Frau Staatssekretärin, sind 40000 Einwendungen denn kein Ausdruck dafür, dass in der Bevölkerung gegenüber dieser Technologie große Bedenken bestehen, und müssen Sie dem nicht auch Rechnung tragen?
Ich bin durchaus der Ansicht, dass wir auf die Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung eingehen und diesen Rechnung tragen müssen. Dies ist für mich keine Frage, aber das Handeln muss sinnvoll sein, Frau Kollegin Köhler. Eine Genehmigung kommt für uns nur in Betracht, wenn die erforderliche Sicherheit weiterhin in vollem Umfang gegeben ist und eine Risikoerhöhung ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall tragen wir auch den von Ihnen vorgebrachten Bedenken Rechnung.
Frau Staatssekretärin, bezüglich des geplanten Baus eines Speichersees zur Speisung von Schneekanonen im Bereich der Kandahar-Abfahrt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen frage ich die Staatsregierung, wie und in welcher Form die sicherheitsrelevanten Fragen angesichts von ca. 42000 m3ı Wasser über der Ortschaft Garmisch geprüft werden, welche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind und ob Zuschüsse aus öffentlicher Hand, sei es vom Land, dem Bezirk oder der Kommune, gegeben werden.
Frau Präsidentin, Frau Kollegin! Im wasserrechtlichen Verfahren zur Genehmigung des Speicherteichs – das betrifft § 31 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes – wurden unter anderem das Wasserwirtschaftsamt Weilheim und das Bayerische Geologische Landesamt beteiligt, die als Fachbehörden die geologischen, hydrologischen und hydraulischen Bedingungen des Vorhabens prüften. Die Prüfung ergab, dass die Ergebnisse des von der Bayerischen Zugspitzbahn AG vorgelegten geologisch-geotechnischen Gutachtens nachvollziehbar sind und damit der Bau des Speicherteichs technisch möglich ist. Zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit der Anlage sind im Bescheidsentwurf folgende Auflagen enthalten:
Erstens, die Durchführung von Laborversuchen zur Festlegung der bodenmechanischen Kennwerte des für den Dammbau vorgesehen Erdmaterials, zweitens, der Nachweis der Standsicherheit des Damms unter besonderer Prüfung der Partnachschichten, drittens, der Nachweis der Standsicherheit des Dichtungssystems, viertens, die Prüfung der Notwendigkeit einer Sohldrainage, fünftens, die geotechnische Betreuung durch einen Gutachter.
Überdies hat nach Artikel 69 des Bayerischen Wassergesetzes nach Fertigstellung der Baumaßnahmen eine Bauabnahme zu erfolgen, bei der die bescheidsgemäße Errichtung überprüft wird.
Die Ausgleichsfläche beträgt zirka zwei Hektar. Der landschaftspflegerische Begleitplan für das Vorhaben sieht die Wiederherstellung und künftige Pflege von Magerrasenstandorten im Hausberggebiet vor. Darüber hinaus enthält der Bescheidsentwurf die Verpflichtung, den Speicherteich naturnah zu gestalten sowie die Teichwälle mit geeigneten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Bei dem zu rodenden Bergwald handelt es sich um einen reinen Fichtenwald, und daher ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein Ausgleich nicht notwendig. Ich nehme an, dass Sie das wissen, Frau Kollegin
Eine Gewährung von Zuschüssen ist nicht bekannt. Sie würde auch gegen den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 03.03.1993 verstoßen. Herr Dr. Hirt von der Zugspitzbahn AG hat überdies glaubhaft versichert, dass keine staatliche oder kommunale Förderung für das Vorhaben beantragt worden ist.
Sie sprechen vom Bescheidsentwurf. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dem Bescheid gerechnet werden, und ist die Eigentümerfrage angesichts möglicher Haftungsfragen, die auftreten könnten, geklärt? Wer ist der Grundbesitzer, wer ist der Besitzer dieses Speichersees, und wer haftet im Falle von Schäden?
