Protocol of the Session on June 25, 2003

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist Herr Kollege Spaenle.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über die Frage, inwieweit die Schülerzeitung als pädagogisch-erzieherische Unternehmung – nichts anderes nämlich ist die Schülerzeitung, wie Sie im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz konstituiert ist – in Gesamtverantwortung der Schule, als wichtiges pädagogisches Instrument, mit dem Meinungsfreiheit und der Ausdruck von Meinungen in Wort, Schrift und Bild geübt werden soll, mit dieser Gesamtverantwortung, die der Schulleiter auch für dieses pädagogische Instrument Schülerzeitung wahrnimmt – er trägt auch die presserechtliche Letztverantwortung für den Inhalt –, richtig aufgehängt ist oder nicht.

Diesen Streit gibt es, seit ich überhaupt denken kann. Ich bin sehr früh schon Mitglied eines Jugendpresseverbandes gewesen, und es gibt in Bayern mehrere Jugendpresseverbände, die sich diesem Thema seit drei Jahrzehnten und länger widmen. Da gibt es unterschiedliche Zugänge.

Den Begriff Zensur weise ich nachdrücklich zurück. Insofern werden wir uns auch diesem Antrag nicht anschließen, weil wir der Meinung sind, dass man mit diesem Instrument Schülerzeitung, das in der Gesamtverantwortung der Schule selbst steht, einen wichtigen erzieherischen Beitrag genau zu dem leisten kann, was Kollege Wörner angesprochen hat, nämlich zu selbstständiger Wahrnehmung demokratischer Rechte und zur verantwortlichen Mitwirkung an Meinungsbildung. Damit hat man ein wichtiges erzieherisches Instrument in Händen.

Worüber wir reden und was der Anlass für diesen Antrag ist – ich habe es mir fast gedacht –, ist der Artikel in einer Schülerzeitung, der sich mit dem Golfkrieg beschäftigt – der übrigens von den Schülern, die diesen Artikel verfasst haben, selbst zurückgenommen wurde.

(Unruhe)

Mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich nur einiges ganz Wenige aus diesem Artikel zitieren:

Da ist der Herr Bush. Sieht eigentlich ganz nett aus, ist er aber nicht. Ist ein Massenmörder, hängt den nächstbesten Neger auf.

So geht es hier los.

Das ist die Frau Merkel. Sieht ziemlich beschissen aus. Frau Merkel kriecht nämlich gern den anderen

in den Arsch. Das war beim Herrn Honecker so damals in der DDR. Dann ist sie Herrn Kohl in den Arsch gekrochen. Und Frau Merkel sucht wieder einen neuen Arsch, nämlich den von Herrn Bush.

(Zuruf von der CSU: Pfui!)

Und so weiter.

Wer sich zum Anwalt solcher Ergüsse und Auswüchse macht und dabei den Begriff der Zensur in den Mund nimmt, der hat den Anspruch auf Ernsthaftigkeit in diesem Hause verwirkt.

(Beifall bei der CSU – Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Jetzt reicht es aber!)

Jetzt hat Frau Kollegin Münzel das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich mit meinen Äußerungen nicht auf einen bestimmten Artikel; den vom Kollegen Spaenle zitierten habe ich nicht gekannt. Das Anliegen, dass die Schülerzeitungen nicht unter der Zensur der Schulleitungen stehen, verfolgen wir schon seit einigen Jahren, und wir haben das in mehreren Gesetzentwürfen immer wieder vorgelegt.

Die Schülerzeitung stellt für Jugendliche eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, sich mit verschiedenen Sachverhalten und Problemen zu befassen, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese dann auch darzustellen. Die Schülerinnen und Schüler, die an einer Schülerzeitung mitarbeiten, nehmen dadurch an einem gesellschaftlichen Diskurs teil. Dadurch wird ihr Selbstbewusstsein und ihr Verantwortungsbewusstsein sicherlich gestärkt. Die Schülerzeitung, die wir aus dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz kennen, trägt ihren Namen aber eigentlich zu Unrecht. Die dort beschriebene Zeitung ist nämlich keine Schülerzeitung im eigentlichen Sinn – also keine Zeitung von Schülerinnen und Schüler für Schülerinnen und Schüler –, da sie nicht von den Schülerinnen und Schüler verantwortet wird, sondern von der Schule. Sie ist deshalb letztendlich eine Schulzeitung. Das ist es, was Kollege Dr. Spaenle hier auch deutlich gemacht hat. Eine Möglichkeit wäre – das habe ich schon einmal vorgeschlagen –, zu trennen, die Schülerzeitung aus der Verantwortung der Schule zu entlassen und dann eine Schulzeitung zu installieren. Dann hätte man zwei getrennte Dinge.

Aus dieser Stellung, die die Schülerzeitung im EUG einnimmt, ergibt sich, dass die Schule einen maßgeblichen Einfluss auf diese Schülerzeitung nehmen kann. Man kann schon von Zensur sprechen. Wir sind der Auffassung, dass die Grundrechte der Meinungs- und der Pressefreiheit sowie das allgemeine Zensurverbot auch für die Schülerinnen und Schüler gelten müssen. Auch auf die Zeitungen, die von den Schülerinnen und Schülern herausgegeben werden, müssen das Presserecht und die anderen gesetzlichen Bestimmungen angewendet werden.

Es ist nicht so, Herr Kollege Dr. Spaenle, dass die Schülerinnen und Schüler frei wären, in ihren Schülerzeitungen alles zu verbreiten. Es gibt das Presserecht und andere gesetzliche Bestimmungen, zum Beispiel das Strafrecht. So ergeben sich inhaltliche Begrenzungen der Pressefreiheit vor allem aus den Strafgesetzen. Sie verbieten falsche Anschuldigungen, Beleidigungen, üble Nachreden, Verleumdungen, Verunglimpfungen des Staates bzw. der Verfassungsorgane, friedensstörende Angriffe auf die Menschenwürde, die Verherrlichung der Gewalt und rassistische Äußerungen, die Beschimpfung von Bekenntnissen, von Religionsgemeinschaften und von Weltanschauungsgemeinschaften und die Verbreitung pornographischer Schriften. Die in diesen Strafvorschriften enthaltenen Verbote sind auch von Schülerzeitungen zu beachten.

Es ist selbstverständlich, dass die Schülerinnen und Schüler, die eine solche Schülerzeitung herausgeben, darüber umfassend informiert werden. Hier wäre ich dafür, dass diese Aufgabe von der Schule übernommen wird; denn das liegt auch in der Verantwortung der Schule. Ich hätte ehrlich gesagt auch nichts dagegen, wenn die Schule der Redaktion eine Lehrkraft ihres Vertrauens zur Beratung anbietet, aber nur, wenn die Schülerinnen und Schüler das möchten. Man kann schon sagen: Wenn Ihr unsicher seid, könnt Ihr Euch Rat holen. Weiter gehen würde ich allerdings nicht.

Eine Zensur von Schülerzeitungen ist meines Erachtens auch vor dem Hintergrund der Erziehungsziele unmöglich. Eines der wesentlichen Erziehungsziele ist nämlich die Erziehung der Schülerinnen und Schüler zur Mündigkeit.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Dr. Spaenle, dann haben Sie gesagt, dass die Schülerinnen und Schüler, die diesen – auch in meinen Augen unmöglichen Artikel verfasst haben – diesen Artikel selbst zurückgezogen haben. Das zeugt doch von großer Verantwortungsbereitschaft und von großem Verantwortungsbewusstsein, von der Mündigkeit dieser Schülerinnen und Schüler. Das Beispiel zeigt mir, dass wir den Schülerinnen und Schülern letztendlich mehr zutrauen können, als wir vermuten. Ich sage deshalb: Trauen wir ihnen mehr zu! Stellen wir ihre Zeitungen nicht weiter unter Zensur. Wir schlagen deshalb vor, die Schülerzeitung von der Zensur zu befreien, und unterstützen diesen Antrag.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir können dann über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/12751 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion und Frau Kollegin Grabmair.

Nun haben wir so wenig Restredezeit, dass es sich nicht mehr lohnt, einen weiteren Dringlichkeitsantrag aufzurufen. – Der Dringlichkeitsantrag des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN betreffend „Verstaatlichung von Kulturein

richtungen“, Drucksache 14/12752, wird in den Hochschulausschuss verwiesen, der Dringlichkeitsantrag der CSU betreffend „Flughafenanbindung vom Osten und Südosten Bayerns“, Drucksache 14/12753, in den Wirtschaftsausschuss, der Dringlichkeitsantrag der SPD betreffend „Umgehende Erstellung von Richtlinien zum Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung“, Drucksache 14/12754, in den Haushaltsausschuss und der Dringlichkeitsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Gentechnikfreies Saatgut“, Drucksache 14/12755, in den Landwirtschaftsausschuss.

Ich rufe jetzt auf:

Tagesordnungspunkt 14

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 9 und 39, die auf Wunsch der SPD-Fraktion einzeln beraten werden. Über die Listennummern 15, 16, 18, 20 bis 23 sowie 27 bis 29, 46 und 51 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den der Abstimmung zu Grunde liegenden Beschlussempfehlungen kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.

Zunächst lasse ich über die Listennummern 15, 16, 18, 20 bis 23 und 27 bis 29 abstimmen. Das sind die Anträge der Abgeordneten Ettengruber, Kobler, Sackmann und anderer betreffend „Katastrophenschutz und Großschadensereignisse“. Ich schlage vor, über diese Listennummern – mit Ausnahme der Listennummer 23 – eine Gesamtabstimmung durchzuführen und dieser Gesamtabstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zu Grunde zu legen. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat signalisiert, dass Sie diesen Anträgen entsprechend den einstimmig von CSU und SPD verfassten Beschlussempfehlungen ebenfalls zustimmen wird. Besteht mit dieser Vorgehensweise Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen.

