Herr Kollege Straßer, das Schreiben, das Sie zitiert haben, ist richtig; dem ist nichts hinzuzufügen.
Es gibt ein weiteres Schreiben der AOK Bayern. Selbstverständlich sind wir in der Zwischenzeit tätig geworden.
Es gibt ein weiteres Schreiben der AOK Bayern an den Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e.V. vom 3. Januar 2000:
Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Verbindung mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ist verschie
dentlich die Frage nach der versicherungsrechtlichen Beurteilung u. a. auch der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren, Feuerwehrkommandanten, Brandmeister, Brandräte, Brandinspektoren etc. sowie der ehrenamtlichen Bürgermeister und deren Stellvertreter gestellt worden.
Es heißt hier „durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Verbindung mit...“ – meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte, wirklich zu sehen, was die Ursache dafür gewesen ist.
In diesem Schreiben geht es nun weiter. – Sie wissen, dass ich von Bayern aus keine Möglichkeit habe, etwas zu machen.
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben anlässlich ihrer Besprechung am 16./17. November 1999 zur versicherungsrechtlichen Stellung der oben genannten Personenkreise Stellung genommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn sich die Spitzenverbände im Sozialversicherungsrecht auf etwas einigen, habe ich auch rechtsaufsichtlich keine Chance, die AOK Bayern zu etwas anzuweisen, was sie nicht tun kann, weil die Spitzenverbände auf Bundesebene etwas vereinbart haben.
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach den von der Rechtsprechung zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses entwickelten Kriterien.
Die Spitzenverbände sind nach der Prüfung dieser Kriterien durch die Rentenversicherungsträger zu dem Ergebnis gelangt, dass die oben genannten Führungskräfte in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu den Kommunen bzw. Landkreisen stehen und daher grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die gewährten Aufwandsentschädigungen stellen insoweit Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.
Erklären Sie mir einmal, wie ich von Bayern aus auf die Sozialversicherung Einfluss nehmen soll, wenn die Gesetzgebungskompetenz eindeutig beim Bund liegt.
Nun gibt es ein Schreiben an unseren Staatssekretär vom 15. Februar 2000. Wir haben uns neben den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gemeinsam dafür eingesetzt, zu einer anderen Rechtsregelung zu kommen und haben bei der AOK angefragt, ob sie eine Ausnahme machen kann. Herr Kollege Straßer, wenn man schon Schreiben der AOK vorliest, die heute nicht mehr aktuell sind, dann muss man auch die aktuellen Schreiben vorlesen. Die AOK Bayern schreibt per FAX am 15. Februar 2000:
Die AOK Bayern hat bisher mit Blick auf die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren eine andere Rechtsauffassung vertreten, als nun bundesweit auf Drängen der Rentenversicherungsträger gilt.
Meine Damen und Herren, hier steht „auf Drängen der Rentenversicherungsträger“. Herr Riester hat ein Interesse daran, dass in die Kassen der Rentenversicherung möglichst viel Geld aus den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gelangt.
Der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Herr Dr. Platzer, hat bereits mit Schreiben vom 11.10.1999 auf die drohenden Nachteile für die Ehrenämter hingewiesen und um bayerische Unterstützung gegenüber den Rentenversicherungsträgern gebeten.
Dennoch legten die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger am 16./17. November 1999 in einem Besprechungsergebnis die für Bayern nachteilige Regelung fest, dass die an Feuerwehrführungskräfte gewährte Aufwandsentschädigung insoweit sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt, als sie der Lohnsteuerpflicht unterliegt. Nachdem sich unsere bayerische Auffassung bundesweit nicht durchführen ließ, sind wir nun gehalten, entsprechend zu verfahren. Dies teilten wir mit Schreiben vom 3. Januar 2000 dem Kommunalen Arbeitgeberverband mit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn mir die AOK mitteilt, dass sie nicht mehr anders kann, dass sie jetzt genauso handeln muss, frage ich Sie: Was würden Sie zu mir als die verantwortliche Ministerin, die Recht und Gesetz einzuhalten hat, sagen, wenn ich im Wege der Rechtsaufsicht anders angeordnet hätte? Ansonsten pochen Sie doch auch auf Recht und Gesetz!
Und es kommt ein Weiteres hinzu: Herr Kollege Straßer, ich finde es einfach nicht fair, wenn Sie ein Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg verlesen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg ist am 18.06.1999 auf den Weg gegangen. Am 18.06.1999!
Ich bitte zuzuhören. Die Vereinbarung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger auf Bundesebene wurde am 17. und 18. November – also danach -abgeschlossen. Der Brief wurde somit vor dieser Entscheidung geschrieben.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt das, was Baden-Württemberg im Juni 1999 mitgeteilt hat, aufgrund der rechtlichen Situation, wie wir sie jetzt auf Bundesebene haben, eben nicht mehr.