Die Barriere in den Köpfen der Menschen, die nicht behindert sind, darf nicht unterschätzt werden. Die öffentliche Diskussion um die Benachteiligungsverbote im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung und in den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und des Landes können dazu beitragen, ein anderes Bewusstsein zu schaffen, damit die Realität anerkannt und das Ziel erreicht wird, Akzeptanz, Toleranz, Gleichstellung und Selbstbestimmtheit Normalität werden zu lassen. Das Urteil, das Klägern Schadensersatz zugesprochen hat, weil sich gleichzeitig Behinderte im Hotel aufhielten, ist schändlich. Noch schändlicher ist jedoch, dass überhaupt ein Prozess angestrebt wurde, weil man sich von behinderten Menschen gestört fühlte. Ein solcher Vorfall ist ein Gradmesser, wie weit wir von der Normalität entfernt sind.
Solche Barrieren sind für Menschen mit psychischen Behinderungen noch viel schwerwiegender. Sie können noch viel schwerer normal leben, weil ihre Behinderung zum Teil nicht offensichtlich ist. Dadurch werden die
Menschen noch massiver ausgegrenzt und mehr diskriminiert. Die Politik muss alle Kräfte zusammennehmen, um die Ausgrenzungsprozesse einzuschränken.
Der Staatsregierung muss gesagt werden, dass auch sie ausgrenzt. Die gemeinsame Beschulung ist mit einem großen Fragezeichen zu versehen. Auch wenn – so Kollege Unterländer – im Kindergarten schon viel erreicht wurde und dies hervorragende Einrichtungen sind, so beginnt doch der Kampf der Eltern um den Schuleintritt, der nervenaufreibend ist. Die vielen Petitionen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sind ein Zeichen für die vielen Schwierigkeiten, die es gibt, wenn Eltern ihre Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit anderen beschulen wollen. Sehr oft wird auf das neue EUG verwiesen, obwohl sich dadurch nicht viel verbessert hat. Damit wurde nur ein kleines Schrittchen gemacht. Ein Kind muss sich aktiv am Unterricht beteiligen können, es muss gemeinschaftsfähig sein – das sind Hintertürchen, um solche Kinder abzulehnen. In diesem Gesetz schlägt der Haushaltsvorbehalt besonders durch. Das Umdenken ist nur zaghaft, zögerlich und halbherzig, weil in Ihren Köpfen die Gleichstellung noch nicht stattgefunden hat.
Das Motto des Aktionstages im Mai 2003 lautete: „Bayerisches Gleichstellungsgesetz – alles erreicht“. Das Fazit ist, dass unter dem Druck der Verbände viel erreicht wurde. Die Anerkennung der Gebärdensprache war innerhalb des Parlaments gar nicht umstritten, vielmehr stritten die Gruppen um den richtigen Weg.
In das Gesetz wurde ein Kapitel über behinderte Frauen aufgenommen. Das ist gut, denn Frauen mit Behinderungen sind der dreifachen Diskriminierung ausgesetzt. Der Weg in die Arbeitswelt ist gerade für behinderte Frauen sehr steinig. Mit diesem Gesetz wurden richtige Schritte getan. Es gibt es aber keinen Grund, jetzt die Hände in den Schoß zu legen.
Mit einer „Ruderaktion“ wollte Kollege Unterländer den Landesbehindertenrat „in den Hafen fahren“. Mir scheint, Sie befinden sich noch auf hoher See. Sie erkennen zwar an, dass die Selbsthilfe einen entscheidenden Beitrag leistet, weil Sie es sich nicht mit den Wohlfahrtsverbänden verscherzen wollen. Gerade im Landesbehindertenrat wäre die Kompetenz der Selbsthilfegruppen von Nutzen. Um etwas für die behinderten Menschen erreichen zu können, wäre es gut, die Kompetenz der Selbsthilfegruppen zu sammeln. Ich sehe hier Nachholbedarf. Wir werden beobachten, wie sich das Gesetz in der Realität auswirkt.
Auch ich möchte Frau Stein in meinen Dank einbeziehen. Ohne deren Hilfe und ohne die Tagung im Sozialministerium wäre „der Stein nichts ins Rollen gekommen“. Ich danke auch der Landesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte“ in Bayern e.V. für ihre Initiativen, um Anregungen von außen zu aktivieren.
Wir haben Anlass, mit einem gewissen Stolz auf das Gleichstellungsgesetz zu blicken. Ich will dazu bemerken: Wer keine Ziele mehr hat, hat auch keine Kraft mehr zu kämpfen. In diesem Sinne werden wir uns auch in der nächsten Legislaturperiode mit diesem Thema beschäf
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass Behinderung einen jeden von uns treffen kann, und zwar zu jeder Zeit. In Bayern leben knapp eine Million Menschen mit Behinderung. Davon sind 80% der Behinderungen durch Krankheit, Unfall oder durch das Alter bedingt.
