Es gibt Grenzen der Verwaltungsvereinfachung. Ich sage, gerade in diesem Punkt verbietet sich eine Verwaltungsvereinfachung. Es kam doch das Argument, man möchte die Angelegenheit beschleunigen und wirft deshalb alles in einen Topf. Zu dieser Einschätzung hat nicht zuletzt Ihre sehr diffuse Argumentation im Vorfeld geführt. Ein Kollege befürchtet die Begünstigung mafiöser Netzwerke, weil durch einen Bericht im Parlament die Informationen bis nach Neapel gelangen könnten. Sie haben es heute wieder angedeutet, Herr Kreuzer. Gleichzeitig sagen dieselben Kollegen, das Gremium bräuchte es theoretisch gar nicht, denn bisher hätte es nur eine Abhörung gegeben. Ich muss Ihnen sagen, ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich auf eine Argumentationslinie einigen könnten. Das würde die sachliche Argumentation wirklich erleichtern.
Ähnlich schlagkräftig ist das Verschleierungsargument, wir wären nur auf zusätzliche Posten scharf. Dazu kann ich nur sagen: Glauben Sie wirklich, wir könnten uns nichts Angenehmeres vorstellen, als einer Veranstaltung beiwohnen zu müssen, die ungefähr den Spannungsgrad von Robert Lembkes heiterem Beruferaten „Was bin ich?“ in der fünften Wiederholung hat? Ich glaube nicht, dass wir uns damit unbedingt einen Gefallen tun wollen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass ein Grundmandat angezeigt ist, wenn man eine umfassende demokratische Kontrolle vornehmen will. Gerade weil Sie uns ein Grundmandat verweigern, ist uns dieser anonymisierte Bericht im Plenum, zu dem es von unserer Seite einen Antrag gibt, so enorm wichtig. Wenn Sie uns schon ein Grundmandat verweigern, dann lassen Sie wenigstens zu, dass wir ansatzweise etwas erfahren darüber, was in diesem Kontrollgremium abläuft.
Wir sind auch der Überzeugung, dass die Arbeit der Polizei dadurch nicht gestört wird. Erklären Sie mir bitte, wieso eine so hochkomplizierte Sache wie die Überwachung und die Arbeit des Verfassungsschutzes in einem Bericht, nämlich dem jährlichen Verfassungsschutzbe
richt, dargestellt werden kann, während ein Bericht über das Kontrollgremium angeblich nicht möglich ist, auch wenn man sich auf bestimmte Daten, den Rechtsgrund und eventuell die Erfolgsquote von Abhörmaßnahmen beschränkt. Man könnte zum Beispiel auch überlegen, ob man über laufende Verfahren nicht berichtet und die Information erst gibt, wenn das Verfahren zu Ende gebracht ist und keine Gefahr des Geheimnisverrats mehr besteht.
Die bundesgesetzliche Regelung und die Protokolle des Bundestags machen deutliche Vorgaben, auch wenn Sie das immer wieder falsch darstellen. Die Berichterstattung im Kontrollgremium hindert nicht die Berichterstattung im Plenum. Ich lege Ihnen noch einmal die Erklärungen im Bundestagsprotokoll ans Herz, die die CDU/ CSU abgegeben hat. Dort steht deutlich, weshalb man dieses Gremium für so wichtig hält.
Auch das Argument, es genüge bereits ein Blick in die Statistik des Bundes, lässt staunen. Sie haben doch bisher auch keine Gelegenheit ausgelassen, in Ihrer Landesstatistik alles Mögliche darzustellen, zum Beispiel wie schlecht die Gefängnisse ausgestattet sind, wie hoch die Aufklärungsquoten sind und wie viele Abschiebungen es gab. Sie stellen sich oft genug hierher und brüsten sich damit, wie toll es doch in Bayern ist. Warum wollen Sie das gerade in diesem Fall nicht tun? Ich möchte den Ländervergleich haben. Ich möchte wissen, wie sehen Abhörmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern aus.
Ich glaube nicht, dass Sie vor einem solchen Bericht Angst haben müssen. Nachdem es angeblich so wenig Abhörungen gibt – Sie haben es gehört, es war nur eine –, wird dieser Bericht auch so kurz, dass er der Verwaltung nicht einmal Arbeit bereitet.
Ich komme zur Zusammenlegung der beiden Gremien, die wir für äußerst problematisch halten. Nach der Rechtsprechung ist das Geheimschutzinteresse der Verfassungsschutz-Kontrollkommission sehr hoch zu bewerten, höher als das Geheimschutzinteresse anderer Gremien. Bei einer Zusammenlegung würde das Gremium zur Wohnraumüberwachung aber auf dieselbe Stufe gehoben. Damit wären für die Wohnraumüberwachung dieselben Kriterien vorgeschrieben wie für die Verfassungsschutzkommission. Zudem signalisieren Sie mit dieser Zusammenlegung, dass Sie keine verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Verfassungsschutz und Überwachung durch die Polizei vornehmen. Wir sehen hier klar die Gefahr einer Aufgabenvermischung und halten dies für verfassungsrechtlich bedenklich.
