Protocol of the Session on July 9, 2003

Ich weiß, dass das weh tut, ich weiß auch, dass manche Aussprachen bei Ihnen eher den Charakter einer Gruppentherapie haben, um sich selbst einzureden, dass man besser wäre. Herr Hufe, schauen Sie sich einmal an, was Herr Runge erzählt hat. Das war der Versuch, fachlich zu sein. Was Sie aber praktiziert haben, war das Ablesen alter SPD-Presseerklärungen, aber fast nichts zur Sache. So etwas hat hier im Haus eigentlich nichts zu suchen.

(Widerspruch bei der SPD)

Die Scheinheiligkeit, mit der Sie, mein lieber Herr Hufe, hier auftreten, ist schon der Hammer. Auf der einen Seite ziehen Sie über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk her

(Hufe (SPD): Ich nicht!)

den Sie eigentlich verteidigen müssten –, indem Sie dem Bayerischen Rundfunk mit irgendwelchen wüsten, dunklen Verschwörungstheorien ständig unterstellen, er stünde auf irgendeiner politischen Seite, bei dem Sie selber eine Aufgabe hätten zu kontrollieren, mein Lieber. Auf der anderen Seite, wenn es aber um die Frage der eigenen Medienbeteiligung geht, ziehen Sie sich völlig zurück und sagen, das sei doch gar kein Thema, sei kein Problem. Wenn einer scheinheilig ist, wenn einer mangelnde Glaubwürdigkeit bei diesem Thema hat, dann Sie und die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der CSU)

Es ist schon ein Problem, wenn man sagt, die Beteiligung, die wirtschaftliche Hoheit, sozusagen der Chefsessel, den man bei einem Medium hat, bei einer Zeitung oder einem Radio, hätte überhaupt keinen Einfluss darauf, wie man sich in einer schwierigen Frage zu verhalten hätte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben oft in diesem Hause über Anschein, über Legitimation, über Legitimität diskutiert. Bleiben Sie doch sauber, ziehen Sie sich doch aus den Dingen zurück! Was haben Sie denn zu verbergen, Herr Hufe? Gibt es hier irgendein Problem, von dem wir nichts wissen? Nein, ich meine, die Regelung, die wir jetzt im Mediengesetz treffen, ist absolut – –

(Hufe (SPD): Es gibt viele Probleme, von denen Sie keine Ahnung haben!)

Das stimmt, es gibt viele Probleme bei Ihnen, von denen ich keine Ahnung habe. Aber über Ihre Seele möchte ich, ehrlich gesagt, nichts wissen, Herr Hufe.

Der Anschein, um den es hier geht, die Frage der Medienbeteiligung, diese schwierige Situation muss vermieden werden. Staatsferne ist ein hohes Gut. Das gilt insbesondere im privaten Bereich. Das ist übrigens der Unterschied zu den Öffentlich-Rechtlichen. Deshalb gibt es bei den Öffentlich-Rechtlichen diese Beteiligung, diese Kontrolle. Dass beispielsweise beim ZDF die Parteien dabei sind, dass das Land, vor allem auch die Landtagsfraktionen, beim Bayerischen Rundfunk dabei sind, das ist in Ordnung. Im privaten Bereich ist das ganz anders.

Wenn Sie vom Medienstandort Bayern sprechen, sage ich Ihnen ganz ehrlich: Der größte Nachteil für den Medienstandort Bayern ist die SPD.

(Lachen bei der SPD)

Wenn Sie sich überlegen, was wir in den letzten 10 bis 50 Jahren in Bayern an Möglichkeiten geschaffen haben, auch in schwierigen Zeiten, stellen Sie fest: Unser Staatsminister Erwin Huber ist in der Medienwelt

einer der geschätztesten Gesprächspartner, und wir sind froh in Bayern, dass wir ihn haben.

(Beifall bei der CSU)

In der Anhörung kam eindeutig zum Ausdruck, dass es rechtlich möglich und zulässig ist, dass der Landesgesetzgeber entscheidet. Wir sind der Landesgesetzgeber, wir schlagen es vor und wollen es machen, weil wir ganz sicher sind, dass es für die bayerische Medienkultur, für die journalistische Kultur in Bayern ein wichtiger Beitrag ist. Darum stehen wir dafür.

