Protocol of the Session on March 21, 2000

In Fällen, bei denen wir der Auffassung sind, dass die Kontrolle als solche nicht ausreichend ausgeübt worden sei, können wir sicher auch zu einer Missbilligung kommen. Wir meinen aber, dass dies ein krasser Einzelfall sei und dass die Bayerische Staatsregierung durchaus Bemühungen und Überlegungen dazu anstellen solle, wie wir das Kontrollsystem verbessern, effizient rückfordern und die Strafverfolgungsbehörden einschalten können, um eine abschreckende Wirkung zu erzeugen. Aber in der Gesamtabwägung mit den hier laufenden vielfältigen Förderungen sind wir nach wie vor der Meinung, dass hier keine Missbilligung angebracht ist.

Herr Kollege Hartmann, wir haben nie behauptet, dass eine private Vorfinanzierung und ähnliche Dinge ein Königsweg seien, sondern immer die Auffassung vertreten, dass man hier differenziert vorgehen und jeden Einzelfall isoliert bewerten und entscheiden müsse. Die Modellvorhaben sind deshalb gemacht worden, um Erfahrungen zu sammeln, ob und unter welchen Bedingungen diese Lösungen effizienter sind oder ob es besser ist, wenn der Staat die Aufgaben selber erfüllt. Was den Autobahnbau betrifft, ist dies natürlich völlig verfehlt. Die aktuelle Misere ist nicht durch Vorfinanzierungen oder Ähnliches entstanden, sondern dadurch, dass Sie die Mittel für den Autobahnbau gekürzt haben. Sie haben nicht nur die geplanten Projekte nicht mit zusätzlichen Mitteln bedient, sondern die vorgesehenen Mittel gekürzt. Dies hat uns die Schwierigkeiten eingebracht. Inzwischen hat der Bundesverkehrsminister wohl selber eingesehen, dass diese Politik korrigiert werden muss und daher angekündigt, die Mittel für den Autobahnbau – ob durch die Erhöhung der Lkw-Abgaben oder ähnlichem – aufzustocken.

Wir sind genauso wie Sie der Meinung, dass man beim Ankauf ökologisch wertvoller Flächen die Kontrolle verstärken sollte, um die sinnvolle Ausgabe der Gelder, die wir hierfür bereitstellen, zu gewährleisten. Ähnliches gilt für die Vereinnahmung der Erbschaftsteuer; dazu wird Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser wohl selber noch etwas sagen. In diesem Bereich hat es ohne Zweifel Rückstände gegeben. Die Bemühungen, vor allem die alten Fälle aufzuarbeiten und zu einer zeitgerechten Veranlagung der Erbschaftsteuer zu kommen, sind inzwischen wohl abgeschlossen.

Auch bei den Fachhochschulen haben wir selbst mitgestimmt und eine Missbilligung ausgesprochen, weil es zu lange gedauert hat, bis entsprechende IT-Verfahren eingeführt worden sind.

Insgesamt ist es wichtig festzustellen, dass wir in Bayern, wie der Rechnungshof jedes Jahr bestätigt, eine sehr geordnete Haushaltsführung haben. Es gibt immer wieder Einzelfälle, in denen Schwierigkeiten auftauchen. Im Gegensatz zu dem Klima, das Sie aus Publicitygründen zu erzeugen versuchen, behandeln wir solche Fälle sachlich in einem guten Klima und fassen entsprechende Beschlüsse. Deshalb sind wir der Meinung, dass nach Maßgabe der Beschlussempfehlung des Haus

haltsausschusses der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung 1997 und des Jahresberichts 1999 des ORH für 1997 Entlastung erteilt wird.

Weil wir beide Tagesordnungspunkte verbunden haben, darf ich zugleich für den Bayerischen Obersten Rechnungshof für das Jahr 1997 Entlastung beantragen und unseren Dank für die Arbeit aussprechen, die der Oberste Rechnungshof leistet. Diese außerordentlich nützliche Arbeit hat uns in der Haushaltswirtschaft immer wieder vorangebracht, was nicht heißt, dass wir letztlich alle Kritikpunkte teilen, vor allem dann, wenn es um politische Einschätzungen geht. Aber insgesamt hat der Oberste Rechnungshof eine sehr vernünftige und verdienstvolle Arbeit geleistet, für die ich mich bedanken möchte.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 2 „Entlastung der Staatsregierung“ abstimmen.

Der Abstimmung liegt die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Ducksache 14/3150 zugrunde. Ich gehe davon aus, dass über die einzelnen Nummern getrennt abgestimmt werden soll.

Nach der Nummer 1 der Beschlussempfehlung soll aufgrund der Haushaltsrechnung und des Jahresberichts 1999 des Obersten Rechnungshofs der Staatsregierung gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist es so beschlossen.

