Ludwig Spaenle
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Herr Präsident, Hohes Haus! Vor wenigen Tagen konnten der bayerische Wissenschaftsminister und Vertreter des Landesdenkmalrates auf ein bemerkenswertes historisches Datum, auf ein zeitgeschichtlich bedeutsames Datum für die Kulturpolitik in Bayern hinweisen. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz wurde vor wenigen Tagen 30 Jahre alt. Damit geht eines der wichtigen kulturpolitischen Regelwerke unseres Landes in das vierte Jahrzehnt seines Bestehens.
Denkmalschutz ist zentraler Teil unserer Kulturpolitik. Denkmalschutz bedeutet, das kollektive Gedächtnis eines Landes fortzuentwickeln und zu pflegen. Nur wenn ein Volk weiß, woher es kommt, weiß es auch, wohin es geht. Geronnene Geschichte findet sich in unseren Bauund Bodendenkmälern wieder. Jede Zeit, jede Epoche gibt ihrem Selbstbewusstsein einen bestimmten Ausdruck in der Form seiner Architektur oder in den Überresten seiner eigenen Zeit.
Dieses zu bewahren, ist ein Element, das in der Kulturpolitik jungen Datums ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege als Oberbehörde ist knapp 100 Jahre alt, das entsprechende Fachgesetz ist jetzt 30 Jahre alt. Das Denkmalschutzgesetz ist europäisches Vorbild und wurde durch Beschlussfassung dieses Hauses immer wieder fortentwickelt und den Bedingungen der Zeit angepasst.
Grundsätzlich bedeutet Denkmalschutz natürlich Güterabwägung mit den Erfordernissen der jeweiligen Zeit und der Notwendigkeit, unsere Städte und Dörfer und unser Land fortzuentwickeln. Gerade in der Baudenkmalpflege bedeutet Denkmalschutz tägliche Entscheidung zugunsten oder zulasten einer bestimmten Absicht, einer Bauabsicht oder einer Erhaltungsabsicht. In der Bodendenkmalpflege ist es ähnlich. Auch hier gilt es, den jeweiligen zeitlichen Erfordernissen nachzukommen, moderne Verkehrswege zu schaffen, moderne Verbindungswege herzustellen und gleichzeitig verantwortlich mit dem Erbe unserer Vorfahren umzugehen, das für das besondere Bewusstsein und die kulturelle Identität eines Landes von großer Bedeutung ist.
Auch heute stehen wir wieder an einem solchen Punkt, nämlich das Denkmalschutzrecht in unserem Land zwischen diesen beiden Spannungspolen fortzuentwickeln: auf der einen Seite einen optimalen Schutz unseres kulturellen Erbes zu gewährleisten, diesen aber auf der anderen Seite mit den Erfordernissen einer modernen postindustriellen Gesellschaft und ihren Anforderungen an die wirtschaftliche Entwicklung im Bau- und Verkehrsbereich in Einklang zu bringen.
Ich blicke wenige Jahre zurück. Gleichzeitig haben wir – das wurde heute schon in einem anderen Zusammenhang angesprochen – bereits im Denkmalschutzrecht in Verbindung mit der Fortentwicklung des Baurechts in Bayern vor wenigen Jahren Regelungen getroffen, die
eine vereinfachte und letztlich auf den entsprechenden Bauherrn zugeschnittene Anwendung des Denkmalschutzrechts ermöglichen und die sich bewährt haben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieser Weg der konsequenten und behutsamen Entwicklung des Denkmalschutzrechts unter der von mir genannten Prämisse der Güterabwägung weitergegangen. Wir gehen auf die Bedürfnisse von Bauherrren und Bauwerbern ein und stellen die Genehmigung von Baumaßnahmen innerhalb eines Ensembles erlaubnisfrei, sofern die Baumaßnahme nicht mit einem Denkmal verbunden oder das Ensemble selbst ein Denkmal ist. Damit werden wir besonders die Entwicklung unserer Innenstädte, die mit Recht im Fokus der landesplanerischen Entwicklung steht, ein bedeutendes Stück nach vorne bringen, ohne die Substanz, nämlich historisch bedeutsame Innenstadtensembles, aufzugeben. Damit wird das Ziel des Ausgleichs von Interessen konsequent weiterverfolgt.
Wir harmonisieren wichtige Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes mit Bestimmungen des Baurechts. Innerhalb des Landesamtes werden Vereinfachungen vorgenommen, wobei alle zentralen Aufgaben des Landesamtes für Denkmalpflege in vollem Umfang erhalten bleiben, zum Beispiel die Forschung, die zum heutigen Standard des Denkmalschutzes beigetragen hat. Redaktionelle Anpassungen sowie die Anpassung der Amtszeit des Landesdenkmalrates an die Legislaturperiode sind in diesem Zusammenhang von geringerer Bedeutung.
Der Denkmalschutz hat in einer Zeit großer wirtschaftlicher Herausforderungen, der Notwendigkeit der Belebung von Innenstädten und der Frage, ob durch die Bewahrung des kulturellen Erbes Chancen für eine positive Weiterentwicklung zunichte gemacht werden, drei wichtige Komponenten:
Erstens. Die Bewahrung der kulturellen Identität. Wir müssen das Erbe, das auf uns gekommen ist und das wir nur treuhänderisch verwalten, bewahren und sorgfältig gepflegt an unsere Nachkommen weitergeben.
Zweitens. Wirtschaftliche Erfordernisse. Der wirtschaftlichen Komponente wollen wir durch eine vernünftige Weiterentwicklung des Denkmalschutzrechtes Rechnung tragen. Denkmalschutz ist ein harter Standortfaktor und gerade in strukturschwachen Gebieten eine unmittelbare Mittelstandsförderung. Mit den vorliegenden Änderungen und Erleichterungen im Genehmigungsverfahren und in der Baudenkmalpflege wird dieser Weg verfolgt.
Drittens. Der Denkmalschutz muss Dienstleistungs– und Beratungscharakter haben. Die übergroße Zahl der 110000 Einzeldenkmäler, die wir in der bayerischen Denkmalschutzliste haben, befindet sich in Privatbesitz. Normalerweise hat ein Eigentümer in seinem Leben ein Denkmal zu verwalten, zu pflegen und fortzuentwickeln. Dies ist nicht nur ein großes wirtschaftliches Unternehmen, sondern auch ein emotionales, ja, ein Lebensunternehmen. Die Menschen müssen das Denkmal, in dem sie leben, für die eigene Familie und für ihren Wirtschaftsbetrieb akzeptieren, fortentwickeln und erhalten.
Die Qualität der Beratung und des Dienstleistungscharakters des Denkmalschutzes muss deutlich verbessert werden.
Die unmittelbare Folge der heute zu beschließenden Novelle wird eine grundlegende Überarbeitung und Neufassung einer seit 20 Jahren unverändert gültigen Bekanntmachung der Fachministerien des Innern und für Wissenschaft, Forschung und Kunst sein, die die Praxis im Auge hat, nämlich die entsprechende Verordnung über „den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes und baurechtlicher Vorschriften“. Diese Vollzugsmitteilung, in der manche Aussage des Denkmalschutzgesetzes präzisiert wird, ist leider in Vergessenheit geraten. Nach dem Willen meiner Fraktion muss die Neufassung dieser Vollzugsmitteilung, die sich der Novelle anschließen wird, Präzisierungen für die alltägliche Praxis der Denkmalschutzbehörden enthalten. Ziel muss dabei die umfassende Beratung und die Orientierung auf die Eigentümer und die Bauherren bei der Umsetzung des Denkmalschutzes sein.
Wir werden eine Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Erfordernissen und dem Schutzgedanken des Denkmalschutzgesetzes nur erreichen, wenn sich die Arbeit der Denkmalpflege weit stärker als bisher auf die Beratung an den einzelnen Eigentümern und Projektträgern ausrichtet. Dies muss zum Regelfall werden. Die Umsetzbarkeit der Maßnahmen muss deshalb künftig noch deutlicher als bisher in den Vordergrund der Vollzugswirklichkeit treten. Die Praxisorientierung muss künftig das entscheidende Paradigma im Genehmigungsalltag sein. Der Denkmalschutz darf in der Öffentlichkeit nicht länger als Bremser wahrgenommen werden. Vielmehr muss er künftig kooperativer Partner bei der Verwirklichung der Maßnahmen sein. Dies ist die besondere Verpflichtung der Fachleute in den Denkmalschutzbehörden. Wir brauchen eine massive Steigerung der Dienstleistungsqualität und der Beratungstätigkeit in diesen Behörden. Nur so kann der Denkmalschutz seine Wirksamkeit und seinen Erfolg langfristig sichern.
In diesem Zusammenhang kommt bei der Umsetzung der Vollzugs– und Umsetzungsorientierung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der kulturpolitischen Notwendigkeiten den verantwortlichen Leitern der unteren Denkmalschutzbehörden, also den Landräten und den Oberbürgermeistern, besondere Bedeutung zu. Sie haben die letzte Verantwortung nach der sorgfältigen Beratung durch die jeweiligen Denkmalschutzfachbehörden in der Verwaltungspraxis. Eines kann jedoch nicht sein: Die politisch Verantwortlichen dürfen sich nicht hinter der fachlichen Begründung des Denkmalamtes verbergen und den Bauherren sagen: Ich würde das genehmigen, aber es geht nicht. Das ist leider gängige Praxis. Hier müssen wir ansetzen. In der Güterabwägung muss die Verantwortung für die wirtschaftliche Umsetzbarkeit eines Projektes wahrgenommen werden. Das unbestrittene Know-how der Denkmalschutzbehörden ist an dieser Stelle des Verfahrens in Form der Beratung und Dienstleistung nachhaltig einzubringen. Bauwerbern und Projektbetreibern ist frühestmöglich Sicherheit für ihre Unternehmungen zu gewähren. Dies gilt auch für das Feld der Bodendenkmalpflege, deren Aufgaben in der
kommenden Legislaturperiode im Denkmalschutzrecht fortentwickelt werden müssen.
Gerade für die Wiedernutzbarmachung von leerstehenden Gebäuden in unseren Innenstädten muss durch die Anwendungsorientierung ein wichtiger Impuls erwachsen, der die Attraktivität unserer Innenstädte mit dem besonderen kulturellen Erbe, das Bayern treuhänderisch verwaltet, paart. Im Zuge der Weiterentwicklungen und Reformansätze des Denkmalschutzrechts müssen wir eine Evaluierung vornehmen, ob die vorgesehenen Ziele im Rahmen einer praxisorientierten Neufassung dieser Verwaltungsvorschrift berücksichtigt worden sind. Der nächste Landtag wird diese Evaluierung auf den Weg bringen müssen. Ich halte eine solche Maßnahme aus zwei Gründen für absolut notwendig:
Erstens. Die Umsetzbarkeit von Projekten kann damit sichergestellt werden.
