Protocol of the Session on May 22, 2003

Bei den GRÜNEN handelt es sich um die Frage der Briefwahlunterlagen. Frau Kollegin Tausendfreund, Sie haben das Beispiel des Altenheims gebracht. Dieses Beispiel können wir auch auf andere übertragen, denn so etwas gibt es auch in Familien, das kommt in der Verwandtschaft vor. Wissen Sie aber eigentlich, was Sie fordern? – Sie fordern, dass nur noch postalisch oder persönlich die Wahlunterlagen ausgehändigt werden können. Wie soll das möglich sein? Die Versendung von Unterlagen durch die Post an dem Tag, an dem die Wahl stattfindet – weil der Betroffene zufällig krank geworden ist – geht nicht. Damit beschneiden Sie das aktive Wahlrecht für diejenigen, die am Tag der Wahl erkrankt sind. Das kann doch nicht der Fall sein! Das ist außerdem verfassungswidrig. Das werden wir auch ganz deutlich sagen. So etwas geht für uns nicht. Sie entmündigen Kranke, das ist nicht zulässig.

Sie fordern außerdem den Ersatz von Feststellungen, was bedeutet, dass nicht der Wahlausschuss, wenn der sich weigert, sondern die Rechtsaufsichtsbehörde eingreifen müsste. Das geht an der Sache völlig vorbei. Zunächst einmal müssen die Manipulationen nachgewiesen werden, und dann muss dem Wahlausschuss die Möglichkeit zur Feststellung gegeben werden. Die Ersatzvornahme kann nicht anders vorgehen als die eigentliche Vornahme selbst, das heißt sie muss von Fakten ausgehen. Solange diese aber rechtlich nicht einwandfrei geklärt sind, kann das auch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht lösen. Das darf sie nicht einmal. Wir haben also auch hier eine Situation, die niemanden hilft. Das ist nur Aktionismus.

Als Fazit meiner bisherigen Ausführungen darf ich feststellen: Erstens: Verehrter Herr Kollege Dr. Gantzer, Sie sind in den letzten Wochen immer wieder als ungefragter Ratgeber aufgetreten und haben die Rücknahme von Anträgen und Gesetzesvorlagen gefordert. Heute hätte es Ihnen gut angestanden, wenn Sie diesen Gesetzesentwurf zurückgezogen hätten, denn er ist mit Sicherheit nicht sachdienlich.

(Beifall des Abgeordneten Hofmann (CSU) – Prof. Dr. Gantzer (SPD): So werden Sie nie Staatssekretär!)

Sie allerdings überhaupt nicht, Kollege Dr. Gantzer, das ist Ihr Problem. Sie werden auch nicht glaubwürdiger, wenn Sie uns auf der einen Seite erklären, was wir tun sollen, wenn Sie auf der anderen Seite selbst nicht danach handeln. Dieser Schnellschuss hilft Ihnen nicht. Sie behindern, ja Sie unterlaufen sogar elementare Grundrechte der Wahlteilnahme. Sie behindern und verhindern die ehrenamtliche Teilnahme von Wahlhelfern, von Parteien und Gruppierungen. Das kann sicher nicht Sinn der Sache sein. Ihr Verhalten wird allerdings durchschaubar, wenn man auf das Datum schaut, wann die Gesetzesinitiative eingebracht worden ist. Es geschah zu einem Zeitpunkt, als in Dachau die Nachwahl vor der Tür stand. Mein verehrter Kollege Prof. Dr. Gantzer wollte gerne dazu beitragen, dass sich das Ergebnis einer Wahl ändert, welche nicht so ausgefallen war, wie er sie gerne gehabt hätte. Das verstehe ich. Jetzt aber sollten Sie Ihren Antrag zurückziehen. Sie hatten nämlich Pech, der Wähler war mündiger als Sie dachten und hat genau das getan, was wir von ihm erwartet haben: Er hat nach den Fakten entschieden, und er hat sich dem rechtlich einwandfreiem Bürgermeisterhandeln angeschlossen. Das müssen sie von der SPD zur Kenntnis nehmen. Auch wir haben das schon manches Mal gemusst. Ich bin deshalb der Meinung, dieser Auftritt heute wäre nicht notwendig gewesen. Sie haben von einer Beerdigung gesprochen. Wenn Sie den Gesetzentwurf nicht zurückziehen, dann ist dies eine Beerdigung dritter Klasse. Die Leiche wird wahrscheinlich den Sarg noch selbst tragen müssen. Kerzen gibt es jedenfalls keine mehr dafür.

