Protocol of the Session on July 12, 2000

Unterhalb der rechtlichen Ebene geht es darum, Menschen in ihrer Individualität wahrzunehmen und zu akzeptieren. Wir wissen, dass die Diskussion in diesem Gesetzgebungsprozess sehr schwierig ist. Wir wissen, dass wir die Mehrheit der Bevölkerung für dieses Vorhaben gewinnen können, wenn es bei einer sachlichen Diskussion bleibt. Deshalb möchte ich an die CSU in diesem Sinne appellieren.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Dr. Fickler, Sie haben Herrn Bundesinnenminister Schily genannt. Ich antworte da mit Peter Struck: „Jedes Gesetz kommt aus dem Bundestag anders heraus, als die Vorlage, die reinkommt.“ Ich weiß, dass es noch verschiedene Punkte gibt, die diskussionswürdig sind und diskutiert werden müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir im Bayerischen Landtag werden diesen Gesetzgebungsprozess nicht vorantreiben. Dazu haben wir gar nicht die Macht. Uns von der SPD geht es heute darum, Liberalität und Toleranz zu signalisieren. Wir wollen unsere Bereitschaft zeigen, diese Vorlage mit allen gesellschaftlichen Gruppen zu diskutieren. Ich sage ausdrücklich, dass wir diese Vorlage auch mit den Kirchen diskutieren werden. Uns geht es um den rechtstaatlichen Rahmen, der auch Minderheiten einschließen muss. Unsere Position ist von dem Grundsatz bestimmt, dass eine Gesellschaft nur dann friedlich und gerecht sein kann, wenn die Menschen gleichberechtigt sind.

Meine Damen und Herren, ich habe einen Ausschnitt aus der „Financial Times“ von heute vorliegen. In einem großen Artikel wird dabei auf die so genannte Homo-Ehe eingegangen. Ich möchte aus diesem Artikel einen Halbsatz zitieren: „Es ist von der rot-grünen Regierung darauf geachtet, dass die Ehe gegenüber homosexuellen Part

nerschaften privilegiert bleibt.“ Sie wissen, dass diese Zeitung der Sozialdemokratie nicht nahe steht. Deshalb ist diese Stimme besonders wichtig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich glaube, dass Sie auf dem falschen Weg sind, wenn Sie uns belehren wollen, was den Schutz von Ehe und Familie betrifft.

Wir kennen den Artikel 6 des Grundgesetzes natürlich auch sehr gut. Uns ist der Schutz von Ehe und Familie wichtig. Wir wissen aber auch, dass dieser Schutz in ganz anderen Bereichen mindestens genauso wenn nicht noch mehr gefordert ist. Ich nenne nur die Stichworte Armut, Medien oder Gewalt. Diese Stichworte signalisieren uns, wovon Familien bedroht sind und wo wir Politiker gefordert sind.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte an Sie appellieren, dass Sie bei diesem Thema die Emotionen außen vor lassen. Treten Sie in einen sachlichen Diskurs ein und handeln Sie nach Ihrem Gewissen und nicht danach, was für Sie die beste Wahlkampfposition bringt.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun der Staatsminister der Justiz, Herr Dr. Weiß.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Wir erleben heute wieder einmal den gewohnten Ablauf parlamentarischer Diskussionen. Die GRÜNEN rennen mit irgendeiner Initiative einer Minderheit hinterher. Die SPD schließt sich mehr oder weniger vorsichtig dem an, wobei nicht klar ist, ob aus taktischen Gründen oder aus eigener Überzeugung. Wenn ich Herrn Schily beispielsweise höre, bezweifle ich, dass Sie sich aus eigener Überzeugung dieser Initiative anschließen. Vielleicht geht es Ihnen aber nur darum, dass Sie den GRÜNEN in dieser Frage helfen, wenn Ihnen die GRÜNEN dafür in einem anderen Punkt helfen. Nicht zufälligerweise sind alle die Gesetze, bei denen man sich solche Motive vorstellen kann, erst am letzten Freitag eingebracht worden.

Dem Bayerischen Landtag liegen heute zwei Dringlichkeitsanträge mit entgegengesetzten Zielen vor. Bei beiden Anträgen geht es um die Haltung der Staatsregierung zu dem am 7. Juli 2000 vom Bundestag in Erster Lesung behandelten Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition, welcher die Einführung eines Lebenspartnerschaftsgesetzes für gleichgeschlechtliche Gemeinschaften vorsieht. Warum werden diese Gesetzentwürfe über die Fraktionen eingebracht? Man will schlicht und einfach verhindern, dass der Bundesrat, der gegen diese Gesetzentwürfe ist, allzu früh seine Meinung sagt. Wenn die Bundesregierung Mut gehabt hätte, hätte sie die Gesetze zunächst vor den Bundesrat gebracht, wie es auch bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung der Fall ist, und hätte sich der Diskussion im Bundesrat gestellt. Nein, man wollte dem Bundesrat entgehen, darum mogeln sich die Fraktionen in die Gesetzgebung

dadurch hinein, dass sie die zunächst vom Bundesministerium erarbeiteten Initiativen über die Fraktionen einbringen lassen.

