Protocol of the Session on June 28, 2000

(Lachen bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Konzept entlastet deutlich stärker, es wirkt schneller, es entlastet gerechter, und es entlastet vor allen Dingen den von Ihnen so geprügelten Mittelstand. Es benachteiligt auch nicht die kleinen Aktionäre, fördert Unternehmensumstrukturierungen und belastet diese nicht. Deswegen wollen wir in einem zweistufigen Konzept bis zum Jahr 2003 über 50 Milliarden DM echte Entlastung für Bürger und Unternehmer erreichen. Nach unserem Konzept sind alle Steuerzahler künftig mit durchschnittlich 25% entlastet. Deshalb ist unser Konzept die bessere Alternative. Wir fordern seitens der Landtagsfraktion die Staatsregierung auf, im Vermittlungsausschuss und im Bundesrat –

(Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hart zu bleiben!)

hart zu bleiben und dafür zu sorgen, dass deutliche Korrekturen vorgenommen werden. Sollte sich Rot-Grün nicht entscheidend bewegen, das heißt eine echte Steuerreform durchführen, durch die alle Steuerzahler entlastet werden, und die Maßnahmen in ein vernünftiges Steuersystem einbinden, dann sind wir bereit, die rotgrüne Steuerreform gegebenenfalls scheitern zu lassen. CDU und CSU werden im Vermittlungsausschuss keine Blockadepolitik betreiben. Unsinnige, unvertretbare und überflüssige Regelungen wollen und werden wir aber korrigieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der bayerischen Opposition, es liegt an Ihnen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat der Staatsminister der Finanzen, Herr Prof. Dr. Faltlhauser.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beide Fraktionen der Opposition haben einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt, der die Staatsregierung auffordert, einen Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zu blockieren. Mit Timbre in der Stimme hat Frau Kollegin Kellner hinzugefügt, die Vorgängerregierung habe nichts zustande gebracht und deshalb dürfe die Union im Bundesrat nicht das blockieren, was die neue Regierung zustande gebracht habe. Dies ist nicht nur ein erstaunlicher Vorgang, sondern das ist ein Vorgang von Dreistigkeit.

(Beifall bei der CSU)

Jeder, der nicht aufs Vergessen setzt, weiß, dass die alte Bundesregierung ein fertiges, umfassend entlastendes Gesetz nicht nur konzipiert hatte, sondern der Bundestag dieses Gesetz zweimal verabschiedet hatte. Im Bundesrat wurde dieses Gesetz im wahrsten Sinne des Wortes ohne eine Alternative blockiert.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Kellner, ich kenne die tatsächlichen Vorgänge auf dem Petersberg sehr genau.

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Anscheinend nicht!)

Es wurde viele Wochen verhandelt, die Opposition hat aber überhaupt keine Vorschläge gemacht, sondern nur verzögert. Im Gegensatz zum gegenwärtigen Zeitpunkt lag keine Alternative vor. Heute können wir feststellen, dass zum ersten Mal seit 1949 eine Opposition ein eigenes Konzept nicht nur grob in Eckpunkten formuliert hat, sondern einen ausformulierten Gesetzentwurf vorgelegt hat. Dieser ist detailliert durchgerechnet und von den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Bayern im Bundesrat eingebracht worden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen gleichlautenden Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht. Es liegt also erstmals eine echte fachliche Alternative vor. Das hat es vor fast vier Jahren nicht gegeben. Vielmehr hat der damalige Oppositionsführer deutlich gemacht, dass er die Regierung scheitern lassen wollte. Wenn das nicht geschehen wäre, hätten wir schon lange eine Steuerentlastung in diesem Land. Das ist der entscheidende Punkt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Kellner?

Herr Staatsminister, behaupten Sie allen Ernstes, dass die Bundestagsfraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in der letzten Legislaturperiode keinen Gesetzentwurf zur Steuerreform vorgelegt hat? Soll ich Ihnen die Drucksache holen?

Das war kein umfassendes Konzept.

(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss ist keinerlei Alternative vorgelegt worden. Das ist der Punkt. Im jetzigen Vermittlungsausschuss stehen sich zwei Konzepte gegenüber. Entscheidend im Hinblick auf Ihren Appell ist, dass Bundesfinanzminister Eichel und die gegenwärtige Bundesregierung der Auffassung sind, dass an dem vorgelegten Konzept bestenfalls minimale Korrekturen vorgenommen werden können, die Union aber in den entscheidenden Fragen auf die Regierungslinie einschwenken muss.

