Warum dürfen unsere ausländischen Mitbürger, die nicht aus der Europäischen Union kommen, nicht einmal Anregungen an den Gemeinderat herantragen, wenn sie schon bei der Kommunalwahl nicht wahlberechtigt sind? Ich habe im Protokoll des Innenausschusses nachgelesen. Dort hat sich Herr Kollege Erwin Schneider zu der Aussage verstiegen: Wenn die SPD-Vorstellungen nach einem Mitrederecht von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Bürgerversammlungen Wahrheit würden und diese Bürger ein Mitberatungs- und Antragsrecht erhielten, würde die Bürgerversammlung entwertet. Eine Bürgerversammlung würde dann zu einem politischen Frühschoppen. Diese Ausführungen richten sich in höchstem Maße gegen jegliche Integration.
Herr Kollege Schneider, ich habe gehört, dass Sie in nächster Zeit einen größeren Wahlkampf haben. Sagen Sie Ihren Wählern dann doch einmal, dass ein politischer Frühschoppen eine entwertete Bürgerversammlung ist. Nun zur Landesgeschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte. Sie haben mehrfach betont, wie sinnvoll Ausländerbeiräte seien. Dabei haben Sie mit Zahlen gespielt, die Sie sich noch einmal genauer ansehen sollten. Der Ausländeranteil ist nicht mit dem Anteil der Wahlberechtigten für die Ausländerbeiräte gleichzusetzen. Der Anteil an der Wohnbevölkerung unterscheidet sich sehr stark vom Anteil der Wahlberechtigten. Bei einer richtigen Bewertung dieser Zahlen erreichen wir weit mehr als die von Frau Kollegin Guttenberger genannten 4%. Wir kommen in Bereiche von 20 bis 40% hinein. Um es klar zu sagen: Auch dies ist mir zu wenig. Herr Kollege Kuchenbaur, in unserem Landkreis lag die Wahlbeteiligung bei den vorletzten Landratswahlen bei unter 50%. Dies ist mir zu wenig. Das ist allerdings kein Argument dafür, den Zusammenschluss der Ausländerbeiräte auf bayerischer Ebene nicht zu unterstützen. Dies ist doch nicht nachvollziehbar.
Herr Kollege Grabner, Sie haben im Haushaltsausschuss den wahren Grund genannt. Die CSU schätze die Arbeit der Ausländerbeiräte, müsse aber bei haushaltswirksamen Anträgen Schwerpunkte setzen. Die notwendigen Personal- und Sachkosten seien derzeit nicht darstellbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich möchte einmal erleben, dass Sie, wenn es um eine Stelle in der Staatskanzlei geht, sagen, die damit verbundenen Personalkosten seien im Gesamthaushalt des Freistaates Bayern nicht darstellbar. Hinterfragen Sie einmal kritisch, was bei der politischen Leitung dieses Freistaates Bayern abläuft. Wie man hört, hat die Staatskanzlei schon größere Personal- und Sachkosten als das Weiße Haus in Amerika. Dann wird sich zeigen, ob die Argumentation, die Sach- und Personalkosten für die Ausländerbeiräte in Bayern seien im Gesamthaushalt nicht darstellbar, aufrecht erhalten werden kann.
Meine Damen und Herren von der CSU, wenn Sie den Bericht von Frau Stamm ernst nehmen, erwarte ich von Ihnen, dass Sie unser Antragspaket noch einmal durchsehen. Dann müssen Sie einräumen, dass die sozialde
mokratische Partei in vielen Punkten Recht hat. Dann müssen Sie Ihre Position korrigieren. Damit würden Sie unserer heutigen Debatte gerecht.
Neben der Fundgrube, die uns heute dankenswerterweise aufgetan wurde, brauchen wir Umsetzungsschritte. Einen Teil dieser Umsetzungsschritte hat die SPD in einem Antragspaket schon lange vor dem Bericht aufgezeigt. Es wird Zeit, dass sie diesen Anträgen nun im Lichte der Erkenntnisse des Berichts folgen. Wir brauchen aber auch eine andere Kultur des Umgangs mit dem Thema.
