Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erwarten heute gar nicht die Antwort darauf, wo sich im Augenblick die Festplatte befindet, ob auf dem Isargrund oder in sizilianischen Hochhausfundamenten gut in Beton gegossen oder vielleicht doch in irgend einer Schublade. Wir erwarten, dass sie unserem Antrag zustimmen und sich mit uns gemeinsam um Aufklärung bemühen.
Herr Kollege Dr. Weiß, damit möchte ich Sie auch persönlich ansprechen. Sie wurden vom ganzen Parlament mit großen Vorschusslorbeeren bedacht. Sie haben sich in Ihrer Arbeit als Parlamentarier den Respekt des ganzen Hauses erarbeitet. Heute kommt nun eine persönliche Bewährungsprobe und Nagelprobe auf Sie zu. Sie müssen der Justiz dienen und nicht nur Ihrer Partei. Helfen Sie daher mit und sorgen Sie für eine umfassende Aufklärung, für Konsequenzen und für Ahndungen. Hunderte von bayerischen Staatsanwälten und Richtern haben dies verdient.
Die ganze Justiz nimmt doch durch einen solchen Vorgang Schaden. Es war bereits abenteuerlich, dass Ihr Generalsekretär öffentlich erklärt hat, er hätte für die Flucht des Waffenhändlers Schreiber Verständnis. Er hat gesprochen vom guten Recht des Waffenhändlers, sich der bayerischen Staatsanwaltschaft zu entziehen. Schon diese Aussage war in den Ohren vieler Staatsanwälte und Strafverfolger Bayerns eine unglaubliche Aussage eines bayerischen Spitzenpolitikers. Hat jetzt auch die Festplatte ein Recht, sich der Auswertung zu entziehen?
Haben Sie Verständnis für eine Festplatte, die vielleicht nach Kanada oder Sizilien geflohen ist, um sich den bayerischen Staatsanwälten zu entziehen? Was Schreiber mit Billigung des Generalsekretärs der CSU tut, kann doch eine Festplatte von Herrn Strauß allemal. Herr Dr. Weiß, ich hoffe, dass Sie solchen Vorwürfen heute entschieden und massiv entgegentreten. Sonst sind die Worte des Bedauerns und der Betroffenheit, die Ihr Pressesprecher gestern geäußert hat, nichts anderes als Krokodilstränen.
Vieles ist zwar kaputt, die Chance aber noch da, Einiges wieder zu kitten. Um auf den Eingangssatz zurückzukommen: In Augsburg wurde große Arbeit geleistet. Jetzt besteht aber die Gefahr, dass von Augsburg großer Schaden für den Rechtsstaat ausgeht. Das sollten wir gemeinsam abwenden und bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident! Wir haben es in der Tat mit einer Ungeheuerlichkeit zu tun. In einem Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren, das die politische Aufmerksamkeit in der Bundesrepublik und darüber hinaus auf sich zieht, ist ein zentrales Beweisstück verschwunden. Der Untersuchungsausschuss in Berlin hat sich heute ebenfalls damit beschäftigt und ist zu der übereinstimmenden Feststellung gekommen, dass es sich um einen unglaublichen Vorgang handelt. Unglaublich auch deshalb, weil sich Herr Staatsminister Dr. Weiß am 03.04.2000 geweigert hat, dem Untersuchungsausschuss das mittlerweile verschwundene Beweisstück zur Verfügung zu stellen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Untersuchungsausschuss am 23. März 2000 gefasst. Die Erklärung des Justizministers muss man sehr genau lesen, heißt es doch darin:
Die Staatsanwaltschaft in Augsburg hat mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Klärung der Frage Kontakt aufgenommen, ob eine Rekonstruktion entgegen der früheren Einschätzung der Firma CONVAR Erfolg versprechend ist. Nachdem das BSI nunmehr eine solche für möglich hält, wird demnächst die Festplatte dorthin per Boten übermittelt und ein Gutachtensauftrag zur Sichtbarmachung der gelöschten Daten auf der Festplatte erteilt.
Ich bitte um Verständnis, dass schon aus diesem Grund dem Wunsch des Ausschusses derzeit nicht entsprochen werden kann.
Angesichts dieses Schreibens und der acht Tage später erfolgten Feststellung, das Beweisstück sei nun leider
verschwunden, fühlte sich der Ausschuss verhöhnt und brüskiert. Ich frage mich, woher das BSI mittlerweile weiß, dass eine Rekonstruktion möglich ist. Die Festplatte wurde im Januar 1996 sichergestellt. Fraglich ist, warum seitdem, von Versuchen aus dem selben Jahr abgesehen, nichts Relevantes zur Rekonstruktion der Daten unternommen wurde. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung und der damit verbundenen, wie ich meine, Behinderung muss doch der Schluss gezogen werden, dass es dem bayerischen Justizministerium nicht darum ging, die Angelegenheit klar, zügig und rechtmäßig aufzuklären.
