Protocol of the Session on February 17, 2000

Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt auf Drucksache 14/2835 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Hartenstein. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit angenommen.

Ich lasse über die Listennummer 25 abstimmen, das ist der Antrag des Abgeordneten Zeller und anderer betreffend Bekämpfung von unfairem Steuerwettbewerb, Drucksache 14/1985. Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt auf Drucksache 14/2836 Zustimmung mit der Maßgabe, dass nach dem Wort „Bundesrat“ ein Komma und die Worte „die Bundesregierung“ eingefügt werden. Wer dem Antrag mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Dann ist das so beschlossen.

Ich lasse über die Listennummer 38 abstimmen, das ist der Antrag der Abgeordneten Gartzke und Dr. Heinz Köhler betreffend Umsetzung der Gemeinschaftsinitiativen der Europäischen Union URBAN, EQUAL, LEADER und INTERREG für den Förderzeitraum von 2000 bis 2006 (Drucksache 14/2077). Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt auf Drucksache 14/2837 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchten, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Der Antrag ist damit angenommen.

Ich schlage vor, über die Listennummern 52 mit 55, das sind die Anträge der Abgeordneten Nentwig, Wahnschaffe, Straßer und anderer SPD, betreffend Patienten im Koma und Wachkoma mit der Krankheit „Apallisches Syndrom“ (Drucksachen 14/1924, 1926, 1928 und 1929) gemeinsam abzustimmen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen emp

fiehlt auf den Drucksachen 14/2769, 14/2767, 14/2766 und 14/2765 für alle vier Anträge jeweils Neufassungen. Wer den vom mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Neufassungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist auch das gesamte Hohe Haus, soweit ich das sehe. – Gegenstimmen? Keine. – Stimmenthaltungen? Auch nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich lasse jetzt noch einzeln über die Listennummer 51, das ist der Antrag der Abgeordneten Brosch, Prof. Dr. Stockinger betreffend Einrichtung eines Studiengangs Fotodesign an der Fachhochschule München mit Eingliederung der Fachakademie für Fotodesign in diese Fachhochschule (Drucksache 14/1922) abstimmen. Die CSU-Fraktion hat hierzu einen Änderungsantrag gestellt. Danach soll der Abstimmung entgegen der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen die ursprüngliche Antragsfassung zugrundegelegt werden, allerdings mit der Maßgabe, dass nach den Worten „hinzuwirken, dass“ die Worte „im Rahmen vorhandener Mittel und Stellen“ eingefügt werden. Über diesen Änderungsantrag lasse ich jetzt abstimmen. Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Dann ist das auch so beschlossen.

Abweichend von der grundsätzlichen Regelung, nach der der Abstimmung über Anträge, die nicht einzeln beraten werden, die Beschlussempfehlungen der jeweils federführenden Ausschüsse bzw. die abweichenden Vorschläge des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugrunde zu legen sind, soll auf Antrag der Fraktion der CSU bei verschiedenen Listennummern über folgende abweichende Voten anderer Ausschüsse abgestimmt werden:

Listennummer 16: Antrag der Abgeordneten Zeller und anderer (CSU) betreffend Konvent zur Grundrechtscharta der EU (Drucksache 14/1917) – Votum des mitberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen. Listennummer 58: Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm, Prof. Dr. Stockinger, Dr. Söder (CSU) betreffend Vermeidung von Verzögerungen bei der Einführung der Zwischenprüfung im Studium der Rechtswissenschaften (Drucksache 14/2043) – Votum des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur. Die Voten der Ausschüsse zu den übrigen Anträgen liegen Ihnen vor.

