Herr Kollege Hofmann, ich sehe seitens der Bundesregierung keine Bestrebungen, für ein entsprechendes Niveau und für wissenschaftlichen Nachwuchs in der kerntechnischen Sicherheit Vorsorge zu treffen und Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Ich fürchte eher, dass sich die Bundesregierung überlegen wird, Änderungen in der Kompetenz und der Zuständigkeit der Atomaufsicht in Deutschland herbeizuführen. Das wäre aber der falsche Wege. Ich glaube, dass gerade das hohe Sicherheitsniveau in Bayern ein Garant dafür ist, dass die Sicherheitsstandards auf höchstem internationalen Niveau eingehalten werden. Dazu brauchen wir auch für die künftigen Jahre und Jahrzehnte qualifiziertes Personal.
Herr Staatsminister, sind Sie nicht der Meinung, dass es besser wäre, statt die Forschungskapazitäten auf den Erhalt und die Fortentwicklung der technologisch durchaus nicht fortschrittlichen Nukleartechnologie zu legen, ein Programm in Bezug auf die Ausbildungs- und Studienrichtungen mit dem Ziel zu entwickeln, den Ausstieg angesichts der hohen Gefährdungslage insgesamt zu einer Aufgabe zu machen und dafür Forscher und Forschungskapazitäten einzusetzen?
Herr Staatsminister, wo und ab wann kann das Badeverbot in der Rednitz/Mittelfranken aufgehoben werden und wo können Bademöglichkeiten an der Isar – siehe den Beitrag in der Zeitschrift „Technik in Bayern“ 3/2003 – angeboten werden?
Frau Präsidentin, Herr Kollege Scholz, verehrte Kollegen, die Überwachung der Badegewässer nach der Bayerischen Badegewässerverordnung und die hieraus folgende Verordnung von Badeverboten ist Aufgabe der Gesundheitsverwaltung im Geschäftsbereich des Gesundheits- und Verbraucherschutzministeriums. Der Gewässerschutz, insbesondere abwassertechnische Maßnahmen, liegt in der Zuständigkeit der Wasserwirtschaftsverwaltung im Geschäftsbereich des StMLU.
Erfreulicherweise kann in den bayerischen Seen bedenkenlos gebadet werden. Im Gegensatz dazu dürfte aber in den meisten Fließgewässern auch langfristig Badegewässerqualität nicht erreichbar sein, da neben Abwassereinleitungen vor allem Abschwemmungen aus der Fläche zur bakteriologischen Belastung der Gewässer führen. An Isar und Würm – beides Gewässer mit einem vergleichsweise geringen Anteil an diffusen Belastungen – hat das StMLU ein Pilotprojekt initiiert, bei dem auf freiwilliger Basis durch Desinfektion der relevanten Einleitungen aus Kläranlagen Badegewässerqualität erreicht werden soll. Vor vergleichbaren Vorhaben an anderen Fließgewässern in Bayern müssen aber zunächst die Erfahrungen dieses Pilotprojektes abgewartet und ausgewertet werden.
Sie können sich vorstellen, dass ich nicht zuletzt als Franke im fränkischen Raum habe sondieren lassen, ob es entsprechende Möglichkeiten gibt. Eine erste grobe Einschätzung für den Raum Nürnberg hat ergeben, dass allenfalls für die Pegnitz, weniger jedoch für die Rednitz, günstige Voraussetzungen vorliegen.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat im Jahr 2002 in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Erlangen 20 Messstellen in der Pegnitz auf die Badegewässer-Parameter untersucht. Die hygienischen Einzelergebnisse sind gekennzeichnet durch Leitwert- und Grenzwertüberschreitungen, wie sie für ein durch Kläranlageneinleitungen belastetes Fließgewässer zu erwarten sind.
Insgesamt ist festzustellen, dass für eine Beurteilung, ob in der Pegnitz Badegewässerqualität erreicht werden kann, noch zu wenige Untersuchungen vorliegen. Nach Einschätzung unserer Experten sind mindestens zwei Untersuchungsjahre (2002 und 2003) erforderlich, um belastbare Ergebnisse zu haben. Insofern können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden, ob Erfolgsaussichten bestehen, in der Pegnitz wie in der Isar durch die Nachrüstung von Kläranlagen mit Desinfektionsstufen Badegewässerqualität zu erreichen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Scholz. Zweite Zusatzfrage: Herr Kollege Hofmann.