Nun hat der Untersuchungsausschuss in Berlin das bayerische Justizministerium aufgefordert, einen Bericht über die Vorgänge zu geben. Dabei ist insbesondere zu klären, wo die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft liegt. Wäre es nicht angebracht, für die weiteren staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sozusagen eine unabhängige Ebene einzuziehen? Der Bericht soll am 27.04. 2000 in Berlin vorliegen. Je nach Inhalt wird über neue oder wiederholte Zeugenvernehmungen entschieden.
Die Chronologie des Verschwindens der Festplatte wurde von meinen Vorredner bereits dargestellt. Die mittlerweile feststellbare Serie von Pannen ist geradezu haarsträubend. An Zufall mag glauben, wer will. Selbst der damit befasste Staatsanwalt Winfried Maier hat im Untersuchungsausschuss in Berlin am 24.02.2000, nach undichten Stellen befragt, gesagt: „Offensichtlich muss es da irgendetwas geben,“ wenn man das nicht mit Zufall erklären will. Und in der Tat wirft die Chronologie der Pannen ein ausgesprochen schlechtes Licht auf die bayerische Justiz.
Die Brisanz der gesamten Ermittlungsverfahren, die letztlich zur Anklage geführt haben, angefangen von Provisionszahlungen über Airbus-Geschäfte und Panzergeschäfte bis hin zum Verkauf von Leuna/Minol an Elf Aquitaine, sei im Moment von dieser Bewertung ausgenommen. Dass es aber nicht möglich war, einen Durchsuchungsbeschluss, den die Staatsanwaltschaft Augsburg beantragt hatte und der am 14.12.1995 hätte vollzogen werden sollen, beim Amtsgericht Augsburg durchzusetzen, zeigt, unter welch erschwerten Bedingungen ermittelt werden musste. Die Vermutung liegt nahe, dass hier mit Einflussnahme gearbeitet wird.
Durchsuchungsbeschlüsse wurden erlassen für Walter Leisler Kiep und für Erich Riedl. Für Max Strauß wurde er zunächst zurückgewiesen und erst 14 Tage später vom Landgericht Augsburg erlassen. Das war zu spät. Denn inzwischen hatte Max Strauß offensichtlich von dem Vorhaben Kenntnis erhalten. Daten auf dem mittlerweile verschwundenen Laptop wurden rückwirkend ab 1990 gelöscht. Die Erklärungen von Max Strauß und seinem Bruder Franz Georg, die wir aus Zeitungszitaten
kennen, sind eine Verhöhnung der bayerischen Justiz. Die Ausrede, Ende 1995 sei der Schwester Monika Hohlmeier ein unglaubliches Missgeschick passiert, ein schreckliches Virus habe die Festplatte ihres Computers zerstört, bei der Übertragung und Austestung der Disketten mit dem Virus sei das gleiche Missgeschick auf der Festplatte des Laptops von Max Strauß passiert, kann lächerlicher und dümmer gar nicht sein.
Am 10. Januar 1996 kam es zur Beschlagnahme der Festplatte und zur Notwendigkeit, diese sicher zu verwahren. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung über den weiteren Verbleib der Festplatte. Es geht nicht an, schulterzuckend zu sagen, man wisse nicht, wo sie sich befinde. Lassen Sie mich in der Chronologie eigenartiger Zufälle und Pannen weitermachen.
Anfang 1996 kam es zu dem bereits angeführten Doppelvermerk des Leitenden Staatsanwalts Jörg Hillinger, um weiter ermitteln zu können und nicht Repressionen von oben oder von wo auch immer fürchten zu müssen. Er gab vor, dass Ermittlungen und weitere Versuche, die Daten auf der Festplatte zu rekonstruieren, eingestellt würden; – immer mit dem Zwang, als ordentlicher Staatsanwalt weiter ermitteln zu müssen, und es wurde weiter ermittelt.
Dann kam es zu der eigenartigen Zurückweisung des Hilfeersuchens der Staatsanwaltschaft durch das Landeskriminalamt. Zu diesem merkwürdigen Vorgang habe ich bereits am 24.09.1999 eine Schriftliche Anfrage gestellt, über die im Landtag mit Äußerungen des Herrn Fraktionsvorsitzenden Glück debattiert wurde. Zu diesem Zeitpunkt lag mir die Beantwortung der Anfrage im Gegensatz zu Herrn Glück nicht vor. Die Antwort auf meine Schriftliche Anfrage und das Schreiben des Landeskriminalamts an die Staatsanwaltschaft enthalten drei unterschiedliche Ausreden, warum nicht untersucht und Amtshilfe, zu der man verpflichtet gewesen wäre, nicht geleistet wurde.