Nach der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen soll die Staatsregierung gemäß Artikel 114 Absätze 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung ersucht werden, entsprechend den Buchstaben a bis u eine Reihe von Maßnahmen zu veranlassen sowie zu den Buchstaben b, c, e bis i, k, l und n bis u zu berichten. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 14/3150. Zu den Buchstaben a und p wurden während der Aussprache von Seiten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Änderungsanträge gestellt. Da das Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Buchstaben im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen unterschiedlich gewesen ist, lasse ich zunächst über die Teile der Nummer 2 abstimmen, die einstimmig beschlossen worden sind und zu denen kein Änderungsantrag gestellt worden ist. Es handelt sich hierbei um die Buchstaben c bis o und q bis u. Wer der Nummer 2 insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen

der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Dies ist nicht der Fall. Dann ist dies einstimmig so beschlossen.

Ich lasse nun über die noch offenen Buchstaben a, b und p der Nummer 2 der Beschlussempfehlung einzeln abstimmen. Zu Buchstaben a wurde von Seiten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein Änderungsantrag gestellt. Danach soll der Landtag gemäß Artikel 114 Absatz 5 der Bayerischen Haushaltsordnung missbilligen, dass ein Beamter im Pollizeidienst über viele Jahre trotz überwiegender Abwesenheit vom Dienst seine vollen Bezüge erhalten hat. Ich lasse vorweg über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Jetzt lasse ich über den Buchstaben a entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. So beschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Buchstaben b. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Ebenfalls so beschlossen.

Nun lasse ich über den Buchstaben p abstimmen. Auch hierzu wurde von Seiten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein Änderungsantrag gestellt. Danach soll der Landtag gemäß Artikel 114 Absatz 5 der Bayerischen Haushaltsordnung missbilligen, dass trotz wiederholter Beanstandung kein ausreichendes Kontrollsystem für die Verwendung von Mitteln aus der Wirtschaftsförderung aufgebaut wurde und nachweislich zu Unrecht gewährte Zuschüsse nur sehr zögerlich zurückgefordert wurden. Über diesen Änderungsantrag ist wiederum vorweg abzustimmen.

Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich stelle jetzt den Buchstaben p entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die CSU-Fraktion. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Ebenfalls so beschlossen, wie der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfohlen hat.

Der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen ist damit in allen Punkten zugestimmt worden.

In der Nummer 3 Buchstabe a der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses wird dem Landtag empfohlen, gemäß Artikel 114 Absatz 5 der Bayerischen Haushaltsordnung zu missbilligen, dass durch die Haushaltsund Wirtschaftsführung bei der Bayerischen Theaterakademie die Haushaltsansätze ohne die erforderliche Einwilligung des Staatsministeriums der Finanzen um 1,36 Millionen DM überschritten worden sind.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Einstimmig so beschlossen.

Nach der Nummer 3 Buchstabe b der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen soll der Landtag außerdem gemäß Artikel 114 Absatz 5 der Bayerischen Haushaltsordnung missbilligen, dass es in mehr als zehn Jahren und trotz erheblichen Aufwands nicht gelungen ist, bei allen Fachhochschulen einheitliche und dringend erforderliche IT-Verfahren einzuführen, mit deren Hilfe die Bereiche Zulassung, Studentenverwaltung und Prüfungswesen ordnungsgemäß und wirtschaftlich verwaltet werden können. Außerdem soll die Staatsregierung gemäß Artikel 114 Absätze 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung ersucht werden, bei den Fachhochschulen möglichst rasch einheitliche und effiziente ITVerfahren einzuführen und die dadurch möglichen Personaleinsparungen zu verwirklichen sowie dem Landtag hierüber bis zum 1. Juli 2001 zu berichten.

Wer der Nummer 3 Buchstabe b zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). So beschlossen.

Damit ist der Staatsregierung nach Maßgabe der soeben beschlossenen Ersuchen und der Missbilligungen die Entlastung für das Haushaltsjahr 1997 gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaats Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung erteilt.

Ich lasse nun über den Tagesordnungspunkt 3 – Entlastung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs – abstimmen

Nach der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/2882 soll dem Bayerischen Obersten Rechnungshof für das Haushaltsjahr 1997 die Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Damit ist das so beschlossen.

Dem Bayerischen Obersten Rechnungshof ist gemäß Artikel 101 in Verbindung mit Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung ebenfalls die Entlastung erteilt.

Damit ist die Beratung der Tagesordnungspunkte 2 und 3 abgeschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 a

Gesetzentwurf der Abgeordneten Kellner, Dr. Dürr, Münzel und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes – Anhörung der Frauenbeantragten (Drucksache 14/3049)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Antragsteller begründet. Bitte, Herr Kollege Dr. Dürr, Sie haben das Wort. Die Redezeit beträgt höchstens zehn Minuten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Bayern gibt es verschiedene Bereiche, in denen die Gedankenwelt des Mittelalters immer noch höchst lebendig ist und bis heute dominiert.