Ich komme zu meinem vierten Kritikpunkt, den ich schon angesprochen habe. Uns fehlt die Beteiligung des obersten Datenschützers in diesem Gremium. Wenn Sie uns schon nicht dabei haben wollen, weil Sie uns nicht vertrauen – das mag in diesem Fall zutreffend sein –, dann wäre uns wohler, wenn Sie wenigstens den Bayerischen
Datenschutzbeauftragten mit einbeziehen würden. Damit würden Sie sich nichts vergeben. Es gibt auch eine Entschließung sämtlicher Datenschutzbeauftragter, die darum gebeten haben, einbezogen zu werden. Nicht einmal dazu sind Sie bereit.
Es hat absolut nichts mit Verfolgungswahn zu tun, wenn wir eine Behandlung der Fälle in dem parlamentarischen Kontrollgremium auch unter dem Blickwinkel des Datenschutzes für sinnvoll halten. Genau dadurch gäbe es nämlich eine Verwaltungsvereinfachung und unter Umständen eine Verkürzung von Rechtswegen, denn es passiert leider immer wieder, ob aus Versehen oder weil man einen Fehler in der Datenverarbeitung macht, dass gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wird. Das jüngste Beispiel, von dem Sie vielleicht selbst in der Presse gelesen haben, ist die jahrelange Speicherung des Namens eines Bürgers als PDS-Mitglied. Der Betreffende konnte die Löschung erst erreichen, nachdem er geklagt hatte. So etwas könnte man in Zukunft vermeiden, wenn auch bei Abhörmaßnahmen in anderer Form. Das ist vielleicht nicht das passende Beispiel. Jedenfalls könnte man sich durch die Erledigung im Vorfeld viel Arbeit sparen.
Abschließend stelle ich fest: Meine Herren und Damen von der CSU, wenn Sie sich in der Opposition befinden, gerieren Sie sich unter Umständen schon einmal sehr bürgerfreundlich und liberal. Dann vertreten Sie Gedankengut, wie es dem Bundestagsprotokoll zur Einrichtung des Kontrollgremiums zu entnehmen ist und dem wir durchaus beipflichten können. Sobald Sie aber die Mehrheitsfraktion sind und Kontrolle erwarten müssen, sieht es anders aus. Dann messen Sie mit zweierlei Maß. Ich sage nur, lassen Sie den Ankündigungen als Regierungspartei in Bayern Taten folgen.
Ich schließe mich Herrn Prof. Dr. Gantzer an: Wir behalten uns nach wie vor eine Verfassungsklage vor. Wir halten einige Teile des Gesetzes für nicht in Ordnung und werden es entsprechend ablehnen.
Meine Damen und Herren! Ich will hier den Begriff „Lauschangriff“ benutzen, denn er ist etwas kürzer als der Begriff „elektronische Beweismittel“. Außerdem trifft er die Sache besser.
Ich bin an den Diskussionen jahrelang beteiligt gewesen und habe auch genau verfolgt, was im Bundestag und Bundesrat geschehen ist.
Damals wurde unter Beifall des Herrn Dr. Beckstein, des Herrn Geis und des Herrn Kanther dargestellt, dass durch diesen eklatanten Eingriff, nämlich durch die Änderung des Artikels 13 Grundgesetz, ein ganz besonders starker Schutz durch Verfahren hergestellt werden sollte. Einer der vier Punkte des Schutzes durch Verfah
ren war die Anlehnung an die amerikanischen Regelungen, mit denen durch Berichte auch in den Parlamenten Öffentlichkeit hergestellt werden sollte. Die Amerikaner sind dabei sehr weit gegangen. Im Vergleich dazu ist unsere Berichtspflicht noch relativ gering. Dies war die Grundlage für den damals in Bonn getroffenen Kompromiss.
Kompromisse wurden bereits zu vielen Themen geschlossen. Ich nenne nur den Kompromiss zu § 218 und den Kompromiss zum Staatsangehörigkeitsrecht, an dem sich die CSU nicht beteiligt hat. Immer wieder wird in Bayern versucht, solche Kompromisse zu unterlaufen, worauf sich die Fraktionen in Bonn geeinigt haben. Klar ist, eine öffentliche Kontrolle kann nicht mit diesem seltsamen Gremium hergestellt werden, das mit dem heutigen Gesetz produziert wird. Nötig wäre vielmehr ein in der Regel öffentlich tagendes Gremium.