Herr Staatsminister, mit Ihrem Haus wird zur Zeit ein Flussentwicklungsplan für die Rednitz von Fürth bis Rednitzhembach betrieben. Die anliegenden Kommunen unternehmen große Anstrengungen, um die Reinheit der Gewässer voranzubringen. Ließe sich nicht in diesem Maßnahmenbündel gleichzeitig die
Untersuchung der Rednitz, die mindestens ebenso gute Voraussetzungen wie die Pegnitz hat, betreiben?
Frau Präsidentin, Herr Kollege Scholz, wir sind im Moment voll und ganz damit beschäftigt, das zunächst für Isar und Würm zu praktizieren und für die Pegnitz zu untersuchen. Wir müssen den von mir genannten Untersuchungszeitraum – die Jahre 2002 und das laufende Jahr 2003 – abwarten. Bei der Rednitz haben wir eine sehr stark landwirtschaftlich geprägte Umgebung und damit eine Mehrzahl diffuser Belastungen, so dass die Verantwortlichen der Wasserwirtschaftsverwaltung zunächst einmal ihr Augenmerk im Fränkischen auf die Pegnitz konzentrieren.
Herr Staatsminister, nachdem Sie darauf hingewiesen haben, dass aus diffusen Quellen Schadstoffeinträge zu registrieren sind, frage ich: Gibt es in Ihrem Hause Erkenntnisse, welche Menge diffuser Einträge oder schadstoffbelasteter Einträge aus welchen Quellen kommen? Gibt es Schätzungen, welcher Anteil aus der Landwirtschaft, aus Kläranlagen oder sonstigen Quellen kommt? Gibt es solche Betrachtungsweisen und Erkenntnisse?
Frau Präsidentin, lieber Herr Kollege Hofmann, wir haben gerade für den Abschnitt der Isar und der Würm entsprechende Begehungen entlang der Gewässer gemacht, um genau festzustellen: Wo kommen entsprechende Einleitungen her? Die Einleiter aus den Kläranlagen sind bekannt. Es gibt aber eine ganze Menge einzelner Einleitungen, zum Beispiel Drainagewasser aus den Feldern, die nicht registriert sind. Es ist ein großer Aufwand, im Einzelnen festzustellen, wo ein Drainagerohr in einen Bach oder einen Fluss mündet. Nachdem die Kläranlagen in Bayern insgesamt einen sehr guten Stand erreicht haben, sind das größere Problem für die Badegewässerqualität diffuse Einleitungen, insbesondere diffuse Drainageabwässer oder sonstige Kleineinleitungen in die Flüsse.
Herr Staatsminister, auch wenn Sie gerade geschildert haben, dass die Maßnahmen in den Zuständigkeitsbereich Ihres Kollegen Sinner gehören, wollte ich zu möglichen Badeverboten nachfragen: Nachdem ich weiß, dass in der Rednitz gebadet wird, frage ich Sie: Wie schätzen Sie – es ist ein Unterschied, ob gesagt wird, es dürfe gebadet werden oder es sei verboten zu baden – die Gefährdung ein, die von den Flüssen wie der Rednitz ausgeht, wenn darin gebadet wird?
Ich verweise auf die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums und bitte Einzelheiten dort zu erfragen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Hufe ist nicht anwesend. Damit sind die Fragen zu diesem Geschäftsbereich erschöpft. Ich danke Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf und bitte nun den Herrn Staatsminister der Finanzen um die Beantwortung der nächsten Fragen. Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Stahl.
Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Minister, in welchem Umfang stellt die Bayerische Staatsregierung im Zeitraum vom Jahr 2000 bis heute Ausbildungsplätze für Jugendliche im öffentlichen Dienst und in Beteiligungsunternehmen zur Verfügung?
Für die Jahre 2000 bis 2002 liegen folgende Einstellungszahlen von Auszubildenden vor – die Zahl der angebotenen Ausbildungsstellen liegt noch deutlich darüber –: im Jahr 2000 2274, im Jahr 2001 2700 und im Jahr 2002 3372.
Sie erkennen die stark ansteigende Tendenz. In diesen Zahlen sind Auszubildende im Beamtenverhältnis und Auszubildende nach dem Manteltarifvertrag für Auszubildende und nach dem Tarifvertrag für zum Forstwirt Auszubildende enthalten. Einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation leisten die Berufsfachschulplätze. Aktuelle Zahlen konnten wir aber in der kurzen Zeit nicht zur Verfügung stellen.