Neben vielen richtigen, haben Sie, Herr Kollege Dr. Merkl, auch eine falsche Feststellung getroffen, indem Sie sagten, eine Emnid-Umfrage habe gezeigt, 52% der Befragten meinten, es gebe in Deutschland schon zu viele Ausländer, und dies habe – so weiter – die Unterschriftenaktion der CSU bestätigt. Wie fassen Sie Politik auf? Ich glaubte immer, die Parteien in der Bundesrepublik Deutschland seien dazu aufgefordert, an der politischen Meinungsbildung mitzuwirken. Zwei Sätze vor dem Zitat haben Sie, Herr Kollege Dr. Merkl, gesagt, in der Bevölkerung herrsche noch ein ungenügender Wissensstand. Wenn dem so ist, hätte ich von Ihrer Partei erwartet, an diesem ungenügenden Wissensstand zu arbeiten, d. h. aufzuklären, anstatt eine Unterschriftencampagne zu starten, um den ungenügenden Wissensstand für ein kurzes parteipolitisches Spielchen auszunutzen.
Herr Dr. Merkl, Sie selbst haben wohl dieses Spiel mit dem Feuer nicht gemocht. Lassen Sie uns daraus für die Zukunft lernen und Meinungsumfragen oder Unterschriftenlisten nicht als die reine Wahrheit verkaufen, sondern tatsächlich Meinung in der Bevölkerung bilden.
Ich wünsche mir nicht nur Umsetzungsschritte und verantwortungsvollen Umgang mit Unterschriftenlisten, sondern auch einen Fraktionsvorsitzenden der CSU und einen Ministerpräsidenten, der der CSU angehört,
die sich diese Debatte hier anhören – der Fraktionsvorsitzende war wohl die meiste Zeit anwesend – und Lehren daraus ziehen, anstatt Rechtspopulisten im Nachbarland Österreich zur Machtübernahme zu gratulieren und sie zu ermutigen.
(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU – Loscher- Frühwald (CSU): Das stimmt doch so nicht!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst freut es mich, dass Herr Kollege Güller den Wunsch hegt, der Ministerpräsident des Freistaats
Bayern möge der CSU angehören. Entsetzt bin ich aber über Ihre Äußerungen zur Regierungsbildung in der Republik Österreich, Herr Güller. Wer sich anmaßt, derartig in die innerstaatliche politische Willensbildung eines Landes mit langer demokratischer Tradition einzugreifen, ist ein Brandstifter.
Mit Qualifizierungen des politischen Willensbildungsprozesses in Österreich sollte man sehr vorsichtig sein.
Ich bin Frau Staatsministerin Stamm sehr dankbar dafür, dass sie den vorgelegten Bericht zum Mittelpunkt einer intensiven Debatte gemacht hat. Vor dem Hintergrund unglaublichen Getöses und teilweise scheinheiliger Argumentationsketten von Rot-Grün zur Ausländerpolitik wurde in beeindruckender Weise aufgezeigt, wie intensiv und breit gefächert die Integrationsbemühungen der Staatsregierung sind und an wie vielen wichtigen Eckpunkten Integrationsarbeit geleistet wird, die sich wohl tuend von dem Zerrbild abhebt, das die Kollegen von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN landauf landab und über Jahre hinweg gezeichnet haben.
Der Bericht ist auch Anlass für meine Ausführungen, wie Integration als zentraler Bestandteil der täglichen Politik in Bayern zu verstehen ist. Dabei sind unterschiedliche Denkansätze erkennbar. Das beginnt bei der Definition von Integration. Integration bedeutet für uns, dass Angehörige anderer Nationen, Kultur- und Sprachkreise in unserem Land Heimat gefunden haben. Darin besteht der entscheidende Wandel der letzten zwanzig Jahre. Circa 800000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger leben in Bayern. Viele haben sich dafür entschieden, ihren Lebensmittelpunkt hierher zu verlegen. Das ist der Weg vom Gastarbeiter zum ausländischen Mitbürger, der hier seinen Lebensabend verbringt und dessen Enkel hier einer Erwerbsarbeit nachgehen.
Die Konsequenzen für unsere Gesellschaft liegen auf der Hand. Wer sich entschieden hat, hier zu bleiben, muss auch den Weg in unsere gemeinsame Kultur und Gesellschaft aufnehmen, wenn er als gleichberechtigter Partner mit uns zusammenleben will. Neben diese Integrationsbereitschaft tritt die Verpflichtung und Aufgabe der Gesellschaft und der politisch Verantwortlichen, die notwendigen Voraussetzungen für Integration zu schaffen. Als politisch Verantwortliche im Freistaat Bayern haben wir darüber zu befinden, ob die notwendigen Voraussetzungen dafür in den unterschiedlichen Lebensbereichen vorhanden sind, wobei der Bildungssektor eine ganz zentrale Rolle spielt, oder ob Verbesserungsbedarf besteht.