(Starzmann (SPD): So war es bei Ihnen damals auch!)

Das wäre verständlich, wenn wir keine Alternative vorgelegt hätten. Es liegen aber zwei Konzepte auf dem Tisch, und deshalb muss die Bundesregierung endlich ihrerseits einen entscheidenden Schwenk tun und ernsthaft auf unsere Alternative eingehen.

So lange diese Bundesregierung nicht ernsthaft die ausformulierte und durchgerechnete Alternative der Opposition zur Kenntnis nimmt, kann es keinen Fortschritt im Vermittlungsausschuss geben.

Lassen Sie mich etwas zur Frage der Halbeinkünfte und des Systemwechsels sagen. Sie, Frau Kollegin Kellner, haben unterstellt, Herr Merz habe die Argumente gewissermaßen aus der Hosentasche gezogen und diese Frage als Überraschungscoup in den Mittelpunkt gestellt. Sie können aber an allen Reden des hier stehenden Finanzministers, an allen Reden der Opposition im Bundesrat und an allen Reden im Plenum des Bundesrates von Herrn Ministerpräsident Koch, Herrn Ministerpräsident Vogel, von Herrn Kollegen Stratthaus feststellen, dass das Erste und Entscheidende immer die Frage des Systemwechsels ist. Es handelt sich nicht um eine taktische Variante, sondern das ist ein grundsätzlicher Ansatz, den die Bundesregierung bisher nicht zur Kenntnis genommen hat. Das ist kein neues Argument.

Herr Kollege Straßer, Sie haben die Finanzierbarkeit in den Mittelpunkt Ihrer Ausführungen gestellt. Die von mir vorgeschlagene Entlastung von 50 Milliarden DM sei nicht finanziert. Sie haben hinzugefügt, dass es keine Gegenfinanzierung für diese Nettoentlastung gibt. Dazu muss ich Ihnen aber sagen, dass es ein Definitionsmerkmal der Nettoentlastung ist, dass sie nicht gegenfinanziert ist und die Bürger tatsächlich unter dem Strich entlastet werden und nicht durch eine Hintertür eine Gegenfinanzierung erfolgt.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Irgendwo muss das Geld aber herkommen!)

Auch Herr Eichel will die Bürger mit seinem Konzept entlasten, wenn auch scheibchenweise bis zum Jahr 2005. Im Jahr 2005 sind wir im dritten Jahr der nächsten Legislaturperiode. Das ist eine Konzeption, die vor sich hin stottert.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Bundesfinanzminister Eichel will eine Entlastung um 45,5 Milliarden DM. Auch dies ist eine Nettoentlastung, Gott sei Dank.

Also: Wenn wir die Bürger entlasten wollen, müssen wir sie unter dem Strich entlasten. Ich glaube, wir sollten die Diskussion versachlichen. Eine Gesamtentlastung von 45,5 Milliarden DM ist von einer Gesamtentlastung von 50,5 Milliarden DM nicht weit entfernt. Wir haben ein anderes Problem, nämlich das Problem der Finanzierung. Das habe ich im Bundesrat schon vorgebracht, aber das, was man dort sagt, findet offensichtlich in der Öffentlichkeit wenig Beachtung.

(Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind Sie nicht zitiert worden?)

Sowohl die Bundesregierung als auch die Opposition haben im Jahr 2001 ein Problem, und zwar nicht aufgrund unseres Konzepts, sondern aufgrund einer Entscheidung der Bundesregierung. Lassen Sie mich vor

rechnen: Die erste Stufe der Entlastung nach dem Konzept von Herrn Eichel sieht eine Nettoentlastung von 27 Milliarden DM vor. Herr Eichel will aber die dritte Stufe des so genannten Steuerentlastungsgesetzes – die Stufe, die für 2002 vorgeschlagen war – um ein Jahr vorziehen. Das bedeutet für 2001 eine zusätzliche Belastung für Bund, Länder und Kommunen von gut 20 Milliarden DM. Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass die Einschränkung der Abschreibungsmöglichkeiten nicht sofort wirkt, sondern erst später. Das bedeutet, dass man noch einmal kassenmäßig – wie man technisch sagt – im Jahr 2001 7 Milliarden DM hinzurechnen muss. Das heißt, durch das Konzept von Herrn Eichel ergibt sich im Jahr 2001 für Bund, Länder und Kommunen eine Gesamtbelastung von 45 Milliarden DM.