Die Haltung der Staatsregierung zu diesem Vorhaben ist eindeutig. Wir lehnen gesetzliche Regelungen für homosexuelle Lebenspartnerschaften, welche diese Partnerschaften der Ehe weitest gehend gleichstellen, mit Nachdruck ab.

(Beifall bei der CSU)

Wir werden im Bundesrat diesem Gesetz, falls es nach den Ausschussberatungen im Bundestag so beschlossen werden sollte, die Zustimmung verweigern. Ich bin auch zuversichtlich, dass die Mehrheit des Bundesrates ebenso handeln wird.

Hierbei erscheint es mir aber notwendig, Folgendes klarzustellen. Es geht uns nicht um Vorurteile gegenüber homosexuell veranlagten Menschen, wie es uns hin und wieder auch in Zuschriften an das Ministerium unterstellt wird. Die Staatsregierung tritt vielmehr für Toleranz im Sinne des Nichteinmischens in private Lebensführung und Lebensgestaltung ein. Gesellschaftliche Toleranz und staatlicher Respekt vor der Privatsphäre können aber doch keinen Anspruch auf weitest gehende rechtliche Gleichstellung dieser Lebenspartnerschaften mit der Ehe begründen.

Das Grundgesetz stellt in Artikel 6 Absatz 1 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es hat damit die Ehe als Leitbild für das partnerschaftliche Zusammenleben von Menschen in der Gesellschaft vorgegeben, nämlich als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft verschieden geschlechtlicher Personen. Dem liegt nicht nur ein traditionell historisches und von religiösen Vorstellungen geprägtes Vorverständnis zugrunde. Die Ehe ist auch als Keimzelle der Familie besonders schutzwürdig, weil sie einen stabilen Rahmen für nachfolgende Generationen darstellt. Deshalb ist der Staat befugt, der Ehe eine besondere Leitbildfunktion zuzumessen.

Die Staatsregierung bekennt sich dazu, dass die Ehe das prägende Leitbild des partnerschaftlichen Zusammenlebens bleiben muss und im Bewusstsein der Bevölkerung nicht durch gesetzliche Regelungen anderer Formen des Zusammenlebens beeinträchtigt werden darf. Letzteres ist nach unserer Auffassung schon dann der Fall, wenn durch äußerliche Formen wie durch eine an die Eheschließung angenäherte standesamtliche Verhandlung ein trauungsähnliches Zeremoniell geschaffen wird. Gleiches gilt aber auch für den Fall, dass gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern eine gemeinsame Namensführung wie bei Ehegatten gestattet wird. Dabei ließen sich noch viele andere Beispiele aus dem über 100 Einzelregelungen umfassenden Entwurf zitieren.

So ist danach zu fragen, ob es angesichts der Ziele dieses Entwurfs wirklich notwendig ist, den eingetragenen Lebenspartner zum Schwager der Geschwister des anderen Partners werden zu lassen. Allein an diesem Beispiel wird deutlich, dass es nicht mehr um eine geordnete Sicherung der persönlichen und wirtschaftlichen

Belange in der Zweierbeziehung der Partner zueinander geht, sondern um die weitest gehende rechtliche Annäherung einer bestimmten Lebensform an die Ehe, mit der der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft dieselben Privilegien eingeräumt werden sollen, die die Ehe zu Recht genießt.

Wenn aber von A bis Z, nämlich von Ausländerrecht bis Zwangsvollstreckung, eine Quasi-Ehe für homosexuelle Menschen geschaffen werden soll, die nach den weitgehend selben Regeln wie die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen und vor dem Familiengericht aufgehoben werden soll, erstaunt eine Bestimmung schon sehr: Das Eherecht enthält eine Schranke gegen Missbrauch. Der Standesbeamte muss seine Mitwirkung bei der Eheschließung verweigern, wenn offenkundig ist, dass beide Ehegatten nur eine Scheinehe, also keine Verpflichtungen im Hinblick auf die eheliche Lebensgemeinschaft eingehen wollen. Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft soll es dagegen genügen, dass die Lebenspartner die Fragen des Standesbeamten, ob sie eine Lebenspartnerschaft begründen wollen, bejahen. Eine Missbrauchskontrolle wie gegenüber Scheinehen ist nicht vorgesehen. Was dies angesichts der erheblichen Privilegien bedeutet, die die Lebenspartner vom Ausländerrecht über Vergünstigungen bei der Sozialhilfe bis hin zum Steuerrecht in vielfacher Weise erhalten, brauche ich nicht näher auszuführen. Ich glaube, Herr Schily hätte sicherlich auch einiges dazu zu sagen.

