Plant die Bayerische Staatsregierung hinsichtlich der Äußerung des Herrn Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, dass die Wünsche der Häftlinge bei der Entscheidung über die Zufahrt zur Gedenkstätte Dachau eine besondere Gewichtung haben solle, den Weg für die Westzufahrt dadurch frei zu machen, dass sie statt der fälligen Sanierung der Umrüstwerkstatt und der Schreinerei der Bayerischen Bereitschaftspolizei einen Neubau an anderer Stelle durchführt, um auch unter Beachtung des Denkmalschutzes ein dringend notwendiges Besucher- und Informationszentrum vor dem Torhaus zu ermöglichen.
Antwort der Staatsregierung: Unbestritten ist die Notwendigkeit eines Service- und Versorgungsgebäudes für die KZ-Gedenkstätte Dachau im räumlichen Umfeld des Jourhauses. Dazu werden jetzt im Zusammenhang mit der anstehenden Festlegung durch die Große Kreisstadt Dachau auf eine Variante für die Zufahrt gleichfalls Überlegungen angestellt. Ob hinsichtlich des Servicegebäudes auf vorhandene Gebäudlichkeiten zurückgegriffen oder ein Neubau errichtet werden wird, ist derzeit noch offen. Hier werden sowohl denkmalpflegerische als auch ästhetische und finanzielle Aspekte gegeneinander abzuwägen sein. Zunächst gilt es ein Raumprogramm aufzustellen, das die einzelnen Bedarfe für die vorzusehenden Funktionen addiert (Verkauf von Informationen, Toiletten, kleines Bistro und wenn möglich auch ein Tagungsraum). Insbesondere die Frage nach dem Zeitpunkt der Realisierung steht im Blick auf die Haushaltsmöglichkeiten unter einem Finanzierungsvorbehalt.
„Gibt es nach Meinung der Staatsregierung im Pflege-Qualitätssicherungsgesetz unnötige und verzichtbare bürokratische Hemmnisse und wenn ja, welche und sollen diese abgebaut werden?“
Antwort der Staatsregierung: Die Frage kann ich mit einem eindeutigen Ja beantworten. Die im Folgenden näher dargestellten Regelungen, die durch das PflegeQualitätssicherungsgesetz in das SGB XI eingefügt wurden, stellen einen weiteren untauglichen Versuch dar, wie die Bundesregierung die bestehenden Probleme in der Pflege lösen will: mit Bürokratie anstatt mit Innovation und Kreativität!
1. Nach § 92 a SGB XI ist die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung einen Pflegeheimvergleich anzuordnen. Die Pflegeheime sind länderbezogen – Einrichtung für Einrichtung – insbesondere hin
sichtlich ihrer Leistungs- und Belegungsstrukturen, ihrer Pflegesätze und Entgelte sowie ihrer gesondert berechenbaren Investitionskosten miteinander zu vergleichen.
Einen Pflegeheimvergleich lehnt die Bayerische Staatsregierung ab. Er ist, um es auf bayerisch zu sagen, „überflüssig wie ein Kropf“; er belastet Pflegekassen und Pflegeheime in nichtvertretbarer Weise. Auch in der Sache selbst ist er entbehrlich: Die Landesverbände der Pflegekassen und die überörtlichen Sozialhilfeträger verfügen über das notwendig Know how, um Pflegesatzverhandlungen führen zu können; sie sind auch ohne bundesweiten Pflegeheimvergleich in der Lage, die pflegerische Qualität einer Pflegeeinrichtung und die Wirksamkeit ihrer Leistungen beurteilen zu können.
Der zur Umsetzung erforderlichen Rechtsverordnung wird die Bayerische Staatsregierung daher im Bundesrat nicht zustimmen.
2. Nach § 113 SGB XI sind die Träger zugelassener Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ab 01. 01. 2004 den Landesverbänden der Pflegekassen in regelmäßigen Abständen die von ihnen erbrachten Leistungen und deren Qualität durch unabhängige Sachverständige oder unabhängige Prüfstellen nachzuweisen (Leis- tungs- und Qualitätsnachweise).
Dies ist eine Regelung, die die Pflegeheime unnötig belastet. Jede Minute, die das Personal für entbehrliche Bürokratie aufwendet, ist eine verlorene Minute; sie geht zu Lasten der Pflegequalität.
Nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung sind die Qualitätskontrollen durch den MDK und die Heimaufsicht ausreichend, um die Qualität der Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. Die unionsgeführten Länder haben deshalb die von der Bundesregierung zur Umsetzung vorgelegte Pflegeprüfverordnung im Bundesrat abgelehnt.
Wie wird die Staatsregierung den Unterschieden innerhalb Niederbayerns im Ausbildungsmarkt (76 Stellen für 100 Auszubildende im Arbeitsamts- bereich Deggendorf und 81 Stellen im Arbeitsamtsbe- reich Passau für 100 Auszubildende) mit Programmen entgegenwirken und warum wird die Mobilitätshilfe in Niederbayern in diesen beiden Arbeitsamtsbezirken nicht gewährt, da doch bereits im Jahre 1998 die Fahrkostenhilfe in Niederbayern am meisten nachgefragt wurde und die Nachfrage nach Mobilitätshilfe an dritter Stelle in ganz Bayern stand?
Antwort der Staatsregierung: Als das Ausbildungsprogramm für Oberfranken und die nördlichen Oberpfalz „Arbeit für junge Menschen – 13 Starthilfen“ beschlossen wurde, war die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt der anderen Regionen in Bayern besser. Die Januardaten der Berufsberatungsstatistik haben die Entscheidung für eine regionale Abgrenzung auf die 6 flächenmäßig zusammenhängenden Arbeitsamtsbezirke getragen.
Andere ähnlich ungünstige Arbeitsamtsbezirke grenzten damals an günstigere, in die unvermittelte Jugendliche hätten ausweichen können.
Aufgrund der maßgeblich durch die Bundesregierung verursachten Wirtschaftsschwäche in Deutschland hat sich in den letzten Wochen die Lehrstellensituation bayernweit im Vergleich zum Vorjahr leider weiter verschlechtert, wenn auch regional weiterhin sehr unterschiedliche Versorgungsraten zu verzeichnen sind.
Aus diesem Grund hat die Bayerische Staatsregierung eine 7-Punkte-Kampagne unter dem Motto „Ausbildung in Bayern – unsere Zukunft 1+“ ins Leben gerufen, welche gemeinsam mit der Vereinigung der Bayerischer Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer umgesetzt wird. Ziel dieser landesweiten Kampagne ist die Gewinnung zusätzlicher Ausbildungsstellen.
Der Fahrplan der Ammerseeschifffahrt für den Sommer 2003 weist gegenüber 2002 Einschränkungen auf. Auf der Strecke Stegen – Schondorf – Herrsching fahren danach an Wochentagen nur noch drei (bisher fünf), an den Sonntagen vier (bisher sieben) Schiffe. In der Gegenrichtung verkehren an Wochentagen noch drei (bisher fünf), an den Sonntagen vier (bisher sechs) Kurse. In diesem Zusammenhang fragen wir die Staatsregierung:
Frage 5: Wie steht die Staatsregierung zu ihren Aussagen, die beispielsweise am 11. Mai 2001 in der Welt nachzulesen waren: „Wir wollen die Attraktivität unserer Bayerischen Seenschifffahrt verbessern."?
Antwort der Staatsregierung: Antwort zu Frage 1: Die Schifffahrt Ammersee sammelt bereits im Vorfeld der Fahrplanaufstellung sämtliche ihr unterbreiteten Anregungen und Wünsche und wertet diese umfassend aus. Das Angebot der Schifffahrt Ammersee ist somit das Resultat und nicht erst der Ausgangspunkt eines ständigen Kommunikationsprozesses im Interesse der Fahrgäste. Im Rahmen dieses Kommunikationsprozesses werde ich mich im Juli diesen Jahres mit den Bürger
Antwort zu Frage 2: Das Angebot der Schifffahrt Ammersee ist nicht zusammengestrichen, sondern qualitativ erheblich verbessert und erweitert worden. Die Schifffahrt Ammersee bietet ab der Schifffahrtssaison 2003 unter anderem erstmals echte große Seerundfahrten auf einer touristisch attraktiven Route an, bei der das lästige Umsteigen am Steg Herrsching entfällt. Ferner werden aufgrund der starken Nachfrage wesentlich mehr Sonder- und Erlebnisfahrten außerhalb des klassischen Linienverkehrs durchgeführt.
Antwort zu Frage 3: Wie bereits dargelegt, ist das Angebot der Schifffahrt Ammersee qualitativ erheblich verbessert und um neue, hochattraktive Angebote erweitert worden. Damit sollen Fahrgastaufkommen und Umsatz nachhaltig gesteigert und die sehr positive Entwicklung der Schifffahrt Ammersee weiter verstetigt werden. Die Fahrgastzahlen der ersten Wochen der neuen Schifffahrtssaison bestätigen die Richtigkeit dieses Konzepts: Im Zeitraum zwischen dem 12. April 2003 und 8. Mai 2003 konnte die Zahl der verkauften großen Rundfahrten gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres mehr als vervierfacht werden!