Zweitens. Außerdem muss die Denkmalschutzpraxis überprüft werden. Wenn der Denkmalschutz in der Gesellschaft akzeptiert wird, wird er auf Dauer in der Mitte unserer Gesellschaft stehen und das Bewusstsein für Kultur und Geschichte in unserem Land sichern.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Odenbach.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über die Frage, inwieweit die Schülerzeitung als pädagogisch-erzieherische Unternehmung – nichts anderes nämlich ist die Schülerzeitung, wie Sie im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz konstituiert ist – in Gesamtverantwortung der Schule, als wichtiges pädagogisches Instrument, mit dem Meinungsfreiheit und der Ausdruck von Meinungen in Wort, Schrift und Bild geübt werden soll, mit dieser Gesamtverantwortung, die der Schulleiter auch für dieses pädagogische Instrument Schülerzeitung wahrnimmt – er trägt auch die presserechtliche Letztverantwortung für den Inhalt –, richtig aufgehängt ist oder nicht.
Diesen Streit gibt es, seit ich überhaupt denken kann. Ich bin sehr früh schon Mitglied eines Jugendpresseverbandes gewesen, und es gibt in Bayern mehrere Jugendpresseverbände, die sich diesem Thema seit drei Jahrzehnten und länger widmen. Da gibt es unterschiedliche Zugänge.
Den Begriff Zensur weise ich nachdrücklich zurück. Insofern werden wir uns auch diesem Antrag nicht anschließen, weil wir der Meinung sind, dass man mit diesem Instrument Schülerzeitung, das in der Gesamtverantwortung der Schule selbst steht, einen wichtigen erzieherischen Beitrag genau zu dem leisten kann, was Kollege Wörner angesprochen hat, nämlich zu selbstständiger Wahrnehmung demokratischer Rechte und zur verantwortlichen Mitwirkung an Meinungsbildung. Damit hat man ein wichtiges erzieherisches Instrument in Händen.
Worüber wir reden und was der Anlass für diesen Antrag ist – ich habe es mir fast gedacht –, ist der Artikel in einer Schülerzeitung, der sich mit dem Golfkrieg beschäftigt – der übrigens von den Schülern, die diesen Artikel verfasst haben, selbst zurückgenommen wurde.
Mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich nur einiges ganz Wenige aus diesem Artikel zitieren:
Da ist der Herr Bush. Sieht eigentlich ganz nett aus, ist er aber nicht. Ist ein Massenmörder, hängt den nächstbesten Neger auf.
So geht es hier los.
Das ist die Frau Merkel. Sieht ziemlich beschissen aus. Frau Merkel kriecht nämlich gern den anderen
in den Arsch. Das war beim Herrn Honecker so damals in der DDR. Dann ist sie Herrn Kohl in den Arsch gekrochen. Und Frau Merkel sucht wieder einen neuen Arsch, nämlich den von Herrn Bush.
Und so weiter.
Wer sich zum Anwalt solcher Ergüsse und Auswüchse macht und dabei den Begriff der Zensur in den Mund nimmt, der hat den Anspruch auf Ernsthaftigkeit in diesem Hause verwirkt.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Bayern ist das Land in der Bundesrepublik Deutschland mit der ältesten Tradition bei der Förderung von Leistungseliten. Der Herr Staatsminister hat es angesprochen: In diesem Hause ist der Sitz der Stiftung Maximilianeum, die bereits zu einem frühen Zeitpunkt eine klassen- und ständeunabhängige, rein an Leistung orientierte, allerdings bis zum Jahr 1980, zugegebenermaßen, auf junge Männer eingeschränkte Eliteförderung betrieben hat. An dieser Tradition und diesem Zuschnitt bildungspolitischer Verantwortung orientieren wir uns klassenübergreifend – das ist das ganz entscheidende Stichwort bei der Definition von Elite und Leistungsbegriff, dass wir die akademische Klasse überschreitend das gesamte gesellschaftliche Spektrum und seine Begabungsreserven ausschöpfen – ausschließlich an der Leistungsfähigkeit unserer jungen Akademikergeneration. Wir müssen die optimalen Möglichkeiten schaffen und anbieten, um jungen Menschen mit besonderen Begabungen und Neigungen den ihnen angemessenen Weg zu einem herausragenden Studienverlauf und optimalen Startchancen in Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund ist die heutige Initiative ein wichtiger und zentraler Baustein für den Ausbau des Bildungsstandortes Bayern. Der Ausbau eines flächendeckenden Universitäts- und Fachhochschulsystems ist auch eine Leistung von Staatsminister Hans Zehetmair. Eine der ganz wichtigen strukturpolitischen Entscheidungen, die der Bayerische Landtag seit den 60er-Jahren auf den Weg gebracht hat, war, dass heute – um das zu übertreiben – jeder Abiturient und jede Abiturientin in Bayern mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine in ihrer Nähe gelegene Hochschule oder Fachhochschule oder andere akademische Ausbildungseinrichtung erreichen kann. Das war der wichtigste strukturpolitische und bildungspolitische Schritt zur Ausschöpfung der Begabungsreserven in unserem Land.
Wenn Sie den positiven Wanderungssaldo der Studierenden an den bayerischen Hochschulen betrachten, dann sehen Sie – das bayerische Hochschulwesen ist natürlich immer ausbau- und verbesserungsfähig – dessen hohe Attrakivität. Dem Bereich der Fachhochschulen mit seinem speziellen Zuschnitt und einer starken Verzahnung mit der Wirtschaft und der Arbeitswelt gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Der Ausschöpfung der Begabungsreserven und der Begabungspotenziale unserer jungen Menschen dient die Bildungs- und Hochschulpolitik in unserem Land, verbunden mit einer Orientierung, die die Besten – ich sage es noch einmal: Begriff der Elite definiert an der Leistungselite, unabhängig von der sozialen Herkunft – besonders fördern will und fördern muss. Insofern ist das vorgeschlagene Maßnahmenbündel, insbesondere auch die Überarbeitung und Justierung sowie die Verbesserung für eine zielgenaue Auswahl von Studierenden für die Begabtenförderungswerke, von besonderer Bedeutung. Dies wird als Punkt vier dieses Konzeptes vorgelegt.
Es ist deshalb so wichtig, die Förderinstrumentarien der Begabtenförderungswerke und auch des Bayerischen
Begabtenförderungsgesetzes zu vernetzen und zu verknüpfen, weil wir es uns nicht leisten können, das Prinzip Zufall bei der Auswahl derer, die sich für die Begabentförderung und die Elitenförderung bewerben, anzuwenden. Bei der Hochbegabtenförderung gehen wir insgesamt zu unstrukturiert vor. Das hat sicher einen tiefen psychologischen und historischen Grund in der Elitediskussion in unserem Lande, über deren Wurzeln wir spätestens seit der „Ruck-Rede“ von Roman Herzog in diesem Hause immer wieder diskutiert haben.
Wenn ich Leistungselite als Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit einer im Wesentlichen wissensorientierten Gesellschaft und Wirtschaftsleistung verstehe, dann kann ich mit einer breit angelegten Eliteförderung einen wesentlich größeren Prozentsatz – der Herr Staatsminister hat es angesprochen – jeder Studentengeneration erreichen. Dieses setzt aber voraus, ausgehend vom Gymnasium oder den Institutionen, die zur Hochschulzugangsberechtigung führen, beim institutionellen Bruch zwischen Schule und dem Studienbeginn anzusetzen. Zur Beantwortung der Frage, welche Personen geeignet sind, Fördermaßnahmen zu erhalten und Fördereinrichtungen zu durchlaufen – das ist das Interessante an dem vorgelegten Konzept – ist eine Vernetzung aller bisher auf den Weg gebrachten Instrumente erforderlich. Das Instrument der Pluskurse und ähnliche Dinge im Schulbereich wurden angesprochen. Zu einem möglichst frühen Zeitpunkt sind die akademischen Lehrer und das akademische Ausbildungspersonal auf junge Begabte aufmerksam zu machen, damit diese gefördert werden können. Nur wenn ich die Zahl derer, die potenziell für Fördermaßnahmen infrage kommen, strukturiert erfasse, begleite und anregend wirke – das heißt, dass der einzelne Professor, der akademische Lehrer ein persönliches Interesse daran hat, sich um die Besten seiner Schülerinnen und Schüler zu kümmern –, dann werden wir die Chance nutzen, die Besten und Begabtesten mit den entsprechenden akademischen Lehreinheiten und Lehrinstitutionen zusammenbringen.
Insofern ist die Vernetzung und die Entwicklung der Elitefördermaßnahmen an den Hochschulen die wichtigste Grundentscheidung des Eliteförderkonzeptes, das wir heute vorliegen haben. Wir entwickeln aus unseren Hochschulen heraus, aus dem Gesamtpool unserer Studierenden die Personen, die für die Fördermaßnahmen geeignet sind.
Das modulartige Aufbauen vom Studieneintritt über die Übernahme in die Begabtenförderungswerke bis hinauf in die qualifizierten Elitenstudiengänge – ich möchte das ausdrücklich betonen –, die Vernetzung in diesem Bereich, die etwa die Doktorandencolloquien bieten, oder die Einbeziehung der Forschungsverbünde über die rein universitätsgestützte Förderung hinaus in den außeruniversitären Forschungsbereich hinein, ist genau die Leiter der Eliteförderung, die wir benötigen, um die Besten, die das akademische Bildungssystem in unserem Land durchlaufen haben, an unserem Standort zu halten.
Es geht darum, dass die intellektuelle und akademische women power etwas von den Investitionen in den Rohstoff Geist unserem Standort zurückgeben kann, indem
wir die äußeren Rahmenbedingungen für wissenschaftliche und akademische Spitzenleistung so verbessern und auch hier die Vernetzung herstellen, dass wir die Besten an unserem Standort halten und daraus letztlich eine „intellektuelle Rendite“ für unser Land gewinnen können.
Lassen Sie mich zur Frage des weiblichen akademischen Nachwuchses ein Wort sagen. Natürlich ist in diesem Netzwerk die Förderung akademischer Nahwuchswissenschaftlerinnen integraler Bestandteil. Es ist selbstverständlich, dass diese Komponenten für Wissenschaftlerinnen offen stehen müssen. Wir sind uns in der Hochschulpolitik parteiübergreifend darin einig, dass wir besondere zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um gewisse, in der weiblichen Ausbildungsund Lebensbiografie angelegte Komponenten zu berücksichtigen, wie die Kinder- und Familienphase, und die Entscheidung junger Frauen für eine wissenschaftliche und akademische Laufbahn befördern. Wir sind uns darin einig, dass Maßnahmenbündel, dass wir in diesen Tagen diskutieren, zu einem entsprechenden Förderkonzept für die akademischen Spitzen flankierend und ergänzend hinzutreten muss. Dies reicht von der Frage der Kinderbetreuung bis zur Frage der Zugangs- und Qualifizierungsmaßnahmen; Stichwort Juniorprofessur oder Weiterentwicklung der Habitation, die geeignet sind, jungen Frauen die Entscheidung für eine wissenschaftliche Laufbahn zu erleichtern und Anreize zu bieten. Ein Gegeneinander zwischen Frauenförderung und diesem vorgelegten Konzept der Eliteförderung zu konstruieren, ist an den Haaren herbeigezogen.
Es sind ergänzende Komponenten, die noch stärker ineinander greifen müssen. Auch meine Fraktion ist zur Verbesserung der Situation weiblicher Nachwuchswissenschaftler dabei, noch in dieser Legislaturperiode zusätzliche Impulse und Komponenten dem Hohen Haus vorzulegen und zu beschließen. Wenn man Bilanz einer erfolgreichen Zeit der Wissenschaftspolitik in diesem Land zieht, die mit dieser Legislatur und dem Namen Hans Zehetmair verbunden ist und sein wird, mit Recht auf Berlin verweisen können. Herr Kollege Dr. Wilhelm hat zu Recht die Situation in Berlin angesprochen, einem der großen traditionsreichsten und leistungsfähigsten Wissenschaftsstandorte in Deutschland. Ich darf nochmals auf das dichte Netz von Hochschulen, Universitäten, entsprechenden akademischen Ausbildungseinrichtungen in Bayern verweisen, auf das entsprechend dezentral angelegte Konzept der Eliteförderung mit dem Wettbewerbseffekt und darauf, dass diejenige Hochschule zum Zug kommt, die die beste Konzeption vorlegt. Ich darf verweisen auf die Vernetzung und auf die bewusst auf die Bedingungen eines Flächenstaates wie Bayern ausgelegte Hochschulpolitik und das Bekenntnis zur Förderung der Besten; denn nur die Leistungsstarken werden unser akademisches System soweit nach oben bringen und auf Dauer halten, dass wir eine hoch qualifizierte akademische Breitenausbildung sicherstellen können.
Natürlich ist uns die haushaltspolitische Enge auch in der Wissenschaftspolitik sehr bewusst. Ich darf abschlie
ßend nochmals zum Vergleich etwa zwischen einem Hochschulstandort wie Berlin und dem Hochschul- und Wissenschaftsstandort Bayern zurückkommen. Ich glaube, dass wir heute mit dem Konzept, einem entsprechenden Ansatz zur Vernetzung der verschiedenen Hochschularten gleichwertig, aber andersartig Zugang über Fachhochschule, Universität und andere akademische Bildungseinrichtungen, vorlegen, wenn ich mir diese hochschulpolitische Landschaft und das Instrumentarium der Hochschulförderung unserer Studentinnen und Studierenden vor Augen führe. Wir konnten die studienbegleitenden Fördermaßnahmen im Bereich des Tutorenwesens im vergangenen Jahr ausbauen. Ich glaube, dass wir am Wissenschaftsstandort Bayern gut gerüstet in die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gehen können.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Bayern hat vor knapp fünf Jahren einen Staatsvertrag mit dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden geschlossen und damit ein wichtiges politisches Signal gesetzt, nämlich die Zusammenarbeit mit den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf eine abgesicherte kulturpolitische, aber – und das ist ein wichtiger Aspekt – auch auf eine finanziell gesicherte Ebene zu stellen.
Für uns hat die dauerhafte Präsenz jüdischen Lebens in Bayern einen hohen geschichtlichen, politischen, kulturellen und kulturpolitischen Stellenwert, den wir gerade auch vor den Ereignissen des heutigen frühen Nachmittags auf Dauer in Bayern gesichert wissen wollen. Wir sind über die Präsenz und das rege Leben der Israelitischen Kultusgemeinde in Bayern sehr glücklich. Die Israelitische Kultusgemeinde in Bayern hat gerade in den vergangenen zehn Jahren durch ein starkes Anwachsen, insbesondere durch Übersiedler aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion, eine große Integrationslast zu schultern gehabt. Sie tut dies auch nach wie vor.
Vor diesem Hintergrund ist der Änderungsvertrag des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden zu verstehen und zu sehen.
Die finanziellen Grundlagen werden neu geregelt. Die zur Verfügung stehenden Beträge werden angepasst und deutlich erhöht, um diese Integrationsleistungen, die jüdisches Leben auf Dauer in Bayern sichern und in seinem kulturellen und gesellschaftlich wirksamen Beitrag verankern soll, auf eine breitere und noch tragfähigere Grundlage zu stellen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Ich schlage vor, den Vertrag dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 2 n
Antrag der Staatsregierung
Erste Lesung –
Wird das Abkommen vonseiten der Staatsregierung begründet? – Das ist nicht der Fall. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schlage vor, das Abkommen dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Damit ist es so beschlossen.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 2 o
Antrag der Staatsregierung
Erste Lesung –
Wortmeldungen liegen nicht vor. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Vertrag dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Damit ist auch dies so beschlossen.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 4
Gesetzentwurf der Staatsregierung
zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Druck- sache 14/11229)
Zweite Lesung –
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen daher sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/11229 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 14/12204. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die unveränderte Annahme.
Da der Gesetzentwurf bereits zum 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, schlage ich vor, § 2 Absatz 1 wie folgt zu fassen: „Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.“ Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Soweit ich sehe, ist das das gesamte Hohe Haus. Damit ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf mit der vorgeschlagenen Änderung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft“.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 6
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Über die Listennummer 33 –, das ist der Antrag der Abgeordneten Schweder, Dr. Söder, Zeller und anderer betreffend „Modellhaftes Konzept zum Flächenrecycling in der Stadt Nürnberg“ auf Drucksache 14/11269, soll gesondert abgestimmt werden, da zu der der Abstimmung zugrunde zu legenden Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen kein Votum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegt.
Ich lasse deshalb zunächst über diese Listennummer abstimmen. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass dem dritten Absatz ein neuer Satz angefügt wird. Dem stimmt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen bei seiner Mitberatung zu, allerdings mit der weiteren Maßgabe, dass der Absatz 2 neu gefasst wird. Ich verweise insoweit auf Drucksache 14/12194.
Wer dem Antrag in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist fast das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt mit Enthaltung. Der Antrag ist damit beschlossen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Meine Damen und Herren, nach Absprache der Fraktionen untereinander ist die Tagesordnung für heute erschöpft.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und hoffe, sie morgen hier wiederzusehen.
Herr Präsident, Hohes Haus, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Odenbach, das „Viel Lärm um Nichts“ hallt mit großem Donnerhall dorthin zurück, wo es herkommt. Der Denkmalschutz in Bayern hat – das ist, glaube ich, nicht nur innerhalb der Bundesrepublik, sondern auch europaweit unumstritten – internationales Spitzenniveau, und dies seit Jahrzehnten. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz bietet eine der hervorragendsten gesetzlichen Grundlagen, um Denkmalschutz von der Basis bis zur Spitze in guter Qualität in der Praxis umzusetzen.
Ich kann mich Herrn Kollegen Odenbach anschließen: Wir haben eine Denkmalschutzverwaltung, die auf höchstem fachlichen Niveau, ausgehend vom Einzelfall
bis hin zur internationalen Forschungslandschaft – ich denke etwa an den Beitrag zum Erhalt der chinesischen Tonkrieger-Armee, die in München eindrucksvoll zu besichtigen war –, einen Beitrag geleistet hat. Sie hat auch im technologisch-innovativen Bereich internationales Spitzenniveau.
Das Denkmalschutzgesetz selbst sieht eine ausgewogene Aufgabenverteilung und Instrumentierung vor. Beim Denkmalschutz geht es oft um schwierige Einzelfallentscheidungen. Denkmalschutz ist immer ein konfliktreicher Abwägungsprozess. Das ist Denkmalschutz: schwierige Güterabwägung. Ich bin bemüht, das kulturelle Erbe zu erhalten, bin aber gleichzeitig bemüht und muss bemüht sein, den Denkmalschutz in Vereinbarkeit mit den Anforderungen einer modernen Industriegesellschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung zu bringen und dabei das wesentliche kollektive Gedächtnis unseres Landes, unseres Kulturstaates Bayern zu erhalten. Insofern ist eine vorsichtige, überlegte, mit Augenmaß betriebene Fortentwicklung des Denkmalschutzrechtes angebracht.
Ich möchte – da sind wir einer Meinung, das darf ich als Vorsitzender des Landesdenkmalrates sagen – genau das anmahnen, was Herr Staatsminister schon angesprochen hat. Wir stehen vor einem wichtigen Reformdesiderat des Denkmalschutzrechtes, nämlich vor der grundlegenden Überarbeitung und Novellierung des Bodendenkmalschutzes. Warum stehen wir in diesem Bereich vor so großem Handlungsbedarf, der aber eine präzise und wohlüberlegte Handlungsweise voraussetzt? – Weil wir seit dem In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes durch die großen Erfolge bei der Luftbildarchäologie eine nahezu explosionsartige Vermehrung von Fundstellen haben und dadurch in die Lage versetzt sind, an einer Vielzahl von Stellen und Orten zusätzliche denkmalschutzpflegerische Fälle, auch Konfliktfälle zu lösen.
Deshalb ist auch die eindeutige Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zur Neufassung des Veranlasserprinzips bei der Bodendenkmalpflege von hohem Gewicht. Der Landesdenkmalrat ist einstimmig der Meinung, dass die Einführung des Veranlasserprinzips richtig ist. Deshalb sind wir gut beraten, dieses in der notwendigen Seriosität und Gründlichkeit anzugehen, um damit auch eine notwendige finanzielle Ausgleichsmöglichkeit sowohl für Privateigentümer als auch für öffentliche Träger von Baumaßnahmen und für öffentliche Grundeigentümer auf den Weg zu bringen.
So wichtig dieser Teil einer möglichen Denkmalschutznovelle sein würde – zum jetzigen Zeitpunkt, zum Ende einer Legislaturperiode wären wir schlecht beraten, dies über das Knie zu brechen.
Im folgenden Punkt stimme ich mit allen Kollegen im Landesdenkmalrat überein. Wir stehen vor der schwierigen Situation, dass wir seit einer Reihe von Jahren einen deutlichen Rückgang der operativen Mittel zu verzeichnen haben. Hier ist Nachbesserung notwendig – das sage ich ganz deutlich.
Ich sehe es auch als meine Verpflichtung an, zu diesem Thema hier Stellung zu nehmen. Ich würde es mit meinem Amtsverständnis nicht vereinbaren können, dem Rat des Kollegen Odenbach zu folgen und zur Denkmalschutzpflege in diesem Hause nichts zu sagen.
Ich weiß mich da in Übereinstimmung mit einer Vielzahl von Kollegen. Sie wissen aber um die Haushaltszwänge. Auch dazu stehe ich ganz eindeutig. Ich habe überhaupt keine Probleme, diesbezüglich meine Verantwortung als Mitglied dieses Hauses, auch als Mitglied der Regierungsfraktion, mit meiner Verantwortung als Vorsitzender des Landesdenkmalrates in Übereinstimmung zu bringen. Es ist Aufgabe all derer, die sich für Denkmalpflege engagieren, gerade derer, die dies im institutionellen Rahmen machen, alles zu tun, um eine Verbesserung der Finanzsituation für die Denkmalpflege in Bayern herbeizuführen.
Ich glaube, dass wir mit einer Reihe von Einzelmaßnahmen, die wir mit diesem Gesetzentwurf vorliegen haben, notwendige Reformen der praktischen Denkmalpflege erreichen. Ich könnte mich natürlich in ähnlich polemischer Weise zu den Einlassungen des Kollegen Odenbach äußern. Ich meine aber, dass wir mit diesem Gesetzentwurf und den darin enthaltenen Einzelmaßnahmen einen Schritt voran tun.
Herr Präsident, Hohes Haus, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Es gibt Momente im politischen Alltagsbetrieb, bei denen es auch in einem sehr hektischen Geschäft wie dem unseren angelegen sein kann, kurz innezuhalten. Ich glaube, dass ein solcher Moment im politischen Geschäftsgang des Bayerischen Landtags heute ansteht. Wir bringen heute etwas zu Ende, das sich mit den schlimmsten Jahren in den Annalen unserer Geschichte befasst, mit diesen schlimmsten Jahren, in denen alles, was uns gemeinsam, allen Demokraten in diesem Hause und in diesem Lande, hoch und heilig ist – ich verwende diese Begriffe jetzt ohne Anführungszeichen – mit Füßen getreten wurde. Dies geschah im wahrsten Sinne bis zur Auslöschung menschlicher Existenzen aufgrund willkürlich festgelegter, irrsinniger Kriterien, und zwar in industrieller Weise. Auch in Bayern haben wir Orte, die – leider –, wie etwa bei Dachau und seiner über 1000-jährigen Geschichte, zum Synonym für diese schlimmste Phase schlimmster Verirrung unserer Geschichte geworden sind.
Umso höher, meine ich, ist es am heutigen Tage staatspolitisch zu bewerten, dass wir bei all dem berechtigten Ringen um Einzellösungen in diesem Stiftungsgesetz in
der Lage sind und waren, einen Gesetzentwurf zum Abschluss zu führen und ins Plenum einzubringen, der, ich sage es noch einmal – bei jeder Detailkritik, die sicher möglich ist bei der Breite der Beteiligung – bei all dem, was im Laufe des Verfahrens zu bewältigen war, einen breiten demokratischen Konsens erkennen lässt.
Ich glaube, dass dies für die politische Kultur in unserem Lande als gemeinsames Erinnern wichtig ist, weil unsere Demokratie in diesem Lande, die zweite Republik auf bayerischem Boden, unmittelbar mit den Erfahrungen und Ereignissen der Jahre zwischen 1933 und 1945 verknüpft ist. Es sind Frauen und Männer aller demokratischen Parteien, die auch in diesem Hause und auf diesen Stühlen gesessen haben, die ab 1946 den politischen und materiellen Wiederaufbau unseres Landes gemeistert und politisch bewältigt haben, die in Dachau gesessen sind und die die Erfahrungen eines totalitären Regimes, etwa in Flossenbürg, am eigenen Leibe erlebt haben. Ob es Alois Hundhammer war, ob es Josef Müller war oder Thomas Wimmer und viele andere, Dietrich Bonhoeffer, die Vertreter von rassisch verfolgten Gruppen und andere; all diese Menschen haben gemeinsam nach dem Kriege mit dieser Erfahrung, eingebrannt in ihr politisches Gedächtnis, begonnen, eine zweite Demokratie auf bayerischem und deutschem Boden zu errichten und eine Verfassung gemeinsam zu verabschieden.
Heute stehen wir bald im 60. Jahr – im 57. Jahr – dieser politischen Tradition. Ich glaube, es ist ein besonderes Zeichen, dass es gelungen ist, die beiden Gedenkstätten mit all den Facetten, die Kollege Hahnzog schon umrissen hat, in eine landesweite Stiftung einzubringen. Dies ist mehr als nur die landesweite materielle Sicherung dieser beiden Standorte mit all den vielen Außenlagern. Es ist ein politisches Symbol und eine politische Zeichensetzung: Wir schaffen einen Stiftungsrat, der sich auf Landesebene mit den wesentlichen Fragen der Gedenkstättenarbeit materiell, personell, aber auch inhaltlich befassen wird.
Wir schaffen damit einen auf Dauer – das ist der Gegensatz etwa zu wissenschaftlichen Beiräten, wie sie bei der Neukonstituierung etwa der Dokumentationsstätte in Nürnberg oder auch der Neufassung der Ausstellung in Dachau temporär einberufen wurden – angelegten hochkarätig besetzten wissenschaftlichen Beirat, der sich mit der besonders sensiblen Materie der Gedenkstättenarbeit befasst. Wir haben ja an dieser Stelle auch schon übereinstimmend betont, dass es um das Erinnern und das Wachhalten des historischen Bewusstseins für diese Phase unserer Geschichte geht, dass es aber mindestens ebenso wichtig ist, dass wir dieses Erinnern weitertragen. Das ist das Wichtige und für uns Bedeutsame, dass wir die wissenschaftliche Kompetenz auf Dauer in diesem Prozess verankern können. Es ist auch ein Ergebnis des Diskussionsprozesses, dass man die wissenschaftliche Komponente mit einem eigenständigen Gremium versieht.
Zum Dritten ist es auch in der Frage eines landesweiten Kuratoriums – ich bitte das immer zu beachten –, gelungen, weitere Opfergruppen, die sich mit der Gedenkstättenarbeit bzw. der Gedenkarbeit befassen, aber auch weitere gesellschaftliche Gruppen, zum Beispiel den
Bereich der Jugendarbeit und Ähnliches, langfristig zu verankern. Dies heißt, dass wir das Gremium in diesem langfristig angelegten politisch-historischen Bildungsund Erinnerungsprozess – so möchte ich es bezeichnen – als Institution auf Landesebene anlegen. Das ist für mich neben der Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sicherung der Gedenkstätten das materiell Wichtige an diesem Gesetz. Der Freistaat Bayern engagiert sich auf diesem Felde also langfristig und gibt allen Kräften guten Willens einen rechtlichen Rahmen und eine politische Bühne der Mitwirkung. Natürlich gab und gibt es in der einen oder anderen Detailfrage Differenzen. Die Frage war, wie die Opfergruppen in den unterschiedlichen Gremien einbindbar sind. Hier aber ist, so glaube ich, eine salomonische Lösung gefunden worden. Man kann über drei oder vier Vertreter trefflich streiten, es gibt gute Argumente für die eine oder andere Lösung.
Ein ganz wichtiger Aspekt war für uns, dass wir auch die Parität, nicht nur die Parität des Leidens, sondern auch die Parität der Anerkennung der beiden Sitzgemeinden, berücksichtigen. Ich habe es an dieser Stelle schon gesagt, aber ich wiederhole es: Uns ist ein ganz wichtiges Anliegen die gleichberechtigte Anerkennung der Last, die die beiden Kommunen, die Gemeinde Flossenbürg und die Stadt Dachau, in den Jahrzehnten seit diesem grauenvollen Geschehen für die gesamte bayerische Bevölkerung getragen haben. Um nichts anderes nämlich handelt es sich.
Die Bevölkerung Dachaus und Flossenbürgs stand jahrzehntelang mit der konkreten Aufarbeitung – positiv wie negativ – im Fokus. Da war es leicht zu fragen: Warum sind die in... so? Habt Ihr nicht gewusst, dass neben eurem Haus...? Man konnte leicht darauf hinweisen, warum sie so waren, warum die politische Reaktion in der einen Kommune so und in der anderen Kommune so ausfiel. Ich darf nochmals betonen: Die beiden Kommunen Dachau und Flossenbürg haben über Jahrzehnte hinweg einen großen Teil der historischen und politischen Aufarbeitung dieser Phase unserer Geschichte stellvertretend geleistet, erlitten und durchlebt. Daher wäre ein heute gefasster Beschluss dieses Hohen Hauses ein Signal dafür, dass wir diesen beiden Kommunen Respekt, Anerkennung und materielle Mitwirkung am weiteren Prozess der Erinnerung und der politischen Weitergabe dieses historischen Erbes einräumen und vermitteln.
Ich glaube, dass wir mit den gefundenen Regelungsabläufen, mit der Zusammenarbeit der staatlichen Seite und der Stiftung viele Optionen schaffen, etwa in der Frage der Finanzierung, der Möglichkeit der „Zustiftung“, also der Einbringung weiterer möglicher Objekte, in der Frage entsprechender Häftlingsorganisationen auf Dachauer und auf Flossenbürger Seite; Herr Kollege Dr. Hahnzog hat dies schon angesprochen. Ich wage sogar zu behaupten, dass dieses Gesetz auf Seiten Flossenbürgs den Anstoß dazu gab, dass sich dort die seit Jahrzehnten aktiven Gruppen in einem rechtlichen Rahmen zusammenfinden, wie es seit vielen Jahren in Dachau bereits der Fall ist, und dass dieses Gesetz auch auf diesem Feld langfristig eine positive Wirkung zeigen wird. Wir haben mit dem Gesetz ein Instrument und ein rechtliches Gebäude geschaffen, das den Freistaat Bay
ern – und jeden einzelnen Bürger unseres Landes – mit erhobenem Haupt eine der schwersten Phasen unserer Geschichte politisch und historisch bearbeiten und bewusst weitertragen lässt.
Herr Präsident, Hohes Haus! Wir begeben uns mit dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf einen gefährlichen Weg. Dieses Hohe Haus hat im Jahr 2000 parteiübergreifend einen Antrag beschlossen. Frau Kollegin Gote, das war eines der wenigen Dinge, die Sie richtig zitiert haben. Dieser Antrag umfasste eine Fülle von Einzelmaßnahmen und Einzelschritten. Ziele dieses Antrages waren unter anderem die Entwicklung der islamischen Unterweisung in deutscher Sprache, die Prüfung der Möglichkeiten und Bedingungen, unter denen ein islamischer Religionsunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes eingeführt werden kann, die Anregung, islamische Gruppen in Bayern zusammenzuführen und sie an diesem Prozess zu beteiligen sowie die Ermöglichung von Modellversuchen.
Voraussetzung für die Beschäftigung mit einem solchen Komplex ist es, dass man den von der eigenen Fraktion mitbeschlossenen Antrag liest. Diese Modellversuche sollen nämlich nach dem Antragstext landesweite Schlüsse erlauben und die Rahmenbedingungen von Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes als Verwirklichungsgrundsatz voraussetzen. Das ist die konkrete Beschlusslage dieses Hohen Hauses. In den vergangenen zwei Jahren haben wir in Bayern einen im bundesweiten Vergleich einmalig erfolgreichen Weg eingeschlagen. Ich bin bis zum heutigen Tage davon überzeugt, dass wir uns bei dem sensiblen Thema der Integrationspolitik gemeinsam bewusst sind, dass wir unseren Bemühungen das Grundprinzip „Qualität vor Geschwindigkeit“ zugrunde legen müssen. Einige Äußerungen eines Kollegen während der letzten Sitzung des Bildungsausschusses haben mich für wenige Sekunden an der gemeinsamen Absicht, in diesem Sinne voranzukommen, zweifeln lassen.
Wir wollen im Umgang mit dem Islam als drittgrößter Religionsgemeinschaft in unserem Lande und all den damit verbundenen kulturellen, religiösen und humanen Fragen ein positives Ergebnis erreichen. Alle Fachleute und politisch Verantwortlichen sind sich einig, dass alle Ansätze in anderen Bundesländern – gleich welcher Regierungscoleur – nicht zum Erfolg gelangt sind. Bayern hat einen grundsätzlich anderen Weg eingeschlagen.
Frau Kollegin Gote, es spricht Bände, dass heute nicht die seit langen Jahren mit diesem Thema beschäftigte Kollegin Petra Münzel zu diesem Dringlichkeitsantrag, der alles andere als produktiv ist, Stellung genommen hat, sondern Sie. Daran zeigt sich die politische Absicht, die Sie verfolgen. Die Sachkompetenz von Frau Kollegin
Gote hat sich in ihrem Redebeitrag sehr klar gezeigt. Bei der Umsetzung des Antrags durch die Bayerische Staatsregierung waren eine Fülle von Maßnahmen zu beobachten und zu konstatieren, die Ihre Ausführungen Lügen strafen. Die Art und Weise, wie dieser Antrag diesem Hause präsentiert wurde, ist eine Beschädigung des zarten Pflänzchens, das bisher entstanden ist. Ich glaubte bisher, diesen Vorwurf nicht erheben zu müssen. Die Art und Weise, wie Sie die erfolgreichen Schritte, die in Bayern eingeleitet wurden, kommentieren, kann ich nur als parteipolitische billige Polemik bezeichnen.
In Bayern gibt es den Runden Tisch, eine bundesweit einzigartige Einrichtung, die sich mit der Selbstorganisation der Muslime und mit dem gesamten Spektrum des Islams befasst. Die Aleviten sind auf eigenen Wunsch zu einem sehr frühen Zeitpunkt aus diesem Diskussionsprozess ausgeschieden. Die Schaffung der Islamischen Religionsgemeinschaft Bayern ist ein unmittelbarer Ausfluss dieses erfolgreichen bayerischen Weges der frühestmöglichen Einbeziehung. Das ist einer der Kardinalfehler, der in anderen Bundesländern begangen wurde. Dort wurde die islamische Gemeinde nicht von vornherein selbstverantwortlich in diesen Prozess einbezogen. Sie bezeichnen das als Blockade. Ich kann das nur als politische Wahrnehmungslosigkeit bezeichnen.
Es gibt in Bayern an mehreren Universitäten, insbesondere in Erlangen und Bayreuth, erfolgreiche Aktivitäten in der islamischen Lehrerbildung; es gibt entsprechende Schritte, um Projekte auf den Weg zu bringen. Es gibt erfolgreiche Aktivitäten zur Erstellung eines islamischen Lehrplans. Ein freigestellter Lehrer aus München promoviert an der Universität Bayreuth zu diesem Thema. Die Universitäten Nürnberg und Bayreuth haben uns erst vor wenigen Tagen eine umfassende Darstellung der Problematik der islamischen Lehrerbildung auf den Tisch gelegt. Es gibt erste konkrete Ansätze zu einer erfolgreichen Weiterentwicklung der islamischen Unterweisung in Deutsch hin zu einem vollwertigen Unterrichtsfach unter Einbeziehung der Muslime.
Ich weiß also nicht, in welchem Land Sie waren und welche Wahrnehmung Sie in diesem sensiblen politischen Feld haben. Ich weise nachdrücklich Ihre Behauptung zurück, die Bayerische Staatsregierung und alle damit befassten Behörden, Institutionen und wissenschaftlichen Einrichtungen würden nichts tun, man befinde sich auf dem falschen Weg, man würde blockieren, es würde ausgetrickst.
Kein anderes Bundesland ist hier so weit wie Bayern; das ist Fakt.
Die Islamische Religionsgemeinschaft in Bayern hat zu einem sehr frühen Zeitpunkt einen Antrag auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes gestellt, der hohe verfassungsrechtliche
Hürden vorsieht. Warum? – Kein anderes Schulfach ist in Deutschland aufgrund der Erfahrungen der Weimarer und nationalsozialistischen Zeit in Deutschland derart grundgesetzlich privilegiert wie der Religionsunterricht. Die Mitwirkungsrechte der Religionsgemeinschaften sind sehr hoch angesiedelt; sie haben den unmittelbaren inhaltlichen Verkündungsauftrag. Das bedeutet, dass die verfassungsrechtlichen Hürden, um als Religionsgemeinschaft gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes anerkannt zu werden, sehr hoch sind. Diese Vorgaben werden mit dem Antrag der Islamischen Religionsgemeinschaft Bayern derzeit nach allgemeiner Überzeugung nicht erfüllt. Die Islamische Religionsgemeinschaft hat selbstverständlich die Möglichkeit, gegen einen solchen Bescheid der Staatsregierung den Klageweg zu beschreiten. Dies ist nach meiner Kenntnis bis zum heutigen Tag nicht geschehen.
Ich bedanke mich dafür, dass Sie meine umfassende rhetorische Kompetenz so würdigen.
Wir sollten aber wieder zur Sache zurückkehren.
Mir ist die Situation in Erlangen aus mehreren Besuchen – das ist Ihnen geläufig – bei dem vor Ort tätigen Arbeitskreis, in dem auch der Altoberbürgermeister Hahlweg mitwirkt, sehr wohl bekannt. Ich habe die konkrete Kompetenzbildung am Standort Erlangen immer wieder gewürdigt. Es gibt im Moment keinen anderen Standort in Bayern, an dem die Voraussetzungen für einen möglichen Modellversuch so günstig sind wie in Erlangen. Tätig sind dabei die Stadt Erlangen, die politische Seite – Joachim Herrmann ist dabei führend tätig –, der Oberbürgermeister, die Fraktionen des Stadtrats, die Schulverwaltung, die Islamische Gemeinde vor Ort und die Wissenschaft. An der Universität Erlangen befindet sich ein Cluster an Sachkompetenz, und die Wissenschaft setzt sich konkret mit der Frage des islamischen Religionsunterrichts auseinander.
Ihnen ist sicher genauso bekannt wie mir, warum das Unterrichtspraktikum unterbunden werden musste – ich kenne die Schriftsätze –, weil nämlich die formalen
Voraussetzungen nicht gegeben waren: Das war ein Praktikum in einem Schulfach, das noch nicht existiert und für das es keinen Lehrplan gibt. Das war der Grund, nichts anderes. Sie wollen der Öffentlichkeit weismachen, dass der Modellversuch von vornherein gestoppt wurde. Genau das ist falsch.
Ihr Antrag gefährdet die Genehmigung des Modellversuchs. Die Islamische Religionsgemeinschaft Erlangen hat nämlich Antrag auf Durchführung eines Modellversuchs gestellt. Weil ein solcher Modellversuch landesweite Bedeutung hat und weil die Voraussetzungen des Artikels 7 Absatz 3 des Grundgesetzes mindestens ansatzweise erfüllt sein müssen, hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Frist für eine Stellungnahme bis Mitte Januar verlängert und hat an die Islamische Religionsgemeinschaft Erlangen einen ganz konkreten Fragenkatalog gegeben. Jetzt platzen Sie mit Ihrem Antrag herein und gefährden die Genehmigung. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, verlangen Sie ja, dass man diesen Vorgang unterbricht. Ich kann daher nur an Sie appellieren, diesen Antrag zur Beratung in die Ausschüsse verweisen zu lassen, die Stellungnahme der Islamischen Religionsgemeinschaft Erlangen abzuwarten und die weiteren Genehmigungsschritte für den Modellversuch parlamentarisch zu begleiten.
Ich verzichte auf einen weiteren Kommentar zu den Äußerungen der Kollegin Gote. Ich kann nur hoffen, dass wir wieder zu dem bisherigen erfrischend sachlichen Klima bei dieser für unser Land so zentralen Frage der Integrationspolitik zurückkehren.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die Konkurrenz zwischen den Regionen, Ländern und Kontinenten wird in Zukunft nicht mehr auf den Schlachtfeldern stattfinden, sondern in den Laboren, Hochschulen und Universitäten entschieden. So formulierte der frühere Bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß sinngemäß kurz vor seinem Tod seine Vision von der Zukunft unseres Kontinents. Das menschliche Wissen, das so genannte Humankapital, das kreative Potential, die Selbstreflexion der industriellen Gesellschaft in Kunst und Kultur formen das Gesicht unserer Zivilisation und stellen die entscheidenden Weichen für die Zukunft unseres Landes.
In diesem Sinne verstanden, diskutieren wir heute den Masterplan für das Bayern des 21. Jahrhunderts. Damit, wo heute in Forschung und Wissenschaft investiert wird, entscheiden wir über das humane und ökonomische Zukunftspotential unseres Landes. Mit der Bewahrung unseres reichen historischen und kulturellen Erbes und mit der Förderung von Kunst und Kultur pflegen wir den Auftrag unserer Verfassung, Bayern als Kulturstaat weiterzuentwickeln. Tradition und Fortschritt sind für uns die Schlüsselbegriffe für die erfolgreichste Gestaltung von Kultur- und Wissenschaftspolitik in Deutschland. Bayern hat als erstes Land 1998 mit der Reform seiner Hochschulen begonnen. Gegen massive Widerstände aus Opposition und zum Teil aus Hochschulen wurden Strukturen aufgebrochen, kreative Potentiale erschlossen, Selbstverantwortung gestärkt und das hohe Niveau der finanziellen Ausstattung unserer Universitäten und Hochschulen unter großen Anstrengungen gesichert.
Auch der vorliegende Doppelhaushalt setzt dabei trotz hohen Konsolidierungsdrucks weiterhin bundesweit Maßstäbe. Das bundesweit einmalig hohe Niveau von Investitionen und Baumaßnahmen in Wissenschaft und
Kunst kann gehalten und damit ein wichtiges investives und kulturpolitisches Signal gesetzt werden.
Bei einer Gesamtzahl von über 225000 Studierenden ist Bayern als Standort akademischer Ausbildung nach wie vor attraktiv. Diese hohe Zahl an Studierenden erfordert aber weiterhin größte Anstrengungen; denn jede Akademikergeneration hat den Anspruch auf die bestmögliche Ausbildung, auch wenn ihre Zahl sehr hoch ist. Dass sich unter den Studierenden viele junge Frauen befinden, ist ein erfreuliches Zeichen.
Vor wenigen Wochen konnte der Facharbeitskreis meiner Fraktion die Vorsitzenden fast aller Hochschulräte hier im Landtag zu einem Meinungsaustausch begrüßen. Das war ein erfreulicher Termin, erbrachte er doch die Erkenntnis, dass eines der umstrittensten Instrumente der Hochschulreform von 1998 für unsere Hochschulen ausschließlich positiv und bereichernd wirkt. Die institutionelle Einbindung von fremdem Sachverstand hat einiges erbracht, von der Initiative zur Einführung neuer Studiengänge bis hin zur Erschließung zusätzlicher Ressourcen für die jeweilige Hochschule. Das war ein rundum gelungener Reformschritt, dessen vorläufiger Höhepunkt die Absicht der LMU ist, über die Experimentierklausel in Zukunft den Hochschulrat an der Wahl des Rektors institutionell zu beteiligen.
Die weiteren Schritte zur Stärkung der finanziellen Autonomie unserer Hochschulen hat Herr Staatsminister bereits erläutert. Die Entwicklung neuer und innovativer Formen der Hochschulfinanzierung ist in Zukunft verstärkt zu verfolgen.
Gestatten Sie mir ein Wort zu einem besonders beliebten Schlagwort der Hochschulpolitik, zum Globalhaushalt. Jeder führt ihn im Munde, und keiner weiß so recht, was das sein soll. Auch die Ausführungen von Kollegin Dr. Baumann dazu waren nicht weiter erhellend.
Die Hochschulpolitik ist ein zentraler und zukunftsbestimmender Teil der Landespolitik. Wenn die Politik die Entscheidung über zentrale wissenschaftspolitische Anliegen alleine den Hochschulen überließe, würde dies nicht automatisch zu besseren Lösungen für die konkreten hochschulpolitischen Erfordernisse führen. Nur ein kleines Beispiel: Mit großem Einsatz ist es unserer Fraktion gelungen, die Ansätze für Tutoren, also für studentische Betreuungskräfte, in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu steigern. Im Zuge der politisch gewünschten fortschreitenden Autonomie der Hochschulen tauchten diese Mittel mitunter nicht an dem dafür vorgesehenen Ort auf, nämlich beim Ausbau der studentischen Betreuungsangebote. Die Hochschulen setzen diese Mittel für andere, gewiss nicht minder wichtige Zwecke ein.
Wenn Wissenschaftspolitik nicht wie ein Buchhalter agieren will, der das global genehmigte Geld nur noch durchreicht, ohne die aus der ganzheitlichen Sicht und der politischen Verantwortung heraus wachsende Rahmenkompetenz zu erhalten, verdient sie nicht, Hochschulpolitik zu heißen. Die bayerische Wissenschaftspo
litik hat immer ein Ja zu Eigenverantwortlichkeit und größtmöglicher Autonomie der Hochschulen gesagt und sich dazu mit klarem politischen Handeln bekannt. Genau dieses politische Handeln in einem so zukunftsorientierten Feld wie der Wissenschaftspolitik muss möglich sein und bleiben.
Über weitere Instrumente einer partnerschaftlich gestalteten Zusammenarbeit zwischen Staat und Hochschule nachzudenken, ist Pflichtaufgabe einer reformorientierten Hochschulpolitik auch in Zukunft. Was dazu aus Berlin zu hören ist, lässt mich erschauern. Nicht nur hat sich der älteste ideologische Fetisch der späten Sechzigerjahre in das kümmerliche Machwerk der rot-grünen Koalitionspapiere verirrt, sondern es wurde auch das institutionelle Verbot von Studiengebühren vorgesehen. Ich nehme an, dass diese Vereinbarung auf dem grünen Papier des Sozialneids geschrieben wurde. Mit diesem Verbot hat sich diese Bundesregierung so klar wie noch keine vor ihr als Gegner des Kulturföderalismus zu erkennen gegeben. Unter dem Feigenblatt der sozialen Gerechtigkeit wird das Grundprinzip der Konkurrenz und der Exzellenz in Bildung und Forschung aufgegeben.
Die eigentlich längst verwelkte Fratze der Gleichmacherei starrt uns da wirklich entgegen.
Kollege Dürr, Leistung und Exzellenz mit einem Verbot zu belegen, ist wirklich der falsche Weg. Damit kann nicht über ein Ja oder ein Nein zu Studiengebühren entschieden werden.
In Bayern gilt das Wort von Staatsminister Hans Zehetmair für das kostenfreie Erststudium und die Existenz eines modernen Stipendienangebots.
Die Verfassungsklage Bayerns gegen diese und weitere Regelungen der rot-grünen Hochschulreform, wie gegen das faktische Verbot der Habilitation neben der Juniorprofessur als Regelzugang zur wissenschaftlichen Laufbahn, ist deshalb nur folgerichtig.
Wir wollen die Besten, und wir wollen sie auf dem besten Weg. Welcher Weg den jungen Studierenden zum erfolgreichen Wissenschaftler führen soll, das sollen die Hochschulen in eigener Verantwortung entscheiden.
Lassen Sie mich ein Feld ansprechen, das wir nach meiner festen Überzeugung mit besonderer Aufmerksamkeit begleiten müssen: Junge Frauen müssen die Möglichkeit haben, ihren Weg in Wissenschaft und Hochschule erfolgreich gehen zu können. In kaum einem anderen Gesellschaftsbereich wird die Frage nach Kindern und Familie oder wissenschaftlicher Karriere entweder zulasten des einen oder zulasten des Anderen
beantwortet. Das kann und darf sich nachhaltig angelegte Wissenschaftspolitik nicht leisten.
Die Exzellenz junger Frauen muss dauerhaft erschlossen und entwickelt werden. Deshalb hat die Frage der Kinderbetreuung an unseren Hochschulen für mich und meine Fraktion Priorität. Gerade das universitäre Umfeld ermöglicht höchst flexible Betreuungslösungen. Allerdings halten wir die konkrete Festschreibung von Quoten im Bereich der wissenschaftlichen Qualifikationswege nicht für den richtigen Weg. Deshalb haben wir noch in dieser Woche im Fachausschuss darüber debattiert.
Große Anstrengungen sind auch weiterhin nötig, um die Qualität der akademischen Lehre zu sichern und zu verbessern. Dabei ist neben der Frage der Mittel, die auch mit dem vorliegenden Doppelhaushalt nicht zufrieden stellend beantwortet ist, vor allem die Entwicklung und landesweite Anwendung von Betreuungskonzepten ein wichtiges hochschulpolitisches Ziel. Die vor wenigen Monaten beschlossene Einführung von Eignungsfeststellungen ist dafür ein gelungenes Beispiel.
Lassen Sie mich einen kurzen Blick auf die Lage der Forschung in Bayern werfen: Was wir immer schon wussten, hat erst in der vergangenen Woche eine Interpellation meiner Fraktion eindrucksvoll bestätigt. Die bayerische Forschungslandschaft ist bundesweit die beste. Bayern kann sich auch international mit den Spitzenregionen Europas und der Welt messen. Mit einer Investitionsquote von 2,8% des Bruttoinlandsprodukts liegt Bayern bundesweit an der Spitze und deutlich in der Führungsgruppe in Europa. Die Forschungsleistungen unserer Hochschulen lassen sich mit den Indikatoren Drittmittelerwerb, Sonderforschungsbereiche, dem bayerischen Instrument von aktuell 35 Forschungsverbünden, 45 Graduiertenkollegs und dem Aufbau von Kompetenzzentren und Forschungsnetzwerken im ganzen Land eindrucksvoll belegen. Auch die landesweite regionale Verteilung von Forschungsunternehmungen, insbesondere in Nord- und Ostbayern, lässt sich mit einer Fülle von Exzellenzinitiativen verdeutlichen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des landesplanerischen Entwicklungsauftrags. Die Forschungsstiftung als wichtiges zusätzliches Instrument der Hochschulpolitik wurde bereits angesprochen.
Besondere Qualität weist auch die außeruniversitäre Forschung in Bayern auf. Nicht nur die hohe Konzentration von Max-Planck-, Fraunhofer- und Helmholtz-Instituten im Freistaat Bayern macht das deutlich. Mit der Max-Planck-Forschergruppe Optik, Information und Photonik an der Friedrich-Alexander-Universität in Nürnberg ist die erste Max-Planck-Einrichtung in Nordbayern auf den Weg gebracht worden.
Auch die Themenbreite lässt Bayern als Forschungsstandort Nummer eins gelten. Neben einem natürlichen Schwerpunkt auf Technik und Naturwissenschaften stehen Spitzenleistungen in Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Mit der erfolgreichen Inbetriebnahme des Historikums an der LMU München oder dem Beschluss
der Staatsregierung, ein Zentrum für Osteuropaforschung an der Universität Regensburg zu schaffen, setzt Bayern auch hierfür Maßstäbe.
Die gleichrangige Bedeutung der unterschiedlichen Wissenschaftssparten mit ihren Wirkungsprofilen für Staat, Gesellschaft und Wirtschaft sind ein Grundpfeiler bayerischer Wissenschaftspolitik.
Frau Kollegin Dr. Baumann, die Aussage im Zusammenhang mit dem Protonenbeschleuniger ärgert mich. Es war gerade Kollege Dr. Zimmermann, der auf eine Zusammenarbeit zwischen Universität und einem möglichen privaten Investor gedrängt hat. Die Kassen als Leistungsträger legen Wert auf ein solches Zusammenwirken zwischen dem Angebotsträger und der wissenschaftlichen und fachlichen Begleitung.
Ein Meilenstein, gleichzeitig aber auch das größte Ärgernis in der bayerischen Forschungs- und Wissenschaftspolitik überhaupt, bleibt auch nach den Bundestagswahlen ganz oben auf der Agenda: Das ist der neue Garchinger Forschungsreaktor, der auf seine Inbetriebnahme wartet. Wieder ist es die ideologievernagelte Rückwärtsgewandtheit der Berliner Chaos-Truppe, die die Inbetriebnahme der größten Forschungsinvestition in der Bundesrepublik Deutschland verhindert.
Jürgen Trittin versteht anscheinend mehr vom MoloBauen als von moderner Forschungspolitik.