Der zweite Punkt betrifft die Frage des deutschen PopRocks. Herr Runge, wir haben schon einmal im Ausschuss darüber diskutiert. Es geht nicht um deutsches Liedgut, um Sachen, die wir vielleicht in Bayern 1 und anderen Radiosendern hören, sondern es geht tatsächlich um jüngere deutschsprachige Musik. Deswegen ist es ein sehr wichtiges Anliegen, dies einzubringen. Übrigens habe ich mich sehr gewundert, dass Teile der SPD sehr dagegen sind, obwohl in anderen Ländern die Ministerpräsidenten – das geht bis zum Bundestagspräsidenten, mit dem wir nicht oft einer Meinung sind – ganz deutlich gesagt haben: Wir brauchen diesen Ansatz, wir brauchen hier eine Verstärkung.

Ich halte es übrigens nicht – das ist meine ganz persönliche Meinung – für einen Eingriff in die Programmhoheit. Denn öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat natürlich eine andere Verantwortung als der private Rundfunk, hat natürlich auch mit bestimmten Vorgaberichtungen zu arbeiten. Allein die Aufnahme dieses Anliegens in die Gesprächsrunden, die mit dem Intendanten im Rundfunkrat stattfinden, zeigt, dass dieses Anliegen absolut berechtigt war. Man kann sagen, dass wir von Bayern aus eine wichtige Debatte in Deutschland angestoßen haben.

Bei diesem Gesetz geht es in erster Linie um die Frage des Jugendmedienschutzes. Dieses Anliegen ist so wichtig, dass ich mich manchmal wundere, warum man vonseiten der SPD, wie Herr Hufe, die Mehrzahl der Redezeit mit weniger wichtigen Fragen bestreitet, anstatt sich mit der wirklich wichtigen Frage des Jugendmedienschutzes auseinander zu setzen, anstatt sich gerade nach den Vorfällen der letzten Tage mit der Frage zu beschäftigen: Was können wir tun, um auf diesem Gebiet Verbesserungen zu erreichen? Finden Sie nicht, dass es kleinlich und peinlich ist, mehr über Ihre eigenen wirtschaftlichen Beteiligungen als über das andere zu reden und möglicherweise einem solchen Gesetz die Zustimmung zu verweigern? Ich glaube, dass die Menschen draußen im Lande nicht akzeptieren werden, dass Sie sich ständig immer nur mit eigenen Parteiklientelfragen aufhalten, anstatt an das Wohl der Menschen in Bayern zu denken. Wir tun das, und Sie werden am 21. September erleben, dass das die Bürger anzurechnen wissen.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt hat das Wort der Herr Staatsminister Huber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich für die Staatsregierung beim Hohen Haus für die zügige Beratung dieses Gesetzentwurfes bedanken. Es war uns ein Anliegen, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu dieser Verabschiedung kommt.

Herr Dr. Runge, ich sehe überhaupt kein Problem darin, dass hier unterschiedliche Sachverhalte geregelt werden. Da ist auch gar nichts Verstecktes. Es ist ein ganz normales ökonomisches Verfahren. Es macht keinen Sinn, fünf Gesetzentwürfe nebeneinander einzureichen. Wer lesen kann, der kann es in einem lesen, und wer nicht lesen kann, dem ist sowieso nicht zu helfen.

(Zuruf von der SPD: Darum geht es nicht!)

Das Zweite ist die Förderung im Bereich DAB. Ich halte den digitalen Hörfunk oder Rundfunk für eine wichtige Innovation. Eines ist völlig klar: In 10 bis 15 Jahren wird Hörfunk nur noch digital verbreitet werden. Wenn die öffentliche Hand insgesamt in der Wirtschaft oder auch im Bereich der Medien Einfluss über so genannte Subventionen nimmt, macht dies einen Sinn, wenn es Entwicklungssubventionen sind.