Herr Staatsminister, nach dem Appell des Herrn Ministerpräsidenten an die Wirtschaft, mehr Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung zu stellen, frage ich die Staatsregierung, welche Maßnahmen sie in diesem Zusammenhang im eigenen Verantwortungsbereich eingeleitet hat und wie sich die Ausbildungsverhältnisse im staatlichen Bereich in den letzten zehn Jahren entwickelt haben und dieses Jahr entwickeln werden – –
Wiederholen Sie die Frage bitte, wenn sie so schlecht verständlich war. Herr Kollege Franzke, bitte. – Herr Kollege Franzke, der Herr Staatsminister hat Sie akustisch schlecht verstanden.
Das ist sehr bedauerlich, Herr Minister. Wenn wir uns inhaltlich manchmal nicht verstehen, aber auch nicht akustisch?
Ob es bedauerlich ist oder nicht, darauf kommt es nicht an. Wichtig ist, dass er die Frage versteht.
Nach dem Appell des Herrn Ministerpräsidenten an die Wirtschaft, mehr Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung zu stellen, frage ich die Staatsregierung, welche Maßnahmen sie in diesem Zusammenhang im eigenen Verantwortungsbereich eingeleitet hat und wie sich die Ausbildungsverhältnisse im staatlichen Bereich in den letzten zehn Jahren entwickelt haben und dieses Jahr entwickeln werden und mit welchen Ergebnissen dieses Thema in einer Kabinettssitzung behandelt wurde?
Herr Kollege Franzke, die Heranbildung des notwendigen Fachkräftenachwuchses bleibt zunächst einmal vorrangig Aufgabe der Wirtschaft – ich glaube, da sind wir uns einig.
Gleichwohl bleiben flankierende Maßnahmen der öffentlichen Hand und anderer Beteiligter weiter notwendig. Hierzu verweise ich zunächst auf meine Beantwortung der Anfrage von Frau Kollegin Köhler; das war die vorherige Frage.
Die Bayerische Staatsregierung hat bereits 1996 dieses Thema zum Gegenstand des Beschäftigungspaktes Bayern gemacht. Der Freistaat hat sich damals verpflichtet, im eigenen Beschäftigungsbereich sowie durch Einwirkung auf seine Unternehmensbeteiligungen die Anzahl der Ausbildungsstellen im dualen System um 5% zu erhöhen. Diese Verpflichtung hat der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren übererfüllt und jeweils deutlich über 10% mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt als 1995. Ich glaube, Frau Kollegin, die Zahlen, die ich Ihnen gerade vorgetragen habe, belegen dies auch.
Diese Initiative des Freistaates Bayern wurde im Oktober 2000 durch die „Ausbildungsinitiative 2006“ fortgeschrieben. Darin strebt der Freistaat Bayern an, das Ausbildungsangebot in den Kammerberufen einschließlich IT-Berufe im Bereich der öffentlichen Verwaltung des Freistaates auf dem erhöhten Niveau zu stabilisieren und im Rahmen vorhandener Ressourcen bis 2006 weiter zu steigern.
Jetzt komme ich zur Einstellung von Auszubildenden in den Jahren 1996 bis 2002. Folgende Einstellungszahlen von Auszubildenden liegen vor – ich betone dabei wieder, was ich zur Frau Kollegin schon gesagt habe, die Einstellungszahlen sind andere als die angebotenen Ausbildungsstellen, die waren regelmäßig höher: Das waren 1996 2136, 1997 1747, im Jahr 1998 1724, im Jahr 1999 1920, im Jahr 2000 2274, im Jahr 2001 2700 und im Jahr 2002 3372.
Lassen Sie mich einmal schauen, ob das – – Ja, das stimmt genau mit den Zahlen überein, die ich gerade Frau Kollegin Köhler dargelegt habe.
Die Zahlen für 2003, Herr Kollege Franzke, können noch nicht vorliegen; das ist Ihnen klar. Die Zahlen für die Zeit vor 1996 sind nicht verfügbar.
In diesen Zahlen sind wiederum Auszubildende im Beamtenverhältnis und Auszubildende nach dem Manteltarifvertrag für Auszubildende und nach dem Tarifvertrag für zum Forstwirt Auszubildende enthalten.
Einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation leisten die Berufsfachschulplätze.