Inzwischen findet bei uns die zweite, dritte und vierte Ausländergeneration ihren Weg ins Leben. Für die Ausländer der dritten und vierten Generation ist Deutschland sogar erstmals Sozialisationsmittelpunkt. Sie erleben die Heimat ihrer Eltern nur noch in den Ferien. Bildung und Einstieg ins Berufsleben finden in Deutschland statt. Voraussetzung für gelungene Integration ist Akzeptanz. Der Hopplahopp-Versuch im Schweinsgalopp, Integration mit dem Nachwerfen eines Passes zu betreiben, ist Gott
sei Dank am Widerstand der Bevölkerung gescheitert – er wäre auch der falsche Weg gewesen –, wobei die Unterschriftenaktion der Unionsparteien einen wichtigen, willensklärenden und politischen Meinungsbildungsbeitrag geleistet hat.
Gott sei Dank konnten Vorstellungen von Rot-Grün erheblich zurückgeschraubt werden. Trotzdem steht das, was die Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen hat, einer richtigen, nachhaltigen und langfristig angelegten Integration weiterhin entgegen. Der Doppelpass als Mittel, Integration zu erreichen, zu erzwingen oder zu verordnen, ist nach wie vor der falsche Ansatz. Eine vernünftige Entwicklung muss auf eine Entscheidung für die Gesellschaft, in der wir miteinander leben, hinauslaufen – und dann zum Erwerb der Staatsbürgerschaft führen. Wir werden sehen, inwieweit die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger bereit sind, die entsprechenden Schritte zu tun.
Im Rahmen der Diskussion wird auch der Begriff der multikulturellen Gesellschaft falsch verwandt. Wir wollen wissen, wohin wir gehen. Zu attestieren, wir seien eine multikulturelle Gesellschaft, wird meistens nur an nummerischen Gegebenheiten oder allein an der Tatsache festgemacht, dass zum Beispiel in der Landeshauptstadt München mittlerweile eine Fülle von Glaubensbekenntnissen und Kulturkreisen vertreten ist. Die Opposition definiert multikulturelle Gesellschaft dahingehend, dass nebeneinander stehende Kulturen existieren, die in der Summe Gesellschaft sein sollen. Wir verstehen gesellschaftliche Entwicklung anders und sagen: Es gibt eine prägende abendländische und christlich begründete Leitkultur, die sich bei uns in einer pluralistischen Gesellschaft entwickelt hat und weiter entwickelt. In den so gesteckten Grenzen ist die Entwicklung eines anderen kulturellen Selbstverständnisses möglich und zu akzeptieren.
Hier wird Inkulturation oder Assimilation verwechselt mit dem normalen Weg in eine Gesellschaft hinein, ohne die eigene Identität aufzugeben.
Ein ganz entscheidender Ansatz, von dem Integrationsfähigkeit und Integrationsgelingen abhängt, ist die Frage, wie sich die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in der gesellschaftlichen Wirklichkeit wiederfinden, inwieweit sie in den Arbeitsprozess integriert sind. Und da hat der Freistaat Bayern vor allen anderen eine rundweg positive Bilanz aufzuweisen, weil wir mit dem Anteil von ausländischen Mitbürgern an der Arbeitslosigkeit im Vergleich mit allen anderen Bundesländern an der Spitze liegen, das heißt den niedrigsten Anteil haben.
Es ist sehr richtig bemerkt worden, dass Integration aufgrund der Bevölkerungsverteilung und der Bevölkerungsanteile in den großen Städten vor allem und zuallererst in den großstädtischen Ballungsräumen stattfindet. Hier ist doch die Grundfrage, wer wen wann und wo integrieren kann.
Die Grundvoraussetzungen, die zu schaffen sind, bestehen darin, die Struktur unserer Städte, die Bevölkerungsanteile, insbesondere die Bevölkerungsmischung
über die großen Ballungsräume so zu gestalten, dass es allein schon numerisch möglich ist und möglich bleibt, dass sich Integrationswille und Integrationsbereitschaft entwickeln und auch vollziehen können.