(Prof. Dr. Gantzer (SPD): Sie sind der Totengräber!)

Was wir tun werden, Kollege Dr. Gantzer: Wir werden die Staatsregierung auffordern – das ist bereits erfolgt –, dass geprüft wird, was noch auf uns zukommt. Wir erwarten, und das wurde von der Staatsregierung zugesagt – das haben Sie im Ausschuss selbst miterlebt –, dass rechtzeitig eine Stellungnahme abgegeben wird im Hinblick auf eventuell notwendige, mögliche und verfassungsrechtlich einwandfreie Änderungen unserer kommunalen Wahlgesetzte, wobei auch bei der Briefwahl eine Überprüfung stattfinden muss, wie es weitergeht. Mit Sicherheit geht es aber nicht so, Frau Kollegin Tausendfreund, dass wir die Menschen, die das Pech haben, am Wahltag zu erkranken, von der Wahl ausschließen. Der blinde Aktionismus schadet, und so schlecht sind die Zustände nicht, Herr Kollege Dr. Gantzer. Ihr beliebter Begriff – Bananenrepublik – geht zu weit. Bei 4078 Wahlvorgängen in diesem Wahlgang 2002 sind ganze 98 berichtigt worden. Elf von 4078 – nur elf, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – mussten für ungültig erklärt werden. Es macht mir direkt Spaß, Kollege Dr. Gantzer, auch Sie noch einmal aufzufordern, Ihren Gesetzesentwurf zurückzuziehen. Sie werden das nicht tun, also werden wir ihn ablehnen, und wir werden uns dagegen wehren, mit Schnellschüssen etwas zu zerstören, was wir eigentlich schützen wollen.

Das erfolglose Wahlscharmützel von Dachau könnte jetzt endlich beerdigt werden. Wir haben einen demokratisch gewählten Oberbürgermeister und ordentlich gewählte Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte. Lassen Sie die Leiche endlich liegen, es bringt Ihnen gar nichts, wenn Sie weitermachen. Wir sind der Ansicht, es wird dadurch, dass wir blinden Aktionismus verfolgen, nicht besser. Wir warten auf die notwendigen Informationen, dann werden wir mit Sicherheit die notwendigen Änderungen vornehmen. Ihre Vorschläge aber werden wir heute ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatssekretär Regensburger.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Man muss Verständnis haben, wenn Prof. Dr. Gantzer und die SPD versuchen, angesichts der verheerenden Umfrageergebnisse, die heute veröffentlicht wurden, aus einem Vorgang Honig zu saugen, der längst abgeklärt ist.

(Frau Radermacher (SPD): Das ist doch lächerlich! – Weitere Zurufe von der SPD)

Das wird Ihnen aber nichts nützen.

(Zuruf von der CSU: Bravo!)

Ich habe zu diesem Thema bereits im Innenausschuss ausführlich Stellung genommen. Offensichtlich haben Sie die Argumente nicht akzeptiert, denn Sie haben die alten Kamellen wieder auf den Tisch gelegt. So kann ich Ihnen nicht ersparen, heute und hier auch die Position der Staatsregierung noch einmal darzulegen.