Antwort zu Frage 4: Dank des neuen Schaufelraddampfers RMS Herrsching konnte die Schifffahrt Ammersee ihre Fahrgastzahlen im vergangenen Jahr trotz ungünstiger Witterung und gegen den Branchentrend um hervorragende 12,9% steigern. Mit den neuen Angeboten sollen die Vorzüge des neuen Schaufelraddampfers, insbesondere seine komfortable Ausstattung und die ausgezeichnete Schiffsgastronomie, noch besser zur Geltung gebracht werden.
Antwort zu Frage 5: Diese Aussage ist unverändert gültig. Mit den neuen Angeboten der Schifffahrt Ammersee wird die Attraktivität der Bayerischen Seenschifffahrt nochmals spürbar gesteigert.
Teilt die Staatsregierung meine Auffassung, dass das so genannte BDI-Modell zur Neugestaltung der Kommunalfinanzen einseitig die Lohn- und Einkommensteuerzahler belasten würde, dass dieses Modell zugleich die Kernstädte massiv benachteiligen würde und aus welchen Gründen distanziert sich die Staatsregierung nicht von diesem Modell?
Antwort der Staatsregierung: Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen hat auf ihrer letzten Sitzung am 9. Mai 2003 noch keine Entscheidung für eine Nachfolgeregelung bei der Gewerbesteuer getroffen. Die Kommissionsmitglieder halten als Entscheidungsgrundlage eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen zumindest nach Gemeindegruppen für die untersuchten Modelle – von denen eines auch das BDI-Modell ist – für unbedingt notwendig. Auch die Staatsregierung ist der Auffassung, dass eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der Gewerbesteuer nur auf der Basis fundierter Berechnungen getroffen werden sollte.
Da solche Berechnungen bisher fehlen (siehe oben), hat die Staatsregierung auch keine Entscheidung für ein bestimmtes Modell getroffen. Insofern besteht auch keine Veranlassung sich von einem bestimmten Modell zu distanzieren.
Dr. Baumann Dorle Beck Adolf Dr. Beckstein Günther Berg Irmlind ✕ Dr. Bernhard Otmar Biedefeld Susann ✕ Blöchl Josef ✕ Bocklet Reinhold Böhm Johann ✕ Boutter Rainer ✕ Brandl Max ✕ Breitschwert Klaus Dieter Brosch Franz Brunner Helmut
Deml Marianne ✕ Dinglreiter Adolf ✕ Döbler Thomas ✕ Dodell Renate ✕ Donhauser Heinz ✕ Dr. Dürr Sepp ✕
Prof. Dr. Faltlhauser Kurt Dr. Fickler Ingrid ✕ Fink Martin ✕ Fischer Herbert ✕ Förstner Anna-Maria Franzke Dietmar ✕ Freller Karl
Gabsteiger Günter ✕ Prof. Dr. Gantzer Peter Paul ✕ Gartzke Wolfgang ✕ Geiger Hermann ✕ Glück Alois Görlitz Erika Goertz Christine ✕ Götz Christa Dr. Götz Franz Dr. Goppel Thomas Gote Ulrike ✕
Haedke Joachim ✕ Dr. Hahnzog Klaus ✕ Hartenstein Volker ✕ Hartmann Gerhard Hausmann Heinz ✕ Hecht Inge Heckel Dieter ✕ Hecker Annemarie ✕ Heike Jürgen W. ✕ Herrmann Joachim ✕ Hirschmann Anne ✕ Hoderlein Wolfgang Hölzl Manfred Hofmann Walter ✕ Hohlmeier Monika Huber Erwin Hufe Peter
Dr. Kaiser Heinz Kaul Henning ✕ Kellner Emma ✕ Dr. Kempfler Herbert ✕ Kiesel Robert Klinger Rudolf ✕ Kobler Konrad Köhler Elisabeth ✕ König Alexander ✕ Kränzle Bernd Kreidl Jakob Kreuzer Thomas ✕ Dr. Kronawitter Hildegard ✕ Kuchenbaur Sebastian ✕ Kupka Engelbert Kustner Franz ✕
Leeb Hermann ✕ Leichtle Wilhelm Lochner-Fischer Monica Lode Arnulf Loscher-Frühwald Friedrich ✕ Lück Heidi ✕
zur namentlichen Abstimmung am 22.05.2003 zum Dringlichkeitsantrag der Abg. Maget, Vogel, Dr. Hahnzog, Hirschmann u.a. und Fraktion (SPD) Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern (Drucksache 14/12491)
Matschl Christa Mehrlich Heinz ✕ Meißner Christian ✕ Memmel Hermann ✕ Dr. Merkl Gerhard Meyer Franz Miller Josef ✕ Möstl Fritz ✕ Dr. Müller Helmut Müller Herbert ✕ Müller Willi ✕ Münzel Petra ✕
Naaß Christa ✕ Nadler Walter ✕ Narnhammer Bärbel ✕ Neumeier Johann Niedermeier Hermann Nöth Eduard ✕