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es gibt doch auch bei den Normalehen Scheinehen!)

Betont werden muss aber auch, dass der Wunsch von Menschen, die eine homosexuelle Lebensgemeinschaft führen, nach gegenseitiger rechtlicher Absicherung im Rahmen unseres Privatrechts in vielfacher Hinsicht geregelt werden kann. Dies gilt für Verträge über den Unterhalt oder über die Folgen einer Trennung. Dies gilt auch für Vollmachten, welche zum Beispiel zu Auskunfts- und Entscheidungsrechten im Krankheitsfall befähigen. Anzumerken ist hierbei übrigens, dass entgegen einer weit verbreiteten Meinung, der anscheinend auch Frau Stahl gefolgt ist, Ehegatten keinesfalls ein gesetzliches Auskunfts- und Entscheidungsrecht in der Gesundheitsfürsorge für den anderen haben. Dass der Arzt Angehörigen Auskunft über den Zustand eines Bewusstlosen oder frisch operierten Patienten geben darf, beruht allein auf der mutmaßlichen Einwilligung des Betreffenden. Anstelle des hierzu unfähigen Patienten darf ein Ehegatte nur dann über ärztliche Eingriffe oder Behandlungen entscheiden, wenn er hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder vom Gericht als Betreuer bestellt wurde. Wenn sich schon aus der Ehe ein derartiges Recht nicht herleiten lässt, braucht darüber auch im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nicht diskutiert zu werden.

Schließlich noch ein dritter Punkt, die privatautonome Gestaltung. Niemand ist daran gehindert, einen anderen durch Testament oder Erbvertrag als Erben einzusetzen. Auch das Recht, die Bestattung zu regeln, steht schon heute allein demjenigen zu, den der Verstorbene dazu

beauftragt hat. Die Angehörigen sind hierzu nur berufen, wenn kein anderer Wille des Verstorbenen bekannt ist.

Bevor also Homosexuelle eheähnliche Verhältnisse eingehen, reicht es doch ganz einfach, wenn sie einen Vertrag schließen, in den sie alle die Rechte hineinschreiben, die sie dem Partner geben wollen. Es trifft zwar zu, dass die privatrechtliche Gestaltung dort an ihre Grenzen stößt, wo die Ordnungsfunktion des Staates regelnd eingreift. Ich denke an den Ausländernachzug, an die Gewährung steuerrechtlicher Freibeträge und einiges andere mehr. Jedoch trifft dies auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften insgesamt zu, womit sich die Frage stellt, weshalb gleichgeschlechtliche Partner insoweit privilegiert werden sollen. Gleichgeschlechtliche werden also privilegiert, andere, die ohne Trauschein zusammenleben, haben diese Rechte nicht.

Ein letzter Punkt, nachdem vorhin auch wirtschaftliche Fragen angesprochen worden sind. Staatliche Vergünstigungen im Steuer- und im Sozialrecht kosten Geld.

Angesichts knapper öffentlicher Kassen lässt sich der für Familienförderung zur Verfügung stehende Betrag nicht beliebig erhöhen. Kommen weitere Esser hinzu, muss der Kuchen eben in kleinere Stücke geschnitten werden – und dies trifft nun wirklich die Ehe in ihrer Substanz. Es kann doch wohl kaum davon gesprochen werden, dass der Staat seiner Schutzpflicht gegenüber Ehe und Familie nachkommt, wenn er ihre materiellen Grundlagen durch finanzielle Förderung auch anderer von ihm anerkannter Lebensgemeinschaften schmälert.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verabschiedet sich zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Regierungskoalition von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass Ehe und Familie die einzige förderungswürdige Form gesellschaftlichen Zusammenlebens sind. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bayerische Staatsregierung hierzu nicht die Hand reichen wird. Ich darf Sie daher bitten, den Antrag der GRÜNEN abzulehnen und dem Antrag der CSU-Fraktion zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/4036 – das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und große Teile der SPD sowie Herr Abgeordneter Hartenstein. – Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmen aus der SPD-Fraktion.

(Zuruf von der SPD: Vier!)

Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. – Kollege Heiko Schultz hat gemäß § 139 der Geschäftsordnung um das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung gebeten. Bitte, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich der Stimme enthalten, nicht etwa deswegen, weil ich grundsätzlich den Zielen des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht zustimmen würde. Ich halte es für richtig, Diskriminierung abzubauen und der Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben. Ich halte es aber für zu weit gegriffen, über ein so wichtiges Vorhaben wie dieses Lebenspartnerschaftsgesetz, das immerhin 187 Seiten umfasst, pauschal mit Ja oder Nein abzustimmen.