Wie steht es mit der Berichtspflicht an die Parlamente? Mit einer winkeladvokatischen Verdrehung wurde behauptet, diese Berichtspflicht gelte zwar für den Bund, aber nicht für das Land. Ich möchte gern hier im Landtag darüber diskutieren, was in Bayern geschieht. Dieser Bericht ist schließlich die Grundlage, um die Effektivität dieses Mittels bewerten zu können. Der erste Bericht über das Jahr 1998 ist sehr interessant. Damals wurden bundesweit zehn Lauschangriffe durchgeführt. Nur zwei davon waren für die Ermittlungs– und Strafverfahren dienlich.
In der „Süddeutschen Zeitung“ konnten wir einen Bericht über einen Lauschangriff aus dem Jahre 1999 lesen. In der betreffenden Wohnung wurde ein Papagei gehalten, der sich sehr papageienhaft verhalten hat. Nach zehn Tagen musste dieser Lauschangriff eingestellt werden, weil nichts von dem, was in dieser Wohnung gesprochen wurde, zu hören oder zu verstehen war. Sie pulvern für einen solchen Angriff Tausende von DM hinaus. Wo bleibt die Effektivität?
Ein letzter Punkt: Herr Kollege Kreuzer, Sie haben die organisierte Kriminalität erwähnt. Sie wurden heute allerdings sehr strapaziert, da Sie wiederholt zu dubiosen rechtstaatlichen Fragen am Rednerpult Stellung nehmen mussten. Deshalb ist Ihnen wahrscheinlich der Gaul durchgegangen. Ich möchte jedoch eines klar sagen: Der Hauptbetreiber dieses Lauschangriffs, der frühere Bundesinnenminister Kanther, war nach allen Definitionen ein Mitglied organisierter Kriminalität. Sorgen Sie in dieser Frage für Transparenz.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Jetzt hat noch Herr Staatssekretär Regensburger ums Wort gebeten.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ich bitte um Nachsicht, dass ich Ihre Mittagspause noch etwas verzögere.
Nach diesen Ausführungen möchte ich dem Eindruck entgegentreten, die Staatsregierung hätte etwas gegen eine parlamentarische Kontrolle. Wir haben jedoch etwas dagegen, dass die effiziente Arbeit der bayerischen Sicherheitsbehörden beeinträchtigt wird. Dies wäre bei einer Umsetzung der Vorschläge der Opposition der Fall. Meine Damen und Herren, die Staatsregierung begrüßt deshalb den Gesetzentwurf der CSU-Fraktion. Sie begrüßt vor allem die Zusammenfassung der Kontrollaufgaben nach Artikel 13 des Grundgesetzes und der Maßnahmen des Verfassungsschutzes. Der Gesetzentwurf stellt eine sachgerechte Lösung in den Fragen der parlamentarischen Kontrolle, der Maßnahmen der bayerischen Strafverfolgungsbehörden, der präventiv tätigen Polizei und des ebenso präventiv tätigen Landesamts für Verfassungsschutz dar.
Der Gesetzentwurf wird in vollem Umfang dem Grundgesetz und dem Bayerischen Gesetz zur Anpassung des Bayerischen Landesrechts an Artikel 13 des Grundgesetzes gerecht. Artikel 13 Grundgesetz fordert eine parlamentarische Kontrolle der Maßnahmen zur Informationsgewinnung mit technischen Hilfsmitteln im Schutzbereich des Artikels 13 Grundgesetz. Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz fordert in diesen drei Anwendungsbereichen allerdings keine öffentliche Kontrolle. Herr Kollege Dr. Hahnzog, es ist für Sie bezeichnend, dass Sie auch heute wieder den diffamierenden Begriff „Lauschangriff“ verwendet haben und nicht die effektiv richtige Bezeichnung „Einsatz elektronischer Mittel zur Überwachung von Gangsterwohnungen“.
Damit machen Sie wieder einmal deutlich, wes Geistes Kind Sie tatsächlich sind. Die Polizei und die Verfassungsschutzbehörden belauschen niemanden und greifen niemanden an. Sie setzen vielmehr elektronische Mittel ein, die heute auch den Verbrechern zur Verfügung stehen, um einigermaßen Waffengleichheit herzustellen.