Ich habe vom Entwurf gesprochen. Ich kann Ihnen im Moment nicht exakt sagen, wie lange das Verfahren dauert. Zu den Besitzverhältnissen, nach denen Sie gefragt haben, werde ich Ihnen schriftlich Bescheid geben.
Angesichts des zwischenzeitlich errichteten Pumphauses mit einer sehr hohen Pumpleistung frage ich Sie, ob es bei diesem Speichersee ausschließlich bei der Beschneiung von Teilen dieser Kandahar-Abfahrt bleiben wird oder ob geplant ist und die Staatsregierung dies geprüft hat, auch angesichts der hohen Wassermenge, ob weitere
Ich kann im Moment nicht sagen, ob Anträge vorliegen, ich werde dies aber überprüfen. Ich kann dazu nur sagen, dass bei der Erschließung des Garmischer Skigebiets nicht unberücksichtigt bleiben darf, dass die Beschneiungsanlagen vor allem zur Sicherung der Austragung von internationalen Wettkämpfen, zum Beispiel dem Ski-Weltcup, errichtet worden sind. Im Übrigen zeigt ein Blick auf die Nachbarstaaten, dass dort die Genehmigungen wesentlich weniger restriktiv als in Bayern gehandhabt werden.
Sehen Sie angesichts der minimalen Ausübung von Skisport durch die Gäste, die länger in Garmisch bleiben – diese betreiben eine andere Form des Tourismus –, und angesichts der Erwärmung des Klimas die Chance, den Skisport in diesem Umfang aufrecht zu erhalten, und teilen Sie meine Einschätzung, dass angesichts der Fleckerlteppichmethode – überall wurden Abfahrten erweitert und neue Flächen mit Beschneiungsanlagen versehen – insgesamt konsequenterweise ein Raumordnungsverfahren zur Gesamtplanung dieses Skigebiets notwendig gewesen wäre bzw. sein wird?
Ich bin nicht der Ansicht, dass ein Raumordnungsverfahren notwendig ist. Der Bayerische Landtag hat sich intensiv mit der Problematik der Beschneiungsanlagen und des Fleckerlteppichs beschäftigt. Wenn man einerseits die Genehmigungspraxis des Umweltministeriums betrachtet, andererseits aber sieht, wie benachbarte Skigebiete in Österreich und der Schweiz aufrüsten, und die dort herrschenden Verhältnisse mit Oberbayern oder Schwaben vergleicht, dann kann man die Genehmigungspraxis Bayerns nicht kritisieren. Sie haben selbst angesprochen, dass der Anteil der Skiurlauber zurückgeht.
Haben Sie sich schon einmal überlegt, warum der Tourismus zurückgeht? Die Zahl von 10%, die Sie genannt haben, kann ich jetzt nicht nachprüfen. Fragen Sie einmal den Hotel- und Gaststättenverband nach dessen Meinung dazu. Wir befinden uns in einer Konkurrenzsituation.
Wir handhaben diese Dinge in Bayern sehr restriktiv. Der Schutz des Bergwaldes genießt bei uns hohe Priorität. Ich möchte Ihnen, Frau Kollegin Paulig, sagen, dass wir trotzdem in bestimmten Bereichen, zum Beispiel bei
Weltcup-Abfahrten, mithalten und unsere Genehmigungen deshalb nach sorgfältigster Abwägung erteilen müssen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich bitte nun den Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, Herrn Dr. Wiesheu, die nächsten Fragen zu beantworten. Der nächste Fragesteller ist Herr Kobler.
Herr Staatsminister, treffen die Ankündigungen in den Medien zu, dass das Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie beabsichtigt, den Zuschuss für Busfahrten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von derzeit 22,6 Pfennigen auf 19,5 Pfennige je Personenkilometer zu kürzen trotz der zusätzlichen Mineralöl- und Ökosteuerbelastungen, und welche Gründe gibt es hierfür?