Diese Kumulierung von Belastungen im Jahr 2001 ist tatsächlich für kein Land tragbar. Heruntergerechnet auf den Freistaat Bayern ergeben sich 3,4 Milliarden DM an zusätzlicher Belastung, die der Finanzminister als weitere Nettoneuverschuldung ausweisen müsste. Das ist zu viel. Deshalb habe ich im Bundesrat den Vorschlag gemacht, dass man im Hinblick auf eine gemeinsame Konzeption eine Entzerrung vornehmen sollte, indem man 2001 einen ersten Schritt macht, der aufgrund der Kumulierung nicht zu groß sein darf, im Jahr 2002 einen zweiten Schritt und im Jahr 2003 einen dritten Schritt. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Steuerentlastung auch für finanzschwache Länder vertretbar und für den Freistaat Bayern ganz sicher verkraftbar.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herrn Prof. Dr. Faltlhauser, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Staatsminister, weil es mich wirklich interessiert, frage ich Sie, mit welchem Spitzensteuersatz Sie in die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses gehen, mit den Faltlhauserschen 35% oder mit den Merzschen 42% bzw. 43%?

Es ist interessant, dass Sie hier in der Öffentlichkeit taktische Varianten hören wollen.

(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das werden Ihnen Erwin Huber und ich natürlich nicht erzählen. Ich kann nur sagen, alle Finanzminister der unionsregierten Länder haben im Rahmen ihres Alternativkonzepts einstimmig einen Spitzensteuersatz von 35% beschlossen. Das hat auch einstimmig die Fraktion der CDU/CSU beschlossen. Das haben die Präsidien und die Vorstände von CDU und CSU beschlossen. Das ist unser Konzept, mit dem wir in die Verhandlungen gehen. Insofern brauchen Sie nicht allzu neugierig zu sein.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf das eingehen, was Herr Straßer zur Finanzierung vorgebracht hat. Das ist ein sehr ernstes Thema. Herr Straßer, Sie bezweifeln den Selbstfinanzierungseffekt einer Steuerreform. Damit widersprechen Sie diametral den Aussa

gen des Konzepts der gegenwärtigen Bundesregierung und den Reden und Bekenntnissen Ihres Finanzministers. Bundesminister Eichel hat im letzten Jahr im September oder Oktober – ich kann mich noch gut erinnern – jedes Mal dann, wenn ich von Selbstfinanzierungseffekten gesprochen habe, gesagt, das sei schwarze Magie. Er hat meine Aussagen in einer etwas arroganten Weise abqualifiziert. In dem Konzept, das er erstmalig am 21. Dezember letzten Jahres vorgestellt hat, steht aber nicht nur ausdrücklich, dass das Konzept für Wachstum und Beschäftigung gedacht sei – eine radikale Abkehr von dem, was Lafontaine meinte –, sondern es wird eine Selbstfinanzierung unterstellt.

Herr Eichel hat dies in aller Öffentlichkeit im Bundesrat und anderswo sogar präzisiert. Er unterstellt in seinen Prognosen und in der Drucksache, die dem Bundestag vorliegt, ein zusätzliches Wachstum von einem halben Prozent durch die Reform, die die Bundesregierung vorschlägt. Damit liegt er in der Einschätzung nicht weit entfernt von dem, was Faltlhauser, Merz und die CDU/CSU vorschlagen. Wir rechnen auch mit einem halben Prozent, im zweiten Jahr mit einem Prozent, im dritten Jahr mit einem Prozent und dann wieder mit einem halben Prozent.

Das heißt, Ihre Behauptung, dass es keinen Selbstfinanzierungseffekt gibt, widerspricht sowohl den Aussagen Ihres Ministers als auch unserer tiefen Überzeugung. Da ich hier in diesem Hause nicht lediglich meine Überzeugungen ausdrücken will, habe ich diese wichtige Frage untersuchen lassen. Zum Selbstfinanzierungseffekt gibt es in der deutschen und europäischen volkswirtschaftlichen Literatur leider nichts Ernsthaftes. Deshalb habe ich dem IFO-Institut und dem – wie ich ihn einschätze – renommiertesten deutschen Ökonomen, Professor Sinn, und seinen Mitarbeitern den Auftrag gegeben, den Selbstfinanzierungseffekt anhand des Konzepts der CDU/CSU auch im Hinblick auf die Erfahrungen im Ausland – USA, Neuseeland, Holland usw. – abzuschätzen. Das vorgelegte Gutachten ist die erste präzise und gründlich durchgeführte Untersuchung zum Selbstfinanzierungseffekt. Das Ergebnis ist, dass ein maximaler Selbstfinanzierungseffekt von 70% erreichbar ist. Das hätte nicht einmal ich geschätzt. In der mittleren Variante kann man im Durchschnitt davon ausgehen, dass etwa 45% des Entlastungsvolumens durch Selbstfinanzierungseffekte hereinkommen.

