesem Grund war es notwendig, das Krebsregister vollständig für ganz Bayern zu erstellen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die ostbayerische Bevölkerung überhaupt eine geringere Lebenserwartung hat als die Bevölkerung im übrigen Bayern. Ich bin froh, dass beschlossen wurde, darüber vertiefende

Untersuchungen durchzuführen, wie es im Sozialbericht angeregt wurde.

Herr Dr. Zimmermann, Sie im Fachausschuss sollten lernen, dass es nicht immer günstig ist, im vorauseilenden Gehorsam zu handeln. Die fachlichen Aspekte sind in den Vordergrund zu stellen. Um die Beschaffung des Geldes wird sich der Haushaltsausschuss kümmern, bzw. er wird sagen, was möglich ist. Als ich gemerkt habe, dass es finanziell schwierig wird, habe ich einen Zwischenschritt angeboten. Erfreulicherweise erfolgt die Umsetzung jetzt vollständig. Das finde ich in Ordnung. Sehr schnell umgesetzt werden kann die Erfassung in Bayreuth. Ich vertrete auch die Meinung, dass wir in Passau ein Tumorzentrum an die Klinik anschließen sollten. Landshut arbeitet bisher schon in Teildisziplinen mit Oberbayern zusammen, wie ich als Gast des Landesgesundheitsrats erfahren konnte.

Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, auf weitere Aspekte aufmerksam zu machen. Ein Register macht natürlich nur Sinn, wenn an die 90% der Fälle gemeldet werden. Hiervon sind wir noch weit entfernt. Man sollte sich überlegen – die Bereitschaft ist leider nicht sehr ausgeprägt –, ob es nicht einfachere Verfahren gibt. Ich habe mir sagen lassen, das Antragsunwesen ist sehr ausgeprägt. Die Ärzte sind in der momentanen Situation auch nicht bereit, sich mit noch mehr Formularen herumzuschlagen. Das wäre eine Aufgabe, die wir zu erledigen versuchen sollten.

Mindestens so wichtig ist aber die Behandlung der Patientinnen und Patienten. Hier muss gewährleistet werden, dass alle Menschen in Bayern Zugang – ich sage nicht, dass alles vor Ort sein muss – zu einer optimalen Behandlung haben. Der Zugang darf nicht davon abhängen, auf welchen Arzt sie gerade treffen und wo sie wohnen. So ist es leider oft, weil die Überweisungsbereitschaft manchmal nicht so ausgeprägt ist. Ich möchte, dass alle Patientinnen und Patienten eine Behandlung nach der neuesten Technik, die hauptsächlich an Universitätskliniken – was in der Natur der Sache liegt – in München zur Verfügung steht, erhalten. Herr Dr. Zimmermann, auch hier spreche ich Sie an, es gibt kein Gesetz, dass die neueste Technik immer in München an den Universitätskliniken eingesetzt werden muss. Sie haben im Gesundheitsrat gesagt, das ist der Fall, weil München so zentral liegt. München liegt aber nicht in der Mitte Bayerns.

(Zuruf von der CSU: Aber es ist Landeshauptstadt!)

Ich möchte nur sagen, dass es unsere Aufgabe ist, den Leuten, die eine optimale Behandlung nötig haben, diese wie auch immer zu verschaffen. Dazu gehört mehr als das Krebsregister. Das ist nur ein Einstieg.

Ich möchte an die Diskussion während des Deutschen Krebskongresses erinnern, in deren Rahmen auch vom Präsidenten der Deutschen Krebsgesellschaft gravierende Mängel genannt wurden. Gott sei Dank soll jetzt eine Qualitätskontrolle durchgeführt werden, bei der die Behandlungserfolge, die interdisziplinäre Zusammenarbeit und ganz wichtig die Informationsangebote für Betroffene und Angehörige gewertet werden.

Frau Staatsministerin, ich denke, wenn wir in der Folge mit den Fachausschüssen diskutieren, werden Sie etwas dazu sagen, welche Maßnahmen Sie zur Prävention des Mammakarzinoms ergreifen wollen. Das würde den Rahmen der heutigen Sitzung natürlich sprengen, aber wir sollten uns damit beschäftigen.

