Protocol of the Session on June 25, 2003

eines Zweiten Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

(2. Aufhebungsgesetz – 2. AufhG) (Drucksache 14/11510)

Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Welnhofer, Loscher-Frühwald, König und anderer (CSU) (Druck- sache 14/11973)

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 6 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 14/11503 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung des Kollegen Hartenstein. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Tagesordnungspunkt 7 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/11510, der Änderungsantrag auf der Drucksache 14/11973 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 14/12618 zugrunde. Der endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/12618. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der CSU, die Fraktion der SPD, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktion der CSU, die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Hartenstein. Ich bitte, Gegenstimmen auf dieselbe Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Zweites Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften (2. Aufhebungsgesetz – 2. AufhG)“.

Mit der Annahme des Gesetzes in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat der Änderungsantrag der Abgeordneten Welnhofer, Loscher-Frühwald, König und anderer (CSU) auf der Drucksache 14/11973 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.

Der Tagesordnungspunkt 9 soll im Einvernehmen mit den Fraktionen abgesetzt werden.

Deswegen rufe ich jetzt auf:

Tagesordnungspunkt 15

Antrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Schopper, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Kampagne gegen ausbeuterische Kinderarbeit initiieren (Drucksache 14/11336)

Dieser Antrag war bereits Beratungsgegenstand im letzten Plenum, allerdings konnte aus Zeitgründen die Aussprache dazu nicht mehr abgeschlossen werden. Wir treten deshalb erneut in die Aussprache ein. Gesprochen hatten schon Frau Kollegin Pongratz und Frau Kollegin Schopper – glaube ich. Frau Hirschmann hatte sich noch zu Wort gemeldet.

Ich nehme an, die Wortmeldung soll jetzt realisiert werden. – Jawohl. Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Hirschmann. – Zu diesem Punkt ist namentliche Abstimmung beantragt. – Die namentliche Abstimmung war das letzte Mal schon beantragt.

Herr Präsident, Kollegen und Kolleginnen! Dass wir heute darüber abstimmen, hängt damit zusammen, dass Frau Kollegin Pongratz, die leider nicht mehr da ist, das letzte Mal sehr lange geredet hat. Was sie inhaltlich dazu gesagt hat, möchte ich nicht unterstützen.

Deshalb komme ich zum eigentlichen politischen Anliegen. Es ist wichtig, dass dieser Antrag seitens der GRÜNEN gestellt worden ist. Dies hängt auch mit der UNKinderrechtskonvention zusammen. Ich zitiere: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, an.“ Dieser Antrag, den die GRÜNEN gestellt haben, hat für uns im Landtag Symbolcharakter. – Warum, Kolleginnen und Kollegen? – Weil es darum geht, Kinder zu schützen und die Kinderarbeit in anderen Ländern zurückzudrängen und unsererseits vom Bayerischen Landtag aus auf diese Situation aufmerksam zu machen.

Kollegen und Kolleginnen von der CSU, allein wenn wir zum Ausdruck bringen, dass ein derartiger bewusster Konsum den an die Verbraucherinnen und Verbraucher gestellten ethischen Anforderungen gerecht würde, wird sich der Gedanke weiterverbreiten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Initiative RUGMARK und an die Kinderarbeit bei der Teppichherstellung. Wenn es uns gelingt, Kinder vor Kinderarbeit zu schützen, eine andere soziale Situation herbeizuführen, nämlich Eltern dazu zu bewegen, beim Konsum auf dieses Siegel zu achten, dann, Kollegen und Kolleginnen, haben wir meiner Meinung nach viel erreicht.