Die Verkehrsunternehmen transportieren Schüler, Lehrlinge und Studenten zu einem bis zu 25% verbilligten Tarif. Sie erhalten vom Freistaat Bayern einen finanziellen Ausgleich, der diese Lücke grundsätzlich zur Hälfte abdecken soll. Der Berechnung dieses Ausgleichs werden unter anderem Sollkosten zugrundegelegt, die sich an den durchschnittlichen Kosten repräsentativer, sparsam wirtschaftender Unternehmen orientieren. § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes regelt das. Die Sollkosten werden von den einzelnen Ländern in Kostensatzverordnungen festgelegt und in bestimmten Zeitabständen auf ihre Aktualität hin überprüft.
In Bayern werden die Unternehmen in vier Kostensatzgruppen eingeteilt: Gruppe 1: Verkehr in den Großstädten mit über 100000 Einwohner; Gruppe 2: Verkehr in Mittelstädten zwischen 44000 und 100000 Einwohner; Gruppe 3: Verkehr in Kleinstädten bis zu 44000 Einwohner und Gruppe 4: der Überlandverkehr.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat zur Überprüfung der Kostensätze im letzten Jahr im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums eine bundesweite Untersuchung durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Untersuchung bleiben die Kostensätze bei der Kostensatzgruppe 1 mit 38,3 Pfennigen und bei der Kostengruppe 2 mit 33,5 Pfennigen pro Personenkilometer unverändert. Bei der Kostensatzgruppe 3 erfolgt eine Anhebung des Kostensatzes von 25 Pfennigen auf 31 Pfennige pro Personenkilometer. Die Ergebnisse sind also ganz unterschiedlich. Bei der Unternehmensgruppe 4 wird der Kostensatz von 22,6 Pfennigen auf 21,3 Pfennige pro Personenkilometer abgesenkt. Die KPMG hatte in Bayern für die Unternehmensgruppe 4 einen Kostensatz je Personenkilometer von 19,5 Pfennigen errechnet. Dieser Punkt war strittig.
Aufgrund der Einwendungen, die bei der Verbandanhörung zur Anpassungsverordnung vorgebracht wurden, habe ich zwei Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Verkehrsverbänden und dem Finanzministerium am 25.01.2000 und 07.02.2000 geführt, das zweite Gespräch auch unter Beteiligung der KPMG. Die geäußerte Kritik stellte sich als stichhaltig heraus. Die
KPMG erklärte, dass die Aufnahme eines Unternehmens, das als besonders sparsam gegolten habe, ein Ausnahmefall sei. Deswegen wurde bei der Unternehmensgruppe 4 ein Unternehmen, das den geltenden Kostensatz wesentlich nach unten gedrückt hat, als nicht repräsentativ herausgenommen. Dadurch ergibt sich für diese Gruppe ein Kostensatz von
21,3 Pfennigen pro Personenkilometer. Alle Beteiligten haben das Ergebnis akzeptiert und tragen es mit. Die neuen Kostensätze werden nach einem Übergang – und weil die Regelung hauptsächlich auf das Schuljahr bezogen ist –, am 01.07.2000 in Kraft treten. Damit haben die Unternehmen ausreichend Zeit, sich für das neue Schuljahr darauf einzustellen. Das Ergebnis, mit dem alle Beteiligten zwar nicht zufrieden, aber einverstanden waren, ergibt sich zwangsläufig aus den Rechnungen. Wir haben keinen Ermessensspielraum, etwas zu ändern. Die Kosten stiegen in den letzten Jahren sehr stark. Die bundesweiten Überprüfungen führten zwangsläufig zu Korrekturen.
Im Übrigen ist die Ausgleichsregelung nicht dazu gedacht, den ÖPNV in der Fläche zu subventionieren, sondern dient grundsätzlich dazu, die Nachteile teilweise auszugleichen, die den Verkehrsunternehmen durch die Fahrpreisnachlässe im Ausbildungsverkehr entstehen. Sie ist daher auch kein beliebig handhabbares verkehrspolitisches Instrument. Mit den 126 Millionen DM, die wir zur Förderung des ÖPNV in den Haushalt eingestellt haben, hat dies nichts zu tun.
Herr Staatsminister, können Sie grob beziffern, in welcher Höhe sich der jährliche Zuschuss für diese Maßnahme für ganz Bayern bewegt?