Das Hauptanliegen, das flächendeckende Krebsregister in Bayern einzuführen, ist erfüllt, aber es warten noch viele Aufgaben in diesem Bereich auf uns. Ich bin der Meinung, dass wir zielgerichtet vorgehen und nicht immer in erster Linie auf die notwendigen finanziellen Mittel schauen sollten, sondern darauf, was erforderlich ist und was wir tun können, um Tumorerkrankungen zu vermeiden und den Erkrankten die bestmögliche Therapie zu gewähren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Zim- mermann (CSU): Aber die Neutronenquelle haben Sie nicht angesprochen!)

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Staatsministerin Stamm das Wort.

Frau Staatsministerin Stamm (Sozialministerium) : Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Der Grund meiner Wortmeldung ist, dass ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen des Bayerischen Landtags, und zwar bei allen Fraktionen, ganz, ganz herzlich für die Art und Weise bedanken möchte, wie der Gesetzentwurf der Staatsregierung beraten worden ist, und für das, was zusätzlich noch in den Entwurf aufgenommen wurde. Sie haben sich in den Ausschussberatungen intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinander gesetzt. Ich möchte aber auch dem Landesgesundheitsrat ganz herzlich danken, allen voran Herrn Kollegen Dr. Zimmermann.

Das Ergebnis der ausführlich geführten Diskussion wollen wir heute gemeinsam verabschieden. Besonders erfreulich ist, dass dies im parteiübergreifenden Konsens erfolgt. Die Staatsregierung hätte es für vertretbar gehalten, in ihrem Entwurf am bisherigen Umfang der Datenerhebung, der über 60% der Einwohner Bayerns umfasst, festzuhalten. Das hatte finanzielle Gründe. Die Folge war, dass Oberfranken und Niederbayern sowie Bereiche aus anderen Regierungsbezirken weiterhin vom so genannten Einzugsbereich des Gesetzes nicht erfasst wurden. Wir wollten zunächst weitere Erfahrungen mit der Erfassung der Krebserkrankungen im bisherigen Einzugsbereich abwarten, da wissenschaftliche Aussagen erst ab einer Beteiligung von mindestens 90% der betroffenen krebskranken Patienten aus einer definierten Region möglich sind.

Selbstverständlich soll mittelfristig eine Erfassung von Daten über Krebserkrankungen aus ganz Bayern angestrebt werden. Wenn dies nun mit dem Gesetzentwurf schon ab 01.01.2002 geschieht, bin ich dem Landtag und damit Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr dankbar. Ich sichere Ihnen zu: Wir werden uns sofort an die Arbeit begeben, um die Voraussetzungen für eine rasche Umsetzung zu schaffen. Dann werden auch in Oberfranken und Niederbayern sowie in anderen

Regionen, die bisher nicht zum Einzugsbereich gehören, Daten für das Krebsregister erhoben werden können. Dazu bedarf es Verhandlungen unter anderem mit den Krankenkassen und den Krankenhausträgern, die wir sehr schnell in Angriff nehmen werden.

Mit der durch das Gesetz gegebenen Zusage der finanziellen Absicherung ab 01.01.2002 haben wir den erforderlichen Rückhalt des Landtags, um dem Willen des Gesetzgebers zeitgerecht entsprechen zu können. Deshalb ein herzliches Dankeschön nicht nur an die Fachausschüsse, sondern auch an die Damen und Herren des Haushaltsausschusses.

Der von der CSU-Fraktion bereits angekündigte Antrag auf Schaffung von Tumorzentren in Oberfranken und Niederbayern wird uns in unseren Bemühungen ebenfalls unterstützen. Mit der Einrichtung eines flächendeckenden Krebsregisters schaffen wir gemeinsam die Voraussetzungen dafür, dass in allen Landesteilen eine aussagekräftige Datenerhebung erfolgen kann. Mit unserem Gesetzentwurf regeln wir das Recht, Daten zu melden und zu erfassen. Was wir bewusst nicht einführen wollten, ist eine Meldepflicht. Der Erfolg des Krebsregistergesetzes ist somit davon abhängig, dass es auf die Bereitschaft von Ärzten und Betroffenen trifft, an aussagekräftigen Daten mitzuwirken. Die Staatsregierung wird – das kann ich zusichern, Herr Kollege Wahnschaffe – mit geeigneten Mitteln werben und aufklären. Wir werden uns überlegen, wie das Projekt öffentlichkeitswirksam begleitet werden kann.

