Protocol of the Session on June 24, 2003

zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück, Dr. Wilhelm, Dr. Spaenle und anderer (CSU) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschullehrergesetzes (Drucksache 14/11709)

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumann, Vogel, Hufe und anderer (SPD)

zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück, Dr. Wilhelm, Dr. Spaenle und anderer (CSU) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschullehrergesetzes (Drucksache 14/11724)

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumann, Vogel, Hufe und anderer (SPD)

zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück, Dr. Wilhelm, Dr. Spaenle und anderer (CSU) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschullehrergesetzes (Drucksache 14/11939)

Änderungsantrag der Abgeordneten Prof. Dr. Eykmann, Dr. Wilhelm, Ach und anderer (CSU)

zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück, Dr. Wilhelm, Dr. Spaenle und anderer (CSU) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschullehrergesetzes (Drucksache 14/11815)

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm, Prof. Dr. Stockinger, Kränzle und anderer (CSU)

zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück, Dr. Wilhelm, Dr. Spaenle und anderer (CSU) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschullehrergesetzes (Drucksache 14/12041)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Es ist eine Redezeit von 30 Minuten pro Fraktion verabredet. Das Wort hat Kollege Dr. Wilhelm.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor fünf Jahren hat der Freistaat Bayern sein Hochschulrecht reformiert. Bayern hat als erstes Land in Deutschland ein Konzept aus einem Guss, eine in sich geschlossene Konzeption vorgelegt, die anhand weniger Leitlinien die Materie ordnet. Aus Anlass der heutigen Beratung möchte ich Ihnen diese Leitlinien in Erinnerung rufen und sagen, was wir alles geändert haben.

Es gibt sieben Leitlinien. Die erste lautet „Verbesserung der Studienbedingungen“. Das Gesetz hat den Hochschulen in mehreren Stufen eine Reihe von Instrumenten gegeben, um insbesondere drei Ziele zu erreichen: die Zahl der Studienabbrecher zu vermindern, die Examensergebnisse zu verbessern und die Abschlüsse in kürzerer Zeit erreichbar zu machen.

Ich nenne nur Stichworte: Eingeführt wurden Studiendekane und Lehrberichte an jeder Fakultät, eine Bewertung des Lehrangebots durch die Studierenden, ferner eine Reihe von Vorschriften – besonders wichtig für den Alltag der Studenten –, um die Studierbarkeit eines Faches innerhalb der Regelstudienzeit sicherzustellen, ein Weisungsrecht für den Dekan, eine Begrenzung des Lehr

stoffs, eine Verpflichtung zu Doppelangeboten und eine vorübergehende Erhöhung der Lehrverpflichtung von Professoren bei großem Andrang, eine obligatorische Zwischenprüfung nach dem vierten Semester – damit kann man etwas früher als bisher sehen, ob das gewählte Studium wirklich das geeignete ist –, eine Ausdehnung der studienbegleitenden Prüfungen anstelle der Blockprüfung, die am Ende oft zu einem schlimmen Erwachen geführt hat, und die international üblichen Abschlüsse Bachelor und Master.

Der Bachelor ist, wie Sie wissen, ein nach drei Jahren erreichbarer, berufsqualifizierender Abschluss. Zwei Ziele sollten damit insbesondere erreicht werden: Der Wechsel an ausländische Universitäten und von ausländischen Studierenden an deutsche Hochschulen soll leichter möglich sein, und es soll in kürzerer Zeit erreichbare Abschlüsse geben.

Die zweite Leitlinie lautet „Mehr Eigenverantwortung der Hochschule“. Viele Instrumente der Detailsteuerung in akademischen und finanziellen Angelegenheiten und in Personalangelegenheiten durch das Wissenschafts- und das Finanzministerium sind seitdem abgeschafft worden. Insbesondere ist die Finanzautonomie der Hochschulen stark verbessert worden.