Hier liegt genau ein solcher Fall von Entwicklung vor. Dass man sagen kann, es komme nicht schnell genug voran, die Industrie habe die entsprechenden Geräte nicht rechtzeitig genug zur Verfügung gestellt, ist richtig. Aber das spricht nicht gegen die Tatsache, dass diese Förderung vielversprechend ist und dass ihr die Zukunft gehört. Ich stehe ausdrücklich dazu, dass auch der Freistaat Bayern, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien – BLM – und andere eine solche Förderung der Zukunftstechnologie digitaler Hörfunk vorgenommen haben.

Der zweite wichtige Punkt ist, wie schon mehrfach gesagt wurde, der Jugendmedienschutz. Er bezieht sich hier auf die lokalen und regionalen Angebote, denn für die nationalen Angebote ist er im JugendmedienschutzStaatsvertrag geregelt. Der Jugendmedienschutz kommt sehr gut voran, die Kommission für Jugendmedienschutz – KJM – ist eingerichtet. Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien, Professor Ring, ist Vorsitzender der KJM, sodass wir einen neuen Mechanismus haben, mit dem im Bereich von Rundfunk und Internet der Jugendmedienschutz deutlich verbessert wird. Wir haben große Erwartungen, dass gerade diese Form der Freiwilligen Selbstkontrolle zu nennenswerten Ergebnissen führt. Auch das wollen wir durch dieses Gesetz für die lokalen und regionalen Programme in Bayern erschließen.

Drittens. Herr Kollege Hufe, besonders strittig – auch in der Aussprache – ist die Tatsache, dass die mittelbare Beteiligung von Parteien an Rundfunkangeboten begrenzt wird. Wir haben derzeit im geltenden Recht bereits das Verbot, dass Parteien als Anbieter auftreten. Aber dieses Verbot betrifft nicht die mittelbare Beteiligung der SPD. Es ist nicht so, dass eine Lex SPD gemacht würde, sondern diese gesetzliche Regelung betrifft alle politischen Parteien. Dass Sie sich so aufregen, hat offenbar weniger mit objektiver Beurteilung des

Gesetzentwurfs zu tun, sondern mit Ihrer Betroffenheit. Dies ist auch eine Form von Scheinheiligkeit.

(Beifall bei der CSU)

Das heißt offenbar auch, dass die SPD möglicherweise nicht nur ihre gegenwärtigen Beteiligungen im Bereich der Printmedien und der elektronischen Medien beibehalten, sondern auch ausbauen will. Das dürfen Sie auch offen sagen. Aber es ist schon Aufgabe des Gesetzgebers zu überlegen, ob der Einfluss von Parteien im Bereich der Medien, und hier besonders der elektronischen Medien, in unbegrenzter Form generell unbedenklich ist. Gerade Kollege von Redwitz wies darauf hin, wie problematisch es ist, wenn die politischen Parteien, die auf der politischen Bühne durch demokratische Wahlen natürlich Verantwortung oder Macht haben, diese Macht auf Kontrollmechanismen ausdehnen. Was bedeutet eigentlich dann noch die Kontrollfunktion von Medien, Presse, Rundfunk und Fernsehen, wenn diejenigen, die kontrolliert werden sollen, mehr oder weniger in den Kontrollorganen sitzen und dort das Sagen haben? Das ist höchst bedenklich. Es ist schon zu fragen, warum die SPD ihr offenbar großes Vermögen – sie ist die reichste Partei Europas – speziell in den Medienbereich investiert. Es gibt andere, viel lukrativere Gebiete, um die Mittel in der Wirtschaft profitabel anzulegen.

(Zurufe von der SPD)

Dass man gerade in den Bereich der Medien geht, scheint auch – das haben Sie durch Ihre Wortmeldung bewiesen – einen politischen Hintergrund zu haben, und das ist aus unserer Sicht nicht zulässig.

(Beifall bei der CSU)

Ich drehe das Ganze einmal um, damit Sie auch die Parteilichkeit Ihrer Position sehen. Wenn die CSU planen würde, sich mehr oder weniger reihenweise an lokalen Rundfunkanstalten in Bayern zu beteiligen, dann, so nehme ich an, gäbe es bei Ihnen einen Volksaufstand; Sie würden ein Volksbegehren veranlassen und sagen, in Bayern sei die Demokratie in Gefahr.