Besteht damit Einverständnis, dass ich bei den soeben genannten Listennummern 16 und 58 die Empfehlungen der genannten Ausschüsse, im Übrigen die Ausschussfassungen entsprechend § 132 Absätze 3 und 4 der Geschäftsordnung, der Abstimmung zugrunde lege? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer hinsichtlich der Listennummern 16 und 58 seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion in den vorher genannten Ausschüssen und in den übrigen Fällen dem entsprechenden Abstimmungsverhalten in den jeweils federführenden Ausschüssen bzw. im mitberatenden Ausschuss

für Staatshaushalt und Finanzfragen beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(siehe Anlage 4)

Ich rufe nun auf:

Tagesordnungspunkt 19

Antrag der Abgeordneten Renate Schmidt, Hufe, Dr. Baumann und anderer (SPD)

Beteiligung von Künstlerinnen und Künstlern bei der Auswahl von Förderprojekten durch den Kulturfonds (Drucksache 14/1858)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt 15 Minuten pro Fraktion. Das Wort hat Herr Kollege Hufe.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast am Ende des Beratungstages angelangt, darf ich noch um 10 Minuten Aufmerksamkeit für die Kultur bitten.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CSU)

Da uns das Thema sehr wichtig ist, beantragen wir hierzu namentliche Abstimmung.

(Beifall des Abgeordneten Hoderlein (SPD) – Zurufe von der CSU: Oh! Oh!)

Wir tun dies, damit wir namentlich nachvollziehen können, wie das mit Ihnen und der Kultur steht. Es geht nämlich nicht nur um die Kultur im engeren Sinne, sondern es geht auch darum, wie wir hier im Hause miteinander umgehen, um die Kultur der Legislative. Es geht auch um die Bürgerkultur, die vom Vorsitzenden der CSU-Fraktion, Alois Glück, immer sehr hoch angesetzt wird.

(Hoderlein (SPD): Sehr gut!)

Die SPD-Fraktion hat einen Prüfantrag gestellt. Sie hat den Antrag gestellt, zu prüfen, ob es nicht möglich ist, dass Künstlerinnen und Künstler bei der Vergabe von Leistungen für den Kulturfonds in das Beratungsverfahren – nicht in das Verfahren der Entscheidung, sondern in das Beratungsverfahren – einbezogen werden können. Normalerweise wird das so gehandhabt, dass man sagt: Jawohl, wenn die Opposition in diesem Hause darum bittet zu prüfen, ob etwas machbar ist, dann stimmen wir dem zu. Aber, was ist passiert? Dieser Prüfantrag wurde von der Mehrheit abgelehnt.

(Hoderlein (SPD): Wer ist die Mehrheit?)

Scheinbar ist auch geplant, diesen Antrag bei der jetzigen Abstimmung erneut abzulehnen. Es geht hier um das Selbstverständnis der Opposition in der Legislative, aber auch um die Legislative insgesamt und um Ihr

Selbstverständnis, ob man einen begründeten Prüfantrag einfach zu den Akten legt und mit der Einstellung „mir san mir“ diesen Prüfantrag noch nicht einmal der Staatsregierung vorlegt. Stattdessen sagt man: Den wollen wir nicht, den lehnen wir ab.

Wenn Sie das, was wir hier über Bürgerbeteiligung und Bürgerkultur reden, ernst nehmen, dann würden Sie zumindestens überlegen, ob es keine Möglichkeit gibt, eine gesellschaftliche Gruppe wie die Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffenden bei der Vergabe von 21 Millionen Mark jedes Jahr an der Beratung auf der Ebene der Regierungsbezirke zu beteiligen.

Warum stellen wir diesen Antrag? Wir haben festgestellt, dass es eine sehr große Unzufriedenheit in den Städten, Gemeinden und Kommunen darüber gibt, wie die Vergabe der Kulturfondsmittel stattfindet.

Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler fühlen sich als Bittsteller oder als solche, die gerade einmal einen Antrag stellen dürfen, aber keine Entscheidungskompetenz haben.

Sonst gibt es für jeden der Preise, die der Freistaat zu vergeben pflegt, selbstverständlich ein Kuratorium und selbstverständlich eine Jury. Da werden Fachleute von allen Bereichen geholt, die darüber entscheiden, ob dieser oder jener Literaturverband, ob dieser oder jener Schriftsteller 10000 DM bekommt. Werden aber 21 Millionen DM im Rahmen des Kulturfonds vergeben, ist die Beratung der Künstlerinnen und Künstler nicht erwünscht, nein, die sollen außen vor bleiben, das machen die Beamten im Ministerium unter sich aus.