Ich wiederhole meine Aussage, weil es um eine wirklich wichtige Information geht: Alles das, was die Regierung im letzten Jahr verlacht hat, und alles das, was Herr Eichel höhnisch kritisiert hat, stellt er nun selbst in seine Rechnungen ein. Das Gutachten, das wir beim IFO-Institut in Auftrag gegeben haben, hat uns in hundertprozentiger Weise bestätigt. Sie können es nachlesen; ich stelle es auch der Opposition sehr gern zur Verfügung, bzw. ich habe es schon öffentlich zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund ist das Entlastungsvolumen von 45 Milliarden DM im Konzept von Herrn Eichel ebenso gut vertretbar wie die von uns vorgeschlagenen 50 Milliarden DM.

Ich will eine Anmerkung zu dem Systemwechsel machen, den Sie immer wieder hervorheben. Herr Kol

lege Sackmann hat schon darauf hingewiesen, dass Wissenschaftler erst kürzlich darauf eingegangen sind. Die Überschrift ihres Manifests lautet: „Verteidigt das Anrechnungsverfahren gegen unbedachte Reformen.“ Das Memorandum sagt aus – ich sage nur zwei Sätze –: Die Abschaffung des Anrechnungsverfahrens wäre der größte konzeptionelle Fehler, der im Steuerrecht in Deutschland jemals gemacht worden wäre. Weiter unten heißt es: Der grundlegende Fehler der diskutierten Steuerreform ist es, zwischen Unternehmen und Unternehmern zu unterscheiden. Das heißt, es wird auf den Systemwechsel abgestellt.

Meine Damen und Herren von der Opposition, ich will deutlich darauf hinweisen, diejenigen, die das unterschrieben haben, sind die führenden Steuerrechtler der Bundesrepublik Deutschland. Es fehlt praktisch keiner, der Rang und Namen hat. Wenn Leute, die etwas vom Steuerrecht verstehen, sagen, man soll die Finger von einem Systemwechsel lassen, dann müssen wir diese Aussage ernst nehmen. Ich appelliere an Sie und die Regierung, diesen Appell im Vermittlungsausschuss wirklich ernst zu nehmen.

(Beifall bei der CSU)

Es ist unsere Aufgabe, Sie in dieser Frage zur Vernunft zu bringen.

Diese Experten sagen auch etwas zur Europatauglichkeit, die auch Sie, Frau Kollegin Kellner, angeführt haben. In vielen Auseinandersetzung mit Herrn Eichel habe ich immer, wenn er sagte: „Unser Konzept ist europatauglicher als das der Opposition“ erklärt, dass dies schlichter Unsinn ist. Er hat mir auch noch nie erklären können, warum sein Konzept tatsächlich europatauglicher sein soll. Das Gegenteil ist der Fall. Lassen Sie mich die Sache einmal in aller Ruhe kurz erklären: Meine Damen und Herren, wir haben im Vorschlag von Herrn Eichel eine so genannte Definitivbesteuerung bei der Körperschaft. Sie beträgt 25%. Diese 25% können Sie nicht anrechnen, sie sind weg. Welches Problem haben wir aber bei Investitionen in Deutschland? Wir haben doch vor allem das Problem, ob in einer globalisierten Weltwirtschaft ausländische Investoren nach Deutschland gehen. Es kommt kein ausländisches Geld mehr herein und wenn, dann kommt es – das muss ich schon einmal betonen – hauptsächlich nach Bayern. Gott sei Dank.

Wenn ich aber als ausländischer Investor nach Deutschland komme, dann liegt auf meinem Gewinn eine 25prozentige Vorbelastung. Die Erleichterung, die Herr Eichel mit seinem sogenannten Halbeinkünfteverfahren einführen will, gilt für den ausländischen Investor nicht. Das bedeutet, er kommt nicht in den Genuss der Erleichterung. Das ist doch keine Maßnahme für die Globalisierung! Das ist der Frost auf der Plantage unserer internationalen Wirtschaft. Das ist kein gutes Zeichen.

(Beifall bei der CSU)