So heißt es in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 28. Oktober 1999: „Es ist nicht Aufgabe des Bayerischen Landeskriminalamts, Hilfsdienste für private Sachverständige zu erbringen“. Wir wissen sehr wohl, dass Dr. Wißner als Sachverständiger im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist. Insofern ist diese Antwort eine Unverschämtheit. In der gleichen Antwort auf die Schriftliche Anfrage finden wir einen zweiten Satz, der diesem widerspricht. Hier heißt es, bezogen auf das Hilfsersuchen: „Diesem Anliegen konnte das Bayerische Landeskriminalamt nicht nachkommen, weil es dazu technisch nicht in der Lage war.“ Es hat die Festplatte also weder besessen noch angeschaut, weil es dazu nicht in der Lage war. Die dritte Äußerung wurde in einem Schreiben des Landeskriminalamts an die Staatsanwaltschaft vom 12. April 1996 formuliert: „In Anbetracht erheblicher eigener Untersuchungsrückstände und aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen privaten Sachverständigen können solche Arbeiten grundsätzlich nicht geleistet werden.“
Interessant sind diese verschiedenen Formulierungen “nicht für private“, „grundsätzlich nicht“ und „technisch nicht in der Lage“. Diese Differenzen beweisen, dass sich das Landeskriminalamt in seiner Haut äußerst unwohl fühlte, auf wessen Weisung auch immer, dieses Hilfsersuchen zurückweisen zu müssen. Für mich stellt sich die Frage, ob die Landesbehörde Amtshilfe zur Vertuschung von Straftaten leistete. Es stellt sich außerdem die Frage, ob im CSU-Staat Bayern vor dem Gesetz eine Gleichbehandlung von CSU-Prominenz oder engen Freunden der Regierung gilt, oder ob bestimmte Menschen vor dem Gesetz gleicher als andere sind.
Beispielsweise gab es einen Hinweis an Max Strauß, wonach auch Erich Riedl mit Durchsuchungen und Ermittlungen zu rechnen habe. Max Strauß machte daraufhin konspirativ des nachts die Frau von Herrn Riedl auf diese möglichen Ermittlungen und Untersuchungen aufmerksam. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf undichte Stellen, wo auch immer diese sein mögen.
Nun zur fünften Panne: Aus den Untersuchungen des Staatsanwalts Winfried Maier im Untersuchungsausschuss wurde klar, dass er sich bereits am 5., 6. und 11. Mai 1999 Vermerke gemacht hat, aus denen zu schließen ist, dass es im Verfahren undichte Stellen, also ein Leck gibt. Als es beispielsweise um die Vorbereitung der Ermittlungen gegen Holger Pfahls ging, hat sich ein Anwalt von Herrn Pfahls bei zwei Augsburger Staatsanwälten gemeldet und sich nach dem Haftbefehl gegen seinen Mandanten erkundigt. Herr Pfahls ist CSU-Mitglied, ein ehemaliger Verfassungsschutzpräsident sowie ein ehemaliger Verteidigungsstaatssekretär. Außerdem geht aus dem Vermerk von Herrn Maier hervor, dass der Daimler-Konzern vorweg von dem Haftbefehl gegen seinen leitenden Angestellten gewusst hat.
Auffallend ist, dass der flüchtige Holger Pfahls sechs Tage bevor die internationale Fahndung eingeleitet wurde, in der Deutschen Botschaft in Singapur aufgetaucht ist, um seinen beiden Töchtern eine Generalvollmacht zum Verkauf der Villa am Tegernsee zu erteilen. Dies ist ein weiterer Beleg für undichte Stellen.
Erstaunlich an diesem Verfahren ist, dass internationale Rechtshilfeersuchen, zum Beispiel das Ersuchen aus der Schweiz vom 3. Dezember 1999, einfach liegen bleiben. Nach unseren Informationen sind die Akten zum Fall „Holzer“ noch nicht überstellt worden. Diese Akten liegen wohl verwahrt und unter Verschluss zur Verzögerung dieser Sache im bayerischen Justizministerium.
Eine weitere Merkwürdigkeit: Im Haftbefehl gegen Herrn Schreiber vom 2. September 1999 wird eine Zeugenaussage zitiert, in der es um Provisionen an die „Familie Strauß“ geht. Auf dieses Zitat hin musste sich Herrn Maiers Chef, Reinhard Nemetz, erklären. Er musste beschwichtigende Erklärungen an den Bruder Max Georg Strauß abgeben, dass es so im Grunde nicht gemeint gewesen sei.