Wenn in absehbarer Zeit die beiden anderen Forschungsreaktoren in Jülich und Berlin stillgelegt werden, dann hat Rot-Grün im Zukunftsbereich Forschung das erreicht, was Sie anscheinend zur Philosophie ihrer zweiten Regierungsperiode machen wollen, nämlich Rückschritt statt Fortschritt. Dieses ideologisch begründete Versagen muss immer wieder öffentlich deutlich gemacht werden. Dabei gilt aber eines: Nicht Bayern oder Edmund Stoiber wischen Sie damit eins aus. Ihre Kameraden in Berlin verspielen die Zukunft unseres gesamten Landes in einem der wichtigsten Zukunftsbereiche.
Bayern ist der älteste Staat auf europäischem Boden. Kein anderes Land in der Bundesrepublik kann auf eine solche kulturelle und historische Tradition zurückblicken wie unsere Heimat.
Der Umgang mit der eigenen Geschichte ist der Ausweis für die Zukunftsfähigkeit eines Volkes. Bayern stellt sich dieser Verantwortung für sein Erbe, seine Geschichte und seine Kultur mit großem materiellem und intellektuellem Engagement. Das Umgehen mit der Vergangenheit, die Bewahrung des kollektiven Gedächtnisses unseres Landes hat grundlegende Bedeutung auch für die humane Kultur unserer Gesellschaft.
Die anstehende Novelle des Denkmalschutzgesetzes, die Rücknahme der Kürzungen in diesem Bereich und die großen Renovierungsprojekte setzen entscheidende Akzente für die seit Jahrzehnten betriebene nachhaltige Kulturpolitik in Bayern.
Staatsminister Hans Zehetmair und sein Haus haben hierbei bundesweit Maßstäbe gesetzt. Auch in der Frage der kulturpolitischen Verantwortung der Länder in unserer bundesstaatlichen Ordnung und der Versuche Berlins, den Kulturföderalismus als konstitutives, tief in unserer dezentralen Geschichte wurzelndes Element auszuhöhlen, haben wir uns gewehrt und werden wir uns weiterhin zu wehren wissen. Dies gehört zum Selbstverständnis und Selbstbewusstsein bayerischer Kulturpolitik.
Bayern ist das Land der Sammlungen und Museen. In keinem anderen Land der Bundesrepublik sind in jüngster Zeit so viele neue Museen errichtet worden; der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen. In der Hauptstadt Berlin wird im Gegenteil über die Schließung von Museen und Theatern diskutiert. Mit der Eröffnung der Pinakothek der Moderne vor wenigen Wochen hat die bayerische Kulturpolitik ein Museumsprojekt von Weltrang in die Welt gesetzt. Mit dem Entscheid des Architekturwettbewerbs für die Sammlung Brandhorst, mit dem Baubeginn des Erweiterungsbaus für die Akademie der Schönen Künste in München, mit der Erfolgsstory des Neuen Museums in Nürnberg, der Sammlung Schäfer in Schweinfurt – mit der erst vor wenigen Tagen zu Ende gegangenen Spitzweg-Ausstellung konnte ein kultureller Meilenstein für die Industriestadt am Main gesetzt werden –, mit mittlerweile über 1000 Museen und Sammlungen steht Bayern als Kulturstaat an der Spitze, nicht nur in Deutschland, sondern in Europa und im internationalen Vergleich.
Dass diese enormen Anstrengungen in Kunst und Kultur nicht selbstverständlich sind, zeigt der Vergleich mit anderen Ländern. Genau an dieser Stelle muss aber eine der irrwitzigsten Ideen der neuen Bundesregierung angesprochen werden, die Vorstellungen des Bundesfinanzministers im Bereich des Stiftungsrechts. Wer die in Deutschland ohnehin unzureichenden steuerrechtlichen Grundlagen zur Förderung von Kunst und Kultur nahezu zu zertrümmern sucht, der begeht den größten kulturpolitischen Kahlschlag der vergangenen Jahrzehnte.
Wie verzweifelt die Lage in Berlin sein muss, lässt sich angesichts dieser verrückten steuerrechtlichen Absichten erkennen. Die Wirkung solcher Investitionen für die Attraktivität und das Ansehen unseres Landes spricht für sich. Auch die Leistungen für Museen und Theater bleiben auf höchstem Niveau. Die Förderungen für die nichtstaatlichen Theater können erhöht werden, ebenso die Gelder für die Musikförderung. Langfristig ist die Frage eines Staatstheaters außerhalb Münchens – wohl in Franken – diskutierenswert. Diese Diskussion sollte als Mission betrachtet werden.
Das erste Projekt einer kommunalen Hochschule, nämlich die Musikhochschule Augsburg/Nürnberg, zeigt ebenso erfreuliche Ergebnisse, wie eine Mehrung der Zuschüsse ausweist.
Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur in Bayern haben – das ist unsere feste Überzeugung und
Grundkonstitutive unseres politischen Handelns – für die Bewahrung der Identität und Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes auch weiterhin höchste Priorität. Nirgendwo ist unsere politische Vision der Verbindung von Tradition und Fortschritt so klar und greifbar wie in der Kultur- und Wissenschaftspolitik der Bayerischen Staatsregierung.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema des heutigen Morgens hat sich mir intellektuell noch nicht erschlossen.
Ich danke der Frau stellvertretenden SPD-Vorsitzenden für ihre Einschätzung meiner intellektuellen Leistungsfähigkeit. Ich nehme das auch gerne so hin.
Was mich wirklich wundert ist, warum Herr Dr. Dürr und seinen Kollegen sich auf das Nivea der Hoderleinschen „Plattopposition“ begeben. Wir haben uns in den Gremien doch über mehr und besseres auseinander zu setzen, als über solche Plumpheiten. Wie heißt noch das schöne Sprichwort? – Sage mir, wo du dich einschaltetest, und ich sage dir, wer du bist. Wer sich auf diesem Niveau mit der Rundfunk- und Medienpolitik in Bayern auseinandersetzt,
entlarvt sich dank seiner mangelnden Sachkenntnis selbst. Würde man in die ARD und in das ZDF hineinschauen und die Ereignisse betrachten, sich nicht nur an der plumpen Oberfläche etwas fächelnd bewegen,
könnte man ganz andere Dinge erleben. Dass sich zum Beispiel im ARD-Hauptstadtstudio, das Gott sei Dank föderal strukturiert ist, sich – ich nenne bewusst keine Namen – die Programmplaner mit Schröder-Terminen an zentralen Sendeplätzen der ARD wiederholt plumpest andienen und noch versuchen die siebte Reihe der Schröder-Termine auf einem ARD-Sendeplatz unterzubringen, regt auch die in Bayern der SPD nahestehenden Fernsehredakteure – so etwas sollen beim Bayerischen Rundfunk geben – auf.
Ich frage mich, woher Sie Ihre Informationen beziehen. Dass beim ZDF als unionsnah geltende Journalisten und Redakteure der aktuellen Redaktion wenige Wochen vor der Wahl in „Zwangsurlaub“ geschickt wurden, ergibt die Frage, woher Sie Ihre Eindrücke bekommen, die Sie zu dem eigenartig formulierten Dringlichkeitsantrag veranlasst haben.
Dann regte man sich über die Wahl des neuen Intendanten des Hessischen Rundfunks auf, weil hier ein ARDSender zur Beute der Parteien gemacht werde. Ausgerechnet von Seiten der GRÜNEN und der SPD im Hessischen Landtag werde dies gesagt. Die mit dieser Mehrheit gewählte ehemalige Chefredakteurin Frau Jochimsen hat sich nicht entblödet, für die PDS zum Deutschen Bundestag zu kandidieren. – Ich nehme diesen Ausdruck sofort zurück, weil es ihre freie Willensentscheidung war, für eine Partei zu kandidieren, die zur Bundestagswahl zugelassen war. Diese Beispiele werden ignoriert.
Ich nehme an, dass man sie gar nicht kennt. Sie machen sich bei einem sehr wichtigem Thema zum Büttel der Parteipolemik.
Wer diese Beispiele ignoriert oder mangels sorgfältiger Vorbereitung überhaupt nicht kennt, hat mit den Vorwürfen, die er gegen den Bayerischen Rundfunk erhebt, jeden Anspruch auf Seriosität verloren.
Vor dem Vergleich zum WDR und der entsprechenden Parteibuchorientierung bis hinunter zum einfachen Dienst, sollte man ein bisschen in die öffentlich-rechtlichen Anstalten hineinhören, Herr Dr. Dürr, bevor man sich zu solchen Vorwürfen aufschwingt, wie Sie sie heute verteilen. Dann wüsste man, wo seit Jahrzehnten parteibuchorientierte Personalpolitik ihren Stammplatz hat.
Sicher nicht in dem Haus, für das wir uns alle nachhaltig einsetzen. Ich kann die Ausführungen des Kollegen von Redwitz nur unterstreichen. An der Programmqualität
des Bayerischen Rundfunks – Sie loben laut der Protokolle der Rundfunkratssitzungen in den Gremien mit –
haben Sie inklusive der Berichterstattung über die politische Darstellung hier in diesem Hause, in 90 bis 95% der Fälle nichts kritisiert.
Mir fehlen die Worte, Herr Dr. Dürr, was Sie heute bieten, ist weit unter Ihrem Niveau.
Ich glaube, dass Sie sich mit der Debatte über Ihren Antrag keinen Gefallen getan haben. Ich glaube, dass wir insgesamt über die Berichterstattung in ARD und ZDF auch anhand der aufgeführten Beispiele in den vergangenen Wochen eine eindeutige Parteinahme feststellen konnten.
Das ZDF hat sich verändert. Der strategisch platzierte Chefredakteur, der vom WDR kam, hat versucht entsprechend eine Neujustierung der Aktualität im ZDF vorzunehmen. Insofern glaube ich, sollten Sie den Antrag besser zurückziehen. Wenn nicht: Wer sich einschaltet, muss sich Gott sei Dank wieder ausschalten.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf wird sich tief ins kollektive Gedächtnis unseres Landes einprägen. In den Todeszellen und Folterkammern der Konzentrationslager wurde die Keimzelle für die zweite
Demokratie auf deutschem Boden gelegt. Vertreter aller politischen Parteien, wichtiger gesellschaftlicher Gruppen, von Minderheiten und derer, die wegen ihrer Abstammung verfolgt wurden, sind auf deutschem, auf bayerischem Boden aufgrund ihrer Überzeugung, ihrer Herkunft und ihrer religiösen Zugehörigkeit gequält, gefoltert und getötet worden.
Der Umgang mit der eigenen Geschichte ist der Ausweis für die Zukunftsfähigkeit eines Volkes. Mit den schönen Seiten der eigenen Geschichte umzugehen, ist einfach. Mit den Lasten der eigenen Geschichte umzugehen, erfordert Mut, erfordert dauerhaftes Engagement und erfordert auch Bekennermut. Mit den schlimmsten Seiten der eigenen Geschichte vor der Haustüre konfrontiert zu werden, ist nicht einfach. Das kann man mit schlechtem Gewissen bewältigen; das kann man mit Verdrängen bewältigen.