Eine Reihe von den Punkten, die ich Ihnen jetzt ebenfalls stichwortartig nennen möchte, bringt den Hochschulen mehr Geld. Man kann sagen, es ist ein gewisser Ausgleich dafür, dass viel gekürzt worden ist. Wenn Stellen vorübergehend nicht besetzt sind – das ist der erste Punkt –, können die auf diese Weise freien Mittel für Gehälter von den Hochschulen für andere Zwecke frei verwendet werden. Selbst erwirtschaftete Einnahmen verbleiben zu 90% den Hochschulen, manche sogar zu 100%. Für Drittmittel, die die Hochschule eingeworben hat, erhält sie Zwischenzinsen; im vorigen Jahr waren es immerhin 4,2 Millionen e. Haushaltsreste werden bei den Hochschulen nicht eingezogen: Sie können übertragen werden, was für die Hochschulen ganz besonders wichtig ist. Schließlich nenne ich noch das, was wir als erstes Land in Deutschland gemacht haben, Herr Staatsminister. Wir haben eine Experimentierklausel eingeführt, die in organisatorischen Fragen und seit vorigem Jahr auch in Sachen der Eignungsfeststellung den Hochschulen mehr Eigenverantwortung gibt.

Der dritte Grundsatz, den ich nennen will, ist die Stärkung des Leistungsprinzips. Dazu zwei Punkte: Die Mittel werden auch nach Leistungskriterien und nicht nur nach Kopfzahlen vergeben. Wenn zum Beispiel die Zahl derer, die ein Examen ablegen, im Vergleich zur Zahl der eingeschriebenen Studierenden in der Regelstudienzeit besonders hoch ist, gibt es mehr Geld. Die Arbeitsausstattung eines Professors wird nur mehr befristet zugesagt – auch für die Vergangenheit ist das so gemacht worden –, um die Leistungen in regelmäßigen Abständen hinterfragen zu können.

Der vierte von sieben Grundsätzen ist die Stärkung der Leitung der Hochschule. Der entscheidende Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Stärkung der Hochschulleitung in Finanzfragen. Früher hat der Senat über Stellen und Mittel entschieden. Seit 1998 macht das die

Hochschulleitung. Inhaltlich richtigere Entscheidungen, eine merkbare persönliche Verantwortung und kürzere Entscheidungswege waren die Gründe dafür. Zum anderen wesentlichen Punkt in diesem Zusammenhang, zur Stärkung der Berufungsverfahren, wird mein Kollege Prof. Stockinger das Nötige sagen. Das ist Teil der Novelle, über die wir heute beraten.

Ein fünfter Grundsatz: Über den Hochschulrat soll Sachverstand von außen hereingeholt werden. Der Hochschulrat wurde von uns als erstes Land eingeführt. Mit Erstaunen habe ich vor kurzem gelesen, dass Hamburg dies erst im Mai 2003 beschlossen hat. Rheinland Pfalz – ein sonst sich als fortschrittlich rühmendes Land – hat es erst im September vorigen Jahres beschlossen. Bei uns gibt es den Hochschulrat bereits seit 1998. Sachverstand von außen und mehr Verbindung mit dem Arbeitsleben waren die Motive dafür. Diese Leute von außerhalb haben umfangreiche Beratungsrechte. Es sind externe Wissenschaftler, aber auch Leute aus der Wirtschaft. Sie haben in wichtigen Punkten auch Mitentscheidungsrechte. In den Hochschulräten sind externe Wissenschaftler von hohem Rang vertreten, darunter auch mehrere Nobelpreisträger. Ich nenne einige weitere Namen, die sehr bekannt sind. Hubert Burda – jeder von Ihnen kennt ihn – ist Vorsitzender des Hochschulrates der Uni München.

(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der ist aber kein Nobelpreisträger!)

Roman Herzog – –

(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch kein Nobelpreisträger!)

Das habe ich nicht gesagt, lieber Herr Kollege Dürr. Sie müssen noch perfekter zuhören.

Roman Herzog, der frühere Bundespräsident, ist im Hochschulrat der Technischen Universität vertreten. Hans Tietmeyer, der frühere Bundesbankpräsident, ist im Hochschulrat der Katholischen Universität Eichstätt vertreten. Alle Gegner des Hochschulrates – einschließlich der SPD-Fraktion – sehen dieses Gremium heute anders. Die SPD-Fraktion wollte damals sogar gegen die Einführung des Hochschulrates klagen. Sie hat es nicht getan, und sie hat gut daran getan.

Der sechste Grundsatz heißt: mehr Chancen für junge Wissenschaftler. Auch dazu wird Herr Kollege Prof. Stockinger sprechen; denn die Habilitation als Gegenmodell zur Juniorprofessur, über die wir heute sprechen, ist auch ein wichtiger Punkt. Ich erwähne nur einen Aspekt: Seit 1998 können auch Mitglieder des Mittelbaus, also des wissenschaftlichen Nachwuchses, Mitglieder der Hochschulleitung werden. Die Universität München und die Technische Universität München haben von diesem Recht Gebrauch gemacht. Es ist aber ein eher kleines Recht im Vergleich zu dem, was wir Ihnen jetzt zur Neuordnung der Habilitation vorschlagen wollen.

Der siebte und letzte Grundsatz lautet schließlich: so viel Auswahl der Studierenden durch die Hochschule und so viel Suchen ihrer Hochschule durch die Studierenden

wie rechtlich möglich. Hier greife ich nur einen Punkt heraus. Einzig und allein Bayern hat 2001 die Möglichkeit geschaffen, in den Fächern, die nicht zulassungsbeschränkt sind, eine Eignungsfeststellung einzuführen. Wenn eine Hochschule dies in einem gewissen Fach will, kann sie es beim Wissenschaftsministerium im Wege der Experimentierklausel beantragen. Bereits vor einem Jahr haben wir darüber lang und breit diskutiert. In summa haben sich diese Eignungsfeststellungen außerordentlich bewährt, wie uns vor vier Wochen in einer Anhörung über den Stellenwert der akademischen Lehre eine ganze Reihe von Verantwortlichen, insbesondere viele Studiendekane, dargelegt haben. Die Klausuren werden wesentlich intensiver von den ausgesuchten Leuten wahrgenommen. Alle Angebote werden angenommen, und es werden auch bessere Ergebnisse erzielt.

Meine Damen und Herren, das waren sieben Grundsätze der Hochschulreform. Die Aufzählung war nicht abschließend, aber es waren solche Grundsätze, die ich für besonders wichtig halte. Die Instrumente, die den Hochschulen an die Hand gegeben worden sind, haben auch gegriffen. Ich nenne nur wenige Beispiele, aber sie zeigen, dass die bayerischen Hochschulen ziemlich weit oben und ziemlich weit vorne in Deutschland stehen:

Der Leibnizpreis ist der höchste deutsche Forschungspreis, er wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft vergeben. Davon sind in den letzten Jahren an bayerische Forscher überdurchschnittlich viele Preise gegangen. Im Jahr 2003 waren es gleich drei von sechs dieser höchsten deutschen Forschungsauszeichnungen, die an Wissenschaftler gegangen sind, die an bayerischen Universitäten tätig waren.

Die Sonderforschungsbereiche sind ein weiteres Beispiel. Ich möchte es hier nicht näher ausführen.

Ein besonders wichtiger Punkt kann jeden von Ihnen, meine Damen und Herren, betreffen, soweit Sie Kinder oder Enkelkinder haben: An den bayerischen Universitäten kommt man in der kürzesten Zeit zu einem Studienabschluss. Der Wissenschaftsrat untersucht immer wieder in gewissen Abständen 36 Fächer in Deutschland daraufhin, wie kurz studiert wird. Zuletzt hat er am 15. Februar 2001 wörtlich ausgeführt:

Aus dem Rahmen fällt Bayern mit einer relativ großen Zahl von Studiengängen, deren Medianwerte unter dem Bundesdurchschnitt liegen.

Eine andere Zahl: In 14 dieser 36 untersuchten Studiengänge ist die mittlere Fachstudiendauer in Bayern am kürzesten.

Ich möchte nur noch einen Punkt erwähnen: Die für die Wissenschaft aufgewendeten Mittel sind in Bayern besonders hoch. Im Freistaat Bayern werden 2,8% des Bruttoinlandprodukts in Forschung und Technologie investiert. Im Bundesdurchschnitt sind es 2,46%. Die privaten Forschungsausgaben sind hier immer miteinbezogen. Und: Bayern gibt pro Studierendem zusammen mit Baden-Württemberg am meisten aus. 8590 e werden pro Studierendem ausgegeben. Im Vergleich dazu gab

Nordrhein-Westfalen – das dauernd von der SPD regierte Land – im Jahr 2000 nur 5640 e aus. Diese Zahlen sind den monetären Kennzahlen zur Hochschulstatistik des Bundesamtes für Statistik zu entnehmen.

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir einen kurzen Blick in die Zukunft. Ich wünsche mir, uns allen und den bayerischen Hochschulen in folgenden fünf Punkten Fortschritte:

Erstens. Die Forderung nach mehr Eigenverantwortung der Hochschulen ist schon ziemlich weit erfüllt. Ich würde sie zum Inhalt einer gesetzlich auszuweitenden Experimentierklausel machen.

Es soll also nicht generell, sondern im Modellversuch erprobt werden – wenn eine einzelne Hochschule das will –, zum Beispiel welche weitergehenden finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten vernünftig sein könnten.

(Beifall des Abgeordneten Hufe (SPD))

Zweitens. Die Fachhochschulen müssen stärker wachsen als die Universitäten. Sie haben eine kürzere Studiendauer, sie sind kostengünstiger, mehr praxisbezogen, sie sind besser auf den Arbeitsmarkt abgestimmt, und sie werden nach Ansicht aller Fachleute ganz besonders gefragt werden. Ein weiterer Punkt, der immer wieder diskutiert wird und den ich für richtig halte, ist: Die Universitäten sollten mit den Fachhochschulen in vielen Einzelpunkten besser kooperieren. Da ist Musik drin; da wird aber wenig gemacht.

Drittens. Ein wichtiger Punkt, der aber nicht durch gesetzliche Vorschriften geregelt werden kann, ist der Stellenwert der akademischen Lehre im Verhältnis zur akademischen Forschung. Heute ist die Lehre schon manchmal ein Stiefkind der Alma Mater. Denn, wie wird man Professorin oder Professor? – Man wird es, wenn man hervorragende Forschungsergebnisse vorgelegt, Forschungspreise errungen und für die Forschung Drittmittel eingeworben hat. Eher weniger wird man Professor, wenn man hervorragende Veranstaltungen abhalten hat, die den Studierenden sehr gefallen und die sie hervorragend bewerten. Auch das Ansehen im Kollegenkreis ist eher durch Höchstleistungen in der Forschung größer als durch gute Leistungen in der Lehre.

Für die Studenten spielt das, was der Professor gerade erforscht, aber keine so große Rolle. Meistens wissen sie es auch gar nicht. Für sie ist die Lehre wichtig. Aber – das ist der Punkt – Veränderungen kann man nicht dekretieren. Wir können nicht per Gesetz beschließen: Die Lehre ist ab sofort wesentlich wichtiger. Es muss sich ganz allmählich ein Bewusstsein bilden. Ein gutes Mittel sind die vom Ministerium verliehenen Preise für gute Lehre – zwanzig an der Zahl. Jedes Jahr – diesmal am 21. Juli – werden sie im Rahmen einer größeren Feier verteilt. Das müsste noch größere Aufmerksamkeit in den Hochschulen, aber auch in der Öffentlichkeit und bei allen Verantwortlichen finden. Die eine oder andere Geistesgröße sollte halt auch immer wieder sagen, wie wichtig ihrer Einschätzung nach die Lehre im Vergleich zur Forschung sei.