Einerseits halten Sie, meine Damen und Herren von der CSU, zumindest verbal, die Bürgerkultur hoch, andererseits blockieren Sie aber Beschlüsse, die eine große und wichtige gesellschaftliche Gruppe in Entscheidungsprozesse einzubeziehen geeignet wären. Das ist Ausgrenzung, das ist Diskriminierung der Opposition, das ist, von einer schmalen Oberschicht abgesehen, ein Schlag ins Gesicht all derer, die unter schwierigen Bedingungen ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Lange Zeit wollte ich es nicht glauben, aber das passt genau zum Erscheinungsbild der Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat Bayern.

Trotz vieler Fördertöpfe müssen wir immer wieder feststellen, dass nur die Hochkultur in den Genuss von Förderung kommt, für Soziokultur aber, obwohl Integration ganz groß geschrieben wird, nichts abfällt. Anders in Baden-Württemberg: Dort werden für Soziokultur rund 3,7 Millionen DM ausgegeben. Im Freistaat Bayern können dagegen keine anderen Leute als die Beamten im Kultusministerium mitreden. Die 21 Millionen DM des Kulturfonds werden nämlich ausschließlich von Beamten vergeben, ohne Beratung durch fachkundige Künstlerinnen und Künstler, die sozusagen draußen bleiben müssen.

Auch wenn Herr Kollege Glück, der Bürgerkultur immer ganz hoch ansetzt, leider nicht da ist, sollte sich die CSU nochmals überlegen, dem Prüfantrag vielleicht doch zuzustimmen. Wenn Sie, meine Damen und Herren von

der Regierungspartei, clever gewesen wären, hätten Sie den Prüfantrag mit einem zweiseitigen Schreiben verabschiedet und uns Bescheid gegeben, wie Sie es sonst immer machen. Aber nein, nicht einmal dazu haben Sie sich aufraffen können. Sie wollen den Prüfantrag der Opposition einfach ablehnen. Wir halten den Antrag aber für so wichtig, dass über ihn in namentlicher Form abgestimmt werden soll.

(Hofmann (CSU): Das braucht es nicht!)

Auch Sie von der CSU sollten ihm zustimmen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich mache darauf aufmerksam, dass wir über den Antrag heute nicht mehr abstimmen könnten, wenn die Aussprache nicht bis 17.55 Uhr beendet wäre. Dann müsste die weitere Behandlung des Antrags auf die nächste Sitzung vertagt werden. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Dr. Dürr das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Künstlerinnen und Künstler mitberaten dürfen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Insofern werden wir dem Antrag der SPD zustimmen. Er geht uns aber nicht weit genug. Die Begründung dafür gebe ich zu Protokoll.

(siehe Anlage 5)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Spaenle das Wort.

(Zuruf von der CSU: Zeit lassen!)

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren!

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CSU)

Wie die SPD Kulturpolitik definiert, haben wir soeben erfahren: mit einer namentlichen Abstimmung. Das ist die Kultur des Namens, nicht aber eine Politik, die eine entsprechende Bezeichnung verdiente.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Zurufe von der SPD: Oh, oh!)

Wenn wir uns einem Bereich zuwenden wollen, der zum elementaren Selbstverständnis des Freistaats Bayern gehört, sollten wir das auf einem anderen Niveau als Kollege Hufe tun.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Widerspruch bei Abgeordneten der SPD)

Offenbar erschöpft sich das kulturelle Selbstverständnis der größten Oppositionspartei in einem Land mit 1500-jähriger staatlicher Tradition und Geschichte im Versuch, ein ungeheuer schlagkräftiges, zielgenaues

und flexibles Instrument der Kulturpolitik auf das Niveau eines Verteilungskampfs auf Regierungsbezirksebene herunterzudrücken – und das ist erbärmlich.

(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD)