Protocol of the Session on May 22, 2003

26. Antrag des Abgeordneten Dr. Wilhelm CSU Freier Eintritt in die staatlichen Museen und Sammlungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Drs. 14/11725, 14/12418 (E)

Votum des federführenden Ausschusses für CSU SPD GRÜ Hochschule, Forschung und Kultur Z Z Z

27. Antrag der Abgeordneten Dr. Kempfler, Peterke u.a. CSU Drogen im Straßenverkehr Drs. 14/11726, 14/12451 (ENTH)

Votum des federführenden Ausschusses für CSU SPD GRÜ Kommunale Fragen und Innere Sicherheit Z ENTH ENTH

28. Antrag der Abgeordneten Stahl Christine, Köhler Elisabeth, Schopper u.a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung des Aufnahmegesetzes (AufnG) Drs. 14/11762, 14/12456 (A)

Votum des federführenden Ausschusses für CSU SPD GRÜ Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen A Z Z

29. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Paulig, Dr. Runge u.a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Flächendeckende Altlastenerhebung Drs. 14/11824, 14/12438 (A)

Votum des federführenden Ausschusses für CSU SPD GRÜ Landesentwicklung und Umweltfragen A Z Z

30. Antrag der Abgeordneten Schuster, Schmitt-Bussinger, Prof. Dr. Gantzer u.a. SPD Drogen im Straßenverkehr Drs. 14/11922, 14/12450 (E)

Votum des federführenden Ausschusses für CSU SPD GRÜ Kommunale Fragen und Innere Sicherheit Z Z Z

31. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Zeller u.a. und Fraktion CSU Europäischer Verfassungsvertrag Drs. 14/12307, 14/12423 (E)

Votum des federführenden Ausschusses für CSU SPD GRÜ Bundes- und Europaangelegenheiten Z Z ohne

Einzelabstimmung wegen fehlendem Votum GRU veranlasst!

Mündliche Anfragen gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 GeschO

Trifft es zu, dass die Staatsregierung beabsichtigt, bei Sozialwohnungen die Zinsen für Darlehen von null auf 2 oder 3% zu erhöhen mit der Folge von Mieterhöhungen bis zu 1,50 e/qm Wohnfläche oder kann davon ausgegangen werden, dass solche Pläne nicht bestehen und auch in Zukunft nicht verwirklicht werden, und geht auch die Staatsregierung davon aus, dass die Geltendmachung von Zinsen für öffentliche Darlehen in der Regel zu einem vorzeitigen Wegfall der Sozialbindung führen und damit eine vom Finanzministerium erhoffte Mehreinnahme nicht eintreten würde?

Nachdem das Finanzministerium offenbar beabsichtigt, zinslose Wohnungsbaudarlehen, die für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt wurden, im Nachhinein zu verzinsen, frage ich die Staatsregierung, wie hoch wären die Einnahmen aus dieser Maßnahme, welche Modernisierungsmaßnahmen könnten dadurch bei den betroffenen Wohnungsunternehmen, die die Zinsbelastung nicht in jedem Fall total auf die Miete umlegen können, entfallen, und welche Belastungen kommen durch diese Maßnahme, die zwangsläufig in vielen Fällen zur Erhöhung des Wohngeldes führt, auf die sozialen Kassen zu?

Antwort der Staatsregierung: Es gibt derzeit keine konkreten Pläne der Staatsregierung, die Zinsen bei öffentlichen Baudarlehen anzuheben. Angesichts der dramatischen Haushaltslage, die bereits zu erheblichen Kürzungen der Ansätze für die soziale Wohnraumförderung gezwungen hat, muss allerdings auch diese Möglichkeit zur Erzielung von Einnahmen in künftige Überlegungen einbezogen werden. Als Rückflüsse kämen diese Einnahmen wiederum dem Wohnungsbau zugute. Eine Vorentscheidung ist mit dieser Aussage allerdings nicht verbunden.

Eine solche Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn hinreichend Klarheit über die möglichen Auswirkungen besteht. Dabei müssen die mit der Zinserhöhung verbundenen Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden. Dass gilt insbesondere für die Auswirkungen auf die Mieter und den Bestand an Sozialwohnungen. Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf Modernisie

rungsmaßnahmen oder das Wohngeld können derzeit nicht getroffen werden. Zinserhöhungen führen zu Mietanhebungen und Vermieter können die Zinsanhebung zum Anlass für eine vorzeitige Darlehenstilgung nehmen.

Damit fielen preisgünstige Wohnungen vorzeitig aus den Bindungen, was angesichts eines generellen Rückgangs von gebundenen Wohnungen die Versorgung sozial schwacher Haushalte erschweren würde.

Nachdem das Bayer. Innenministerium in der Pressemeldung vom 05.05.03 angekündigt hat, die Liste von Organisationen und Parteien im Anhang des Ausländerfragebogens zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen zu überprüfen, frage ich, wie viele und welche Parteien und Organisationen aus welchen Gründen aus der Liste gestrichen worden sind?

Antwort der Staatsregierung: Im Rahmen einer Fortschreibung wurden 13 Ausländervereinigungen neu in die Liste aufgenommen und neun Vereinigungen aus der Liste gestrichen.Maßstab für die Aufnahme in die Liste ist, ob eine Mitgliedschaft in der Vereinigung oder deren Unterstützung indiziell für das Vorliegen des zwingenden Versagungsgrundes der sicherheitsgefährdenden Betätigung sein könnte. Der Fragebogen wird laufend fortgeschrieben. Stellt sich heraus, dass eine Vereinigung aufgrund neuer Entwicklungen für die ausländerrechtliche Entscheidungsfindung ohne Relevanz ist, wird sie gestrichen. Unter den Organisationen, die im Hinblick auf diese Grundsätze nicht mehr aufgenommen wurden, befinden sich die:

Adalet ve Kalkinma Partisi – AKP – (Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei)

Partei der Nationalen Bewegung (MHP)

Saadat-Partisi – SP – (Glückseligkeitspartei)

Auf Grund der sich vor allem an den Wochenenden in der Aschaffenburger Innenstadt häufenden Sachbeschädigungen fragt mich die Bevölkerung der Aschaffenburger Innenstadt und ich gebe diese Frage an die Bayerische Staatsregierung weiter, ob sie noch am Konzept einer innerstädtischen Polizeiwache festhält und wie weit die Verhandlungen über diese zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für die Bevölkerung in der Aschaffenburger Innenstadt zwischenzeitlich gediehen sind?

Antwort der Staatsregierung: Seitens der Polizeidirektion Aschaffenburg bestehen derzeit keine Überlegungen zur Einrichtung einer Polizeiwache in der Innenstadt von Aschaffenburg.

Über die Nutzung des gegenständlichen Objekts „Verkehrskiosk am Herstallturm“ wurde zwischenzeitlich zugunsten eines Kundenzentrums der Stadtwerke Aschaffenburg entschieden. Eine Polizeiwache hätte zudem einen entsprechenden Personalansatz erfordert, der ohne zusätzliche Kräfte voll zu Lasten der Polizeiinspektion Aschaffenburg und damit der polizeilichen Präsenz auf den Straßen und Plätzen der Aschaffenburger Innenstadt ginge. Dem Bürger nutzt eine im Notfall schnell zu jedem Einsatzort kommende Streife mehr, als ein Polizeibeamter, der nur die Dienststelle besetzt hält und Telefondienst verrichtet.

Die bestehende Struktur von Aufbau- und Ablauforganisation der Polizeidirektion Aschaffenburg hat sich in den vergangenen Jahren als äußerst effizient bewährt. Durch die Errichtung einer zusätzlichen Dienststelle in der Innenstadt würden die bestehenden Einheiten, insbesondere das Organisationsgefüge der Polizeiinspektion Aschaffenburg-Stadt zersplittern. Die Polizeiinspektion Aschaffenburg-Stadt ist mit dem zur Verfügung stehenden Personal in der Lage, ihren Sicherheitsauftrag auch in der Innenstadt von Aschaffenburg weiterhin zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.

Weder die Zahl der Sachbeschädigungen in der Innenstadt von Aschaffenburg (31 Fälle vom 01. 05. 2002 bis 01. 05. 2003) noch die Tatsache, dass sowohl Kriminalität als auch Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als nicht über proportional bezeichnet werden, rechtfertigen die Einrichtung einer zusätzlichen Polizeianlaufstelle in Form einer Polizeiwache.

Nachdem im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion 14 (PI 14) in München derzeit Neubauwohnungen auf der Panzerwiese West, Panzerwiese Ost und Parkstadt Schwabing für voraussichtlich 12000 bis 14000 Einwohner einstehen, frage ich die Staatsregierung, welche Stellenmehrungen (Sollstärke) für die PI 14 angesichts dieser Zahl und der möglicherweise entstehenden sozialen Bedarfe vorgesehen sind?

Antwort der Staatsregierung: Die Sollstärke der Polizeiinspektion 14 (Milbertshofen) in München ist derzeit auf 119 Beamte festgelegt. Der Dienststelle sind Beamte/Beamtinnen in gleicher Größenordnung zugewiesen. Mit dieser personellen Ausstattung ist die polizeiliche

Versorgung der Bevölkerung im dortigen Bereich sichergestellt. Polizeilich betreut werden im Zuständigkeitsbereich der Inspektion rund 87000 Einwohner (Erst- und Zweitwohnsitze).

Ob die Bautätigkeit auf der Panzerwiese und der Parkstadt Schwabing mit einem prognostizierten Zuwachs an Bevölkerung von rund 14000 künftig eine personelle Aufstockung bei der zuständigen Polizeiinspektion erfordern wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Das zuständige Polizeipräsidium München prüft immer wieder die Belastung seiner nachgeordneten Dienststellen und setzt die personelle Besetzung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Personals bedarfs- und belastungsorientiert fest. Die Einwohnerzahl ist dabei nur eines von vielen Kriterien, die dabei in die Überlegungen einbezogen werden. Entscheidender sind die tatsächlich anfallenden Tätigkeiten für die Polizei, die dann in eine Belastungsberechnung einfließen. Nähere Erkenntnisse werden sich erst dann ergeben, wenn die Bauvorhaben abgeschlossen und die neuen Siedlungen bewohnt werden.

Da laut einer Pressemitteilung der letzten Tage in Bayern bei LKW-Kontrollen fast jeder vierte LKW beanstandet wurde, frage ich die Staatsregierung, ob es solche katastrophalen Ergebnisse bereits in der Vergangenheit gab, wenn ja, was wurde dagegen unternommen, wenn nein, wie erklärt sich die Staatsregierung diese ungünstigen Zahlen?

Antwort der Staatsregierung: In der Zeit von Donnerstag den 15. Mai bis Freitag den 16. Mai 2003, fand der zwischen den Innenministerien/-senatoren der Länder abgestimmte bundesweite Schwerverkehrskontrolltag statt. Zeitgleich erfolgten auch in anderen europäischen Staaten ähnliche Kontrollaktionen. Wie in den vergangenen Jahren wurden bei dieser Aktion neben dem allgemeinen Schwerlastverkehr auch die sog. Kleintransporter, Kraftomnibusse, Gefahrguttransporte, die illegale Beschäftigung von Lkw-Fahrern sowie die Überwachung von Tiertransporten in die Kontrollen mit einbezogen.

In Bayern wurden dabei 9582 Lkw und Kraftomnibusse kontrolliert. Davon mussten insgesamt 2240 Fahrzeuge oder Fahrzeugführer beanstandet werden. Dies bedeutet eine Beanstandungsquote von ca. 23 Prozent. Die Beanstandungsquote lag im Jahr 2001 ebenfalls bei 23 Prozent und im Jahr 2000 bei knapp 24 Prozent.

Im Rahmen der Strategie der Bayer. Staatsregierung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit kommt der polizeilichen Verkehrsüberwachung seit jeher eine erhebliche Bedeutung zu. Die Überwachung des Schwerverkehrs bildet seit Jahren einen wesentlichen Bestandteil des Verkehrsüberwachungskonzeptes der bayerischen Polizei, wobei hier insbesondere Geschwindigkeit und Abstand, die Beachtung der Lenk- und Ruhezeiten sowie die zulässigen Maße und Gewichte mit überwacht werden. Kontrollen werden in erster Linie durch speziell geschulte Schwerverkehrskontrolltrupps aber auch im Rahmen der personellen Möglichkeiten im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes durchgeführt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die hohe Beanstandungsquote zum Teil auch mit der wirksamen Vorselektion der Kontrollbeamten zusammenhängt. Noch bevor ein Fahrzeug des Schwerlastverkehrs aus dem fließenden Verkehr zu einer Einzelkontrolle angehalten oder in eine Kontrollstelle abgeleitet wird, werden die Fahrzeuge durch erfahrene Kontrollbeamte vorselektiert. So werden viele Fahrzeuge, bei denen es nach der polizeilichen Kontrollerfahrung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu keiner Beanstandung kommen würde, erst gar nicht kontrolliert. Die Beanstandungsquote erhöht sich hierbei zwar entsprechend, für eine effektive und zielorientierte Kontrollpraxis ist die Vorselektion aber zwingend und unabdingbar.

Angesichts der sich in letzter Zeit häufenden schweren Verkehrsunfälle mit Busunternehmen frage ich die Staatsregierung: Wie beurteilt die Staatsregierung die Sicherheit der Fahrgäste, die mit Busunternehmen im Schulbus- und im normalen (auch öffentli- chen) Busbetrieb unterwegs sind – auch soweit sie aus dem Ausland stammen – und welche Konsequenzen sind von der Staatsregierung zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrgästen und unbeteiligten Verkehrsteilnehmern vorgesehen?

Antwort der Staatsregierung: Die amtliche Statistik der letzten Jahre belegt, dass der Kraftomnibus bundesweit generell zu den sichersten Transportmitteln zählt. Im Jahr 2002 waren Kraftomnibusse in Bayern in 867 Fällen an Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligt. Gegenüber rund 931Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Kraftomnibussen im Jahr 2001 bedeutet dies einen Rückgang um 6,2 Prozent. Fünf Businsassen wurden bei Unfällen im Jahr 2002 getötet. Dieser insgesamt positiven Sicherheitsanalyse des Verkehrsmittel Busses stehen einzelne tragische Busunfälle entgegen, die meist hohen Personen- und Sachschaden nach sich ziehen und dementsprechend das Aufsehen der Öffentlichkeit erregen.

Die Überwachung des Omnibusverkehrs ist Bestandteil des strategischen Ansatzes der bayerischen Polizei im Bereich der Verkehrsüberwachung, wobei hier insbesondere Geschwindigkeit und Abstand, die Beachtung der Lenk- und Ruhezeiten sowie die zulässigen Maße und Gewichte mit überwacht werden. Im Rahmen der diesjährigen bundesweiten polizeilichen Aktion zur Kontrolle des gewerblichen Güterkraft- und Personenreiseverkehrs wurden 226 Kraftomnibusse kontrolliert. Davon mussten 17 Busse, u.a. wegen Verstößen gegen Sozialvorschriften, beanstandet werden. In acht Fällen wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Im Jahr 2002 wurden durch die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter insgesamt 263 Fahrzeuge und 99 Unternehmen überprüft.

Im Rahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung wird die bayerische Polizei auch weiterhin durch intensive Buskontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen kontrollieren. Des Weiteren wird die Schulung des Kontrollpersonals auf dem bisher erreichten Niveau fortgeführt. Um Manipulationen an den gesetzlich vorge

schriebenen Geschwindigkeitsbegrenzern zu begegnen, wird im Bereich der Fahrzeugtechnik künftig eine Funktionskontrolle als Pflichtuntersuchung im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung vorgesehen. Auch wird in Teilbereichen des Fahrpersonalgesetzes der Bußgeldrahmen von 5000 e auf 15000 e erhöht.

Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass auch verstärkt durchgeführte, gezielte Kontrollen kein Garant für die Einhaltung bestehender Vorschriften und die Verhütung von Verkehrsunfällen sein können. Tragische Verkehrsunfälle mit Omnibussen hängen meist von unberechenbaren Faktoren ab.

Ich frage die Bayerische Staatsregierung: Hat die Staatsregierung ihre Zusage eingehalten, den Landratsämtern als Heimaufsichtsbehörden für die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Änderung der Zuständigkeitsverordnung zum Heimgesetz mit Wirkung ab dem 01. 01. 2002 zusätzliches Personal zuzuweisen bzw. den Mehraufwand finanziell auszugleichen?

Antwort der Staatsregierung:

Personalausstattung

Mit der Verlagerung der Heimaufsicht auf die Kreisverwaltungsbehörden wurden für die Heimaufsicht bayernweit zusätzlich ca. 80 Stellen für Verwaltungs- und Fachpersonal zur Verfügung gestellt. Dieses Personal steht nunmehr für Aufgaben der Heimaufsicht bereit.

Im Bereich des Verwaltungspersonals hat sich die Anzahl der Bediensteten für die Heimaufsicht gegenüber den bereits vor dem 1. Januar 2002 Beschäftigten von 111 auf 160 erhöht. Beim Fachpersonal erhöhte sich die Zahl der Bediensteten von 141 auf 298.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich sowohl im Bereich des Verwaltungsdienstes als auch beim Fachpersonal die Zahl der für Aufgaben der Heimaufsicht zur Verfügung gestellten Stellen deutlich erhöht hat. Damit konnte dem Anliegen, durch die Bündelung der Heimaufsicht auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden und einer damit einhergehenden Personalaufstockung eine Qualitätsverbesserung durch die Intensivierung der Aufsicht zu erreichen, in vollem Umfang Rechnung getragen werden.