Wer hinsichtlich der Listennummern 15, 16, 18, 20 bis 22 und 27 bis 29 den Anträgen entsprechend der Beschlussempfehlung des jeweils federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zögerliches Abstimmungsverhalten der CSU)

Das ist das gesamte Hohe Haus. Es hätte mich doch gewundert, wenn die Regierungsfraktion Ihren eigenen Anträgen nicht zugestimmt hätte. Zugestimmt hat auch Frau Kollegin Grabmair. Herr Kollege Hartenstein ist nicht mehr da. Dann ist das so beschlossen.

Ich lasse jetzt über die Listennummer 23 abstimmen, für die kein einstimmiges Votum vorliegt. Es handelt sich hier um den Antrag auf „Einführung eines bundesweit einheitlichen Führungssystems für Katastropheneinsätze auf Drucksache 14/11432. Der federführende Aus

schuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion der SPD. Dem Antrag ist zugestimmt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Listennummer 46. Das ist der Antrag des Abgeordneten Ranner betreffend „Beiträge zur Berufsgenossenschaft – Bienenzucht“ auf Drucksache 14/11798. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt Zustimmung in einer Neufassung. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/12512. Wer dieser Neufassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist so beschlossen.

Nun lasse ich noch über die Listennummer 51 abstimmen. Das ist der Antrag der Abgeordneten Kreuzer, Ettengruber und anderer betreffend „Sachstand Digitalfunk“ auf Drucksache 14/12021. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Worte „im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit“ durch die Worte „dem Bayerischen Landtag“ ersetzt werden. Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Frau Kollegin Grabmair. Damit ist der Antrag so beschlossen.

Hinsichtlich des jeweiligen Abstimmungsverhaltens mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den Verfassungsstreitigkeiten und den übrigen Anträgen verweise ich auf die vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Somit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

(siehe Anlage 2)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 13

Schlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Prüfung etwaiger unzulässiger staatlicher Vergünstigungen für den Deutschen Orden, Brüder vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem – Deutsche Provinz – durch Mitglieder der Staatsregierung, bayerische Behörden und/oder bayerische Amtsträger (Drucksache 14/12600)

Ich eröffne die Aussprache. Hierfür wurde im Ältestenrat eine Redezeit von 30 Minuten pro Fraktion vereinbart. Der Herr Vorsitzende erhält eine zusätzliche zehnminütige Redezeit für allgemeine Ausführungen zum Untersuchungsausschuss. Als erstem Redner erteile ich dem

Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Herrn Kollegen Welnhofer, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mich umsehe, stelle ich fest, dass zehn Fernsehkameras auf uns gerichtet sind und die Pressetribüne aus allen Nähten platzt, beinahe wie das Hohe Haus selbst.

(Heiterkeit – Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Man soll nicht immer von sich auf andere schließen!)

Deshalb wird es – unabhängig von der Redezeit – nicht sinnvoll sein, alles, was ich vorbereitet habe, vorzutragen. Einiges muss aber gesagt werden: Meine Kolleginnen und Kollegen, Aufgabe eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist nach Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags die Untersuchung von Tatbeständen, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zur Berichterstattung an die Vollversammlung. Dies geschieht heute. Es geht allerdings nur um das Verhalten von bayerischen Amtsträgern. Etwas anderes ist nicht Untersuchungsgegenstand. Dies gilt insbesondere für den Deutschen Orden sowie das Verhalten seiner Repräsentanten: Dies ist nicht Untersuchungsgegenstand.

Um hier keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen: Es liegt auf der Hand, dass die seinerzeitigen Funktionsträger und Repräsentanten des Deutschen Ordens ein gerüttelt Maß an Fehlhalten an den Tag gelegt haben. Unser Auftrag war es jedoch nicht, hierüber Untersuchungen anzustellen. Unser Auftrag ist allein die parlamentarische Kontrolle der Staatsregierung. Das gilt auch für den Untersuchungsausschuss.

Damit das am Ende nicht untergeht, möchte ich mit einem herzlichen Dank an alle beginnen, die den Untersuchungsausschuss unterstützt haben. Das sind zunächst die Mitarbeiter des Landtagsamts, Herr Leitender Ministerialrat Dr. Gremer, Frau Huber, Herr Reif und Herr Doll. Es sind ferner die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stenographischen Dienstes, die uns mit Wortprotokollen begleitet haben, die sicherlich eine ganze Reihe von Leitz-Ordnern füllen. Es sind nicht zuletzt die Mitarbeiter der Fraktionen. Ich bitte Sie, es mir nicht zu verübeln, wenn ich Herrn Dr. Erwin Lohner als den Mitarbeiter, der mir zugearbeitet hat, besonders erwähne. Es sind die Beauftragten und Vertreter der Staatsregierung, die uns – so meine ich sagen zu dürfen – in jeder Lage des Verfahrens unterstützt und uns kooperativ zugearbeitet haben. Schließlich danke ich allen Kolleginnen und Kollegen, die im Ausschuss – mehr oder weniger – mitgearbeitet haben, sehr herzlich für ihren Beitrag. Die letzte Bemerkung hat sich auf die Präsenz bezogen.