Die Zahl habe ich nicht da. Sie beläuft sich auf ein paar Hundert Millionen DM. Gekürzt wird um 11 Millionen DM. Ich werde die Zahl gerne nachreichen. So weit ich mich erinnere, sind das mehr als 200 Millionen DM. Der Betrag hat mit den 126 Millionen DM, die wir für den ÖPNV in den Haushalt eingestellt haben, nichts zu tun.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister! Sie haben schon einiges nachgegeben. Wäre ein Landbonus möglich; denn das flache Land ist mehr betroffen als die Großstädte, und sehen Sie darüber hinaus in der Kürzung des Zuschusses einen Zusammenhang mit der sechsstufigen Realschule? Im Haushalt sind nur 500000 DM mehr vorgesehen. Im Landkreis Passau kostet die zusätzliche Schülerbeförderung für die R 6 480000 DM mehr; das Geld würde also gerade mal für zwei Landkreise reichen.
Frau Kollegin Peters, Sie bringen bewusst vieles durcheinander. Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie von diesem Thema so wenig wissen, dass Sie die beiden Bereiche miteinander vergleichen. Es gibt vier Kostensatzgruppen, gegliedert nach Großstädten mit über 100000 Einwohner, in Mittelstädte mit zwischen 44000 und 100000 Einwohnern, Kleinstädte und ländliche Gebiete. Die Gruppen werden unterschiedlich behandelt. Die typisierenden Betriebe werden der Berechnung zugrunde gelegt. Es handelt sich um den Vollzug des § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes. Die Berechnungen wurden bundesweit, bezogen auf das jeweilige Land, angestellt. Die zugrunde liegenden Resultate wurden in die Anhörung gegeben. Die vorgebrachte Kritik hat sich als berechtigt herausgestellt. Ich habe nicht nachgegeben, sondern es wurde geklärt, dass ein untypisches Unternehmen als Beispielsfall aufgenommen wurde. Das Ergebnis mussten ich und auch die Beteiligten akzeptieren. Ich bin verpflichtet, das Ergebnis umzusetzen. Der Bayerische Oberste Rechnungshof und der Landtag würden mich sicherlich rügen, wenn ich mir ein Ermessen anmaßen würde, das mir nicht zusteht. Mit anderen Themen hat das gar nichts zu tun. Sie haben Zusammenhänge hergestellt, die nicht bestehen, und deswegen die Themen verwechselt.
Ich bitte Sie, auf eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes hinzuwirken. Reden Sie mit Ihren Freunden in Berlin, damit diese das ändern. Das ist die richtige Adresse.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich rufe die nächste Frage auf. Herr Kollege Hartenstein ist der Fragesteller. – Ich kann ihn nicht sehen. Die mündliche Anfrage verfällt. Die Antwort wird dem Fragesteller schriftlich zugestellt. Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Kellner, bitte.
Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatsminister, ich frage Sie: In welcher Höhe wurde der Stadt Landshut ein Zuschuss für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Ellermühle zugesagt, bzw. gibt es feste Fördersätze für den Ausbau gemäß den Betriebsvorschriften JAR-OPS 1?
Der Stadt Landshut wurde bisher kein Zuschuss für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Landshut-Ellermühle zugesagt. Bisher liegt auch dazu kein Antrag vor. Der Verkehrslandeplatz Landshut-Ellermühle ist im Gesamtverkehrsplan als Schwerpunktlandeplatz für die allgemeine Luftfahrt ausgewiesen. Dementsprechend können Ausbaumaßnahmen – auch solche im Hinblick auf
die Anforderungen der JAR-OPS 1 – aus Landesmitteln mit einem Regelfördersatz von 40% bezuschusst werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatsminister, heißt das, wenn die Stadt Landshut im ersten Halbjahr einen Zuschussantrag stellt, dass sie dann in diesem Jahr noch etwas erhält?
Wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und die Maßnahme so weit umgesetzt ist, dass Geld zugewiesen werden kann, dann ja. Das sind die Voraussetzungen. Wir haben 2 Millionen DM im Haushalt, die man dafür verwenden kann.