(Beifall bei der CSU)

Sehen Sie nicht selber, wie parteilich Sie das Ganze beurteilen? Sie verteidigen die Medienbeteiligungen der SPD, geben das aber nicht objektiv an. Wir sagen: Die Parteien sollen sich aus dem Bereich Medien heraushalten, weil in der Demokratie diese Vermischung falsch, irreführend und gefährlich ist.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Hufe (SPD))

Herr Hufe, ich habe Sie als sachlichen Politiker kennen gelernt. Dass Sie Machenschaften in Italien, die ich im Einzelnen nicht beurteilen kann, mehr oder weniger der CSU zurechnen, ist absurd und absolut lächerlich. Ich kann nur schlussfolgern – das ist gut gemeint –: Vielleicht waren Sie gestern sehr lange beim Empfang des

Landtagspräsidenten, um so etwas durcheinander zu bringen.

(Beifall bei der CSU – Güller (SPD): Wer hat Berlusconi zum Parteitag eingeladen? – Wir oder ihr?)

Das heißt, der Vorschlag der Staatsregierung zur Begrenzung auch der wirtschaftlichen Beteiligung von Parteien im Bereich von Rundfunk entspricht nach unserer Auffassung voll der Verfassung. Hier eine Verfassungsklage zu machen, ist Ihr gutes Recht, das Ihnen niemand absprechen wird. Aber angesichts dessen, dass man hier Grenzen und Übergangszeiten hat und dass unwesentliche Beteiligungen unmaßgeblich sind, heißt, der Landesgesetzgeber beachtet die verfassungsmäßigen Schranken. Er hat aber natürlich ein Entscheidungsrecht, wie diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Es ist gerade auch für die Medienzukunft in Bayern richtig, dass sich politische Parteien auch nicht am Lokalfunk beteiligen.

Ich möchte mit einem besonderen Dank, auch an Herrn Kollegen von Redwitz, abschließen; denn er hat in seinen letzten Sätzen einen persönlichen Rückblick auf seine Arbeit in der Medienpolitik gemacht. Ich möchte mich namens der Staatsregierung beim Kollegen von Redwitz aufrichtig dafür bedanken, dass er viele Jahre lang mit hoher Sachkompetenz, persönlicher Glaubwürdigkeit und großem Einsatz in Bayern Medienpolitik mit Erfolg gestaltet hat.

(Beifall bei der CSU)

Wir werden seinen Rat weiterhin gerne annehmen. Lieber Herr Kollege von Redwitz, ich wünsche, dass wir uns auch in der Zukunft im Bereich der Medien begegnen werden und möchte Ihnen bestätigen, dass gerade persönliche Redlichkeit, Unabhängigkeit und Gemeinwohlorientierung immer die Richtschnur Ihres politischen Handelns waren.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt hat noch Herr Kollege Dr. Hahnzog um das Wort gebeten; vier Minuten. Bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die verfassungsrechtliche Frage, die in dem Hearing behandelt wurde, war natürlich für unseren Verfassungsausschuss interessant. Für mich war kennzeichnend, dass der Sachverständige, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein, keineswegs den Standpunkt der CSU vertrat, obwohl er eigentlich aus diesen Kreisen entsandt wurde. Ein weiteres Zeichen ist, dass Herr Badura Artikel 14 überhaupt nicht erwähnte. Auch dieses wird in der verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung eine Rolle spielen.

Herr Huber, Sie haben sich selbst widersprochen. Sie sagten, wir hätten geschrien, wenn sich die CSU direkt beteiligt hätte. Hier geht es um die mittelbare Beteiligung über andere Medien, und das ist ein ganz anderer Punkt. Dass die CSU, wenn man es politisch bewertet, nicht Zeitungen, die die SPD traditionellerweise schon aus der

Zeit vor der Nazizeit und aus der Weimarer Republik hat, liegt an einem anderen Werdegang. Bei uns wurde der Werdegang von den Inhalten her – abgesehen von 1933 bis 1945 – nie unterbrochen; dann kamen die Zeitungen auf der traditionellen Basis wieder. Leider hatten Sie keine solch gute Geschichte. Auch das sollte man nicht unter den Teppich kehren, wenn man schon so argumentiert.