Wir halten es, ebenso wie die CSU-Fraktion, für nicht richtig, einzelne Regelungen vorzuziehen. Wir wollen vielmehr, wie wir es nach jeder Kommunalwahl gemacht haben, Erfahrungen aus allen Regierungsbezirken auswerten und dann ein aufeinander abgestimmtes Regelungswerk von Gesetz, Wahlordnung und Bekanntmachung vorlegen. Das liegt, so glaube ich, auch im Sinne all derjenigen, die diese Gesetze – die ohnedies kompliziert genug sind – anwenden müssen, wenn sie eventuelle Neuerungen in einem Paket präsentiert bekommen.

Ihre Gesetzentwürfe beschäftigen sich dagegen nur mit wenigen Teilaspekten des Wahlrechts. Einzelne Vorschläge sind dabei unausgegoren, begegnen aber auch inhaltlichen Bedenken.

Die SPD fordert in ihrem Gesetzentwurf, das Wahlverfahren bereits dann insgesamt zu wiederholen, wenn zwischen der für ungültig erklärten Wahl und der Nachwahl mehr als sechs Monate liegen. Die derzeitige Rechtslage sieht bekanntlich ein Jahr vor. Aber auch in dem Fall, dass die Nachwahl binnen sechs Monaten oder früher stattfindet, sollen die Wahlvorschlagsträger binnen vier Wochen nach Erreichen der Bestandskraft der Ungültigkeitserklärung neue Wahlvorschläge einrei

chen können. Nach dem Vorschlag der SPD würde es zu einer auf die Mängel beschränkten Nachwahl nur dann kommen, wenn die Ungültigerklärung der Wahl sehr rasch erfolgt und umgehend – sie darf also in diesem Fall überhaupt nicht angefochten werden – in Bestandskraft erwächst. Derart kurze Zeitläufe sind nach unserer Erfahrung nicht der Regelfall. Vielmehr wird wohl meist die Sechsmonatsfrist sogar überschritten mit der Folge, dass das gesamte Wahlverfahren wiederholt werden müsste. Das Verfahren würde sich dadurch verlängern und das berechtigte Interesse sowohl der Wahlberechtigten als auch der Bewerber an einer möglichst zeitnahen, demokratischen Legitimation erst zu einem späteren Zeitpunkt befriedigt werden können.

Soweit die SPD verhindern möchte, dass bei der Nachwahl Personen kandidieren, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Wahlvorschriften verletzt haben, bin ich mit Ihnen in der Zielsetzung durchaus einig. Hier sollte die Möglichkeit des Rücktritts künftig vorgesehen werden. Rechtlich schwierig ist es allerdings, diesen Rücktritt, wenn er nicht freiwillig erfolgt, zu erzwingen, da eine derartige Einschränkung des passiven Wahlrechts wohl allenfalls durch eine Gerichtsentscheidung möglich wäre. In derartigen Fällen sind in erster Linie wohl auch die Parteien und Wählergruppen aufgerufen, auf die Bewerber Einfluss zu nehmen.

Den Vorschlag, dass der Wahlvorschlagsträger die Kosten der Nachwahl trägt, wenn sie durch vorsätzliches Verhalten eines Mitglieds des Wahlvorschlagsträgers verursacht wurde, lehne ich grundsätzlich ab. Eine derartige Haftung macht nur auf den ersten Blick einen guten Eindruck. Sie würde aber, zu Ende gedacht, zu einer Garantie und Einstandspflicht der Parteien und Wählergruppen auch für Kriminelle führen. Bei einer nichtorganisierten Wählergruppe, wie sie vielfältig in unserem Lande auftreten, würden sich die Ansprüche auf Kostenersatz gar gegen die einzelnen Mitglieder der Wählergruppe persönlich richten, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Eine derartige „Sippenhaft“ kann zum finanziellen Ruin Unschuldiger führen. Parteien und Wählergruppen werden sich künftig stark zurückhalten, Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen, wenn sie sich deren jeweiliges Fehlverhalten zurechnen lassen müssen. Sie hätten häufig auch Schwierigkeiten, Bewerber oder Mitglieder zu gewinnen.