Wenn ich mir die Realität in den großstädtischen Ballungsräumen in Bayern anschaue, stelle ich fest, dass die Entwicklung dort, wo sozialdemokratische Oberbürgermeister lange Verantwortung getragen haben oder tragen, gegenteilig angelegt ist. Wir haben in München und in Nürnberg eine durch die Sozialwohnungsvergabestruktur entstandene Gettobildung. Wir haben, dadurch bedingt, in den entsprechenden Schulen, in denen insbesondere die nachwachsende Generation Integration erfahren soll, überhohe Anteile von ausländischen Kindern und Jugendlichen in den Schulklassen. Das führt natürlich dazu, dass die entsprechende Integrationsleistung nur sehr schwer erbracht werden kann. Wenn es natürlich ist, dass sich die Jungen und Mädchen, sofern sie die Mehrheit in einer Klasse stellen, lieber in ihrer Muttersprache unterhalten als in Deutsch, so ergeben sich daraus Aufgaben von städtischer Planungspolitik, die vernachlässigt worden sind.
Wenn ich davon ausgehe, dass wir durch die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts einen zusätzlichen Aufwuchs an deutschen Staatsbürgern erhalten werden und gleichzeitig die aus EU-Staaten kommenden Staatsbürger im kommunalen Bereich mit vollen Mitwirkungsrechten ausgestattet sind, stellt sich schon die Frage, ob die Arbeit der Ausländerbeiräte, wie sie Widerhall findet, mit einem Wähleranteil von unter 10%, wie das in der Landeshauptstadt München der Fall ist, das richtige Instrument ist, die Integrationsleistung zu erreichen und eine vernünftige Integrationsarbeit zu leisten. Der Münchner Oberbürgermeister hat sich erst dieser Tage kritisch über die Arbeitsweise und den Erfolg des Ausländerbeirates in München geäußert, und ihr Bundestagskollege von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Cem Özdemir hat sich erst jüngst im „Spiegel-Report“ äußerst kritisch über die – wörtlich – „von Rot-Grün eingeführte Praxis der Ausländerbeiräte“ geäußert.
Damit wir uns richtig verstehen: Vor diesem Hintergrund ist die Frage, ob ich ein Instrument der ausländerpolitischen Arbeit am Leben erhalte oder ob ich die dafür erforderlichen kommunalen Mittel in das entscheidende Instrument, das Integration ermöglicht, nämlich in die Förderung von Sprachkompetenz, lenke, nicht nur erlaubt, sondern geboten als Konsequenz Ihrer Politik, die eine Veränderung des Staatsbürgerschaftsrechts herbeiführt.
Zutiefst beunruhigt mich die Äußerung der Kollegin Hirschmann, die ich sonst als wesentlich überlegter sprechend einschätze. Wenn ich den nationalsozialistisch eindeutig belegten Begriff der Rassenideologie im Zusammenhang mit der Debatte um den richtigen Weg in der Integrationspolitik verwende, –
unterstellen Sie „Rassenideologie“ allen politisch Verantwortlichen, die sich in dieser Diskussion äußern, in sie einbringen und andere Meinungen vertreten, wie dies
auch bedeutende Teile der Sozialdemokratie tun, etwa der schon öfter zitierte Bundesinnenminister Schily, zu dessen geistiger Wandlungsfähigkeit ich jetzt nichts anmerken möchte. Er fällt dann ebenso unter Ihre politische Brandmarkung wie viele andere Kolleginnen und Kollegen aus der Sozialdemokratie, insbesondere die in den Kommunen Verantwortung tragenden Oberbürgermeister, die Ihrer Partei angehören.
Wer sich eines solchen Vokabulars befleißigt, der enttarnt seine politische Handlungsweise und seine Handlungsmotive in dieser Form eindeutig. Es geht um Nutzung der ausländerpolitischen Problematik zum vordergründigen Gewinn politischen Kapitals. Für uns ist die Ausländerpolitik viel zu ernst und viel zu wichtig, als dass wir uns auf dieses Niveau begäben.
Ich habe eingangs angeführt, dass die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration insbesondere der jungen Generation die Schul- und Bildungspolitik ist. Ich meine, dass wir hier an verschiedenen Punkten ansetzen müssen.