Warum wollen Sie, verehrte Kollegen und Kolleginnen von der CSU, diese Chance, die letzten Endes dazu dient, etwas für die Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen im globalen Maßstab zu tun, derart leichtfertig verspielen? Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Diskussion im sozialpolitischen Ausschuss, in der die von mir sehr geschätzte Frau Kollegin Berta Schmid darauf hingewiesen hat, dass dies ein ver

gabefremdes Kriterium wäre. Ich meine, dies daran festzumachen und kein Signal auszusenden, ist der Arbeit dieses Hohen Hauses nicht würdig. Deshalb kann ich nur an Sie appellieren. Der Antrag hat Symbolcharakter. Bitte unterstützen Sie ihn. Es geht auch um die sozialen Bedingungen von Kindern. Wenn Sie sie ernst nehmen, bitten wir Sie, heute diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält Herr Kollege Glück.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die zugrunde liegenden Fragen sind mir – das darf ich persönlich sagen – nicht so ganz fremd, weil ich mich in der kirchlichen Entwicklungsarbeit über Jahrzehnte hinweg immer wieder damit befasst habe, beispielsweise zuletzt vor zwei Jahren unmittelbar an der Basis in Ecuador war, dort, wo die wirklich Armen sind. Ich kann in der gebotenen Kürze nur sagen: Für diesen Antrag gilt ganz gewiss auch: Gut gemeint ist nicht gut; denn, meine Damen und Herren, wer generell gegen Kinderarbeit plädiert – –

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Ausbeuterische Kinderarbeit!)

Augenblick; zwei verschiedene Dinge, verehrte Frau Kollegin. Es ist gerade gesagt worden, gegen Kinderarbeit ein Zeichen zu setzen, würde bedeuten, in vielen Entwicklungsländern den Familien ihr Existenzminimum zu nehmen; denn es ist nicht so, dass diese Volkswirtschaften so entwickelt sind, dass Alternativen möglich sind. Ausbeuterische Kinderarbeit abzugrenzen ist nicht mit einem Symbolakt getan. Es geht auch nicht nur um Kinder. Es geht auch darum, dass beispielsweise in der Lederherstellung Arbeitsmethoden angewandt werden, die unter jedem gesundheitlichen Aspekt indiskutabel sind; sie sind sowohl Kindern als auch Erwachsenen nicht zuträglich. Solche Waren bei uns gegebenenfalls zu boykottieren, ist eine sinnvolle Aktion. Das hatte zum Beispiel Erfolg bei Fußbällen. Eine pauschale Aktion dieser Art ist aber für diejenigen schädlich, denen Sie mit der globalen Aussage „wir machen hier Symbolpolitik“ helfen wollen. Deswegen bin ich in Übereinstimmung mit vielen in der kirchlichen Entwicklungsarbeit entschieden gegen einen solchen pauschalen Antrag. Gut gemeint, völlig falsch in der Signalwirkung.

(Beifall bei der CSU – Frau Tausendfreund (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Da sind Sie nicht einig mit der kirchlichen Entwicklungsarbeit!)

Das Wort hat Frau Kollegin Schopper.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass 250 Millionen Kinder unter 14 Jahren arbeiten. Sie müssen arbeiten, weil ihre Familien zum Teil davon abhängig sind, dass Geld aus Kinderarbeit in das tägliche Budget fließt. Trotzdem verwahre ich mich dagegen zu sagen, es wäre ein gut

gemeinter Antrag, mit dem wir aus den satten Sesseln heraus glauben, wir könnten wohlgemeinte Aktionen starten.

Sie sagten gerade, die kirchlichen Gruppen würden diese Aktionen nicht unterstützen. Genau in den kirchlichen Gruppen, sei es bei den evangelischen oder bei den katholischen,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

überall wird gegen die ausbeuterische Kinderarbeit vorgegangen. Wir müssen gegen die ausbeuterische Kinderarbeit vorgehen, und zwar genau dort, wo wir Möglichkeiten haben, nämlich bei Exportwaren – das sind nur 10%; das ist nicht viel; das weiß ich. Das ist ein Anfang.

(Glück (CSU): Im Antrag sind keine Kriterien zur ausbeuterischen Kinderarbeit genannt! Kein einziges Kriterium!)