Ich habe festgestellt, dass der Entwurf einiges enthält, das nicht dem entspricht, was ich persönlich für richtig halte, und auch nicht dem Ziel des Lebenspartnerschaftsgesetzes, nämlich zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und einer Ehe zu unterscheiden. Es gibt einige Vorschriften, die vielleicht missverständlich sind. Ich möchte sie kurz erwähnen: Ich spreche die Regelung an, das vor dem Standesbeamten zu tun, die Einräumung eines Umgangsrechts, sogar eines kleinen Sorgerechtes für die Kinder des Lebenspartners. Ich habe Probleme mit der Ausgestaltung des Erbrechtes in dieser Form, und ich weiß nicht, ob es ganz klug ist, die Zuständigkeit des Familiengerichtes bei allen Streitigkeiten und bei der Aufhebung zu formulieren. Darüber hinaus gibt es noch einiges im Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsrecht, das mich stört. Ich bin der Meinung, dass ich diesem Gesetz zu diesem Zeitpunkt weder pauschal zustimmen noch es pauschal ablehnen kann. Deswegen habe ich mich der Stimme enthalten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich fahre nun in der Abstimmung fort. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/4089 – das ist der Antrag der Fraktion der CSU – mit der Maßgabe seine Zustimmung geben will, dass im ersten Satz des zweiten Absatzes das Wort „Respekt“ durch „Rücksichtnahme“ ersetzt wird, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, Kollege Hartenstein und die Fraktion der SPD. Stimmenthaltungen? – 4 Stimmenthaltungen. Dieser Dringlichkeitsantrag ist angenommen.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Kaul, Loscher-Frühwald und anderer und Fraktion (CSU)

Tierkörperbeseitigung von Heim- und Versuchstieren (Drucksache 14/4037)

Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen? – Herr Loscher-Frühwald, bitte.

Da es sich um einen Antrag auf einen Bericht handelt, will ich es kurz machen. Die Europäische Union hat entschieden, dass künftig sogenannte Risikomaterialien bei Rindern und Schafen ausgesondert, getrennt von anderen Schlachtabfällen zu erfassen und zu entsorgen sind. Für uns bedeutet dies,

dass für diese Risikomaterialien ein eigener Entsorgungsweg eingerichtet werden muss.

Zusammen mit Herrn Kollegen Kaul habe ich verschiedene Gespräche mit Betreibern von Tierkörperbeseitigungsanlagen geführt, die uns deutlich gemacht haben, dass erhebliche Mehrkosten entstehen werden. Dazu gibt es Berechnungen des Bayerischen Bauernverbandes, die ich jetzt nicht nennen will, weil wir uns von der Staatsregierung berichten lassen. Die Mehrkosten entstehen durch erheblichen Mehraufwand bei der Schlachtung, bei der Erfassung und bei der Beseitigung, weil das Material zu Tiermehl verarbeitet und anschließend einer energetischen Verwertung zugeführt werden muss.

Wenn dafür schon ein eigener Entsorgungsweg geschaffen werden muss, dann sollten Heim- und Versuchstiere ebenfalls auf diesem Entsorgungsweg erfasst und beseitigt werden. Damit ist gewährleistet, dass diese Tiere künftig nicht mehr in die Futtermittel und damit in den Nahrungsmittelkreislauf kommen. Da das zusätzlich Geld kostet, wird die Staatsregierung aufgefordert, hierzu ein Finanzierungsmodell vorzulegen. Man darf diese zusätzlichen Kosten nicht allein der Landwirtschaft aufbürden.

Wir werden darauf aufmerksam gemacht, dass es aus rechtlichen Gründen notwendig ist, Tiermehl und Tierfett, das aus Risikomaterial gewonnen wird, als Ersatzbrennstoff zur energetischen Verwertung zuzulassen. Dieses Problem werden wir sicher in den Fachausschüssen noch eingehend beraten. Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis zum Oktober 2000 einen Bericht vorzulegen. Ich bitte Sie, diesem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Schammann.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Berichtsantrag eignet sich eigentlich nicht dazu, um als Dringlichkeitsantrag im Plenum behandelt zu werden. Herr Kollege Loscher-Frühwald, so ein Antrag wird normalerweise im Ausschuss beraten, oft nicht einmal in Schriftform. Im Übrigen muss ich daran erinnern, dass Kadaver, Tiere aus der Versuchstierhaltung und Tiere, die eingeschläfert wurden, bei all den Rückständen im Körper schon längst aus der Nahrungsmittelkette hätten verbannt werden müssen. Sie hätten schon in den letzten Jahren auf unsere Vorschläge eingehen müssen. Das kommt reichlich spät. Da musste vorher erst die EU die Weichen stellen, ehe Sie das endlich begriffen haben.