Meine Damen und Herren, der Kompromiss im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Artikels 13 Grundgesetz bestand darin, dass wir zunächst auf das Recht auf Videoaufnahmen für Strafverfolgungszwecke verzichtet und in Kauf genommen haben, dass selbst richterlich angeordnete Maßnahmen einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen sollten. Die Verhandlungen, die zu diesem Kompromiss geführt haben, waren nicht einfach. Wir hatten überlegt, ob wir ihn nicht überhaupt als unzureichend ablehnen sollten. Wir dachten uns jedoch, ein bisschen mehr ist besser als überhaupt nichts. Das war der Grund, warum wir diesem mühsam ausgehandelten Kompromiss zugestimmt haben. Die Art der Berichterstattung zum Zwecke der parlamentarischen Kontrolle war bei diesen Überlegungen damals sekundär. Im Übrigen schreibt der Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz für die parlamentarische Kontrolle in den
Ländern nur eine gleichwertige und nicht eine gleichartige Kontrolle wie im Deutschen Bundestag vor.
(Dr. Hahnzog (SPD): Das ist ein Winkeladvokat! – Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lesen Sie doch einmal den Artikel selbst!)
In der Begründung zur Änderung des Artikels 13 Grundgesetz heißt es dazu, dass im Hinblick auf deren verfassungsrechtlich gewährleistete Eigenstaatlichkeit es landesrechtlichen Regelungen überlassen bleibt, welche Art der parlamentarischen Kontrolle sie einführen. Das sollten Sie noch einmal nachlesen. Die Regelungen, die den Bundestag betreffen, seien hierfür nur ein geeignetes Modell aber nicht zur zwingenden Übernahme in Landesrecht vorgeschrieben.
Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, wir haben gute Gründe dafür, dass in Bayern nichtöffentlich berichtet werden soll. Eine öffentliche Berichterstattung im Plenum über Maßnahmen nach Artikel 13 Grundgesetz wäre sicherlich wenig aussagekräftig. Es könnte nur ganz generell über die Einsatzbereiche berichtet werden. Ein Mehr an Aussage würde die Arbeit der Sicherheitsbehörden für Kriminelle und Extremisten berechenbar machen. Dies wollen wir vermeiden. Es muss gewährleistet bleiben, dass sich Verbrecher, Terroristen und Extremisten an der Praxis unserer Sicherheitsbehörden nicht orientieren können. Dies würde dazu führen, dass sie sich entweder in Sicherheit wiegen könnten oder zu verstärkter Aufmerksamkeit und Vorsicht aufgerufen würden.
Deshalb ist unser Weg, die parlamentarische Kontrolle in einem nichtöffentlichen Gremium durchzuführen und dort den erforderlichen Bericht zu erstatten, der richtige. Ein solcher Bericht kann bereits sehr viel detaillierter sein und ermöglicht Nachfragen, die einer echten Kontrolle dienen. Der Gesetzentwurf sieht zutreffend vor, dass Berichterstattung und Beratung über den Bericht in dem neu zu schaffenden parlamentarischen Kontrollgremium geheim stattfinden. Wir halten es für sinnvoll und zweckmäßig, dass dieses Kontrollgremium auch die bisherigen Aufgaben der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Bayern erfüllt. Die Zahl der Geheimnisträger wird dadurch klein gehalten. Doppelinformationen, wie sie insbesondere aus den Maßnahmen des Landesamts für Verfassungsschutz erwachsen können, werden vermieden.
Die Zahl von fünf Abgeordneten ist sachgerecht und verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits hinsichtlich des früheren Gremiums für die Haushalte der Nachrichtendienste des Bundes eindeutig bestätigt. Eine Ausweitung der Rechte der parlamentarischen Kontrollkommission im Sinne eines permanenten Untersuchungsausschusses, der die Exekutive, also das Landesamt für Verfassungsschutz, bei seiner Arbeit begleiten soll, wie dies die SPD fordert, wäre dagegen verfassungsrechtlich bedenklich; denn ein solcher permanenter Untersuchungsausschuss würde das Gewaltenteilungsprinzip durchbrechen.
Frau Kollegin Stahl, da Sie die Einbeziehung des obersten Datenschützers moniert haben, darf ich Ihnen sagen, dass auch der Innenminister und nicht nur der Landesbeauftragte für den Datenschutz oberster Datenschützer in Bayern ist.
Ich fasse zusammen. Die Staatsregierung hat keine Angst vor parlamentarischer Kontrolle, im Gegenteil: Sie begrüßt, dass sich das Parlament mit der Materie beschäftigt, und unterstützt die vorgeschlagene Regelung; denn sie verhindert, dass die effiziente Arbeit der Sicherheitsbehörden in Bayern beeinträchtigt wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Antrag der Abgeordneten Dr. Hahnzog, Güller und Fraktion SPD auf Drucksache 14/1207 wird vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlen. Wer entgegen diesem Votum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Den Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/1744 empfiehlt der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen ebenfalls zur Ablehnung. Wer entgegen diesem Votum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der CSU-Fraktion. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1810 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/2618 zugrunde. Der federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/2618. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist es so beschlossen.