Nun wird es wirklich hinten höher als vorne, wenn Sie sagen, dass wir die Kriterien nicht genannt haben. Ich habe sie genau benannt. Im Ausschuss haben wir massiv darum gerungen. Es ist mir ein Anliegen. Das ist kein politischer Show-down um viertel nach Sieben – es ist mir ein Anliegen zu versuchen, öffentlich zu machen, wo Kinder ausbeuterisch beschäftigt werden und wo solche Waren vertrieben werden. Wir haben zum Teil das Siegel. Es ist schwierig, es ist auch rechtlich schwierig – das habe ich auch eingestanden; darum habe ich kein Federlesen gemacht oder weiße Salbe verstrichen. Mir ist wichtig, dass wir Symbole setzen. Das können wir mit diesem Siegel, und das können wir, indem der Freistaat Produkte, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit produziert worden sind, nicht einkauft.

Ich weiß, dass Kinderarbeit in diesen Ländern existenziell ist. Ich habe mich damit auch beschäftigt. Man kann aber nicht auf diesem Status quo verharren. Wir hatten vor noch nicht einmal 100 Jahren auch Kinderarbeit. Mittlerweile ist sie verboten und abgeschafft. In den Entwicklungsländern ist der Weg dorthin noch weit. Wir können mit Symbolaktionen aber auch diesen Ländern deutlich machen, dass Kinderarbeit gerade unter dem ausbeuterischen Aspekt nicht unsere Zustimmung findet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur beantragten namentlichen Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheitsund Familienpolitik empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne ist auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne ist auf der Seite der CSU-Fraktion jeweils im Bereich der Eingangstüren aufgestellt. Die Urne für Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann jetzt begonnen werden. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 19.19 bis 19.24 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und zu gegebener Zeit – gegebenenfalls in 14 Tagen – bekannt gegeben.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 16

Antrag der Abgeordneten Peters, Dr. Kaiser, Franzke und anderer (SPD)

Zweigleisiger Ausbau bzw. Aufrüstung der Bahnstrecke Landshut – Plattling (Drucksache 14/11392)

Ich eröffne die Aussprache. Falls die Beiträge sehr kurz werden, könnten wir vor 19.30 Uhr noch abstimmen. Wortmeldungen: Frau Peters. In der gebotenen Kürze, bitte, Frau Peters, auch wenn es ein heimatliches Anliegen ist. Das Gute ist doppelt gut, wenn es kurz ist.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Für die, die noch nicht festgestellt haben, dass wir wieder beraten, mache ich ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Frau Peters das Wort hat. Bitte, Frau Peters.

Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte damit beginnen, dass nach einem Beschluss von 1863 der zweigleisige Ausbau sofort auszuführen ist.

(Beifall und Heiterkeit bei der SPD)

Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie langsam die Mühlen in Niederbayern mahlen. Das ist eine unendliche Geschichte. Erster Akt. Wir von der SPD haben diesen Antrag am 08. 07. 1998 – weit über 100 Jahre später – gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt. Auch die CSU hat am 08. 07. 1998 einen Antrag gestellt mit dem Inhalt, baldmöglichst in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG über die Strecke Plattling – Landshut zu treten und ebenso baldmöglichst eine Kapazitätserweiterung durch die Errichtung von Begegnungsgleisen und durch eine Anhebung der Geschwindigkeit auf 160 km/h zu erreichen. Weiter heißt es im Antrag, bei weiterem Bedarf sei längerfristig der Bau eines zweiten Gleises anzustreben. Dieses wurde 1998 beschlossen.

Zweiter Akt. Am 24. 01. 2002 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, einen zweigleisigen Betrieb auf der Strecke Plattling – Landshut zu ermöglichen und dieses im Landesentwicklungsprogramm planerisch darzustellen. Auch dieses wurde am 11. April einstimmig beschlossen. Als aber das Landesentwicklungsprogramm vorlag, war dieser Beschluss nicht zu finden. Kein Niederschlag im LEP – Protokollnotiz für das Ministerium.