Diese Vorkommnisse, abgesehen von den inhaltlichen Tatbeständen, die dringend zu untersuchen wären, lassen den Verdacht schwinden, dass es sich hierbei um Zufälle handelt. Das ist kein Zufall mehr. Diese Pannenserie lässt auf kriminelles Verhalten schließen.
Erstens. Zunächst zu unserem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/3386, der dem Bayerischen Landtag heute vorliegt. Wir fordern einen umfassenden detaillierten Bericht zum Verschwinden der Festplatte von Max Strauß. Insbesondere ist darauf einzugehen, wo die Festplatte seit der Beschlagnahme am 10. Januar 1996 bis Anfang April 2000 gewesen ist.
Zweitens. Außerdem fordern wir eine Klärung, warum sich das Landeskriminalamt weigerte, Hilfe zu leisten.
Drittens. Wir fordern eine Darlegung, zu welchen Ergebnissen die Sachverständigen kamen, die sich mit dieser Platte beschäftigen konnten. Angeblich gab es Bruchstücke, die rekonstruiert werden konnten. Diese Bruchstücke sind aber dann nicht aufgetaucht.
Viertens. Herr Staatsminister Dr. Weiß ist diesem Landtag eine Erklärung schuldig, warum er sich geweigert hat, dem Übermittlungsersuchen des Untersuchungsausschusses nachzukommen. Mit laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist dies nicht zu erklären, da sich staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Untersuchungsausschüsse schon häufiger überschnitten haben.
Außerdem ist fünftens zu klären, in wessen Verantwortung, in wessen Auftrag und mit welchen Personen die Übergabe der Festplatte an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geplant oder eingeleitet wurde. Wer hatte Zugang zur Festplatte?
In diesem Zusammenhang ist sechstens die generelle Frage zu beantworten, warum das Staatsministerium der Justiz seine Verantwortung zur Sicherung des Beweisstückes nicht wahrgenommen hat.
Lassen Sie mich zu unserem zweiten Antrag auf Drucksache 14/3141 kommen: Es handelt sich dabei nicht um einen Dringlichkeitsantrag. Uns sind die Vorfälle in der Staatsanwaltschaft und die scheinbar schwierigen Arbeitsbedingungen, die dort angesichts dieser Pannenserie herrschen müssen, unliebsam aufgestoßen. Mitte März haben wir einen Antrag eingereicht, in dem viele Fragen aufgeworfen wurden. Ich zitiere aus unserem Antrag, der, wie ich meine, visionär ist. Am 4. Mai sollen diese Fragen im Rechtsausschuss von Justizminister Dr. Weiß beantwortet werden. Dazu hat er sich bereit erklärt. Wir waren bei der Einreichung dieses Antrags sehr weitblickend. Ich lese Ihnen einige Anfragen vor:
„Welche Erkenntnisse liegen dem Staatsministerium der Justiz bezüglich Verletzungen der Geheimhaltungs
pflicht in der Staatsanwaltschaft Augsburg vor?“ Diese Frage haben wir Mitte März gestellt. Ich zitiere weiter: „Welche Maßnahmen werden getroffen, um eine mögliche Informationsweitergabe an Dritte zu ermitteln?“ Eine dritte Frage: „Was wurde veranlasst, um eventuelle zukünftige Indiskretionen zu verhindern?“ Es wäre gut gewesen, wenn diese Fragen rechtzeitig beantwortet worden wären, bevor wir in diesem Landtag über das Verschwinden der Festplatte – peinlich, peinlich – informiert werden.
Welche Forderungen müssen nun ergänzend zu diesen Fragen, die noch im Raum stehen, erhoben werden? Wir fordern, dass in diesem Fall ernsthafte Untersuchungen eingeleitet werden. Die Mitglieder des Landtags müssen darüber laufend und umfassend informiert werden. Herr Justizminister Dr. Weiß, es liegt jetzt an Ihnen zu beweisen, dass hier entschieden vorgegangen wird. Wollen Sie in diesem Fall versuchen, Ihre eigene Unschuld zu beweisen?
Dann muss die Sache aber auch aufgeklärt werden. Dann müssen Täter und Beteiligte dingfest gemacht werden. Dann können die Ermittlungen nicht eingestellt werden, weil man nicht weiterkommt. Dann ist der Beweis anzutreten, wie das gelaufen ist, wer beteiligt war, wie die Fäden gelaufen sind und wo die Lecks waren, die die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen unmöglich gemacht haben? An Zufälle glauben wir nicht mehr. Diese Vorgänge haben das Ansehen Bayerns schwer geschädigt. Das sind Vorgänge, die nur so in Bayern passieren.