Etwas anderes ist die Frage, ob ein Wahlfälscher selbst für die Folgen seines Handelns haften sollte. Eine nähere Überprüfung, ob eine solche Regelung eingeführt werden sollte, halte ich für durchaus sinnvoll.

Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nicht mehr an nahe Familienangehörige und an andere Personen auszuhändigen. Daran ist richtig, dass die Briefwahl natürlich Angriffsflächen für Wahlmanipulationen bieten kann. Man muss aber auch sehen, dass eine Einschränkung der Briefwahl zu einer Abnahme der ohnehin meist zu niedrigen Wahlbeteiligung führen würde. Gerade in Fällen plötzlicher Erkrankung ist es dem Wahlberechtigten häufig nicht möglich, die Unterlagen persönlich abzuholen. Eine Zusendung käme vielleicht zu spät. Ein Verbot hinsichtlich der Abho

lung durch Familienangehörige stieße sicherlich auch in der Bevölkerung weitgehend auf Unverständnis. Die Abholung durch Familienangehörige war im Übrigen, wie Sie wissen, nicht das Problem in Dachau. Denkbar erscheint mir, die Abholung durch Familienangehörige weiterhin zu erlauben, aber die Aushändigung an andere Personen als Familienangehörige nicht mehr in „dringenden Ausnahmefällen“, sondern nur noch bei plötzlicher Erkrankung zuzulassen. Das Landeswahlrecht wurde bekanntlich bereits entsprechend geändert.

Den Vorschlag, die Festsetzung des Abstimmungs- bzw. Wahlergebnisses durch die Rechtsaufsichtsbehörde vornehmen zu lassen, wenn es von den Wahlorganen nicht festgestellt werden kann, kann ich ebenfalls nicht unterstützen. Zu dem Zeitpunkt, in dem das Wahlergebnis festgestellt werden muss, mag der Sachverhalt eines vermuteten Wahlrechtsverstoßes zwar noch nicht erwiesen sein, die Rechtsaufsichtsbehörde steht dann aber vor den gleichen Problemen wie der Wahlausschuss. Wenn der Wahlvorstand oder der Wahlausschuss das Ergebnis nicht feststellen kann, was soll dann die Rechtsaufsichtsbehörde feststellen? – Das wäre ein Schwarzer-Peter-Spiel, das uns nicht weiterführt. Denkbar ist lediglich, die Ersatzvornahme durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die schon bisher nach den allgemeinen kommunalrechtlichen Regelungen möglich ist, unter erleichterten Voraussetzungen in diesem Spezialfall zuzulassen.

Wie bereits angekündigt, werden wir die Erfahrungen der letzten Gemeinde- und Landkreiswahlen für eine Fortschreibung des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts aus einem Guss nutzen. Das Innenministerium hat die von den Regierungen erbetenen Erfahrungsberichte systematisch erfasst und bereits mit den Regierungen besprochen. Das Ministerium wird diese Erfahrungsberichte nun unter Einbindung von erfahrenen Wahlrechtspraktikern auswerten und dann dem Landtag rechtzeitig einen Gesetzentwurf mit vernünftigen Änderungen vorlegen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 7 – Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion – abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/11564 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die CSUFraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8. Dieser Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/11578 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die CSUFraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist ebenfalls abgelehnt.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Tagesordnungspunkt 9

Gesetzentwurf der Abgeordneten Peters, Lück, Volkmann und anderer (SPD)

zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

hier: Einführung der Zweitwohnungssteuer in Bayern (Drucksache 14/10710)

Zweite Lesung –

Tagesordnungspunkt 10

Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Dürr, Tausendfreund, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Wiederherstellung des Steuerfindungsrechts der Städte und Gemeinden zur Sicherung der kommunalen Finanzen (Drucksache 14/10907)

Zweite Lesung –

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Das Wort hat Herr Boutter.

Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Es sind zwei Anträge zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und zur Zweitwohnungssteuer aufgerufen. Wir haben das Thema im federführenden Ausschuss ausführlich behandelt.

