Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Dr. Bernhard, Dr. Eykmann und anderer und Fraktion (CSU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Eigentlich wäre es schön gewesen, wenn wir zu diesem Thema
einen gemeinsamen Antrag zumindest der Kolleginnen und Kollegen aus München und aus der Region hätten einbringen können.
der Münchner Kolleginnen und Kollegen. Zumindest habe ich meinen Münchner Kolleginnen und Kollegen einen solchen Vorschlag unterbreitet. Natürlich steht es Ihnen frei, dem auch beizutreten. Wir freuen uns über jeden, der eine Ballungsraumzulage für erforderlich hält und diese mit unterstützt. Sie haben anschließend Gelegenheit, dieser Forderung auch beizutreten. Wir würden uns darüber freuen.
Nun ist es dazu aber leider nicht gekommen, und deswegen liegen drei Dringlichkeitsanträge vor, über die wir abstimmen müssen. Wir unterstützen natürlich den Antrag der CSU-Fraktion, weil wir auch wollen, dass der Finanzminister darüber berichtet und uns vorträgt – das wird er sicher auch heute bei dieser Gelegenheit tun –, welche rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die Ballungsraumzulage weiter gewähren zu können.
Wir wollen aber auch über unseren Dringlichkeitsantrag abstimmen lassen, der deutlich machen wird, was dieses Haus denn eigentlich will. Ich denke, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den unteren Besoldungsgruppen, die in den Genuss dieser Zulage kommen, haben einen Anspruch darauf, dass diese Frage schnell entschieden wird. Sie kann und soll heute entschieden werden. Ich habe den Zeitungen entnommen, dass auch innerhalb der CSU-Fraktion einige oder sehr viele Kolleginnen und Kollegen diesen Vorstoß unterstützen werden. Deshalb ist die Grundlage dafür gegeben, dass wir heute über unseren Antrag in namentlicher Abstimmung, die ich hiermit, Herr Präsident, beantragen möchte, befinden können.
Ich will nur in ganz wenigen Sätzen ausführen, worum es in der Sache geht, weil anschließend Kolleginnen und Kollegen von mir im Detail dazu sprechen können. Im Grunde genommen geht es nur darum, den Beschäftigten, die ihren Dienst in der Landeshauptstadt München und in anderen teueren Ballungsregionen tun müssen, einen ganz kleinen Ausgleich für die überhöhten Lebenshaltungskosten, insbesondere bei den Mieten, zu gewähren. Dieses ist ein Stück nicht nur sozialer Zuverlässigkeit des Arbeitgebers oder Dienstherrn, sondern auch ein Element einer vernünftigen Personalwirtschaft. Wir wissen alle, dass gerade in unserer Landeshauptstadt sehr viele Menschen, beispielsweise bei der Polizei, ihren Dienst tun, die zwangsversetzt sind, die aus Regionen kommen, in denen sie mit ihrem Einkommen
eine wesentlich höhere Lebensqualität haben würden als an dem Dienstort, in dem sie zwangsweise ihre Aufgaben erfüllen müssen. Ich denke, es ist gerechtfertigt, dass man hierfür einen gewissen Ausgleich in Form dieser Ballungsraumzulage gewährt.
Eigentlich ist es eine Schande, dass wir darüber überhaupt reden müssen. Es geht um 150 DM im Monat für die unteren und untersten Besoldungsgruppen plus einige DM mehr für Kinder. Dass ein Finanzminister den Vorschlag macht – das unterstelle ich jetzt –, diese Ballungsraumzulage einzusparen, ein Finanzminister, der ausgerechnet aus München kommt und die Situation kennen müsste, halte ich für unangemessen.
Ich finde es auch in hohem Maße ärgerlich, denn es erweckt den Eindruck, als ob er überhaupt nicht weiß, wie es ist, mit einem geringen Einkommen in dieser Stadt leben zu müssen.
Das nehme ich ihm nicht übel, aber das ist natürlich ein schlechtes Signal in Richtung dieser Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, es ist richtig, wenn dieses Hohe Haus heue möglichst übereinstimmend sagt, wir wollen diese Ballungsraumzulage aus verschiedenen Gründen weiterhin gewähren und wir schaffen als Landesgesetzgeber hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen, die man schaffen kann, und zwar völlig unproblematisch, wenn man es nur will. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich glaube, es ist ein gutes Signal in Richtung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Herr Kollege, bevor Sie das Wort ergreifen, möchte ich noch einmal für diejenigen, die es vielleicht überhört haben, darauf hinweisen, dass zum SPD-Antrag Namentliche Abstimmung beantragt ist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Artikel 86 b des Bayerischen Beamtengesetzes ist festgelegt, dass im Ballungsraum München in verschiedenen Gebieten, wo die Wohngeldstufen 5 und 6 gewährt werden, und im Bereich des Beschäftigtenkreises der Flughafen München GmbH eine als Fürsorgeleistung definierte Ballungsraumzulage gewährt wird. In Absatz 2 dieser Bestimmung ist fest gehalten, dass diese Leistung zum 31.12. dieses Jahres auslaufen soll.
Wir sind als Münchner Abgeordnete, aber auch als CSULandtagsfraktion der Meinung gewesen, dass man mit dieser Befristung über neue Konzeptionen, die auch gewisse Fehlentwicklungen, die es bisher gegeben hat, berücksichtigen, einen weiterführenden Weg finden
muss. Denn es gibt in der Tat Gebiete auch außerhalb des Ballungsraumes München, wo in der einen Gemeinde die Ballungsraumzulage gewährt wird und in der anderen nicht. Das sind Probleme, die gelöst werden müssen; da sind Ungereimtheiten vorhanden.