(Zuruf von der CSU: Ja, bei den GRÜNEN!)

Keine Angst, ich rede ausnahmsweise nicht von der Gesellschafts-, Kultur- oder Bildungspolitik der CSU und der Staatsregierung. Es sind die ach so fortschrittlichen Hochschulen, an denen der mittelalterliche Ständestaat immer noch in schönster Blüte steht. Da sind die feudalen Abhängigkeitsverhältnisse, in denen der Mittelbau und auch die Studierenden immer noch gehalten werden. Da ist die beschämende systematische Benachteiligung von Frauen, über die schon viel gesprochen, aber an der wenig geändert wurde.

Es könnte Rosa Luxemburg gewesen sein, ich glaube aber, dass es August Bebel war, der gesagt hat, dass sich die Zivilisationsstufe einer Gesellschaft danach bemesse, welche Entfaltungschancen sie für Frauen eröffne. Nach diesem Maßstab sieht es an den Hochschulen zappenduster aus. Wie gesagt, dort herrscht finsterstes Mittelalter. Vielleicht tue ich dem Mittelalter aber Unrecht.

(Freiherr von Rotenhan (CSU): Das trifft auf die 68er zu!)

Ob es nun der „Muff von 1000 Jahren“ – so viel zu 1968 – ist, oder ob die Situation der Frauen im Mittelalter besser war: Der Muff, der immer noch an den Hochschulen herrscht, stinkt uns. Wir wollen die Hochschulen endlich vom Muff und aus dem geistigen Mittelalter befreien. Es muss dringend gelüftet werden.

(Zuruf des Abgeordneten Hofmann (CSU))

Deswegen haben wir ein Paket parlamentarischer Initiativen vorgelegt, dem sich die Kollegen der CSU im Hochschulausschuss zum großen Teil leider nicht angeschlossen haben. Die echte Mitsprache und das echte Entscheidungsrecht wollen Sie den Frauenbeauftragten an den Hochschulen immer noch nicht einräumen. In Fragen der Gleichstellung kommen Sie über Lippenbekenntnisse nicht hinaus. Aber die Zeit der Appelle an den guten Willen aller Beteiligten ist vorbei. Die Hochschulen sollen endlich ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Die Hochschulen müssen endlich begreifen, dass die Gleichstellung ihre ureigenste Aufgabe ist und nicht das Hobby der Frauenbeauftragten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihnen dabei zu helfen, dient der vorliegende Gesetzentwurf. Gemäß Artikel 21 Absatz 1, Satz 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes soll die Frauenbeauftragte der Hochschule für Angelegenheiten, die unmittelbar die Wahrnehmung der Aufgaben nach Artikel 34, Absatz 1 Satz 1 betreffen, vom Leitungsgremium gehört werden. Die bisherige Praxis zeigt, dass die Frauenbeauftragten von Leitungsgremien häufig nur dann gehört werden, wenn sie sich selbst hartnäckig darum bemühen. Zudem scheint nicht immer zweifelsfrei geklärt, was unter „Angelegenheiten, die unmittelbar die Wahrnehmung der Aufgaben nach Artikel 34 Absatz 1 Satz 1 betreffen“ zu verstehen ist. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Interpretationen. Solche willkürlichen Interpretationen der Zielvorgaben, die im Hochschulgesetz stehen, sind nicht im Sinne des Gesetzgebers. Deshalb ist die verbindliche Festschreibung der Anhörung im Hochschulgesetz erforderlich.

Unser Gesetzentwurf enthält eine Neuregelung, die die Stellung der Frauenbeauftragten stärkt. Wir sehen die verbindliche Anhörung der Frauenbeauftragten vor dem Leitungsgremium der Hochschulen vor. Sie sollen mindestens zweimal pro Semester gehört werden sowie bei allen Angelegenheiten, die die Wahrnehmung ihrer Aufgaben betreffen. Damit versuchen wir, die Intention des Gesetzgebers, also eigentlich auch die Intention von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, Wirklichkeit werden zu lassen.

Ihnen muss doch selbst auffallen, dass zwischen Ihren vollmundigen Bekundungen und Ihren Taten immer dann, wenn es um die Gleichstellung geht, eine riesengroße Lücke klafft.

Jedes Mal, wenn es um konkrete Maßnahmen geht, kneifen Sie, meine Damen und Herren von der CSU. Aber an einer solch harmlosen Selbstverständlichkeit wie dem Anhörungsrecht für Frauenbeauftragte sollten Sie doch nicht achtlos vorbeigehen. Vielmehr sollten Sie dem zustimmen können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Präsidentin Riess: Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Herr Kollege Dr. Albert Schmid hatte sich gemeldet.

(Zuruf des Abgeordneten Herbert Müller (SPD))