Ein vierter Punkt: In der Wissenschaft hervorragende Frauen müssen dieselbe faire Chance auf eine Professur erhalten wie ihre männlichen Kollegen. Den Ergebnissen zufolge sieht es in ganz Deutschland nicht gut aus, in Bayern – zugegebenermaßen – noch ein wenig schlechter. Besondere Machos sind offenbar die Mediziner. Ich war sprachlos, als ich die Zahl gelesen habe. Obwohl viele Frauen Medizin studiert haben, gibt es in ganz Deutschland nur 2,3% Frauen als Lehrstuhlinhaber in der Medizin. Dieser Zustand – von der Medizin abgesehen auch weitergreifend – ist nach übereinstimmender Meinung des Hauses nicht hinnehmbar,

(Allgemeiner Beifall)

weil es nicht gerecht ist und weil es gerade der für Deutschland, das ein rohstoffarmes Land ist, so wichtigen Forderung widerspricht, die Begabungsreserven voll auszuschöpfen.

Nun schließe ich wieder an das an, was ich zum Stellenwert der Lehre gesagt habe. Auch hier lässt sich die Veränderung nicht kommandieren. Wir können nicht per Gesetz beschließen, künftig werde es einen soundso hohen Prozentsatz an Professorinnen geben. Das wäre rechtswidrig. Das wäre aber auch lebensfremd. Man muss Maßnahmen ergreifen – gewiss. Wir haben auch vor kurzem einen umfangreichen Antrag auf den Weg gebracht, dass diejenigen Hochschulen, die mehr Professorinnen haben, belohnt und ihnen Anreize gegeben werden sollen. Geld, Kinderbetreuung, Teilzeitprofessuren, Stipendien sind die Stichworte. Aber auch hier ist die Psychologie, das Bewusstsein, die Seelenmassage das Wichtigere. Es muss so oft über das Thema geredet werden, dass sich eine Hochschule geniert, wenn sie in einigen Jahren eine immer noch so geringe Anzahl von Professorinnen hat.

Den inhaltlich nach meiner Einschätzung wichtigsten Punkt habe ich mir für den Schluss aufgehoben. Er heißt: Die Betreuung in den Massenfächern muss stark verbessert werden. Das ist keine Spezialität von Bayern, sondern das ist in ganz Deutschland so. Bei uns ist es ein bisschen besser, aber nicht gut. Professor Hubert Markl, der langjährige Präsident der Max-Planck-Gesellschaft – den vielen von Ihnen kennen – hat einmal auf die Frage, wie die deutschen Hochschulen von den ausländischen Hochschulen beurteilt werden, so formuliert: „Forschung gut bis sehr gut, Lehre ordentlich, Betreuung miserabel.“

Das ist der Fehler, den wir bei den überlaufenen Fächern, den Massenfächern machen. Das ist zum Teil dem Bundesverfassungsgericht geschuldet, das im Jahr 1972 dekretiert hat, dass alles, was in den zulassungsbeschränkten Fächern mehr an Ressourcen hineingesteckt werde, nicht zur Verbesserung der Bedingungen für die vorhandenen Studierenden, sondern für neue, die warten, aufgewendet werden müsse. Mittlerweile wurde diese Rechtssprechung weitgehend als falsch erkannt. Man müsste ausloten, ob das Bundesverfassungsgericht diese Meinung immer noch hat. Das ist eine Frage der Rechtsstrukturen – aber nicht nur.

Es gibt ohnehin Möglichkeiten in den nicht zulassungsbeschränkten Fächern. Hier sind wir nicht durch Kapazitätsprobleme gehindert, mit Geld Besserungen zu schaffen. Aber auch in den zulassungsbeschränkten Fächern müsste das geschehen. Alle Verantwortlichen müssen nach meiner Einschätzung mehr Geld in die Hand nehmen, wenn wir ernsthaft in den nächsten Jahren wenigstens in einer Reihe von Studiengängen mit den Spitzenuniversitäten der Welt konkurrieren wollen – was wir von der Forschung her durchaus können. Es ist mehr Geld für Dozenten, Tutoren, Sachmittel, Literatur, Lehrbeauftragte und Studienberatung zur Verbesserung der Betreuung – also des Kardinalfehlers der deutschen Hochschulen – nötig.