Protocol of the Session on July 9, 2003

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass alle baulichen Maßnahmen nicht den Erfolg bringen, wie es beim Einsatz entsprechender Polizeikräfte vor Ort möglich wäre? Wir haben doch das Problem, dass dieser Autobahnabschnitt von der Autobahnpolizei Weiden betreut wird und nicht von der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus. Wäre es nicht möglich – zumindest bis diese baulichen Maßnahmen von den Lkw-Fahrern angenommen werden – verstärkt auf der Autobahn Polizeipräsenz zu zeigen, notfalls durch Verstärkung mit Kräften von der Bereitschaftspolizei oder anderer Einheiten? Ich glaube, diese zwei schweren Unfälle sollten uns zu denken geben und uns veranlassen, möglichst schnell Abhilfe zu schaffen.

Herr Kollege Möstl, ich versichere Ihnen, dass ich Ihr Engagement in dieser Frage ernst nehme und es nicht abtue, weil Sie einer anderen Partei angehören als ich. Ich nehme das Problem ernst und gehe der Frage sehr sorgfältig nach. Ich habe mich selber um dieses Anliegen gekümmert und werde auch die Frage nach einer verstärkten Polizeipräsenz angehen. Sie haben mir zu diesem Punkt geschrieben und auch eine schriftliche Anfrage gestellt, deren Beantwortung noch nicht erfolgt ist, weil mich die Antwort nicht zufriedengestellt hat. Die Frist wird deswegen überschritten werden, das hängt aber damit zusammen, dass ich mit der Antwort, die ziemlich formularmäßig war, nicht zufrieden war. Ich habe etwas Hemmungen zu sagen, die Frau hätte besser aufpassen sollen; verstehen Sie mich da nicht falsch. Es war auf die Gefahr hingewiesen worden und der Frau war nach unserer Kenntnis die Ortssituation bekannt. Sie wusste, dass es sich um einen Grenzübergang handelte, und dass sich der Verkehr staute. Neben der Geschwindigkeitsbeschränkung wurde durch ein Warnschild auf die Staugefahr hingewiesen. Sie ist auf der mittleren Spur gefahren, obwohl die linke frei gewesen wäre.

Es ist nicht meine Aufgabe, hier Vorwürfe zu erheben, aber es ist keine Zwangsläufigkeit, die sich auf die bauliche Situation begründet hätte, gewesen. Vielleicht müsste man die Schilder größer gestalten. Sie haben auch Recht: Wenn ein Polizeiauto mit Blaulicht und

einem Warnhinweis auf die Staugefahr dasteht, hat das noch eine andere Bedeutung, als wenn es sich um eine festinstallierte Maßnahme handelt. Wir werden in diesem Punkt nacharbeiten. Ich bitte Sie darum, sich noch einige Wochen zu gedulden. Ich habe noch einmal nachfragen lassen. Auch Ihre Frage nach einem verstärkten Polizeieinsatz werden Sie in meinem Schreiben in den nächsten Wochen beantwortet bekommen.

Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage, Herr Möstl?

Herr Minister, ist Ihnen auch bekannt, dass es auf diesem Abschnitt nicht nur durch Staus zu kritischen Situationen kommt, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass sich wartende Fahrer auf der Fahrbahn bewegen? Ich betone: Sie bewegen sich nicht – so wie es vorgesehen ist – auf dem Standstreifen, sondern sie stehen auf der ersten Fahrspur und bewegen sich zwischen den Lkws auf der Fahrbahn. Ich fahre diesen Abschnitt fast täglich und es kommt bei Staus fast jedes Mal zu kritischen Situationen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Problem nur in den Griff zu bekommen ist, wenn eine stärkere Polizeipräsenz auf diesem Abschnitt gezeigt wird. Ich würde Sie deshalb darum bitten, vielleicht über vier Wochen einen entsprechenden Versuch laufen zu lassen.

Ich will Ihre Anregung aufgreifen. Die Fahrer sind zum Teil ziemlich lange unterwegs, was erklärt, dass sie bei einem Stau aussteigen. Wir bauen Nothaltebuchten und ähnliches. Eine grundlegende Umgestaltung ist aus meiner Sicht auch deswegen nicht sinnvoll, weil sich die Situation an der Grenze zur Tschechischen Republik in überschaubarer Zeit völlig verändern wird, wenn der Beitritt Tschechiens zur EU nächstes Jahr Realität wird.

Ich werde aber Ihre Frage aufgreifen und im Rahmen dessen, was wir personell leisten können, Ihre Vorschläge prüfen. Ich bitte aber dafür um Verständnis, wenn ich sage: Wir hatten während des Irak-Krieges nicht die Möglichkeit – wie in einem Schreiben an Sie angekündigt –, die Bereitschaftspolizei in größerem Umfang zur Verfügung zu stellen, weil wir Sicherheitsvorkehrungen für Liegenschaften der amerikanischen Streitkräfte und der Housing areas vorzunehmen hatten.

Das hat die polizeilichen Kapazitäten bis an die oberste Grenze gebunden. Deshalb mussten andere Bereiche zurückstehen. Jetzt, wo wir wieder etwas Entspannung haben, werden wir die Sache angehen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächster Fragesteller ist Herr Hartmann.

Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen, Herr Staatsminister! Nachdem die Gemeinde Gerbrunn im Landkreis Würzburg auf der Basis eines Bescheides zur vorzeitigen Baufreigabe ein neues Feuerwehrhaus für cirka 2,5 Millionen DM Gesamtkosten errichtet hat, das am 6. Juli eingeweiht wurde, und

sich die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten auf 2 323350 DM beliefen, die die Gemeinde in voller Höhe vorfinanziert hat, frage ich die Staatsregierung, welche staatliche Förderung erhält die Gemeinde Gerbrunn insgesamt und zu welchem Zeitpunkt ist mit welchen Bewilligungen bzw. Auszahlungen zu rechnen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Kollege Hartmann, die Gesamtkosten für das Feuerwehrgerätehaus in Gerbrunn belaufen sich auf 2070700 e. Davon wurden von der Regierung von Unterfranken 1187730 e als zuwendungsfähig anerkannt. Der vorläufige Gesamtzuschuss beträgt unter Zugrundelegung eines Fördersatzes in Höhe von 26,7% 317000 e.

Am 07. 07. 2003 wurde von der Regierung von Unterfranken eine erste Teilzuwendung in Höhe von 40000 e als Ausgabemittel und darüber hinaus in Höhe von 40000 e als Verpflichtungsermächtigung – frühestens fällig 2004 – bewilligt. Die weitere Abfinanzierung erfolgt Zug um Zug im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Für eine zügige Auszahlung der Zuwendung hat sich im Übrigen auch Kollege Ach bereits eingesetzt. Sie können sich vorstellen, dass dann, wenn beide Seiten sich einsetzen, die Regierung versucht, so kulant wie im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich zu sein. Mehr geht nicht, weil wir nicht mehr Geld haben.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Herr Hartmann.

Herr Staatsminister, ist es gängige Praxis, dass Kommunen in vergleichbaren Situationen erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme Kenntnis darüber erlangen, wie hoch die staatlichen Fördermittel sind und in welchem Zeitrahmen die Abfinanzierung erfolgt? Im vorliegenden Fall wurde der Gemeinde bisher nur der Zeitrahmen für die Abfinanzierung eines kleinen Abschnitts bekannt gegeben.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.

Im vorliegenden Fall ist eine vorzeitige Baufreigabe erfolgt. Das heißt, in dem Freigabebescheid steht ausdrücklich, dass es fraglich ist, ob überhaupt ein Zuschuss gegeben wird. Das bedeutet, die Gemeinde baut auf eigenes Risiko. Der normale Weg – der mir im Übrigen sehr viel lieber ist – wäre, dass die Gemeinde einen Antrag stellt, der Antrag bewilligt wird und die Mittel, wenn sie zur Verfügung stehen, ausgezahlt werden.

Ich gestehe zu, dass wir bei der Förderung von Feuerwehrgeräten Engpässe haben. Sie kennen wahrscheinlich auch die Hintergründe, nämlich dass die Feuerschutzsteuer massiv eingebrochen ist. Mir ist allerdings

ein Rätsel, was der Grund dafür ist; denn die Gebäude sind nicht weniger wert geworden. Ich nehme an, dass der eigentliche Grund ist, dass es mehr Paketlösungen – Hausratversicherung mit Feuerversicherung – gibt und dass bei den gewerblichen Versicherungen der Wettbewerb extrem hart geworden ist. Dadurch sind die Beiträge und der Ertrag eingebrochen, obwohl wir in den Verhandlungen mit dem Finanzministerium durchsetzen konnten, dass wir jetzt 100% bekommen, während wir früher nur 70% erhalten haben. 30% waren für die Wasserversorgung.

Damit haben wir Engpässe insbesondere im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen 2002. Sie wissen, dass in solchen Jahren Anschaffungen für Feuerwehren in der Regel etwas bereitwilliger bewilligt werden. Ich rechne damit, dass sich das im Moment tendenziell etwas bereinigt, sodass die Wartelisten kürzer werden. Sollte das nicht der Fall sein, dann müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Mittel in diesem Bereich erhöht werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage: Herr Hartmann.

Herr Staatsminister, ich stelle fest, dass Sie meine Frage, ob es in Bayern gängige Praxis ist, dass erst nach Baufertigstellung über die Förderhöhe entschieden wird, nicht konkret beantwortet haben. Deshalb unterstelle ich, dass das gängige Praxis ist.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.

Entschuldigen Sie, ich will Ihr Fragerecht nicht beschneiden. Ich sage, es ist kein Einzelfall, es ist aber auch nicht immer so. Es gibt Fälle, bei denen man, wenn man die vorzeitige Baubewilligung erhalten hat, sofort am nächsten Tag mit dem Bau beginnt. Dann ist die Förderung noch nicht berechnet. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Gemeinde einige Monate oder Jahre wartet, bis die endgültige Bewilligung erfolgt. Das ist weder ein Einzelfall noch die gängige Praxis. Aus meiner Sicht ist auch kein Problem dabei.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Hartmann.

Herr Staatsminister, Sie haben vorhin gesagt, dass zum 07. 07. 2003 40000 e bewilligt worden seien, die im Laufe des Jahres – demnächst, nehme ich an – zur Auszahlung gelangten, und dass für 2004 weitere 40000 e vorgesehen seien. Das bedeutet aber, dass über zwei Drittel bzw. fast drei Viertel der Zuwendung noch nicht datiert sind. Können Sie eine Prognose darüber abgeben, wann die Gemeinde Gerbrunn mit den restlichen Fördermitteln rechnen kann?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.

Sie haben Recht, die beiden Ausgabenblöcke umfassen nur 80000 e. Damit fehlen noch über 230000 e, was für eine Gemeinde sicher ein erheblicher Betrag ist. Eine zuverlässige Angabe kann ich nicht machen. Wir haben bisher etwa folgende Reihenfolge eingehalten: Die Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns erfolgt nach einer Rangliste. Die Bewilligung der ersten Teilzuwendung erfolgt im Rahmen einer Prioritätenliste der Regierungen innerhalb von zwei Jahren. Die Abfinanzierung erfolgt dann in vier bis fünf Jahren. Wir hoffen, dass wir das halten und vielleicht sogar beschleunigen können. Das hängt zum einen von der Zahl der Maßnahmen ab – das haben wir nicht immer in der Hand – und zum anderen von der Frage des Eingangs der Mittel aus der Feuerschutzsteuer.

Ich hoffe, dass sich die Lage jetzt etwas entspannt, kann Ihnen aber keine zuverlässige Auskunft geben. Eine Hoffnung auf zusätzliche Finanzmittel des Finanzministers habe ich nicht, weil die Finanzminister im Moment leider andere Sorgen haben, als die Innenminister bei ihren wichtigen Aufgaben so zu unterstützen, wie die Innenminister das gerne hätten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Damit ist die Frage beantwortet. Nächster Fragesteller ist Herr Geiger.

Herr Staatsminister, ich frage Sie: Will die Staatsregierung, dass der von ihr für den Bundesverkehrswegeplan angemeldete und jetzt im „Vordringlichen Bedarf“ enthaltene Abschnitt der B 10, Autobahndreieck Neu-Ulm/Finningerstraße, entsprechend der vorliegenden Planung gebaut wird, sind zur derzeitigen Planung Alternativen vorhanden, und wird die Staatsregierung im Rahmen der parlamentarischen Beratungen versuchen, dass der genannte Teilabschnitt zugunsten von anderen Objekten wieder in den „Weiteren Bedarf“ zurückgestuft wird?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Kollege Geiger, die bestehende B 10 – Europastraße – wurde von der Stadt Neu-Ulm als Gemeindestraße gebaut und nach der 1992 fertig gestellten Verlegung der B 10 zwischen Nersingen und Neu-Ulm zur Bundesstraße aufgestuft. Sie ist bereits heute wegen der signalgeregelten Kreuzungen zu den Verkehrsspitzen überlastet.

Durch den Bau einer Verbindungsspange zwischen der B 30 und der B 10 könnte die Europastraße deutlich entlastet werden. Bei der laufenden Fortschreibung des Bedarfsplans hat Bayern deshalb das Projekt beim Bund erstmals zur Bewertung mit einer Baulänge von 4,5 Kilometern und Gesamtkosten von 28,1 Millionen e angemeldet.

Im so genannten Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom 20. 03. 2003 war das

Projekt „B 10, AD Neu-Ulm – Neu-Ulm (Finninger Straße)“ auch im „Weiteren Bedarf, Umsetzung nach 2015“ enthalten. Das Projekt war nicht Gegenstand der bilateralen Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen und Bayern – weder auf der Arbeitsebene noch auf der politischen Ebene –, weil die Einstufung in den „Weiteren Bedarf“ den mit der Stadt Neu-Ulm im Rahmen des Runden Tisches gemeinsam erarbeiteten Zielvorstellungen entsprach.