Eine ganz wesentliche Frage ist, in welchem Alter die Jugendlichen zu uns kommen, die im Rahmen des Familiennachzugs den Weg in die Bundesrepublik Deutschland finden. Alle Erfahrungen zeigen, dass falsch verstandene familienpolitische Ansätze, etwa ein hohes Nachzugsalter, genau das Gegenteil bewirken. Je höher das Nachzugsalter ist, das heißt, je höher das Alter ist, in dem die Kinder und Jugendlichen in die Bundesrepublik Deutschland kommen, desto schlechter ist ihr Weg in unsere bundesrepublikanische Gesellschaft hinein. Mangelnde Sprachkompetenz paart sich mit der Notwendigkeit, sich auf ein fremdes Schulsystem einstellen zu müssen. Mangelnde Bildungsabschlüsse, bedingt durch diesen Startnachteil, haben die entsprechenden Schwierigkeiten auf dem Ausbildungsmarkt und letztlich das oft vorprogrammierte Scheitern auf dem Arbeitsmarkt mit dem dann oft einsetzenden Teufelskreis zur Folge.
Insofern ist unseres Erachtens eine ganz zentrale Maßnahme, die zu einem vernünftigen und gelingenden Integrationsprozess gehört, ein möglichst niedriges Nachzugsalter festzusetzen, um einen möglichst früh beginnenden Weg in unser Bildungs- und Ausbildungssystem hinein zu finden. Das Festsetzen des Nachzugsalters auf das Alter von sechs Jahren ist richtig, weil dann die gesamte schulische Laufbahn und die gesamte Ausbildungslaufbahn erfolgreich im deutschen Schulsystem durchgeführt werden können.
Eine ganz andere Frage, die ebenso wichtig ist – ich habe sie schon kurz angesprochen –, ist die Frage, wie viele ausländische Schülerinnen und Schüler in der einzelnen Grund- und Hauptschule oder in den weiterführenden Schulen vertreten sind. Hier ist die Kommune
gefragt, hier ist die Kommunalpolitik in ganz besonderer Weise gefragt, durch entsprechend vernünftige Wohnungsvergabe, Wohnungsplanung und Ähnliches die entsprechenden Möglichkeiten zu eröffnen, dass in den Grund- und Hauptschulen Integrationsleistungen erbracht werden können.
Einen ganz wesentlichen Fortschritt für die bayerische Situation bringt die Schulreform, die die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Fraktion auf den Weg gebracht haben. Insbesondere in den großstädtischen Ballungsräumen wird die massive und deutliche Aufwertung der Hauptschule mit einer leistungsgespreizten Angebotspalette genau der Klientel, die besondere Förderungswürdigkeit aufweist, nämlich ausländischen Jugendlichen, besondere Chancen eröffnen, wenn ich an die möglichen und auch bereits erfolgreich praktizierten Praxisklassen in besonderer Weise erinnern darf.
Von zentraler Bedeutung – ich habe schon darauf hingewiesen – ist die Frage des Spracherwerbes. Hier ist eindeutig festzuhalten, dass uns eine Entwicklung Sorge bereiten muss, nämlich die Entwicklung, dass in der dritten und vierten Ausländergeneration, also bei den Kindern, die hier geboren worden sind, und bei deren Kindern, leider eine nicht gut zu heißende Tendenz erkennbar ist. Das ist nämlich die Abkehr vom natürlichen Hineinwachsen in die deutsche Sprachgemeinschaft und auch ein Orientieren an der Heimat und an der kulturellen Identität der Heimat der Eltern insbesondere im türkischen Bereich zu beobachten. Niemand spricht einem assimilatorischen Ansatz das Wort, aber wenn türkischstämmige Kinder in die Schule kommen, die sich in der öffentlichen Schule erstmals mit dem Erwerb deutscher Sprachkenntnisse befassen, türkisches Fernsehen gewohnt sind und allein das Leben in einem türkischen Umfeld erlebt haben, ist der Ansatz eines Erfolg versprechenden Weges in eine gemeinschaftliche bundesdeutsche Gesellschaft zumindest erschwert.
Vor diesem Hintergrund ist die Fülle der Maßnahmen zu sehen, die in Bayern auf den Weg gebracht worden sind. Ich darf sie nur umrisshaft skizzieren. Eine ganze Fülle von Möglichkeiten zum Spracherwerb im Rahmen der Grund- und Hauptschule, in Übergangsklassen, Zusatzunterricht, außerschulischer Unterricht, positive Erfahrungen mit Deutsch als Zweitsprache, Ansätze auch und insbesondere den Frauen und Müttern, die nicht des Deutschen mächtig sind, Deutsch als Umgangssprache und Zweitsprache nahe zu bringen sind, in vernünftigem Maße in Bayern in der Fläche verfügbar.