Ich glaube, dass wir in Bayern seit 1946 einen Weg eingeschlagen haben, der bei allen Schwierigkeiten, heute an einem wichtigen Meilenstein angekommen ist. Die Bereitschaft des Hohen Hauses, die KZ-Gedenkstätten Bayerns mit einer eigenen Stiftung dauerhaft abzusichern, ist ein wichtiges politisches Signal, das über die Alltagsgeschäfte weit hinausreicht. Es geht darum, die feinen Wurzeln der zweiten Demokratie auf deutschem Boden zu sichern, die in Dachau, die in Flossenbürg ausgebildet wurden. Ich darf nur den Namen Dietrich Bonhoeffer im Zusammenhang mit Flossenbürg erwähnen. Wir könnten da lange Listen aufmachen. Wir leisten mit diesem langfristig angelegten Erinnern einen Beitrag zur politischen Kultur und zur Absicherung des demokratischen Grundkonsenses in unserem Land.
Deswegen war es uns allen so wichtig, das Erinnern am Ort des Geschehens und gleichzeitig das Lernen vom Erinnern am Ort des Geschehens als die zwei Grundsäulen der Gedenkstättenarbeit auch im Stiftungszweck dieses Gesetzes festzulegen. Es war beeindruckend, die Zeitzeugen, die Opfer bei der Anhörung, die vor wenigen Tagen im Bayerischen Landtag stattgefunden hat, vor sich zu sehen. Wir alle können das Geschehen Gott sei Dank nur aufgrund von Erzählungen oder durch das Erleben des Ortes nachvollziehen. Besonders beeindruckend ist es aber, die Authentizität des Geschehens dadurch nachzuvollziehen, dass man diese Menschen persönlich erlebt. Wir können den ehemaligen Häftlingen mit diesem Gesetzentwurf gegenübertreten, der für unsere demokratische Kultur und für die Offenheit des Aufarbeitens und Umgehens mit dieser Phase deutscher und bayerischer Geschichte spricht.
Nur einige wenige Anmerkungen zur Ausformung: Es hat sich als richtig und wichtig erwiesen, den Stiftungsrat – ich habe schon gesagt: Das ist eine Art Aufsichtsrat – breit anzulegen. Natürlich liegt die finanzielle Verantwortung auch weiterhin beim Staat. Die Wertschätzung, die diese Stiftung im öffentlichen Bewusstsein erreichen soll, drückt sich in der Übernahme des Vorsitzes durch den jeweiligen Kultusminister oder die jeweilige Kultusministerin aus. Den Vorschlag, den Präsidenten des Bayerischen Landtags mit Sitz und Stimme in diesem Stiftungsrat zu verankern, halte ich für ein ganz wichtiges Symbol. Wenn der Präsident der Volksvertretung in
diesem Stiftungsrat sitzt, hat das eine hohe Außensymbolik. Das zeigt die ganz enge Verbindung des Souveräns mit diesem Teil unserer Geschichte.
Wir haben heftig darum gerungen, in welcher Weise die Häftlingsorganisationen in diesem Gremium Sitz und Stimme finden sollen. Wir haben gut daran getan, diese Frage immer wieder zu erwägen. Es war auch wichtig – das sage ich an dieser Stelle ausdrücklich –, eine gleichberechtigte Vertretung beider Gedenkorte vorzusehen: von Dachau, das aufgrund seiner – in diesem Punkt negativen – Symbolkraft international bekannt ist, und von Flossenbürg, das sich seit Jahrzehnten intensiv mit dieser Seite seiner Geschichte auseinander setzt.
Das war auch ein wichtiges Anliegen der Häftlingsverbände. Ich möchte einen Begriff gebrauchen, den Sie bitte nicht falsch verstehen mögen. Unter den Ehemaligen kam unterschwellig die Stimmung auf: Sind denn die Häftlinge von Dachau mehr wert als die von Flossenbürg? – Das konnten wir ausräumen. Mit dieser Gleichwertigkeit soll die Gedenkarbeit in beiden Orten unsere politische Anerkennung finden.
Bei den Vorbereitungen der Stiftung ist etwas deutlich geworden, was im öffentlichen Bewusstsein wenig existiert, das auch uns, die sich mit diesem Thema befasst haben, gar nicht bewusst war: dass es Abertausende von Häftlingen gibt, die sich in quer über das Land verstreuten Außenlagern der Repression dieses verbrecherischsten Regimes, das je auf deutschem Boden existierte, ausgesetzt sahen. Auch dem wollen wir Rechnung tragen. Es gab weit über 250 Orte mit Außenlagern, an denen gearbeitet wurde. Der dritte Sitz, den wir den Häftlingsorganisationen im Stiftungsrat geben wollen, auch verbunden mit dem Zielland Israel, soll ein weiterer starker Ausdruck der besonderen Verbindung zwischen Deutschland und Israel in dieser wichtigen Frage sein.
Das Kuratorium und der wissenschaftliche Beirat waren in einem früheren Entwurf zusammengefügt. Wir tun gut daran, dass wir die fachwissenschaftliche Betreuung der Gedenkstättenarbeit in Bayern in einem eigenen Gremium zusammenfassen. Die Fachwissenschaft hat einen anderen Zugang zu diesem wichtigen Bereich, als ihndas Kuratorium und die dort vertretenen Gruppierungen, Institutionen, Verbände und Einrichtungen haben sollen. Das Kuratorium ist – ich bitte, das nicht falsch zu verstehen – das emotionale Herz dieses Gesetzes. Das soll eine Institution für all diejenigen sein, die sich mit der Gedenkstättenarbeit, der Erinnerungs- und Lernarbeit qua Amt oder – das ist uns sehr wichtig – aus ehrenamtlichem Engagement heraus befassen, auch für weitere Opfergruppen – jüdische Vertreter, Sinti und Roma –, die auch beim besten Willen nicht im Gremium Stiftungsrat vertreten sein konnten.
Mit dem Verhältnis zum Comité International de Dachau haben wir eine sehr gute Lösung gefunden, die langfristig tragen wird. Damit stellen wir die gewachsene, inzwischen vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den ehemaligen Häftlingen auf eine gute Grundlage.
Ich darf zum Schluss ein Wort des Dankes an beide Gemeinden richten. Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Flossenbürg und der Oberbürgermeister der Stadt Dachau sollen aus gutem Grund Sitz und Stimme in diesem Stiftungsrat erhalten. Die Bürgerschaften dieser beiden Gemeinden Bayerns tragen stellvertretend für das bayerische Volk in ihrem Alltag seit Jahrzehnten die Bewältigung dieser Phase unserer Geschichte. Das ist nicht immer einfach und ist oft mit schwierigen Phasen der Bewältigung verbunden. Ich glaube, dass wir an beide Gemeinden ein Signal des Dankes und der Ermunterung richten sollten. Wir alle, die mit dem Gesetz befasst waren, haben uns vor Ort davon überzeugt, wir sind auf einem guten Weg, ob es die Neuanlage in Flossenbürg ist oder ob es das Jugendgästehaus in Dachau ist oder die Neugestaltung der Gedenkstätte in Dachau. Wir sollten diesen politischen aber auch geschichtlichen Dank notwendigerweise auch in diesem Hohen Hause aussprechen. Es ist einfach, zu fragen: „Was ist denn da in Dachau? Wie gehen die in Flossenbürg damit um? Das wäre bei uns ganz anders“.
Ich möchte nicht wissen, wie andere Gemeinden mit einer solchen historischen Verantwortung umgehen würden. Ich glaube, dass wir die Bewältigung und die Verankerung dieses Teils unserer Geschichte im demokratischen Bewusstsein unseres Landes mit diesem Gesetzentwurf ein großes Stück nach vorne bringen können.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Bayern nach der Bundestagswahl“ –
das was wir im Bereich der Bildungspolitik zu erwarten haben, deutet sich bereits an. Die Ergebnisse der PisaStudie sollen verdrängt werden, die Entwicklungen im Bildungs- und Universitätsbereich des besten Bundeslandes sollen gehemmt werden, und der Kulturföderalismus soll ausgebremst werden. Das sind die Signale, die in diesen Tagen aus Berlin kommen. Als Konsequenz aus der Pisa-Studie wollen Sie den Kulturföderalismus im Kern treffen. Die gemeinsamen Bemühungen, Bildungsstandards für die verschiedenen Schularten zu erreichen, wollen Sie dafür nützen, eine Bundeskompetenz für die Kultur- und Bildungspolitik durchzusetzen. Damit lenken Sie nur vom Versagen in den von Ihnen regierten Ländern ab.
Die Spitzenposition Bayerns auf dem Hochschulsektor wollen Sie unter anderem durch die völlig widersinnige und auch bei Ihren eigenen Hochschul- und Bildungspolitikern umstrittene Festschreibung des Verbots von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz schmälern. Abzuwarten ist allerdings, wie Sie dann die von Ihnen in Ihrer ersten Legislaturperiode selbst vorgegebenen Standards für die Hochschulfinanzierung jetzt in der zweiten Legislaturperiode einhalten wollen. Bei der Kulturpolitik sind Sie weit hinter dem geblieben, was Ihre Ankündigungsminister – einer davon kehrt in diesen Tagen wieder auf seinen Göttinger Lehrstuhl zurück – versprochen haben. Sie werden Ihren Rückzug aus gemeinsamen Unternehmungen in der Kulturpolitik, wie zum Beispiel der Förderung der Bamberger Symphoniker, nicht aufgeben. Mit der Ganztagesbetreuung holen Sie nun wieder die alten Kamellen aus der Schublade. Sie wollen damit das bereits gescheiterte Ganztags- und Gesamtschulprojekt wieder auf den Weg bringen.
Frau Werner-Muggendorfer, Sie haben über den Vorschlag unseres Fraktionsvorsitzenden, mit Sprachtests bei der Einschulung Defizite aufzudecken, geklagt. Genau diese Sprachtests sollen doch auch bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin auf den Weg gebracht werden. Eine entsprechende Bemerkung haben Sie, wie mir zugetragen wurde -
Fama fert! Werter Herr Hahnzog, Sie sind sicher einer derjenigen, die diese Technik mit am besten beherrschen.
Wir wollen das erfolgreiche Modell Bayerns in der Bildungs- und Hochschulpolitik fortführen. Wir können uns nur ausmalen, was in den kommenden vier Jahren unternommen wird, um den Weg Bayerns auf diesem für unsere Zukunft so wichtigen Gebiet zu stören.
Frau Kollegin bzw. Frau Vorsitzende, wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang den wirklichen Rausschmiss von 800 BOS- und FOS-Schülern durch die Stadt München, die bereits feste Zusagen hatten?