Am 2. Juli 2003 hat das Bundeskabinett den neuen Bundesverkehrswegeplan 2003 beschlossen. Abweichend vom Referentenentwurf des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 20. März 2003 und ohne Beteiligung Bayerns hat das Bundeskabinett die Aufnahme des Projekts „B 10, Autobahndreieck NeuUlm – Neu-Ulm (Finninger Straße)“ in den „Vordringlichen Bedarf“ des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen beschlossen.

Zunächst ist nun das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag abzuwarten, insbesondere ob das oben genannte Projekt in der endgültigen Fassung des Bedarfsplans im „Vordringlichen Bedarf“ enthalten sein wird oder ob es gelingt, stattdessen andere, aus bayerischer Sicht deutlich wichtigere Projekte in den „Vordringlichen Bedarf“ zu bringen. Wir schlagen vor, andere Maßnahmen, die wichtiger sind, in den „Vordringlichen Bedarf“ zu nehmen und diese Maßnahme wieder in den „Weiteren Bedarf“ zurückzustufen.

In einer vergleichenden Machbarkeitsstudie wurde – alternativ zur Verbindungsspanne – der höhenfreie Ausbau der bestehenden B 10 in Neu-Ulm untersucht. Dieses Vorhaben wird sowohl von der Stadt Neu-Ulm als auch von dem Runden Tisch, an dem auch Bürgerinitiativen in die Meinungsbildung eingebunden waren, favorisiert. Die Straßenbauverwaltung unterstützt das Ergebnis des Runden Tisches.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Herr Geiger.

Herr Staatsminister, können Sie mir erklären, wieso niemand zu finden ist, der dafür verantwortlich zeichnet, dass eine Straße höher eingestuft wird, während alle darüber klagen, wie sehr sie sich eingesetzt haben und doch nichts erreicht haben, wenn eine Straße nicht höher eingestuft wird? Die Situation in dieser Angelegenheit ist doch wohl einmalig.

Herr Kollege Geiger, Sie würden es wahrscheinlich als Polemik empfinden, wenn ich Ihnen sage, dass es sich bei dieser Entscheidung um eine der üblichen rätselhaften Entscheidungen der Bundesregierung handelt. Ich versichere Ihnen noch einmal, dass ich stundenlang Gespräche mit Herrn Stolpe und mit Herrn Großmann über viele Straßen geführt habe. Kein Wort ist über die Veränderung der B 10 gefallen. Meine Beamten haben über diese Probleme gesprochen. Für andere Projekte haben wir massiv gekämpft, hier ist nichts gekommen. Deshalb

ist es etwas verwunderlich, dass diese Maßnahme jetzt erfolgt ist, aber es ist ganz gut, dass über diese Maßnahme im weiteren parlamentarischen Verfahren noch beraten wird.

Ich hoffe auch, dass die parlamentarische Mehrheit in Berlin unseren Vorstellungen entspricht und die Maßnahme nicht ersatzlos herabstuft, sondern auch eine andere bayerische Maßnahme heraufstuft. Wir haben eine ganze Serie von Projekten, die wir dafür zur Verfügung stellen können – übrigens auch in Schwaben.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? – Herr Geiger.

Herr Staatsminister, welche fachliche Einschätzung zur bisher geplanten Straße hat eigentlich die Straßenbauverwaltung? Die Planung ist doch zu irgendeinem Zeitpunkt einmal eingereicht und für richtig empfunden worden. Ist zeitlich überhaupt abzusehen, wann mit den Alternativplanungen zu rechnen ist?

Ich glaube, es ist aus meiner Antwort deutlich geworden, dass wir die Aufnahme dieser Spange in den „Weiteren Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplanes für richtig gehalten und auch im Hinterkopf behalten haben. Wir sind dabei engstens in die Planungen der Bürgerinitiativen vor Ort eingebunden; das war ein großes Anliegen der Oberbürgermeisterin. Deshalb ist auch die staatliche Straßenbauverwaltung in höherem Maße, als sonst üblich, in die Verhandlungen vor Ort mit eingebunden.

Der Weg, den die Bürgerinitiative vorgesehen hat, nämlich die Untersuchung des höhenfreien Ausbaus der B10, wird auch von meinen Leuten für vernünftig und richtig gehalten. Eine abschließende Entscheidung ist aber noch nicht getroffen worden. Deswegen ist es aus unserer Sicht falsch, wenn wir die andere Maßnahme, die aus unserer Sicht nicht optimal ist, in den „Vordringlichen Bedarf“ aufnehmen. Die Maßnahme, die vor Ort für richtig gehalten wird und die die Oberbürgermeisterin mit dem Runden Tisch auf den Weg bringen will, erscheint uns vorzugswürdig. Ob diese Maßnahme realisierbar ist, muss die weitere Planung ergeben.