Gott sei Dank hat sich das Selbstbild der Menschen mit Behinderung stark gewandelt. Wir haben in der Behindertenpolitik einen Paradigmenwechsel durchgemacht, von der Fürsorge und Versorgung hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe. Es gilt, die gleichberechtigte Teilhabe nun in allen Lebensbereichen wirklich auch mit Leben zu erfüllen. Diese Entwicklung spiegeln auch die gesetzlichen Grundlagen wieder, und zwar zum einen die Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes und dann die Einfügung des Artikels 118 a in die Bayerische Verfassung.
Frau Kollegin Steiger, das Bayerische Gleichstellungsgesetz ist kein erster Schritt, es ist ein wichtiger Schritt, aber es sind schon viele Schritte auf einer langen gemeinsamen Wegstrecke gemacht worden. Auch das möchte ich klar und deutlich sagen.
Der Staat hat nach der Verfassung die Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Im Mai 2002 trat das Bundesgleichstellungsgesetz in Kraft; übrigens ist nach dem Bundesgleichstellungsgesetz der Bundesbehindertenbeauftragte, Herr Haack, bei der Bundesregierung angesiedelt. Wir haben uns übrigens nach dem Bundesgleichstellungsgesetz gerichtet. Trotz des Bundesgesetzes sind natürlich viele Fragen offen geblieben, und es müssen wichtige Bereiche in Landesgesetzgebungskompetenz geregelt werden – darauf sind auch die Vorredner schon eingegangen –, wie Fragen des ÖPNV, das Bauen, die Barrierefreiheit sowie die Kommunikation und die Mobilität. – Frau Kollegin Schopper, Neubauten der öffentlichen Hand stehen nicht unter dem Haushaltsvorbehalt. Es steht nicht alles unter dem Haushaltsvorbehalt. Er gilt nur da, wo letztendlich ein unverhältnismäßig hoher Finanzaufwand verursacht würde. Auch hier haben wir uns mit an den bundesgesetzlichen Vorgaben ausgerichtet.
Die Bayerische Staatsregierung hat bereits 2001 ein Bayerisches Gleichstellungsgesetz angekündigt, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Rechtsdefinitionen des Bundesgesetzes formuliert sind. Auf Anregung Bayerns haben sich alle Länder darauf geeinigt, dass man die Rechtsdefinitionen möglichst einheitlich fassen sollte. Ich bin der Meinung, dass unterschiedliche Rechte gegenüber Landes- und Bundesbehörden den Bürgerinnen und Bürgern ausgesprochen schlecht zu
vermitteln sind. In diesem Punkt haben wir einen Unterschied zum SPD-Entwurf – es gibt noch mehrere Unterschiede, das ist gar keine Frage –, denn Ihr Entwurf stammt noch aus der Zeit vor dem Handeln der Bundesregierung, so dass er diese Rechtseinheitlichkeit nicht berücksichtigen konnte und nicht berücksichtigt hat.
Der bayerische Entwurf wurde unmittelbar nach Verabschiedung des Bundesgesetzes erarbeitet und dann noch 2002 in den Landtag eingebracht. Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz bedeutet die Fortsetzung der bayerischen Behindertenpolitik, aber mit qualitativ neuen Instrumenten, nämlich durch rechtlich gesicherte Rahmenbedingungen. Leitlinie dabei ist zum einen die Würde von Menschen mit Behinderung und zum anderen die Stärkung der Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Die Schwerpunkte des Gesetzes sind die Barrierefreiheit und die Mobilität in möglichst vielen Lebensbereichen, die Verbesserung der Kommunikation für Menschen mit Sinnesbehinderungen, die gesetzliche Verankerung von Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Bayerischen Staatsregierung und auch auf kommunaler Ebene. Da haben wir es flächendeckend.
Ich weiß, dass viele SPD-Sozialminister sagen: Ihr habt ein tolles Behindertengleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht. Sie sind ein wenig neidisch auf die Qualität des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Auch das möchte ich dazu ganz klar sagen.
Ich glaube, Sie unterhalten sich zu wenig mit Ihren Kollegen aus anderen Ländern. Ich kann Ihnen das nur empfehlen.
Für die Teilhabe sind natürlich entscheidend die Mobilität und die Barrierefreiheit. Deshalb benötigen wir die Förderung von barrierefreiem öffentlichen Personennahverkehr, die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude, und wir müssen natürlich auch im Wohnungsbau verstärkt auf die Barrierefreiheit achten. Sie haben vorher schon darauf hingewiesen, dass das auch für Familien mit Kindern ganz wichtig ist, aber natürlich auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung für die ältere Bevölkerung. Also Barrierefreiheit dient nicht nur den Menschen mit Behinderung, sondern eben auch Familien und älteren Menschen.