Ich denke, dass die Feststellung, dass die Gemeinden wieder mehr finanziellen Handlungsspielraum brauchen, unwidersprochen ist. Ich gehe davon aus, dass das Ziel des Gesetzentwurfs, das Steuerfindungsrecht der Kommunen zu stärken, die Zustimmung aller im Hohen Hause findet.

Nun ist es so, dass die SPD zurzeit zumindest keine völlige Freigabe für alle Bagatellsteuern befürwortet und deshalb den Antrag der Fraktion der GRÜNEN zum jetzigen Zeitpunkt ablehnt. Ich habe dies im federführenden Ausschuss auch damit begründet, dass es nicht allein darum geht, eine völlige Freigabe herbeizuführen, sondern dass es im Moment auch Risiken bei der Handlungsweise beispielsweise der Aufsichtsbehörden gibt,

die Haushalte von Städten und Gemeinden zur Genehmigung vorgelegt bekommen. Dort gibt es des öfteren Hinweise, dass freiwillige Leistungen gestrichen werden müssen, bevor zusätzliche Kreditaufnahmen ermöglicht werden. Wenn eine völlige Freigabe der Bagatellsteuern erfolgt, könnte in Zukunft als weiteres Argument hinzukommen, dass die eigenen Einnahmemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Nachdem dies für uns noch nicht endgültig geklärt ist, wollen wir, wie gesagt, dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit befinden wir uns in Übereinstimmung mit der CSU, die auch mehrfach erklärt hat, sie möchte die Änderungen im Moment nicht; sie möchte erst abwarten, bis die Kommunalfinanzreform im Detail klar ist und deshalb zurzeit überhaupt keine Änderungen vornehmen.

Diese grundsätzliche Übereinstimmung, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf und kann aber nicht dazu führen, dass berechtigte Ausnahmen nicht möglich sind. Ich appelliere an Sie, darüber nachzudenken, ob die Einführung der Zweitwohnungsteuer nicht eine solche berechtigte Ausnahme darstellt. Die Gemeinden können örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern erheben, solange und soweit diese nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. In der Praxis – das wissen die Praktiker und Kommunalpolitikerinnen und -politiker unter uns ganz genau – gilt dies im Moment nur für die Hundesteuer.

Die Zweitwohnungsteuer wurde auf Antrag der CSU 1989 in den Verbotskatalog aufgenommen, und der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dies 1992 als zulässig bestätigt; er hat sich aber nur auf den entsprechenden Verfahrensweg bezogen und keine inhaltliche Bewertung vorgenommen. Wir vonseiten der SPD haben deshalb bereits 1992 einen ersten Antrag gestellt, diese Zweitwohnungsteuer wieder zuzulassen. Dies war in der 12. Wahlperiode. Wir haben diesen Antrag in der 13. Wahlperiode wiederum gestellt, und die CSU hat ihn abgelehnt, weil sie zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft vermeiden will. Sie hat aber 1998 Überlegungen zum Steuerfindungsrecht der Kommunen nicht ausgeklammert, nachdem sich zum damaligen Zeitpunkt auch der Senat dafür ausgesprochen hat. In der Enquete-Kommission zur Reform des Föderalismus, zur Stärkung der Landesparlamente ergab die Beratung, dass empfohlen wird, der Stärkung der Steuerautonomie der Kommunen näher zu treten.

Auf Antrag der CSU wurde dann am 25. Oktober 2002 beschlossen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Kommunen größere Handlungsspielräume bei Steuern und Abgaben einzuräumen. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, erinnere ich diejenigen, die gestern bei der Kundgebung in Berching dabei waren, auch an die dortigen Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände, die eindeutig dafür plädiert und gebeten haben, diese Zweitwohnungsteuer wieder einzuführen.

Es ist nun einmal so, dass verschiedene Argumentationen angeführt werden können, nämlich die ausstehende Gemeindefinanzreform. Ich meine aber, deutlich