An dieser Stelle eine Bitte an die Ärzte: Melden Sie Ihre Krebspatienten an das Krebsregister und überzeugen Sie die Patienten davon, dass jede Meldung wichtig ist. Ich kann Ihnen versichern, dass selbstverständlich alle Belange des Datenschutzes gewahrt werden. Aus diesem Grunde werden wir in den bevölkerungsbezogenen Krebsregistern keine personenbezogenen Daten, sondern nur anonymisierte Daten auf Dauer speichern. Der Erfolg des Gesetzes hängt davon ab, wie die Betroffenen mitarbeiten.

Abschließend noch zu Ihrem Anliegen, Frau Kollegin Kellner, auch wenn es mit dem Gesetzentwurf unmittelbar nichts zu tun hat. Als Frau habe auch ich selbstverständlich ganz besonderes Interesse daran, dass Bayern ein flächendeckendes Mammographie-Screening erhält. Voraussetzung dafür ist aber eine entsprechende Qualität. Andernfalls nützt ein flächendeckendes Screening nichts. Ich bin gerade dabei, dies mit den Fachleuten zu erarbeiten, und davon überzeugt, dass wir eine Zweitbegutachtung benötigen, damit im Interesse der Frauen die Qualität gesichert ist. Denn Unsicherheitsfaktoren gibt es viele. Ich sichere zu, daran weiter zu arbeiten, und bitte Herrn Dr. Zimmermann darum, dass der Landesgesundheitsrat die fachlichen Voraussetzungen für die politische Umsetzung schafft.

Herzlichen Dank dem Bayerischen Landtag. Ich bin dankbar, dass wir den Gesetzentwurf heute verabschieden können, auch wenn wir manches nicht von Anfang an eingebracht haben.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/2365, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/3146 und 14/3349 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 14/3988 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheitsund Familienpolitik empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass Artikel 3 eine neue Fassung erhält. Ich verweise insoweit auf Drucksache 14/3988. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Als Datum des Inkrafttretens schlägt er vor, in Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 den 1. September 2000 einzufügen. Die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/3146 und 14/3349 wurden für erledigt erklärt.

Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik vorgeschlagenen Änderungen und dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom federführenden Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen und dem vom endberatenden Ausschuss vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Mitglieder des Hohen Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Das Gesetz hat den Titel: „Gesetz über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern“. Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des endberatenden Ausschusses haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/3146 und 14/3349 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe nun auf:

Tagesordnungspunkt 4

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen (Drucksache 14/3545)

Zweite Lesung –

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu erledigen. Wir kommen also zur Abstimmung. Der Abstimmung lie

gen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/3545 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, niedergelegt auf Drucksache 14/3989 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts-, und Parlamentsfragen hat dem in der Endberatung zugestimmt und schlägt vor, in § 2 Satz 1 des künftigen Gesetzes als Datum des Inkrafttretens den 1. August 2000 einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU und die der SPD sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Die Kolleginnen und Kolleginnen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt. Daher treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer also dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Das sind die Fraktion der CSU und die der SPD sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Es gibt keine. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen und zum Gesetz erhoben worden. Dieses trägt den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen“.

Ich rufe nun auf:

Tagesordnungspunkt 5

Gesetzentwurf der Staatsregierung

eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Fachhochschulen AmbergWeiden, Ansbach, Deggendorf, Hof, Ingolstadt und Neu-Ulm sowie der Abteilung Aschaffenburg der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt-Aschaffenburg (FH-ERG) (Gesetz zur Errichtung der Fach- hochschule Aschaffenburg) (Drucksache 14/3306)

Zweite Lesung –

Auch in diesem Falle wurde vereinbart, keine Aussprache durchzuführen. Wir kommen also zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/3306 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, niedergelegt auf Drucksache 14/3985 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU, die der SPD und die des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gibt es

Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe, damit sind Sie alle einverstanden. Wer also dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich darum, sich von seinem Platz zu erheben. – Das sind die Fraktion der CSU, die der SPD und die des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Nach Gegenstimmen und Stimmenthaltungen brauche ich daher nicht mehr zu fragen. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen und zum Gesetz erhoben worden. Dieses trägt den Titel: „Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Fachhochschulen AmbergWeiden, Ansbach, Deggendorf, Hof, Ingostadt und NeuUlm sowie der Abteilung Aschaffenburg der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt-Aschaffenburg (FH-ERG) (Gesetz zur Errichtung der Fachhochschule Aschaffen- burg) “.

Im Hinblick darauf, dass Herr Staatsminister Huber Probleme damit hat, an der heutigen Nachmittagssitzung teilzunehmen, rufe ich jetzt zur gemeinsamen Beratung auf:

Tagesordnungspunkt 13