Entscheidender Punkt ist für mich aber – hier komme ich auf die Historie der Einführung dieser Ballungsraumzulage –, dass sich an der Situation nach unserer Beurteilung nichts geändert hat.
Die Ballungsraumzulage wurde eingeführt, weil München überdurchschnittlich hohe Lebenshaltungskosten hat und weil sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gerade in den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge – ich denke an die Pflegekräfte, an die Polizeibeamten, die Feuerwehrbediensteten im kommunalen Bereich und die Justizvollzugsbediensteten, aber auch an andere Bereiche der öffentlichen Dienstleistung – im Grunde nichts geändert hat. Man kann die Entwicklung der Lebenshaltungskosten den Statistiken des Bayerischen Statistischen Landesamtes vergleichen und wird feststellen, dass gerade das Wohnen in München überdurchschnittlich teuer ist.
Es gibt, wenn man die Historie betrachtet, noch einen zweiten Grund, weswegen im Jahr 1990 diese Ballungsraumzulage eingeführt worden ist. Das war die Frage der Personalgewinnung. Es gibt kaum ein Gebiet, werte Kolleginnen und Kollegen, woher aus Bayern Sie auch kommen, von wo nicht Beamte und Beamtinnen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nach München versetzt worden sind und hier diese höheren Aufwändungen zu tragen haben. Für diese Betroffenen ist die Ballungsraumzulage eine entscheidende Entlastung.
Es kommt eine dritte Entwicklung dazu, die zu betrachten ist. Das ist der sozialpolitische Aspekt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im einfachen und mittleren Dienst, sowie in der Eingangsbesoldung des gehobenen Dienstes sowie die vergleichbaren Angestellten und Arbeiter sind in einer finanziellen Situation, die sie – gepaart mit den von mir eben zitierten überdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten – nicht zu Spitzenverdienern zählen läßt. Manche Angestellte und Beamte des mittleren Dienstes liegen nur knapp über dem Sozialhilfeniveau. Das ist ein Skandal an sich, dem wir mit der Ballungsraumzulage einen wirksamen Beitrag entgegensetzen müssen.
(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Dr. Eyk- mann (CSU) – Wahnschaffe (SPD): Herr Minister, hören Sie zu, lassen Sie sich nicht ablenken!)
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass auch der bayerische Staatsminister der Finanzen wiederholt erklärt hat, dass er über Weiterentwicklungen diskutieren wird und dass es hier zu Lösungen kommen muss, möchte ich Ihnen nochmals unseren Dringlich
Wir wollen, dass uns die Bayerische Staatsregierung ein Konzept vorlegt, in welchem die künftige Gestaltung der Ballungsraumzulage erörtert wird. Für mich stehen einige Grundbedingungen bereits fest.
Die Grundstruktur der Ballungsraumzulage hinsichtlich des begünstigten Personenkreises und die finanziellen Daten müssen so weitergeführt werden, wie es bisher der Fall gewesen ist. Weiter ist zu prüfen, welcher Personenkreis außerhalb Münchens noch in den Genuss der Ballungsraumzulage kommen kann.
Frau Kollegin Kellner, Herr Franzke und Herr Wörner, nachdem wir wiederholt darüber diskutiert haben, wissen wir alle miteinander, dass es hier Unstimmigkeiten gibt. Es gab auch eine Reihe von Petitionen, in denen die gegenwärtige Struktur der Ballungsraumzulage Probleme bereitet hat. Aus dem genannten Grund, verbunden mit dem Fakt, dass die Ballungsraumzulage gemäß Artikel 86 b Absatz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes zum 31. Dezember ausläuft, ist eine neue Konzeption notwendig. In diesem Sinne bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen, damit die geringer verdienenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die aber Sicherheit, Ordnung und Dienstleistungen im öffentlichen Interesse aufrechterhalten, nicht schlechter gestellt werden, als das bisher der Fall gewesen ist. Ich bitte um Unterstützung.
(Beifall bei der CSU – Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Dazu brauchen Sie bloß unserem Antrag zuzustimmen!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ballungsraumzulage war seit ihrer Einführung 1990 mehrmals Gegenstand von Diskussionen im Haushaltsausschuss, denn es gibt zu diesem Thema unter anderem einen Bericht des Obersten Rechnungshofes, in dem es um einige Feinheiten ging, die möglicherweise für die Zukunft aufzuarbeiten und zu regeln sind.
Herr Finanzminister Dr. Faltlhauser, mich erstaunt, dass bereits am 06.06.1994 Ihr Vorvorgänger, Finanzminister von Waldenfels, dem Haushaltsausschuss einen Bericht gegeben hat, in dem steht – hören Sie gut zu –:
Die Lösung etwaiger mit dem Auslaufen der Zulagengewährung verbundener Probleme wird daher auf Landesebene erfolgen müssen. Die Staatsregierung
wird hierzu unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage und der Einkommensverhältnisse im öffentlichen Dienst zeitgerecht Vorschläge erarbeiten.
Diesen Vorschlag haben Sie nicht erarbeitet. Jetzt kommen Sie daher und wollen mit dem Hinweis auf die steuerliche Entlastung der unteren und mittleren Einkommen durch die Steuerreform der rot-grünen Bundesregierung die Ballungsraumzulage abschaffen.
Ich habe gesehen, dass sich der Herr Minister so etwas hat erarbeiten lassen. Ich muss schon sagen, das ist die Höhe.