Ich möchte noch etwas zu diesem viel beschworenen Programmsatz zur Integration von Kindern sagen: Wir haben uns intensiv mit der Integration in Schulen, aber auch im Kindergärten beschäftigt; auch die Jahre davor. Das ist gar keine Frage. Die Lernzielgleichheit war die Barriere, die verhindert hat, dass eine integrative Beschulung stattgefunden hat. Im EUG ist die Lernzielgleichheit aufgegeben worden. Damit hat das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz die wichtigste Barriere aus dem Weg geräumt. Wer davon spricht, dass die aktive Teilhabe am Unterricht für Kinder wichtig ist, sollte doch diese Erfolge auch anerkennen. Das verhilft uns und unseren Kindern zur gleichberechtigten Teilhabe
wesentlich mehr als ein Programmsatz im Gleichstellungsgesetz. Ebenso ist es auch im Kindergartengesetz. Wenn wir eine detaillierte Regelung für die Integration in dem neuen Kindertagesstättengesetz bekommen, verhilft uns das draußen vor Ort, im Leben, zur gleichberechtigten Teilhabe wesentlich mehr als ein Programmsatz im Behindertengleichstellungsgesetz.
Dann möchte ich noch ein Wort – auch darüber ist viel gesprochen worden – zu dem Änderungsantrag der CSU-Fraktion zu dem Landesbehindertenbeirat sagen: Die genaue Zusammensetzung, Frau Kollegin Schopper, wird erst durch Rechtsverordnung bestimmt. Ich bin der festen Überzeugung, dass keine wichtige politische Gruppierung außen vor bleiben darf. Meine feste Überzeugung ist – das möchte ich ganz deutlich sagen, auch zum Kollegen Unterländer –, dass der Landesbehindertenbeirat primär die Vertretung der Betroffenen ist; das halte ich für ganz wichtig.
In der parlamentarischen Beratung hat unser Gesetzentwurf eine breite Zustimmung bekommen, auch bei der zuvor durchgeführten Verbandsanhörung. Ich hoffe, dass wir bei der Umsetzung des Gesetzes mit den nachfolgenden Verordnungen auch auf diesen breiten Konsens stoßen.
Aber ich bin mir durchaus bewusst: Gesetze können lediglich den wichtigen Rahmen vorgeben. Mit Leben erfüllen müssen wir das letztendlich selber, und zwar jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin. Wichtig ist es hierbei natürlich auch, die Barrieren in den Herzen abzubauen und ein verstärktes Bewusstsein für Integration, für eine ganz normale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an unserem Leben zu schaffen. Dazu dient natürlich auch das Europäische Jahr für Menschen mit Behinderungen 2003. Wir haben von der Bayerischen Staatsregierung ein ungeheuer erfolgreiches Aktionsprogramm unter dem Titel „Na und!“ auf den Weg gebracht. Ich bin froh, dass es uns ein Stück weit gelingt, gerade diese Barrieren aufzubrechen und mehr Normalität im Umgang mit Menschen mit und ohne Behinderung zu erreichen. Im Juli werden wir einen Kongress zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz abhalten und über die Umsetzung und die Entwicklung der Rechtsverordnung diskutieren.
Ich möchte mich abschließend bei allen bedanken, die an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes mitgearbeitet haben. Mein Dank gilt zuvorderst der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung, Frau Ina Stein, die mir gerade bei der Bearbeitung des Gesetzentwurfs immer mit viel Rat und Tat zur Verfügung gestanden hat. Dafür Ihnen, Frau Stein, ein besonders herzliches Dankeschön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf der Drucksache 14/7034 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen. – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 5. Dieser Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/11230, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/11878, 14/12027 und 14/12097 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf der Drucksache 14/12636 zugrunde.
Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/11878 und 14/12027 abstimmen. Den Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN stelle ich ohne die zwischenzeitlich zurückgezogenen Teile – das sind die Nummern 1a, 2 und 5 – zur Abstimmung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum den danach verbleibenden Änderungsvorschlägen auf der Drucksache 14/11878 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 14/12027 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der CSU, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Hartenstein. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Änderungsantrag ist damit ebenfalls abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/12636. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzei
chen. – Die Fraktion der CSU, die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Kollege Hartenstein. Gegenstimmen bitte ich, auf dieselbe Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungsge- setz und Änderungsgesetzes - BayBGG und ÄndG)“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat der Änderungsantrag der Abgeordneten Glück, Unterländer, Kobler und anderer (CSU) auf der Drucksache 14/12097 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sicherung der kommunalen Finanzen durch die Vereinfachung der Erhebung der Beiträge für die Tierseuchenkasse (Drucksache 14/11503)